Umsatzsteuer in der Praxis
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-01146-1 (ISBN)
- Titel erscheint in neuer Auflage
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NEU UND AKTUELL IN DER 9. AUFLAGE:
- Neuer Umsatzsteuer-Anwendungserlass
- alle wichtigen deutschen und EU-weiten Neuerungen
- Umsatzsteuer-Richtlinien 2011
- wie Sie Wahlrechte zum eigenen Vorteil nutzen
- Erfahrungsberichte zu Umsatzsteuer-Sonderprüfungen
- Ausblick auf die weitere Entwicklung des Umsatzsteuerrechts
- Tipps für Berater
NEU AUF DER CD-ROM:
- alle amtlichen neuen Formulare: Umsatzsteuer-Erklärung, Umsatzsteuer - Anlage UN und Anlage UR, Dauerfristverlängerung, Voranmeldung, Fahrzeugeinzelbesteuerung, Elster-Teilnahmeerklärung
- Rechner
- Gesetzestexte
- Rechtsvorschriften, BMF-Schreiben, OFD-Verfügungen
INHALTSVERZEICHNIS
VORBEMERKUNGEN
VORWORT
GRUNDLAGEN:
1 Einführung
2 Wenn der (Zweit-)Name zum Programm wird: die Umsatzsteuer als „Mehrwert"steuer
3 Der neue Umsatzsteuer Anwendungserlass- UStAE
4 Überlegungen zur Bekämpfung des Umsatzsteuerbetrugs
5 Es darf wieder vertraut werden! Der neue „gute Glaube" im Umsatzsteuerrecht
6 Steuertatbestände und Besteuerungsgrundlagen im Überblick - Entscheidungsmatrix zur Prüfung in Grundfällen
7 Wer die Steuer bezahlen muss: der Unternehmer und das Unternehmen (Steuerpflichtiger/Besteuerungssubjekt)
8 Nichtumsatz/nicht steuerbarer Umsatz/ steuerfreier Umsatz - Nicht alles, was dem Unternehmer Geld bringt, führt auch zur USt!
9 Steuerbefreiungen/Option zur Steuerpflicht
10 Lieferung/Sonstige Leistung/ Einheitlichkeit der Leistung
11 Unentgeltliche Wertabgaben
12 Innergemeinschaftlicher Erwerb/ Innergemeinschaftliches Verbringen
13 Umsatzsteuer-Identifikationsnummer
LIEFERGESCHÄFTE:
14 Die Basics im Überblick
15 Das EU-Warengeschäft
16 Das Drittlands-Warengeschäft - (Non-EU-Geschäft/Ausfuhrlieferungen)
17 Innergemeinschaftliche Dreiecksgeschäfte
18 (Konsignations-)Lager
19 (Handels-)Lager bei der Einfuhr
20 Umsatzsteuerlager und Lieferungen vor Einfuhr/Warengeschäfte mit Ausländern vorteilhaft gestalten!
21 Ort der Lieferung in besonderen Fällen - „Versandhandel"
22 Sonderfragen des Anlagenbaus
23 Differenzbesteuerung
24 Fahrzeuglieferungen- Sonderregeln für das EU-Geschäft mit Neufahrzeugen
25 Vorsicht vor einer „Fahrt im Umsatzsteuerkarussell"
DIENSTLEISTUNGEN:
26 Schnellübersicht: Was galt bis zum 31.12.2009? Was gilt ab 2010? Was ist zu tun?
27 Das EU-Mehrwertsteuerpaket 2010 (Gesamtdarstellung)
28 „Eckpfeiler" der Umsatzbesteuerung von Dienstleistungen bis zum 31.12.2009: Insellösungen und Regelungsvielfalt erschweren die Rechtsanwendung!
29 „Eckpfeiler" der Umsatzbesteuerung von Dienstleistungen ab dem 1.1.2010: Vereinfachung des Tagesgeschäfts durcheuropaweite Vereinheitlichungen!
30 „B2C-Leistungen": § 3a Abs. 1 UStG - Auffangtatbestand für Leistungen eines Unternehmers an Privat
31 „B2B-Leistungen": § 3a Abs. 2 UStG - Auffangtatbestand für Leistungen eines Unternehmers an andere Unternehmer
32 Grundstücksleistungen - § 3a Abs. 3 Nr. 1 UStG 2010
33 Beförderungsmittel - kurz und langfristige Vermietung - § 3a Abs. 3 Nr. 2 UStG 2010
34 Leistungen am Tätigkeitsort - § 3a Abs. 3 Nr. 3 UStG
35 Vermittlungsleistungen - § 3a Abs. 3 Nr. 4 UStG
35a Einräumung von Eintrittberechtigungen - § 3a Abs. 3 Nr. 5 UStG
36 Katalogleistungen - § 3a Abs. 4 UStG
37 Besonderheiten der Einschaltung von Erfüllungsgehilfen
38 Sonderfälle des Orts der sonstigen Leistung - § 3a Abs. 6-8 UStG
39 Ort der Beförderungsleistungen und der damit zusammenhängenden sonstigen
Leistungen - § 3b UStG
40 Restaurationsleistungen während Transfers - § 3e UStG
41 Besteuerungsverfahren
42 Anwendungszeitpunkt der neuen Ortsregelungen
43 Umsatzsteuer-Voranmeldung 2011
44 Zusammenfassende Meldung ab 2010: Neue Meldepflichten
45 Dienstleistungskommission
ERKLÄRUNGS- UND AUFBEWAHRUNGSPFLICHTEN:
46 Überblick: Wer will was wann wissen?
