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Einnahme-Überschussrechnung 2013/2014 - inkl. Arbeitshilfen online

für Freiberufler und Selbstständige

(Autor)

Buch | Softcover
272 Seiten
2014 | 10. Auflage 2014
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-04922-8 (ISBN)
CHF 41,90 inkl. MwSt
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In jedem Jahr müssen Freiberufler und Selbstständige ihren Gewinn ermitteln und so die EÜR für die Steuererklärung neu erstellen. Das Buch zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie das geht. Mit der korrekten EÜR sparen Sie Steuern und außerdem Zeit bei der Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.Inhalte:Grundregeln der EÜR.Umsatzsteuer leicht gemacht.Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben rechtssicher ansetzen.Belege erfassen, buchen und in die richtigen Felder der Anlage EÜR eintragen.Optimale Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.Neu in der 10. Auflage: zu Reisekosten, Bewirtungskosten, Privatnutzung KFZ, Betriebsveranstaltung, Geschenke, Korrekturrechnungen und Umsatzsteuer.Mit Arbeitshilfen online:Formulare: EÜR 2013, Umsatzsteuererklärung 2013, Voranmeldung und Dauerfristverlängerung 2014.Tabellen: Vorsteuerpauschalierung, Auslandsreisekosten, AfA-Tabelle.Übersichten, Arbeitshilfen und Rechner. 

Iris Thomsen ist Betriebswirtin. Sie hat langjährige Praxiserfahrung in der Computerindustrie und in Steuerberaterkanzleien. Seit mehreren Jahren arbeitet Sie als Referentin in den Bereichen Betriebswirtschaft und Steuerrecht an der Steuerakademie und der IHK.


Einleitung
Gewinn ermitteln mit der Einnahme-Überschussrechnung
Wer darf eine Einnahme-Überschussrechnung erstellen?
Was ist die Besonderheit der Einnahme-Überschussrechnung?
Was ist bei den Betriebseinnahmen zu beachten?
Was ist bei den Betriebsausgaben zu beachten?
Gewinnsteuerungsmöglichkeiten
Was gilt für die freiberufliche Tätigkeit?
Was gilt für gemeinnützige Vereine?
Welche Gründe sprechen für den Wechsel der Gewinnermittlungsart?
Umsatzsteuer und Vorsteuer
Umsatzsteuerpflicht ja oder nein?
Welchen Steuersatz müssen Sie berechnen?
Umsatzsteuer und Vorsteuer mit dem Finanzamt abrechnen
Umsatzsteuer abführen beim Verkauf
Vorsteuer abziehen beim Einkauf
Wie oft im Jahr müssen Sie mit dem Finanzamt abrechnen?
Mögliche Fristverlängerungen
Belege sortieren bei der Einnahme-Überschussrechnung
Welcher Beleg wurde wie gezahlt?
Wie sind die Barbelege vorzubereiten?
Bankbelege sortieren
Belege, die jetzt noch übrig sind
Die Einnahme-Überschussrechnung mit einem Buchführungsprogramm
Wie arbeiten Buchführungsprogramme?
Belegerfassung mit zwei Kontonummern
Die richtige Reihenfolge der Kontonummern
Ihre Berichte sind immer abrufbereit
Betriebseinnahmen richtig erfassen
Einnahmen von A-Z
Erträge, Kundenrechnungen
Verkauf Anlagevermögen
Privatnutzung Kfz
Private Warenentnahme
Privatnutzung Telefon
Vereinnahmte Umsatzsteuer
Steuererstattungen
Sonstige Betriebseinnahmen
Betriebseinnahmen abgrenzen
Betriebsausgaben richtig erfassen
Ausgaben von A-Z
Betriebsausgabenpauschalen
Waren-/Materialeinkauf, Fremdleistungen
Anlagevermögen - Anschaffung und Abschreibung
Sonderabschreibung, Investitionsabzugsbetrag und sonstige Rücklagen
Kosten aus dem Privatbereich für Ihr Unternehmen
Begrenzte Betriebsausgaben
Gezahlte Vorsteuer, nicht abziehbare Vorsteuer
Sonstige Betriebsausgaben
Betriebsausgaben abgrenzen
Umsatzsteuer abführen - Unterliegen Sie der Soll- oder Istversteuerung?
Bargeschäfte, Anzahlungen, Schlussrechnungen
Die Sollversteuerung und die Istversteuerung
Wer kann die Istversteuerung in Anspruch nehmen?
Einnahme-Überschussrechnung und die Umsatzsteuer
Der Vorsteuerabzug und die einwandfreie Eingangsrechnung
Der Vorsteuerabzug und die Voraussetzungen
Einnahme-Überschussrechnung und der Vorsteuerabzug
Die einwandfreie Eingangsrechnung
Fehlerhafte Rechnungen korrigieren
Pauschale Vorsteuer für bestimmte Berufsgruppen
Übersicht: Betriebseinnahmen- und -ausgaben erfassen
Stichwortverzeichnis

Wer darf eine Einnahme-Überschussrechnung erstellen?Die Einnahme-Überschussrechnung darf von allen Unternehmen und Vereinen angewendet werden, die nach § 141 AO nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Freiberufler sind nie zur doppelten Buchführung verpflichtet, unabhängig von Umsatz und Gewinn. Folgende Unternehmen sind nur dann von der doppelten Buchführung befreit, wenn sie bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreiten. Die Umsatzgrenze liegt bei 500.000 Euro und die Gewinngrenze bei 50.000 Euro:Gewerbliche Unternehmen und Ich-AGs, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, sowie Vereine, deren jährlicher Umsatz oder Gewinn nicht über diesen Grenzen liegt.Im Handelsregister eingetragene Einzelfirmen, deren Umsatz und Gewinn in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht über diesen Grenzen liegt.Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, deren jährlicher Gewinn nicht darüber liegt oder deren Wirtschaftswert von selbst bewirtschafteten Flächen nicht über 25.000 Euro liegt. Was verlangt das Finanzamt von Einnahme-Überschussrechnern?Für die Einnahme-Überschussrechnung ist die doppelte Buchführung nicht erforderlich. Es genügt eine einfache Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben.Die meisten Einnahme-Überschussrechner müssen den Gewinn auf einem speziellen Formular „Anlage EÜR" ermitteln, d. h. die Betriebseinnahmen und -ausgaben sind in entsprechende Felder einzutragen. Dieser amtlich vorgeschriebene Vordruck ist online an das Finanzamt zu übermitteln. Die Online-Übermittlung können Sie im Internet unter www.elster.de erledigen. Wenn Sie allerdings ein Buchführungsprogramm benutzen, erfolgt die Übermittlung fast automatisch. Die einfache Darstellung der Einnahme-Überschussrechnung ist in der Regel informativer für Sie oder Ihre Bank.

Erscheint lt. Verlag 25.3.2014
Reihe/Serie Haufe Fachbuch
Sprache deutsch
Gewicht 355 g
Themenwelt Wirtschaft Betriebswirtschaft / Management
Schlagworte Buchhaltung • Einnahmen-Überschuss-Rechnung • Einnahme-Überschuss-Rechnung • EÜR • Freie Berufe • Jahressteuergesetz • Selbstständigkeit (Beruf) • Steuern
ISBN-10 3-648-04922-4 / 3648049224
ISBN-13 978-3-648-04922-8 / 9783648049228
Zustand Neuware
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