Rechtswirkungen von Genehmigungsfiktionen im Öffentlichen Recht.
Die Arbeit untersucht, welche Rechtswirkungen die Genehmigungsfiktion entfaltet. Dem Grunde nach kommen ihr dieselben Rechtswirkungen zu wie einem ausdrücklichen Verwaltungsakt, d.h. ab dem Zeitpunkt ihrer Wirksamkeit entfaltet sie gegenüber der Ausgangsbehörde und Dritten Bindungswirkung und gegenüber allen anderen öffentlichen Stellen Tatbestandswirkung. Ein weiteres Ergebnis der Arbeit ist, dass mit dem Ablauf der Fiktionsfrist nicht auch die materielle Rechtmäßigkeit der Genehmigungsfiktion fingiert wird und auch nicht fingiert werden darf. Demnach ist die fingierte Genehmigung wie die ausdrückliche grundsätzlich anfechtbar und rücknehmbar. Allerdings muss die Rücknehmbarkeit der Genehmigungsfiktion eingeschränkt werden, weil die Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen andernfalls lediglich in das Rücknahmeverfahren verlagert und die Beschleunigungswirkung der fingierten Genehmigung ad absurdum geführt würde.
Jannis Broscheit studierte von 2006 bis 2012 Rechtswissenschaften an der Universität Osnabrück mit einem Schwerpunkt im öffentlichen Wirtschaftsrecht. Dieses Studium schloss er im Februar 2012 mit dem ersten Staatsexamen ab. Im Anschluss daran war er von April 2012 bis März 2015 wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Michael Droege für Öffentliches Recht, Finanz- und Steuerrecht an der Universität Mainz. Im Zuge dieser Tätigkeit entstand seine Dissertation. Seit Januar 2015 ist Jannis Broscheit Rechtsreferendar am Landgericht Wiesbaden.
A. Einleitung
B. Die Genehmigungsfiktion
Definition – Zweck – Fiktionen im Recht – Verfassungsrechtliche Vorgaben – Rechtsentwicklung der Genehmigungsfiktion – Voraussetzungen des Fiktionseintritts
C. Rechtswirkungen von Genehmigungsfiktionen
Rechtswirkungen von ausdrücklichen Genehmigungen – Rechtsnatur der Genehmigungsfiktion – Reichweite der Fiktionswirkung
D. Fazit
Zusammenfassung in Thesen – Abschließende Betrachtung
Literaturverzeichnis
Sachverzeichnis
»Als Ergebnis bleibt festzuhalten: Ein sehr empfehlenswertes Buch für jeden, der am verwaltungsrecht interessiert ist.« Dr. Adolf Rebler, in: Deutschtes Verwaltungsblatt, 5/2017
»Broscheit hat ein überzeugendes Werk vorgelegt, das gleichzeitg eine wissenschaftliche Zwischenbilanz zur Genehmigungsfiktion im Sinne des
42a VwVfG ist und auch darüber hinaus geht. Die Arbeit ist eine Bereicherung für die Verwaltungswissenschaften und das Öffentliche Recht insgesamt und kann zur Lektüre und weiteren wissenschaftlichen Verarbeitung nur empfohlen werden.« Dr. Sven Eisenmenger, in: Die Verwaltung, 3/2016
»Als Ergebnis bleibt festzuhalten: Ein sehr empfehlenswertes Buch für jeden, der am verwaltungsrecht interessiert ist.« Dr. Adolf Rebler, in: Deutschtes Verwaltungsblatt, 5/2017
»Broscheit hat ein überzeugendes Werk vorgelegt, das gleichzeitg eine wissenschaftliche Zwischenbilanz zur Genehmigungsfiktion im Sinne des §42a VwVfG ist und auch darüber hinaus geht. Die Arbeit ist eine Bereicherung für die Verwaltungswissenschaften und das Öffentliche Recht insgesamt und kann zur Lektüre und weiteren wissenschaftlichen Verarbeitung nur empfohlen werden.« Dr. Sven Eisenmenger, in: Die Verwaltung, 3/2016
Erscheinungsdatum | 31.01.2016 |
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Reihe/Serie | Schriften zum Öffentlichen Recht ; 1312 |
Verlagsort | Berlin |
Sprache | deutsch |
Maße | 157 x 233 mm |
Gewicht | 400 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Öffentliches Recht ► Verwaltungsverfahrensrecht |
Schlagworte | Deutschland • Dienstleistungsrichtlinie • Fiktiver Verwaltungsakt • Genehmigungsfiktion • Genehmigungsverfahren • Öffentliches Recht (ÖffR); Dissertationen • Verwaltungsverfahren und Verwaltungsprozessrecht |
ISBN-10 | 3-428-14868-1 / 3428148681 |
ISBN-13 | 978-3-428-14868-4 / 9783428148684 |
Zustand | Neuware |
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