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Einnahme-Überschussrechnung 2012/2013

für Freiberufler und Selbstständige. Mit Arbeitshilfen online

(Autor)

Buch | Softcover
267 Seiten
2013 | 9. Auflage
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-03638-9 (ISBN)
CHF 41,90 inkl. MwSt
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Mit diesem Buch gelangen Sie schnell und einfach vom Beleg zur fertigen Einnahmen-Überschuss-Rechnung. Mit zahlreichen Beispielen und Kniffen für ein optimales Ergebnis.

In jedem Jahr müssen Freiberufler und Selbstständige ihren Gewinn ermitteln und so die EÜR für die Steuererklärung neu erstellen.
Das Buch zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie das geht. Mit der korrekten EÜR sparen Sie Steuern und außerdem Zeit bei der Zusammenarbeit mit dem Steuerberater.
  • Grundregeln der EÜR
  • Umsatzsteuer leicht gemacht
  • Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben rechtssicher ansetzen
  • Belege erfassen, buchen und in die richtigen Felder der Anlage EÜR eintragen
  • Optimale Zusammenarbeit mit dem Steuerberater
NEU IN DER 9. AUFLAGE
  • alle aktuellen steuerlichen und rechtlichen Änderungen
MIT ARBEITSHILFEN ONLINE
  • Formulare: EÜR 2012, Umsatzsteuererklärung 2012, Voranmeldung und Dauerfristverlängerung 2013
  • Tabellen: Vorsteuerpauschalierung, Auslandsreisekosten, AfA-Tabelle
  • Übersichten, Arbeitshilfen und Rechner

Iris Thomsen ist Betriebswirtin. Sie hat langjährige Praxiserfahrung in der Computerindustrie und in Steuerberaterkanzleien. Seit mehreren Jahren arbeitet Sie als Referentin in den Bereichen Betriebswirtschaft und Steuerrecht an der Steuerakademie und der IHK.

INHALTSVERZEICHNIS
EINLEITUNG
1 EINSTIEG IN DIE EINNAHME-ÜBERSCHUSSRECHNUNG
1.1 Vorteile der Einnahme-Überschussrechnung gegenüber der Bilanz
1.2 Wer darf die Einnahme-Überschussrechnung anwenden?
1.3 Was gilt für die freiberufliche Tätigkeit?
1.4 Welche Gründe sprechen für den Wechsel der Gewinnermittlungsart?
1.5 So sieht die Einnahme-Überschussrechnung aus
2 GRUNDREGELN DER EINNAHME-ÜBERSCHUSSRECHNUNG
2.1 Einnahmen und Ausgaben müssen geflossen sein
2.2 Fast keine Abgrenzungen am Jahresende, keine Forderungen und Verbindlichkeiten
2.3 Behandlung von Anlagevermögen
2.4 Einkauf von Waren und Vorräten gilt sofort als Betriebsausgabe
2.5 Behandlung von Anzahlungen
2.6 Umsatzsteuer- und Vorsteuerzahlungen beeinflussen den Gewinn
2.7 Warenentnahmen, Kfz- und Telefon-Nutzung Unternehmer
2.8 Sachbezüge Arbeitnehmer
2.9 Gewinnsteuerungsmöglichkeiten
2.10 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
3 EINNAHME-ÜBERSCHUSSRECHNUNG UND DIE UMSATZSTEUER
3.1 Umsatzsteuerpflicht: Ja oder Nein?
3.2 Freiberufler und Gewerbebetriebe stellen Umsatzsteuer in Rechnung
3.3 Besteuerung von Kleinunternehmern
3.4 Geschäfte mit dem Ausland
3.5 Bauleistungen und Umsatzsteuer
3.6 Einwandfreie Rechnungen
3.7 Rechnungskorrekturen
3.8 Abrechnung mit dem Finanzamt
3.9 Pauschale Vorsteuer für bestimmte Berufsgruppen
4 BELEGE ERFASSEN
4.1 Belege erfassen ohne Buchführungsprogramm
4.2 Belege erfassen mit Buchführungsprogramm
4.3 Die Technik der Buchführung
5 BETRIEBSEINNAHMEN RICHTIG ERFASSEN
5.1 Einnahmen von A-Z
5.2 Erlöse - Gutschriften
5.3 Verkauf Anlagevermögen
5.4 Privatnutzung Kfz
5.5 Private Warenentnahme
5.6 Privatnutzung Telefon
5.7 Vereinnahmte Umsatzsteuer
5.8 Steuererstattungen
5.9 Sonstige Betriebseinnahmen
5.10 Betriebseinnahmen abgrenzen
6 BETRIEBSAUSGABEN RICHTIG ERFASSEN
6.1 Ausgaben von A-Z
6.2 Betriebsausgabenpauschalen
6.3 Waren-/Materialeinkauf - Gutschriften
6.4 Anlagevermögen - Anschaffung und Abschreibung
6.5 Sonderabschreibung, Ansparrücklage, Investitionsabzugsbetrag und sonstige Rücklagen
6.6 Kosten aus dem Privatbereich für Ihr Unternehmen
6.7 Begrenzte Betriebsausgaben
6.8 Gezahlte Vorsteuer, nicht abziehbare Vorsteuer
6.9 Sonstige Betriebsausgaben
6.10 Betriebsausgaben abgrenzen
STICHWORTVERZEICHNIS

