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Die Bedeutung der Rechtswidrigkeit vollstreckbarer Verwaltungsakte im materiellen Strafrecht und im Strafprozess. -  Lars Steinhorst

Die Bedeutung der Rechtswidrigkeit vollstreckbarer Verwaltungsakte im materiellen Strafrecht und im Strafprozess. (eBook)

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2008 | 1. Auflage
338 Seiten
Duncker & Humblot GmbH (Verlag)
978-3-428-52803-5 (ISBN)
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Die Verknüpfung strafrechtlicher Tatbestände mit verwaltungsrechtlichen Regelungen (Verwaltungsakzessorietät) wirft eine Reihe von Problemen auf. Insbesondere stellt sich die Frage, ob der Verstoß gegen einen sofort vollziehbaren, rechtswidrigen, aber wirksamen Verwaltungsakt, der dem Normadressaten eine Verhaltenspflicht auferlegt, zu ahnden ist. Lars Steinhorst greift die Frage unter Einbeziehung unanfechtbarer Verwaltungsakte, des vorläufigen verwaltungsgerichtlichen Rechtsschutzes und von Sachverhalten des Ordnungswidrigkeitenrechts auf. Dabei findet sich die Antwort weder allein im materiellen Strafrecht noch im Strafprozessrecht. Erst die Analyse beider Bereiche führt zu dem Ergebnis, dass eine Sanktion bei rechtswidrigen Verwaltungsakten - entgegen der vom BGH vertretenen Ansicht - in der Regel ausscheidet.

Vorwort 8
Inhaltsübersicht 10
Inhaltsverzeichnis 12
Abkürzungsverzeichnis 18
Einführung 24
A. Problemstellung und Gang der Untersuchung 24
B. Terminologische Grundlagen und Demarkation des Themas 26
Erster Teil: Materiellrechtliche Folgen 32
A. Materiellrechtliche Folgen der Aufhebung bzw. Aufhebbarkeit eines belastenden rechtswidrigen Verwaltungsaktes 32
I. Verwaltungsakt aufgrund des § 80 Abs. 2 VwGO sofort vollziehbar 32
1. Die Befürworter einer Strafbarkeit 32
a) Verfassungsrechtliche Bedenken 32
b) Die Ansicht des BGH 34
c) Tragende Argumente des BGH und der ihm folgenden Ansichten 36
aa) Argumente einer Strafbewehrung 37
bb) Kritik an der Strafbewehrung 43
cc) Argumente für eine Bestrafung trotz Aufhebung des Verwaltungsaktes 51
dd) Kritik an der Bestrafung trotz Aufhebung des Verwaltungsaktes 53
d) Ergebnis 60
2. Die Gegner einer Strafbarkeit 60
a) Unrechtsausschluss 61
aa) Tatbestandsebene 63
(1) Allgemeine Erwägungen 63
(2) Besondere Erwägungen 64
(3) Kritik 71
(a) Kritik an der Beschränkung auf rechtmäßige Verwaltungsakte 71
(b) Kritik an der Herleitung 77
(c) Kritik an der Einordnung als objektives Tatbestandsmerkmal 80
bb) Rechtswidrigkeitsebene 85
(1) Allgemeine Erwägungen 85
(2) Besondere Erwägungen 86
(3) Kritik 88
cc) Ergebnis 90
b) Ausschluss der Strafbarkeit unabhängig von Unrecht und Schuld 90
aa) Nichtvorliegen einer objektiven Strafbarkeitsbedingung 91
(1) Die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes als objektive Bedingung der Strafbarkeit 91
(2) Kritik 92
bb) Strafausschließungsgrund 94
(1) Die Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes als Strafausschließungsgrund 94
(2) Kritik 96
cc) Strafaufhebungsgrund 100
(1) Die Feststellung der Rechtswidrigkeit des Verwaltungsaktes als Strafaufhebungsgrund 100
(2) Kritik 105
c) Einfluss der Art des Fehlers des Verwaltungsaktes auf die Straflosigkeit 115
d) Ergebnis 121
3. Ergebnis 121
4. Andere Lösungsansätze 122
II. Verwaltungsakt unanfechtbar 126
1. Problemstellung 126
2. Der Einfluss der Aufhebbarkeit auf die Strafbarkeit 127
a) Die Bestandskraft eines Verwaltungsaktes 127
