Umsatzsteuer in der Praxis
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-02738-7 (ISBN)
- Titel erscheint in neuer Auflage
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Topaktuell: alle wichtigen EU-weiten Neuerungen zur Umsatzsteuer zum 1.1.2013. Dieses seit Jahren bewährte Buch erläutert auf dem aktuellen Rechtsstand die wichtigsten Fragen und Fälle aus der betrieblichen Praxis zur Rechnungsstellung, zu Liefer-, Dreiecks- und Lagergeschäften, internationalen Leistungsbezügen, innergemeinschaftlichem Handel, Besteuerung der Personen- und Kapitalgesellschaften u.v.m.
- Alle Neuerungen bei der Umsatzsteuer aus Sicht des Praktikers
- Wie Sie Wahlrechte zum eigenen Vorteil nutzen
- Erfahrungsberichte zu Umsatzsteuer-Sonderprüfungen
- Ausblick auf die weitere Entwicklung des Umsatzsteuerrechts
- Tipps für Berater
- Alle amtlichen neuen Formulare:
- Umsatzsteuer-Erklärung 2012
- Umsatzsteuer - Anlage UN 2012 und Anlage UR 2012
- Dauerfristverlängerung 2013
- Voranmeldung 2013
- Elster-Teilnahmeerklärung
- Rechner
- Gesetzestexte
- Rechtsvorschriften
- BMF-Schreiben
- OFD-Verfügungen
Rüdiger Weimann, Diplom-Finanzwirt in Dortmund, Lehrbeauftragter der Berufsakademie Ravensburg, Dozent diverser Steuerberaterverbände und der Deutschen Anwalt-Akademie sowie Gutachter in Umsatzsteuerfragen.
VORBEMERKUNGENVORWORTEINFÜHRUNG- Warum die Umsatzsteuer erhoben werden darfVORGABEN AUS EUROPA FÜR DAS DEUTSCHE UMSATZSTEUERRECHT- Rechtsgrundlagen- Interpretation von Umsatzsteuer- "Bürgerwirkung" der MwStSystRL- Vorsteuerabzug von Leistungspartnern- Vorsteuerprobleme des EU-Kunden bei steuerpflichtiger Abrechnung- EuGH zum Schutz des "Guten Glaubens"- Wissenswertes zur AbrundungGRUNDLAGEN DES DEUTSCHEN UMSATZSTEUERRECHTS- Wenn der (Zweit|)Name zum Programm wird: die Umsatzsteuer als "Mehrwert"steuer- Der neue Umsatzsteuer-Anwendungserlass - UStAE- Überlegungen zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs- Es darf wieder vertraut werden! Der neue "gute Glaube" im Umsatzsteuerrecht- Steuertatbestände und Besteuerungsgrundlagen im Überblick- Wer die Steuer bezahlen muss: der Unternehmer und das Unternehmen- Nichtumsatz/nicht steuerbarer Umsatz/ steuerfreier Umsatz- Steuerbefreiungen/Option zur Steuerpflicht- Lieferung/Sonstige Leistung/ Einheitlichkeit der Leistung- Unentgeltliche Wertabgaben- Innergemeinschaftlicher Erwerb - Innergemeinschaftliches Verbringen- Umsatzsteuer-IdentifikationsnummerLIEFERGESCHÄFTE- Die Basics im ÜberblickLIEFERGESCHÄFTE/EU- Die Grundsatzrechtsprechung von EuGH und BFH zur steuerfreien innergemein. Lieferung- Die Abnehmerversicherung: noch "Pflicht" und schon bald nur noch "Kür"?- Der Gelangensnachweis: noch "Kür" und schon bald "Pflicht"?- Das EU-Warengeschäft- Neue Prüfungsschwerpunkte der Finanzverwaltung- LIEFERGESCHÄFTE/NON-EU- Die Grundsatzrechtsprechung von EuGH und BFH zur steuerfreien AusfuhrLIEFERGESCHÄFTE/NON-EU- So funktioniert ATLAS-Ausfuhr- Das Non-EU-Warengeschäft- Neue Prüfungsschwerpunkte der FinanzverwaltungLIEFERGESCHÄFTE- Länderspezifische Abweichungen- Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte- (Konsignations-)Lager- Umsatzsteuerlager und Lieferungen vor Einfuhr- Ort der Lieferung in besonderen Fällen - "Versandhandel"- Sonderfragen des Anlagenbaus- Differenzbesteuerung- Fahrzeuglieferungen- Vorsicht vor einer "Fahrt im Umsatzsteuerkarussell"DIENSTLEISTUNGEN- Schnellübersicht: Was galt bis zum 31.12.2009? Was gilt ab 2010? Was ist zu tun?- Das EU-Mehrwertsteuerpaket 2010 (Gesamtdarstellung)- "Eckpfeiler" der Umsatzbesteuerung von Dienstleistungen bis zum 31.12.2009- "Eckpfeiler" der Umsatzbesteuerung von Dienstleistungen ab dem 1.1.2010- "B2C|Leistungen"- "B2B|Leistungen"- Grundstücksleistungen | § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG 2010- Beförderungsmittel - kurz| und langfristige Vermietung - § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG 2010- Leistungen am Tätigkeitsort -§ 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG- Vermittlungsleistungen - § 3a Abs. 3 Nr. 4 UStG- Einräumung von Eintrittberechtigungen - § 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG- Katalogleistungen - § 3a Abs. 4 UStG- Besonderheiten der Einschaltung von Erfüllungsgehilfen- Sonderfälle des Orts der sonstigen Leistung - § 3a Abs. 6-8 UStG- Ort der Beförderungsleistungen und der damit zusammenhängenden sonstigen Leistungen- Restaurationsleistungen während Transfers - § 3e UStG- Besteuerungsverfahren- Anwendungszeitpunkt der neuen Ortsregelungen- Umsatzsteuer-Voranmeldung 2013- Zusammenfassende Meldung im Jahr 2013- DienstleistungskommissionERKLÄRUNGSPFLICHTEN- UND AUFBEWAHRUNGSPFLICHTEN- Überblick: Wer will was wann wissen?