Schwierige Geschäftsvorfälle richtig buchen - inkl. Arbeitshilfen online
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-04919-8 (ISBN)
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Bei den laufenden Buchungen ist es wichtig, auch die Auswirkungen auf Jahresabschluss und Bilanz im Blick zu haben. Anhand zahlreicher Beispiele erklärt das Buch Schritt für Schritt, wie Sie bereits unterjährig mit Blick auf den Jahresabschluss buchen und, falls nötig, umbuchen. Denn Fehler in der Bilanz oder in der Einnahmen-Überschussrechnung können negative steuerliche Auswirkungen auf Ihr Unternehmen haben. Inklusive eBook!
Inhalte:
Buchungen mit bildlichen Darstellungen zeigen die konkreten Auswirkungen auf Gewinn- und Verlustrechnung und Bilanz.
Typische Fehlbuchungen und Möglichkeiten von Umbuchungen.
Neu in der 9. Auflage: Änderungen durch das MikroBilG und E-Bilanz, Neues zu Bewertung in Handelsrecht und Steuerrecht, Geschäfte mit dem Ausland und Gelangensbestätigung, mit Hinweisen auf die Reisekostenreform 2014.
Arbeitshilfen online:
ABC der Rückstellungen und Betriebsvorrichtungen
Reisekostenpauschalen
Umsatzsteuerformulare
AfATabelle
Übungsaufgaben mit Lösungen
Iris Thomsen ist Betriebswirtin. Sie hat langjährige Praxiserfahrung in der Computerindustrie und in Steuerberaterkanzleien. Seit mehreren Jahren arbeitet Sie als Referentin in den Bereichen Betriebswirtschaft und Steuerrecht an der Steuerakademie und der IHK.
Vorwort
So arbeiten Sie mit dem Buch
Von der Buchführung bis zum Jahresabschluss
Grundregeln der doppelten Buchführung
Die Gewinnermittlungsarten
Bilanz nach Steuer- und Handelsrecht
Eröffnungsbuchungen
Laufende Buchführung
Jahresabschlussbuchungen und Bewertung
Gewinnsteuerung und ihre steuerlichen Auswirkungen
Wie kommen Unternehmer/-innen an die Gewinne des Unternehmens?
Umsatzsteuerpflicht - ja oder nein?
Umsatzsteuerpflichtige Umsätze
Umsatzsteuerfreie Umsätze
Geschäfte mit dem Ausland
Bestimmte Umsätze im Inland gemäß
13b UStG
Gemischte Umsätze - Vorsteuerabzug anteilig
Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug
Die Abrechnung mit dem Finanzamt
Das Anlagevermögen
Was ist beim Anlagevermögen zu beachten?
Wer darf das Anlagegut aktivieren und gegebenenfalls abschreiben?
Was wird aktiviert und gegebenenfalls abgeschrieben?
Plan-und außerplanmäßige Abschreibung
Immaterielles Vermögen
Sachanlagen - Gebäude
Sachanlagen - unbeweglich, außer Gebäude
Sachanlagen - beweglich
Finanzanlagen
Verkauf Anlagevermögen
Das Umlaufvermögen
Überblick
Vorräte, Material und Waren
Vorräte - fertige und unfertige Erzeugnisse
Geleistete Anzahlungen
Forderungen aus Lieferungen und Leistungen
Zweifelhafte Forderungen
Sonstige Vermögensgegenstände
Wertpapiere
Flüssige Mittel
Rechnungsabgrenzungsposten
Aktive Rechnungsabgrenzungsposten
Passive Rechnungsabgrenzungsposten
Gewinn- und Verlust-Rechnung Betriebseinnahmen
Überblick Betriebseinnahmen
Sachbezüge Arbeitnehmer
Privatnutzung durch Unternehmer (Personenfirma)
Gewinn- und Verlust-Rechnung Betriebsausgaben
Überblick Betriebsausgaben
Beschränkt abzugsfähige Betriebsausgaben
Nicht abzugsfähige Betriebsausgaben
Bewirtungskosten
Geschenke
Reisekosten
Schuldzinsen
Sonstige Steuern
Kapital
Kapital von Einzelfirmen
Kapital bei Personengesellschaften
Gewinnthesaurierung bei Personenfirmen
Kapital von Kapitalgesellschaften
Gewinnausschüttung an Gesellschafter
Verdeckte Gewinnausschüttung bei Kapitalgesellschaften
Sonderposten mit Rücklageanteil
Überblick
Steuerfreie Rücklagen und Zuschüsse
Investitionsabzugsbetrag
Rückstellungen
Überblick
Rückstellungen für Pensionen und ähnliche Verpflichtungen
Steuerrückstellungen
Sonstige Rückstellungen für ungewisse Verbindlichkeiten
Rückstellungsspiegel
Verbindlichkeiten
Überblick
Verbindlichkeit gegenüber Kreditinstituten, Darlehen
Erhaltene Anzahlungen
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen
Sonstige Verbindlichkeiten
Umsatzsteuer laufendes Jahr
Latente Steuern
Permanente Differenzen - keine latenten Steuern