b) Konsequenzen für den Zuwiderhandelnden 130
3. Der Einfluss der Aufhebung auf die Strafbarkeit 134
a) Die Überwindung der Bestandskraft eines Verwaltungsaktes 134
b) Konsequenzen für den Zuwiderhandelnden 136
4. Ergebnis 140
B. Materiellrechtliche Folgen der nachträglichen Beseitigung der Vollstreckbarkeit eines belastenden rechtswidrigen Verwaltungsaktes 141
I. Die Aussetzung der sofortigen Vollziehung bei sofort vollziehbaren Verwaltungsakten 142
1. Das Aussetzungsverfahren 142
2. Konsequenzen für den Zuwiderhandelnden 144
II. Die Wiedereinsetzung bei unanfechtbaren Verwaltungsakten 154
1. Die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand 154
2. Konsequenzen für den Zuwiderhandelnden 156
C. Ergebnis 160
Zweiter Teil: Prozessuale Folgen 163
A. Aufgabenstellung 163
B. Das Prüfungsrecht des Strafrichters 163
I. Der Grundsatz weiter Entscheidungsfreiheit des Strafgerichts in § 262 Abs. 1 StPO 165
II. Ausnahmen 166
1. Bindung an den strafbewehrten belastenden Verwaltungsakt 166
a) Bestandskraftunabhängige Begründung für die Bindung 167
aa) Tatbestandswirkung 167
(1) Tatbestandswirkung i.w.S. 167
(a) Terminologische Unzulänglichkeit 168
(b) Bindungsgrundlage 168
(aa) Einheit der Rechtsordnung 169
(bb) Gewaltenteilungsprinzip 171
(cc) Gesetzmäßigkeit der Verwaltung und der Rechtsprechung 177
(dd) Mutmaßliche Rechtmäßigkeit staatlicher Akte 180
(c) Einwände gegen die Tatbestandswirkung i.w.S. 182
(aa) Höhere Verbindlichkeit von Verwaltungsakten gegenüber Rechtssätzen? 182
(bb) Verfassungsgrundsätze 185
(a) Effektiver Rechtsschutz 185
(ß) Rechtsprechungsmonopol der Richter 187
(.) Unabhängigkeit des Richters 192
(d) Verantwortungsbereich des Richters für Freiheitsentziehungen 193
(cc) Regelungsgehalt eines Verwaltungsaktes bestimmt Reichweite der Bindungswirkung 195
(dd) Rechtsgüterschutz 196
(d) Zusammenfassendes Ergebnis 196
(2) Tatbestandswirkung i.e.S. 200
bb) Gestaltungswirkung 201
(1) Gestaltungswirkung eines befehlenden Verwaltungsaktes? 202
(2) Bindungsgrundlage 204
(a) Gestaltungswirkung „inter omnes“ 204
(b) Anerkennung eines absolut oder relativ wirkenden Verwaltungsaktes 205
(c) Gesetzmäßigkeit der Rechtsprechung 207
(d) Aufgabenverteilung zwischen Verwaltungsgerichten und ordentlichen Gerichten 209
(3) Einwände gegen die Bindungswirkung eines gestaltenden Verwaltungsaktes 210
(4) Ergebnis 211
cc) Sonstige Wirkungen des Verwaltungsaktes 211
(1) Feststellungswirkung 211
(2) Selbstbindungswirkung 212
(3) Beachtlichkeit/Verbindlichkeit/Bindungswirkung etc. 212
dd) Ergebnis 214
b) Bestandskraftabhängige Begründung für die Bindung 215
aa) Der Begriff der Bestandskraft 215
bb) Das Wesen der materiellen Bestandskraft 216
cc) Grenzen der materiellen Bestandskraft 218
(1) Sachliche Grenzen 219
(2) Persönliche Grenzen 220
(3) Zeitliche Grenzen 223
(4) Ergebnis 223
dd) Bindungsgrundlage 223
(1) Übertragung der Argumente einer bestandskraftunabhängigen Begründung? 224
(2) Neue Argumente 224
(a) Rechtssicherheit 225
(b) Verfahrensökonomie 228
(c) Ergebnis 228
(3) Staatsakte als autoritativ-bindende Befehle? 228
ee) Einwände gegen die bestandskraftabhängige Bindungswirkung 230
ff) Ergebnis 232
c) Ergebnis 233
2. Bindung an gerichtliche und behördliche Entscheidungen, welche die Rechtmäßigkeit des Verwaltungsaktes überprüfen 233
a) Gerichtliche Entscheidungen 234
aa) Entscheidungsformen 234
bb) Den Verwaltungsakt bestätigend 236