- Umsatzsteuer-Voranmeldung 2013- Zusammenfassende Meldung im Jahr 2013- Umsatzsteuer(-Jahres)erklärung 2012- Intrastat-Meldung im Jahr 2013- Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten- Internationale UmsätzeBEMESSUNGSGRUNDLAGEN/ STEUERSATZ- Bemessungsgrundlage- Steuersatz - Wie sich die Umsatzsteuer berechnet- Hotelübernachtungen und andere BeherbergungenRECHNUNGSSTELLUNG/ VORSTEUERABZUG/ ÜBERGANG DER STEUERSCHULD- Rechnungen - Erfahrungen, Praxistipps und Prüffelder der Umsatzsteuer-Sonderprüfungen- Übersendung von Rechnungskopien und -zweitschriften- Berichtigung fehlerhafter Ausgangsrechnungen- Elektronische Rechnungen- Vorsteuerabzug- Gemischt genutzte Grundstücke: Abschaffung der "Seeling-Gestaltungen"- Vorsteuervergütung an deutsche Unternehmer- Der Leistungsempfänger als Steuerschuldner- Besteuerung von (sonstigen) Leistungen deutscher Unternehmer im EU-AuslandGESCHÄFTSVERÄUßERUNG/ GESELLSCHAFTEN/GEMEINSCHAFTEN- Geschäftsveräußerung im Ganzen- Sonderprobleme der Gesellschaften/ Gemeinschaften und des Haltens von BeteiligungenVERFAHRENSRECHT/ STEUERSTRAFRECHT/ZIVILRECHT ETC.- Besteuerungsverfahren nach dem UStG- Allgemeines Verfahrensrecht/Steuerstrafrecht/Zivilrecht/Berufsrecht (ABC)- Internationales UmsatzsteuerrechtDOWNLOADBEREICHE- DownloadbereicheLITERATURVERZEICHNISSTICHWORTVERZEICHNIS
13.2 SONDERTATBESTÄNDENeben dem Grundtatbestand sieht das UStG Sondertatbestände vor:- unentgeltliche Wertabgaben (§ 3 Abs. 1b, Abs. 9a UStG): Das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 hat die Besteuerung der unentgeltlichen Wertabgaben ab dem1.4.1999 neu geregelt. Bis zu diesem Zeitpunkt sprach man von "Eigenverbrauch" (§ 1 Abs. 1 Nr. 2a.F. UStG), Arbeitnehmerverbrauch (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. ba.F. UStG) und Gesellschafterverbrauch (§ 1 Abs. 1 Nr. 3a.F. UStG). Ausführungen und insbesondere Urteile zur damaligen Rechtslage können i. d. R. auf die neuen Vorschriftenentsprechend angewandtwerden (--> Kapitel 18) - mit 2 Ausnahmen:--> Die Bestimmung des Leistungsortsrichtet sich nach dem neuen § 3 fUStG (--> Kapitel 42.1 und 43.1).--> Nach der Rechtsprechungdes EuGH können die Steuerbefreiungen für Lieferungen und Leistungen nicht einfach analog auf dieunentgeltlichen Wertabgaben übertragen werden (--> Kapitel 16.5).- Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet in das Inland (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG): Die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer wird vom Zoll vorgenommen. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert, der nach zollrechtlichen Vorschriften (Zollkodex und Zollkodex-DV) zubestimmen ist (§ 11 Abs. 1 UStG).- Innergemeinschaftlicher Erwerb von Gegenständen im Inland gegen Entgelt (§ 1 Abs.1 Nr.5 i.V.m. § 1a UStG): Eininnergemeinschaftlicher Erwerb liegt vereinfacht vor, wenn ein Unternehmer, eine juristische Person (des öffentlichen Rechts oder des privaten Rechts) oder - bei neuen Fahrzeugen - jede Privatperson einen Gegenstandgegen Entgelt im EG-Ausland von einem dortigen Unternehmer erwirbt und der Gegenstand in Erfüllung des Kaufvertrages in das Inland gelangt.- Innergemeinschaftliches Verbringen (§ 3 Abs.1a UStG): Innergemeinschaftliches Verbringen gilt als Lieferung gegen Entgelt. Innergemeinschaftliches Verbringen liegt vor, wenn ein Unternehmer einen Gegenstand, der seinem Unternehmen zugeordnet ist, aus dem Inland in das übrige EG-Gebiet bringt. Vorübergehende Verwendungen im EG-Ausland sind hiervon ausgenommen. Der Begriff der vorübergehenden Verwendung ist grundsätzlich nach zollrechtlichen Vorschriften auszulegen.- Lieferung von Neufahrzeugen von Nichtunternehmern vom Inland in das übrige Gemeinschaftsgebiet (§ 2a UStG): Der Nichtunternehmer wird nur für diese Lieferung wie ein Unternehmer behandelt (--> Kapitel 38).
