Schwierige Geschäftsvorfälle richtig buchen - inkl.Arbeitshilfen online
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-06315-6 (ISBN)
- Titel erscheint in neuer Auflage
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Inhalte:
- Buchungen mit bildlichen Darstellungen zeigen die konkreten Auswirkungen auf Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz.
- Typische Fehlbuchungen und Möglichkeiten von Umbuchungen.
Mit Arbeitshilfen online:
- ABC der Rückstellungen und Betriebsvorrichtungen.
- Reisekostenpauschalen.
- Umsatzsteuerformulare.
- AfATabelle.
- Übungsaufgaben mit Lösungen.
Iris Thomsen ist Betriebswirtin. Sie hat langjährige Praxiserfahrung in der Computerindustrie und in Steuerberaterkanzleien. Seit mehreren Jahren arbeitet Sie als Referentin in den Bereichen Betriebswirtschaft und Steuerrecht an der Steuerakademie und der IHK.
Vorwort
So arbeiten Sie mit dem Buch
Von der Buchführung bis zum Jahresabschluss
Grundregeln der doppelten Buchführung
Die Gewinnermittlungsarten
Bilanz nach Steuer- und Handelsrecht
Eröffnungsbuchungen
Laufende Buchführung
Jahresabschlussbuchungen und Bewertung
Gewinnsteuerung und ihre steuerlichen Auswirkungen
Wie kommen Unternehmer/-innen an die Gewinne des Unternehmens?
Umsatzsteuerpflicht - ja oder nein?
Umsatzsteuerpflichtige Umsätze
Umsatzsteuerfreie Umsätze
Umsatzsteuer abführen, Soll- oder Istversteuerung?
Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
Geschäfte mit dem Ausland
Bestimmte Umsätze im Inland gemäß
13b UStG
Gemischte Umsätze - Vorsteuerabzug anteilig
Die Abrechnung mit dem Finanzamt
Das Anlagevermögen
Was ist beim Anlagevermögen zu beachten?
Wer darf das Anlagegut aktivieren und gegebenenfalls abschreiben?
Was wird aktiviert und gegebenenfalls abgeschrieben?
Plan- und außerplanmäßige Abschreibung
Immaterielles Vermögen
Sachanlagen - Gebäude
Sachanlagen - unbeweglich, außer Gebäude
Sachanlagen - beweglich
Finanzanlagen
Verkauf Anlagevermögen
Das Umlaufvermögen
Überblick
Vorräte, Material und Waren
Vorräte - fertige und unfertige Erzeugnisse
Geleistete Anzahlungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Zweifelhafte Forderungen
Sonstige Vermögensgegenstände
Wertpapiere
Flüssige Mittel
Rechnungsabgrenzungsposten
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Gewinn- und Verlust-Rechnung Betriebserträge
Überblick Erträge/Betriebseinnahmen
Sachbezüge Arbeitnehmer
Privatnutzung durch Unternehmer (Personenfirma)
Gewinn- und Verlust-Rechnung Betriebsaufwendungen
Überblick Aufwendungen/Betriebsausgaben
Bewirtungskosten
Geschenke
Reisekosten
Schuldzinsen
Sonstige Steuern
Kapital
Kapital von Einzelfirmen
Kapital bei Personengesellschaften
Gewinnthesaurierung bei Personenfirmen
Kapital von Kapitalgesellschaften
Gewinnausschüttung an Gesellschafter
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Kapitalgesellschaften
Sonderposten mit Rücklageanteil
Überblick
Zuschüsse
Steuerfreie Rücklagen
Investitionsabzugsbetrag
Rückstellungen
Überblick
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Steuerrückstellungen
Sonstige Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
Rückstellungsspiegel
Verbindlichkeiten
Überblick
Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten, Darlehen
Erhaltene Anzahlungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Umsatzsteuer laufendes Jahr
Latente Steuern
Permanente Differenzen - keine latenten Steuern
Zeitlich begrenzte Differenzen
Latente Steuern erfassen
Bilanzen einreichen und veröffentlichen
Handelsbilanzen einreichen - der elektronische Bundesanzeiger
Steuerbilanzen einreichen - die E-Bilanz
Stichwortverzeichnis
Umsatzsteuerpflichtige Umsätze Hier kommt es auf die Art des Umsatzes an. Tätigen Unternehmen folgende Geschäfte, müssen sie zusätzlich zum Warenwert bzw. zur Dienstleistung Umsatzsteuer in Rechnung stellen. Verkauf von Waren oder Dienstleistungen gegen Entgelt, wenn diese nicht nach 4 UStG von der Umsatzsteuer befreit sind Warenentnahme für private Zwecke sowie Entnahme von Leistungen wie Kfz und Telefon Dies gilt dann nicht, wenn 4 des Umsatzsteuergesetzes eine Befreiung zulässt, wie im nächsten Kapitel beschrieben. ACHTUNG Berechnet das Unternehmen den Kunden unselbstständige Nebenleistungen wie Reisekosten, Porto, Mautgebühren, sind diese mit dem gleichen Steuersatz in Rechnung zu stellen, der auch bei der Hauptleistung berechnet wird, Abschnitt 3.10 (5) UStAE. Kleinunternehmer Liegt der Umsatz des Vorjahres oder des Gründungsjahres nicht über 17.500 Euro und liegt der Umsatz im laufenden Jahr nicht über 50.000 Euro, ist es möglich, die Kleinunternehmerregelung nach 19 UStG zu beantragen. In diesem Fall muss das Unternehmen keine Umsatzsteuer in Rechnung stellen und erhält auch keine Vorsteuer zurück. ACHTUNG Verzichtet das Unternehmen freiwillig auf die "Besteuerung für Kleinunternehmer", da es in den ersten Jahren hohe Investitionen tätigen und die Vorsteuer abziehen möchte, ist es an diese Entscheidung fünf Jahre gebunden. In der Fachsprache heißt das "optieren". Ihr Umsatz im Gründungsjahr wird auf zwölf Monate hochgerechnet. Das müssen Sie beachten. BEISPIEL Ein Handwerker hat sich im Mai selbstständig gemacht und hatte im Gründungsjahr einen Umsatz von 12.000 Euro. Diese 12.000 Euro hat er in acht Monaten erwirtschaftet, also hätte er in zwölf Monaten (12.000 Euro: 8 × 12) 18.000 Euro eingenommen. In diesem Fall ist die Umsatzgrenze überschritten. Im Umsatzsteuer-Anwendungserlass Abschnitt 19.3 sehen Sie, was zum Umsatz zählt. Die Privatnutzung Kfz zählt zum Beispiel nicht dazu, soweit das Unternehmen keinen Vorsteuerabzug aus den Anschaffungskosten hatte.
Erscheint lt. Verlag | 24.3.2015 |
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Reihe/Serie | Haufe Fachbuch |
Sprache | deutsch |
Gewicht | 575 g |
Themenwelt | Wirtschaft ► Betriebswirtschaft / Management |
Schlagworte | Bilanz • Buchführung • Buchführung; Handbuch/Lehrbuch • Geschäftsvorfälle • Jahresabschluss • Steuern |
ISBN-10 | 3-648-06315-4 / 3648063154 |
ISBN-13 | 978-3-648-06315-6 / 9783648063156 |
Zustand | Neuware |
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