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Fachanwaltshandbuch Arbeitsrecht

Arbeitsrecht – Steuerrecht – Sozialversicherungsrecht
Buch
3162 Seiten
2009 | 3. Auflage
ZAP-Verlag für die Rechts- und Anwaltspraxis
978-3-89655-355-3 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Fachanwaltshandbuch Arbeitsrecht -
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Das Fachanwaltshandbuch Arbeitsrecht führt das bewährte Praxis-Konzept der Vorauflage auch in der vollständig überarbeiteten 3. Auflage fort und bietet damit weiterhin für Rechtsanwälte, Entscheider in Rechts- und Personalabteilungen, Betriebsräte und Richter "alles in einem Werk".

Neben dem gesamten Individual- und Kollektivarbeitsrecht behandelt das Handbuch auch die sogenannten arbeitsrechtlichen Nebengebiete und stellt dabei immer die Verbindung zum Sozialversicherungs- und (Lohn-)Steuerrecht dar. Ein besonderer Fokus liegt auf den derzeit bedeutsamen Krisenthemen. Vollständig aktualisiert und ausgebaut wurden z.B. die Themen Personalabbau/Restrukturierung, Kündigungen, Kurzarbeit, Transfergesellschaften, Sperrzeiten, Zeitarbeit, Befristung und Flexibilisierung der Arbeitszeiten oder die steuerliche Optimierung und Gestaltung von Abfindungen im Rahmen von Aufhebungs- und Abwicklungsverträgen (mit den aktuellen Durchführungsanweisungen der Bundesagentur für Arbeit und Tipps zur Steueroptimierung und Sperrzeitvermeidung).

Die Rechte und Pflichten der Arbeitsvertragsparteien werden übersichtlich in einem Lexikonteil mit über 100 Stichwörtern dargestellt: Von Abmahnung über Arbeitszeitkonto und Elternzeit bis zu Zeugnis sind dort alle praxisrelevanten Themen behandelt.

Entsprechend ihrer erheblichen praktischen Bedeutung liegen weitere Schwerpunkte auf dem Arbeitskampfrecht, dem gerichtlichen Rechtsschutz (einschließlich der Kosten und Gebühren), dem Arbeitsschutz, dem Betriebsinhaberwechsel, dem Insolvenzarbeitsrecht und dem Internationalen Arbeitsrecht.

Die systematischen Erläuterungen sind mit Musterverträgen und Formulierungsbeispielen sowie Praxistipps und Hinweisen zu Taktik und Strategie rechtsgebietsübergreifend verknüpft. Die Muster können leicht mit der eigenen Textverarbeitung von der beiliegenden CD-ROM aufgerufen werden.

Für die arbeitsrechtlichen Mandate benötigt man nicht nur systematische Erläuterungen der arbeitsrechtlichen Vorschriften. Für die rechtssichere und schnelle Umsetzung sind auch Arbeitshilfen und Praxistipps unabdingbar!

Eine Leichtigkeit mit dem aktuellen Arbeitsbuch aus dem ZAP Verlag: Hier finden sich die ideale Kombination aus Fachkompetenz, konsequentem Praxisbezug, klarer, benutzerfreundlicher Darstellung und Orientierung an der Rechtsprechung.

Die praxisorientierten Arbeitshilfen in Form von Hinweisen, Vertragsmustern, Formulierungsbeispielen und Checklisten verstärken zusätzlich die mandatsorientierte Darstellung. Außerdem stehen diese auch zur direkten Bearbeitung auf CD-ROM zur Verfügung!

Dr. Jürgen Brand, Präsident des nordrhein-westfälischen Landessozialgerichts, Richter am VGH NRW, zahlreiche Veröffentlichungen, u.a. Praxis des Sozialrechts und Kommentar zum SGB III (C.H. Beck), ferner Dozent bei DAI und DAA.