1.1 DIE EINNAHME-ÜBERSCHUSSRECHNUNGDie Einnahme-Überschussrechnung ist eine von zwei Gewinnermittlungsarten für Unternehmen, die das Einkommensteuergesetz vorschreibt.1.1.1 WER DARF EINE EINNAHME-ÜBERSCHUSSRECHNUNG ERSTELLEN?Die Einnahme-Überschussrechnung darf von allen Unternehmen und Vereinen angewendet werden, die nach § 141 AO nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Freiberufler sind nie zur doppelten Buchführung verpflichtet, unabhängig von Umsatz und Gewinn. Folgende Unternehmen sind nur dann von der doppelten Buchführung befreit, wenn sie bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreiten. Die Umsatzgrenze liegt bei 500.000 Euro und die Gewinngrenze bei 50.000 Euro:- Gewerbliche Unternehmen und Ich-AGs, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, sowie Vereine, deren jährlicher Umsatz oder Gewinn nicht über diesen Grenzen liegt.- Im Handelsregister eingetragene Einzelfirmen, deren Umsatz und Gewinn in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht über diesen Grenzen liegt.- Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, deren jährlicher Gewinn nicht darüber liegt oder deren Wirtschaftswert von selbst bewirtschafteten Flächen nicht über 25.000 Euro liegt.

1.1 DIE EINNAHME-ÜBERSCHUSSRECHNUNGDie Einnahme-Überschussrechnung ist eine von zwei Gewinnermittlungsarten für Unternehmen, die das Einkommensteuergesetz vorschreibt.1.1.1 WER DARF EINE EINNAHME-ÜBERSCHUSSRECHNUNG ERSTELLEN?Die Einnahme-Überschussrechnung darf von allen Unternehmen und Vereinen angewendet werden, die nach § 141 AO nicht zur doppelten Buchführung verpflichtet sind. Freiberufler sind nie zur doppelten Buchführung verpflichtet, unabhängig von Umsatz und Gewinn. Folgende Unternehmen sind nur dann von der doppelten Buchführung befreit, wenn sie bestimmte Umsatz- und Gewinngrenzen nicht überschreiten. Die Umsatzgrenze liegt bei 500.000 Euro und die Gewinngrenze bei 50.000 Euro:- Gewerbliche Unternehmen und Ich-AGs, die nicht im Handelsregister eingetragen sind, sowie Vereine, deren jährlicher Umsatz oder Gewinn nicht über diesen Grenzen liegt.- Im Handelsregister eingetragene Einzelfirmen, deren Umsatz und Gewinn in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht über diesen Grenzen liegt.- Land- und forstwirtschaftliche Betriebe, deren jährlicher Gewinn nicht darüber liegt oder deren Wirtschaftswert von selbst bewirtschafteten Flächen nicht über 25.000 Euro liegt.

Erscheint lt. Verlag 5.3.2013
Reihe/Serie Haufe Fachbuch
Sprache deutsch
Gewicht 352 g
Einbandart kartoniert
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft Steuern / Steuererklärung
Wirtschaft Betriebswirtschaft / Management Rechnungswesen / Bilanzen
Schlagworte Buchhaltung • Einnahmen-Überschuss-Rechnung • Einnahme-Überschuss-Rechnung • EÜR • Freie Berufe • Jahressteuergesetz • Selbstständigkeit (Beruf) • Steuern • Überschußrechnung
ISBN-10 3-648-03638-6 / 3648036386
ISBN-13 978-3-648-03638-9 / 9783648036389
Zustand Neuware
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