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Einkommensteuererklärung 2013/2014

Mit der Software »TAXMAN spezial«
Buch | Softcover
704 Seiten
2013 | 23. Auflage
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-03920-5 (ISBN)
CHF 34,90 inkl. MwSt
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Themen sind insbesondere:
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Willi Dittmann, Dipl.-Finanzwirt (FH), ist Dozent am Bildungszentrum der OFD Stuttgart, Schwäbisch Gmünd.

Dieter Haderer, Dipl.-Finanzwirt (FH), arbeitet seit 1984 als Dozent am Bildungszentrum der OFD Karlsruhe in Schwäbisch Gmünd. Im Rahmen der Aus- und Fortbildung gibt er Unterricht und leitet Seminare zu verschiedenen steuerrechtlichen Themen mit Schwerpunkt im Bereich der Einkommensteuer.

Rüdiger Happe, Dipl.-Fianzwirt, Betriebsprüfer, Dozent der IHK und führender Weiterbildungsinstitute.

Inhaltsverzeichnis
Teil I Ausfüllanleitung zur Einkommensteuererklärung 2013
1 Rund um die Einkommensteuererklärung
2 Hauptvordruck (ESt1A, Mantelbogen)
3 Anlage Vorsorgeaufwand (Vorsorgeaufwendungen)
4 Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge, Riester)
5 Anlage Kind (Kinderberücksichtigung)
6 Anlage Unterhalt (Unterhaltsberücksichtigung)
7 Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit)
8 Anlage N (Arbeitslohn im Ausland und Grenzgänger)
9 Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen)
10 Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)
11 Anlage R (Renten)
12 Anlage SO (Sonstige Einkünfte)
13 Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)
14 Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit)
15 Anlage EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung)
16 Anlage AUS (Ausländische Einkünfte)



Teil II Kommentierung und Gestaltungshinweise

1 Hauptvordruck (ESt1A, Mantelbogen)
2 Anlage Vorsorgeaufwand (Vorsorgeaufwendungen)
3 Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge, Riester)
4 Anlage Kind (Kinderberücksichtigung)
5 Anlage Unterhalt (Unterhaltsberücksichtigung)
6 Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit)
7 Anlage N (Arbeitslohn im Ausland und Grenzgänger)
8 Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen)
9 Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)
10 Anlage R (Renten)
11 Anlage SO (Sonstige Einkünfte)
12 Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)
13 Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit)
14 Anlage EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung)
15 Anlage AUS (Ausländische Einkünfte)
Stichwortverzeichnis

3 VORSORGEAUFWENDUNGEN UND ALTERSVORSORGEBEITRÄGE3.1 Basisversorgung und sonstige Vorsorgeaufwendungen (Anlage Vorsorgeaufwand)Die in der Anlage Vorsorgeaufwand aufzuführenden Versicherungsbeiträge werden Vorsorgeaufwendungen genannt. Zusätzlich ist in der Anlage AV anzugeben, ob ein Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge im Zusammenhang mit der Riester-Rente getrennt für den Steuerzahler und seine Ehefrau geltend gemacht wird. Für Vorsorgeaufwendungen wird im Lohnsteuer-Abzugsverfahren eine Vorsorgepauschale berücksichtigt. Diese Vorsorgepauschale deckt bei weitem nicht Ihre gesamten Vorsorgeaufwendungen ab. Tragen Sie daher die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen in den Vordruck ein.Versicherungsbeiträge, die in unmittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, z.B. steuerfreier Arbeitslohn bei einer Auslandstätigkeit, können nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Darüber hinaus sind Ihre Versicherungsbeiträge zu kürzen, wenn Sie hierfür steuerfreie Zuschüsse erhalten haben oder wenn die Versicherung 2011 Beiträge zurückerstattet oder Gewinnanteile an Sie ausgezahlt hat.

3 VORSORGEAUFWENDUNGEN UND ALTERSVORSORGEBEITRÄGE3.1 Basisversorgung und sonstige Vorsorgeaufwendungen (Anlage Vorsorgeaufwand)Die in der Anlage Vorsorgeaufwand aufzuführenden Versicherungsbeiträge werden Vorsorgeaufwendungen genannt. Zusätzlich ist in der Anlage AV anzugeben, ob ein Sonderausgabenabzug für Altersvorsorgebeiträge im Zusammenhang mit der Riester-Rente getrennt für den Steuerzahler und seine Ehefrau geltend gemacht wird. Für Vorsorgeaufwendungen wird im Lohnsteuer-Abzugsverfahren eine Vorsorgepauschale berücksichtigt. Diese Vorsorgepauschale deckt bei weitem nicht Ihre gesamten Vorsorgeaufwendungen ab. Tragen Sie daher die tatsächlichen Vorsorgeaufwendungen in den Vordruck ein.Versicherungsbeiträge, die in unmittelbarem Zusammenhang mit steuerfreien Einnahmen stehen, z.B. steuerfreier Arbeitslohn bei einer Auslandstätigkeit, können nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Darüber hinaus sind Ihre Versicherungsbeiträge zu kürzen, wenn Sie hierfür steuerfreie Zuschüsse erhalten haben oder wenn die Versicherung 2011 Beiträge zurückerstattet oder Gewinnanteile an Sie ausgezahlt hat.

Erscheint lt. Verlag 3.12.2013
Reihe/Serie Haufe Steuerratgeber ; 03134
Sprache deutsch
Gewicht 820 g
Einbandart kartoniert
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft Steuern / Steuererklärung
Schlagworte Einkommensteuer • Einkommensteuer (ESt); Ratgeber • Einkommensteuer; Ratgeber • Steuer • Steuererklärung • Steuern sparen • Steuer-Spar-Tipps
ISBN-10 3-648-03920-2 / 3648039202
ISBN-13 978-3-648-03920-5 / 9783648039205
Zustand Neuware
Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR)
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