1;Vorwort;6
2;Vorwort zur 1. Auflage;8
3;Hinweise zur Benutzung der CD-ROM;10
4;Inhaltsübersicht;12
5;Allgemeines Literaturverzeichnis;16
6;Abkürzungsverzeichnis;24
7;Teil 1. Personalplanung und Personalbeschaffung;44
8;Teil 2. Bewerbungsvorgang;58
9;Teil 3. Der Arbeits-Dienstvertrag;90
10;Teil 4. Rechte und Pflichten der Vertragsparteien;878
11;Teil 5. Arbeitsschutzrecht;1294
12;Teil 6 Änderung und Beendigung des Arbeits-/ Dienstverhältnisses;1338
13;Teil 7. Rechte und Pflichten nach Vertragsbeendigung;1942
14;Teil 8. Betriebsinhaberwechsel;2134
15;Teil 9. Mitbestimmung der Arbeitnehmer;2200
16;Teil 10. Arbeitskampfrecht;2580
17;Teil 11. Gerichtlicher Rechtsschutz;2620
18;Teil 12. Insolvenzarbeitsrecht;2812
19;Teil 13. Internationales Arbeitsrecht;2926
20;Stichwortverzeichnis;2992

A. Personalplanung (S. 1-2)

Eines der maßgeblichen Kriterien des dauerhaften wirtschaftlichen Erfolges eines Unternehmens oder eines Betriebes ist eine insbesondere zukunfts- und bedarfsorientierte Personalplanung . Das BAG versteht unter dem Begriff der Personalplanung jede Planung, die sich auf den gegenwärtigen und zukünftigen Personalbedarf in quantitativer und qualitativer Hinsicht auswirkt (vgl. BAG v. 6.11.1990, DB 1991, 654). Unter den Begriff der Personalplanung fallen damit

- die Personalbedarfsplanung,
- die Personaldeckungsplanung, (Beschaffung und/oder Abbau von Personal und Einsatz von Leiharbeitnehmern),
- die Personalentwicklungsplanung und
- die Personaleinsatzplanung.

Ziel dieser Planungen ist, dass Personalbedarf und Personalbestand praktisch deckungsgleich sind. Die Personalplanung ist abzugrenzen von der wirtschaftlich-unternehmerischen Planung, die dem Arbeitgeber allein obliegt. Nur wenn ein Wirtschaftsausschuss gebildet wurde, besteht insofern ein Informationsrecht des Betriebsrates nach 106 Abs. 2 BetrVG.

Auch wenn der Begriff der Personalplanung nicht gesetzlich fixiert ist, folgt aus 92 BetrVG ein Beteiligungsrecht des Betriebsrates . In Unternehmen und Betrieben, in denen ein Betriebsrat gebildet ist, hat der Arbeitgeber ihn über die Personalplanung, insbesondere über den gegenwärtigen und zukünftigen Personalbedarf sowie die sich daraus ergebenden personellen Maßnahmen rechtzeitig und umfassend zu unterrichten. Über die Art und den Umfang haben die Betriebsparteien zu beraten.

Das Unterrichtungs- und Beratungsrecht des Betriebsrates bezieht sich nicht nur auf die Planung selbst, sondern auch auf die Methoden der Personalplanung (etwa die Einführung automatisierter Personalinformationssysteme). Mitbestimmungspflichtig ist dabei nicht nur die mittel- oder langfristige, sondern auch die intuitive Planung. Gerade letztere birgt hinsichtlich der Unverzüglichkeit der Beteiligung des Betriebsrates häufige Streitpunkte.

Da in die personelle Leitungskompetenz des Arbeitgebers nicht eingegriffen werden soll, besteht das Beteiligungsrecht aber nur dann, wenn der Arbeitgeber tatsächlich eine Personalplanung vornimmt oder unterhält.

Streitigkeiten zwischen dem Arbeitgeber und dem Betriebsrat über Umfang, Inhalt und Rechtzeitigkeit der Beteiligung gem. 92 BetrVG sind im Beschlussverfahren vor den ArbG zu klären ( 2a, 80 ff. ArbGG). Obschon 92 BetrVG keine Sanktion bei unterlassener Beteiligung des Betriebsrates vorsieht, kommt bei groben Verstößen des Arbeitgebers ein Verfahren gem. 23 Abs. 3 BetrVG in Betracht. Möglich ist auch ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gem. 121 BetrVG. Auf die personelle Einzelmaßnahme wirkt sich ein Verstoß gegen 92 BetrVG aber nicht aus.

Zusatzinfo mit 1 CD-ROM
Sprache deutsch
Gewicht 2315 g
Einbandart gebunden
Themenwelt Recht / Steuern Arbeits- / Sozialrecht Arbeitsrecht
Schlagworte Arbeitsrecht • Arbeitsrecht (ArbR) • Hardcover, Softcover / Recht/Arbeitsrecht, Sozialrecht • HC/Recht/Arbeitsrecht, Sozialrecht
ISBN-10 3-89655-355-0 / 3896553550
ISBN-13 978-3-89655-355-3 / 9783896553553
Zustand Neuware
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