13.2 SONDERTATBESTÄNDENeben dem Grundtatbestand sieht das UStG Sondertatbestände vor:- unentgeltliche Wertabgaben (§ 3 Abs. 1b, Abs. 9a UStG): Das Steuerentlastungsgesetz 1999/2000/2002 hat die Besteuerung der unentgeltlichen Wertabgaben ab dem1.4.1999 neu geregelt. Bis zu diesem Zeitpunkt sprach man von "Eigenverbrauch" (§ 1 Abs. 1 Nr. 2a.F. UStG), Arbeitnehmerverbrauch (§ 1 Abs. 1 Nr. 1 Satz 2 Buchst. ba.F. UStG) und Gesellschafterverbrauch (§ 1 Abs. 1 Nr. 3a.F. UStG). Ausführungen und insbesondere Urteile zur damaligen Rechtslage können i. d. R. auf die neuen Vorschriftenentsprechend angewandtwerden (--> Kapitel 18) - mit 2 Ausnahmen:--> Die Bestimmung des Leistungsortsrichtet sich nach dem neuen § 3 fUStG (--> Kapitel 42.1 und 43.1).--> Nach der Rechtsprechungdes EuGH können die Steuerbefreiungen für Lieferungen und Leistungen nicht einfach analog auf dieunentgeltlichen Wertabgaben übertragen werden (--> Kapitel 16.5).- Einfuhr von Gegenständen aus dem Drittlandsgebiet in das Inland (§ 1 Abs. 1 Nr. 4 UStG): Die Erhebung der Einfuhrumsatzsteuer wird vom Zoll vorgenommen. Bemessungsgrundlage ist der Zollwert, der nach zollrechtlichen Vorschriften (Zollkodex und Zollkodex-DV) zubestimmen ist (§ 11 Abs. 1 UStG).- Innergemeinschaftlicher Erwerb von Gegenständen im Inland gegen Entgelt (§ 1 Abs.1 Nr.5 i.V.m. § 1a UStG): Eininnergemeinschaftlicher Erwerb liegt vereinfacht vor, wenn ein Unternehmer, eine juristische Person (des öffentlichen Rechts oder des privaten Rechts) oder - bei neuen Fahrzeugen - jede Privatperson einen Gegenstandgegen Entgelt im EG-Ausland von einem dortigen Unternehmer erwirbt und der Gegenstand in Erfüllung des Kaufvertrages in das Inland gelangt.- Innergemeinschaftliches Verbringen (§ 3 Abs.1a UStG): Innergemeinschaftliches Verbringen gilt als Lieferung gegen Entgelt. Innergemeinschaftliches Verbringen liegt vor, wenn ein Unternehmer einen Gegenstand, der seinem Unternehmen zugeordnet ist, aus dem Inland in das übrige EG-Gebiet bringt. Vorübergehende Verwendungen im EG-Ausland sind hiervon ausgenommen. Der Begriff der vorübergehenden Verwendung ist grundsätzlich nach zollrechtlichen Vorschriften auszulegen.- Lieferung von Neufahrzeugen von Nichtunternehmern vom Inland in das übrige Gemeinschaftsgebiet (§ 2a UStG): Der Nichtunternehmer wird nur für diese Lieferung wie ein Unternehmer behandelt (--> Kapitel 38).
Reihe/Serie | Haufe Fachbuch |
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Sprache | deutsch |
Gewicht | 995 g |
Einbandart | kartoniert |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Steuern / Steuerrecht ► Umsatzsteuer |
Schlagworte | EU-Neuerungen • Rechnung • Umsatzsteuer • Umsatzsteuerrecht 2012 • Vorsteuerabzug |
ISBN-10 | 3-648-02738-7 / 3648027387 |
ISBN-13 | 978-3-648-02738-7 / 9783648027387 |
Zustand | Neuware |
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