47 Umsatzsteuer-Voranmeldung 2011
48 Zusammenfassende Meldung
49 Umsatzsteuer(-Jahres)erklärung 2010
50 Intrastat-Meldung
51 Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten
51a Internationale Umsätze: Eintragung in die Vordrucke
BEMESSUNGSGRUNDLAGE/STEUERSATZ:
52 Bemessungsgrundlage
53 Steuersatz - Wie sich die Umsatzsteuer berechnet
54 Hotelübernachtungen und andere Beherbergungen
RECHNUNGSSTELLUNG/ VORSTEUERABZUG/ ÜBERGANG DER STEUERSCHULD:
55 Rechnungen - Erfahrungen, Praxistipps und Prüffelder der Umsatzsteuer-Sonderprüfungen
56 Elektronische Rechnungen
57 Vorsteuerabzug
57a Gemischt genutzte Grundstücke: Abschaffung der „Seeling-Gestaltungen"
58 Vorsteuervergütung an deutsche Unternehmer - Vorsteuern aus dem EU-Ausland (§ 18g UStG 2010) und aus Drittländern
59 Der Leistungsempfänger als Steuerschuldner
60 Besteuerung von (sonstigen) Leistungen deutscher Unternehmer im EU-Ausland
GESCHÄFTSVERÄUßERUNG/ GESELLSCHAFTEN/GEMEINSCHAFTEN:
61 Geschäftsveräußerung im Ganzen
62 Sonderprobleme der Gesellschaften/ Gemeinschaften und des Haltens von Beteiligungen
VERFAHRENSRECHT/ STEUERSTRAFRECHT/ ZIVILRECHT ETC.:
63 Besteuerungsverfahren nach dem UStG
64 Allgemeines Verfahrensrecht/Steuerstrafrecht/Zivilrecht/Berufsrecht (ABC)
INTERNATIONALES UMSATZSTEUERRECHT:
65 Internationales Umsatzsteuerrecht
HILFEN AUF DER CD-ROM UND IM INTERNET:
66 Hilfen auf der CD-ROM und aus dem Internet
LITERATURVERZEICHNIS
STICHWORTVERZEICHNIS
1 EINFÜHRUNG WARUM DIE UMSATZSTEUER ERHOBEN WERDEN DARF: DIE RECHTSGRUNDLAGEN UND WEITERE GRUNDLEGENDE GEDANKEN 1.1 KEINE DOPPELBESTEUERUNGSABKOMMEN ZUR UST Die Besonderheiten der Umsatzsteuer verdeutlicht am ehesten ein Vergleich der Umsatzsteuer mit der Ihnen in der Regel wesentlich geläufigeren Einkommensteuer/Lohnsteuer: Beispiel In Dortmund arbeitet ein Türke (T), dessen Familie in Ankara wohnt. Monat für Monat schickt der Mann einen Großteil seines Geldes in die Türkei; dort ist auch weiterhin sein Lebensmittelpunkt. Die deutsche Finanzverwaltung will, unabhängig von der Nationalität des T, die Einkünfte besteuern, da sie in Deutschland erzielt wurden. Die türkische Finanzverwaltung will, unabhängig vom Ort der Einkunftserzielung, die Einkünfte ebenfalls besteuern, da die Türkei für ihre Bürger, wie die Bundesrepublik Deutschland auch, das Welteinkommensprinzip kennt. Die Einkünfte des T würden damit eigentlich doppelt besteuert. Damit es dazu nicht kommt oder aber zumindest die Folgen einer doppelten Besteuerung gemildert werden, schließen die Staaten Doppelbesteuerungsabkommen. Deutschland hat Doppelbesteuerungsabkommen mit sehr vielen Staaten - insbesondere zu den Ertragsteuern und den Besitzsteuern. Weltweit gibt es aber kein Doppelbesteuerungsabkommen zur Umsatzsteuer! Beratungskonsequenzen 1. Bei der Umsatzsteuer kann bei Umsätzen mit Drittlandsbezug - zur Abgrenzung Inland/Ausland/Gemeinschaftsgebiet/Drittlandsgebiet - eine doppelte Besteuerung niemals ausgeschlossen werden! (Vgl. Abschn. 1.9 u. 1.10 UStAE (bis 31.10.2010: Abschn. 13, 13a UStR 2008.) 2. Tätigt der Unternehmer grenzüberschreitende Umsätze in Drittländer, muss er sich damit immer auch die Frage stellen, wie das Ausland den Fall umsatzsteuerlich beurteilt.
Reihe/Serie | Haufe Fachpraxis |
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Sprache | deutsch |
Gewicht | 935 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Steuern / Steuerrecht |
Schlagworte | Rechnung • Umsatzsteuer • Umsatzsteuerrecht • Vorsteuerabzug • VorSt-Vergütung |
ISBN-10 | 3-648-01146-4 / 3648011464 |
ISBN-13 | 978-3-648-01146-1 / 9783648011461 |
Zustand | Neuware |
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