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Bereits seit dem ersten Frauenförderungsgesetz stand fest, dass die tatsächliche Gleichberechtigung von Frauen und Männern in Beruf und Familie längere Zeit in Anspruch nehmen wird und der Gesetzgeber auch für den Bereich der Bundesverwaltung mit periodischen Rechtsanpassungen immer wieder nachjustieren muss.
Das Bundesgleichstellungsgesetz 2015 wurde an einigen Stellen für die Frauen und Männer in der Bundesverwaltung sowie in den Unternehmen und Gerichten des Bundes mit weiteren Anpassungen versehen. Dazu gehören u.a. die Erweiterung der Gesetzesziele, eine detailliertere Regelung des Gleichstellungsplans als ein besonders wichtiges Kontrollinstrument, ferner die Stärkung der Stellung der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen in der Dienststelle sowie präzisere Bestimmungen zur Zusammenarbeit von Dienststellenleitung und Gleichstellungsbeauftragten. Freilich sind auch mit dieser Neufassung nicht alle Schwachstellen der bisherigen Gesetzesfassungen beseitigt worden.
Der Onlinekommentar zum BGleiG ist praxisorientiert und setzt sich durch regelmäßige Updates mit der aktuellen Rechtsprechung und Rechtsentwicklung auseinander. Mit kurz gehaltenen Erläuterungen hilft er besonders den Personalverantwortlichen und Gleichstellungsbeauftragten sowie deren Stellvertreterinnen bei der Lösung gleichstellungsrechtlicher Fragen.
Autor: Prof. Dr. Dieter Kugele, Richter am Bundesverwaltungsgericht a.D., Honorarprofessor der Universität Leipzig für Verwaltungswissenschaft, Mitherausgeber eines Kommentars für Verwaltungsrecht in Bayern und Herausgeber und Autor von Online-Kommentaren zur Verwaltungsgerichtsordnung, zum Verwaltungsverfahrensgesetz, zum Verwaltungszustellungsgesetz und zum Bundesgleichstellungsgesetz.
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• Digitale Helfer wie die Such-Funktion, Dual View, Alerts und der Fassungsvergleich unterstützen Sie beim effizienten Arbeiten
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Das Bundesgleichstellungsgesetz 2015 wurde an einigen Stellen für die Frauen und Männer in der Bundesverwaltung sowie in den Unternehmen und Gerichten des Bundes mit weiteren Anpassungen versehen. Dazu gehören u.a. die Erweiterung der Gesetzesziele, eine detailliertere Regelung des Gleichstellungsplans als ein besonders wichtiges Kontrollinstrument, ferner die Stärkung der Stellung der Gleichstellungsbeauftragten und ihrer Stellvertreterinnen in der Dienststelle sowie präzisere Bestimmungen zur Zusammenarbeit von Dienststellenleitung und Gleichstellungsbeauftragten. Freilich sind auch mit dieser Neufassung nicht alle Schwachstellen der bisherigen Gesetzesfassungen beseitigt worden.
Der Onlinekommentar zum BGleiG ist praxisorientiert und setzt sich durch regelmäßige Updates mit der aktuellen Rechtsprechung und Rechtsentwicklung auseinander. Mit kurz gehaltenen Erläuterungen hilft er besonders den Personalverantwortlichen und Gleichstellungsbeauftragten sowie deren Stellvertreterinnen bei der Lösung gleichstellungsrechtlicher Fragen.
Autor: Prof. Dr. Dieter Kugele, Richter am Bundesverwaltungsgericht a.D., Honorarprofessor der Universität Leipzig für Verwaltungswissenschaft, Mitherausgeber eines Kommentars für Verwaltungsrecht in Bayern und Herausgeber und Autor von Online-Kommentaren zur Verwaltungsgerichtsordnung, zum Verwaltungsverfahrensgesetz, zum Verwaltungszustellungsgesetz und zum Bundesgleichstellungsgesetz.
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Themenwelt | Recht / Steuern ► Arbeits- / Sozialrecht ► Arbeitsrecht |
Recht / Steuern ► Öffentliches Recht ► Beamtenrecht | |
Datenquelle | Newbooks |
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