(1) Rechtskraftunabhängige Begründung für die Bindung 236
(a) Tatbestandswirkung (i.w.S.) 236
(aa) Bindungsgrundlage 237
(a) Einheit der Rechtsordnung 237
(ß) Gewaltenteilungsprinzip 239
(.) Gesetzmäßigkeit der Rechtsprechung/mutmaßliche Rechtmäßigkeit staatlicher Akte 239
(d) Gleichwertigkeit aller Zweige der 3. Gewalt 240
(bb) Einwände gegen die Tatbestandswirkung (i.w.S.) 241
(cc) Ergebnis 242
(b) Gestaltungswirkung 243
(c) Ergebnis 243
(2) Rechtskraftabhängige Begründung für die Bindung 244
(a) Der Begriff der Rechtskraft 244
(b) Wesen und Wirkungsweise der materiellen Rechtskraft 245
(aa) Funktionen der Rechtskraft 246
(bb) Rechtskrafttheorien 248
(cc) Ergebnis 250
(c) Grenzen der materiellen Rechtskraft 251
(aa) Sachliche Grenzen 251
(a) Die getroffene Entscheidung 251
(ß) Der Streitgegenstand 253
(.) Einfluss unterschiedlicher Verfahrensgrundsätze auf die objektiven Grenzen der Rechtskraft 257
(bb) Persönliche Grenzen 263
(cc) Zeitliche Grenzen 269
(dd) Ergebnis 270
(d) Bindungsgrundlage 270
(aa) Übertragung der Argumente einer rechtskraftunabhängigen Begründung? 270
(bb) Neue Argumente 270
(a) Rechtssicherheit und Verfahrensökonomie 271
(ß) Ansehen der Gerichte 272
(.) Kompetenzverteilung 273
(cc) Staatsakte als autoritativ-bindende Befehle? 274
(e) Einwände gegen die rechtskraftabhängige Bindungswirkung 275
(f) Ergebnis 276
(3) Ergebnis 276
cc) Den Verwaltungsakt nicht bestätigend 276
(1) Rechtskraftunabhängige Begründung für die Bindung 277
(a) Tatbestandswirkung (i.w.S.) 277
(b) Gestaltungswirkung 278
(c) Ergebnis 283
(2) Rechtskraftabhängige Begründung für die Bindung 283
(3) Ergebnis 286
dd) Ergebnis 286
b) Behördliche Entscheidungen 287
aa) Das Widerspruchsverfahren 287
bb) Den Erstbescheid bestätigend 288
(1) Bestandskraftunabhängige Begründung für die Bindung 288
(2) Bestandskraftabhängige Begründung für die Bindung 290
cc) Den Erstbescheid aufhebend (nicht bestätigend) 290
(1) Bestandskraftunabhängige Begründung für die Bindung 290
(a) Tatbestandswirkung 290
(b) Gestaltungswirkung 291
(c) Sonstige Wirkungen des Verwaltungsaktes 293
(d) Ergebnis 293
(2) Bestandskraftabhängige Begründung für die Bindung 293
dd) Ergebnis 295
3. Sonderfall: Bindung an Entscheidungen des einstweiligen Rechtsschutzverfahrens? 295
C. Die Wiederaufnahme des Verfahrens nach Aufhebung des belastenden Verwaltungsaktes oder nach Ausspruch der Rechtswidrigkeit 297
I. Das Wiederaufnahmeverfahren 298
II. Wiederaufnahmegründe 299
1. § 359 Nr. 4 StPO 300
2. § 359 Nr. 5 StPO 301
III. Ergebnis 304
D. Die Aussetzung des Verfahrens bei anhängigem Verwaltungsstreit 304
I. Die Verfahrensaussetzung 305
II. Pflicht zur Aussetzung (Hauptsacheverfahren)? 306
1. Konstellation 1 307
2. Konstellation 2 308
3. Konstellationen 3 und 5 311
4. Konstellation 4 311
5. Konstellation 6 313
6. Ergebnis 314
III. Pflicht zur Aussetzung (Sonderfall: Einstweiliger Rechtsschutz)? 314
1. Situation 1 315
2. Situation 2 316
3. Ergebnis 318
E. Ergebnis 318
Dritter Teil: Thesen (de lege lata) 321
Literaturverzeichnis 322
Sachwortverzeichnis 338

Erscheint lt. Verlag 11.11.2008
Reihe/Serie Schriften zum Strafrecht
Zusatzinfo 338 S.
Sprache deutsch
Themenwelt Recht / Steuern Öffentliches Recht Verwaltungsverfahrensrecht
Recht / Steuern Strafrecht
Schlagworte Bindung • Tatbestandswirkung • Verwaltungsakzessorietät
ISBN-10 3-428-52803-4 / 3428528034
ISBN-13 978-3-428-52803-5 / 9783428528035
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