Zeitlich begrenzte Differenzen
Latente Steuern erfassen
Bilanzen einreichen und veröffentlichen
Handelsbilanzen einreichen - der elektronische Bundesanzeiger
Steuerbilanzen einreichen - die E-Bilanz
Stichwortverzeichnis
11.1.2 Abzinsung von Verbindlichkeiten, Rückstellungen Handelsbilanz In der neuen Handelsbilanz sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen, und zwar zum durchschnittlichen Marktzins der letzten sieben Jahre. Dieser Zinssatz wird regelmäßig von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht. Diesen Zinssatz können Sie aus einer Tabelle ablesen unter www.bundesbank.de/statistik/statistik_zinsen.php. Wählen Sie links den Bilanzstichtag und oben die Laufzeit der Rückstellung. Zum 30.11.2011 beträgt der Zinssatz für eine Laufzeit von fünf Jahren 4,37 %. Zusätzlich sind die Erträge aus der Abzinsung und die Aufwendungen aus der Aufzinsung im Rückstellungsspiegel zu erfassen, d. h. die Tabelle erhält zwei zusätzliche Spalten, § 253 HGB. Verbindlichkeiten werden in der Handelsbilanz weiterhin mit dem Nennwert ausgewiesen. Steuerbilanz Nicht verzinste Verbindlichkeiten (außer erhaltene Anzahlungen) und Rückstellungen, die länger als zwölf Monate bestehen, müssen laut Steuerrecht mit 5,5 % abgezinst werden, § 6 (1) Nr.3 EStG. Bei der Laufzeit von Rückstellungen macht das steuerrecht Unterschiede. Handelt es sich um Geldleistungen endet die Laufzeit bei der endgültigen Erfüllung. Bei Sachleistungen endet die Laufzeit sowie Sie mit der Erfüllung beginnen. Hier geht es also um langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen, die fest vereinbart wurden, wie Abbruchverpflichtung im Pachtvertrag, Abfindungen, zinslose Darlehen. Mithilfe einer Abzinsungstabelle ist der Barwert zu ermitteln. Für Pensionsrückstellungen sind finanzmathematische Gutachten erforderlich, die in der Regel von Versicherungen erstellt werden.
11.1.2 Abzinsung von Verbindlichkeiten, Rückstellungen
Handelsbilanz
In der neuen Handelsbilanz sind Rückstellungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr abzuzinsen, und zwar zum durchschnittlichen Marktzins der letzten sieben Jahre. Dieser Zinssatz wird regelmäßig von der Deutschen Bundesbank veröffentlicht. Diesen Zinssatz können Sie aus einer Tabelle ablesen unter www.bundesbank.de/statistik/statistik_zinsen.php. Wählen Sie links den Bilanzstichtag und oben die Laufzeit der Rückstellung. Zum 30.11.2011 beträgt der Zinssatz für eine Laufzeit von fünf Jahren 4,37 %.
Zusätzlich sind die Erträge aus der Abzinsung und die Aufwendungen aus der Aufzinsung im Rückstellungsspiegel zu erfassen, d. h. die Tabelle erhält zwei zusätzliche Spalten,
253 HGB. Verbindlichkeiten werden in der Handelsbilanz weiterhin mit dem Nennwert ausgewiesen.
Steuerbilanz
Nicht verzinste Verbindlichkeiten (außer erhaltene Anzahlungen) und Rückstellungen, die länger als zwölf Monate bestehen, müssen laut Steuerrecht mit 5,5 % abgezinst werden,
6 (1) Nr.3 EStG.
Bei der Laufzeit von Rückstellungen macht das steuerrecht Unterschiede. Handelt es sich um Geldleistungen endet die Laufzeit bei der endgültigen Erfüllung. Bei Sachleistungen endet die Laufzeit sowie Sie mit der Erfüllung beginnen.
Hier geht es also um langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen, die fest vereinbart wurden, wie Abbruchverpflichtung im Pachtvertrag, Abfindungen, zinslose Darlehen. Mithilfe einer Abzinsungstabelle ist der Barwert zu ermitteln. Für Pensionsrückstellungen sind finanzmathematische Gutachten erforderlich, die in der Regel von Versicherungen erstellt werden.
Reihe/Serie | Haufe Fachbuch |
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Sprache | deutsch |
Gewicht | 540 g |
Themenwelt | Wirtschaft ► Betriebswirtschaft / Management |
Schlagworte | Bilanz • Buchführung • Buchführung; Handbuch/Lehrbuch • Geschäftsvorfälle • Jahresabschluss • Steuern |
ISBN-10 | 3-648-04919-4 / 3648049194 |
ISBN-13 | 978-3-648-04919-8 / 9783648049198 |
Zustand | Neuware |
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