Pflegelehrerbildung im Spannungsfeld unterschiedlicher Qualifikationen: Ein Überblick und eine Meinungsanalyse zur Pflegelehrerbildung in Deutschland (eBook)
83 Seiten
Bachelor + Master Publishing (Verlag)
978-3-95820-641-0 (ISBN)
Textprobe: Kapitel 3, Rückblick auf die Entwicklung der Pflegelehrerbildung: Bedingt durch die Ausführungen der historischen Hintergründe im vorigen Kapitel können wir die Entstehung des Pflegelehrerberufes nun besser darstellen. Seine Entstehung ist eng mit der Krankenpflegegeschichte verbunden und konnte, bedingt durch die gegebenen Umstände, nur auf der Ebene der Weiterbildung entstehen. Der Strukturwandel in der Gesellschaft und im Gesundheitswesen zeigt die Versäumnisse der vergangenen Jahrzehnte und die daraus resultierende mangelnde Anerkennung des Pflegelehrerberufes. 3.1, Die Sonderstellung der Krankenpflegeschulen und ihrer Lehrkräfte: Bis heute unterscheiden sich die Strukturen der Krankenpflegeschulen und die Grundvoraussetzungen für eine Lehrertätigkeit an einer Krankenpflegeschule erheblich von denen des berufsbildenden Schulwesens. Die Krankenpflegeausbildung ist eine schulische Ausbildung außerhalb des Berufsbildungsgesetzes. Der Krankenhausträger ist oftmals auch Träger der Krankenpflegeschule, womit die dort angestellten Pflegelehrer als Arbeitnehmer fungieren. Dieser Doppelstatus, gleichzeitig Lehrender an der Schule und in der Praxisbegleitung zu sein führt erfahrungsgemäß immer wieder zu Spannungen zwischen den Lernorten. 3.2, Die Auswirkungen der gesetzlichen Vorgaben auf die Professionalisierung der Krankenpflege und die Qualifizierung der 'Pflegelehrer' durch Weiterbildung: Wie bereits in Kapitel 2 dargestellt, bestand lange Zeit kein Bedarf an Pflegelehrern, da die Pflege nicht als Beruf anerkannt war. Es waren größtenteils Frauen, die diese Tätigkeit ausführten. Da diese alle nötigen Eigenschaften und Tugenden zur Krankenpflege mitbrachten, bestand kein Bedarf an Ausbildung. Praktischer Unterricht fand durch erfahrene Schwestern am Krankenbett statt. Eine wichtige Voraussetzung war es, gut pflegen zu können. In verschiedenen Krankenhäusern wurden die Frauen in Ethik unterrichtet. Dies galt jedoch nicht der theoretischen Ausbildung, sondern der Festigung ihrer Grundsätze, der Aufopferung und der Nächstenliebe. Da die medizinischen Fortschritte und die Wissenschaft sich immer weiter entwickelten, stiegen auch die pflegerischen Anforderungen an die Schwestern und somit der Bedarf an einer systematischen Ausbildung. Im Jahre 1903 gründete das Deutsche Rote Kreuz die erste Fortbildungsschule für ihre leitenden Schwestern, die Oberinnen. 1938 wurde die Berufsausübung der Krankenpflege erlaubnispflichtig und somit gesetzlich geregelt. Es wurden Krankenpflegeschulen errichtet, die Schulleitung übernahm ein Arzt. Durch die Hilfestellung der Ärzte wurde die Professionalisierung der Krankenpflege einerseits gefördert, andererseits jedoch die Selbstständigkeit des Berufes unterdrückt. Die Ärzte trugen die Hauptverantwortung für die Ausbildung und betrachteten Pflegelehrer lediglich als untergeordnete Hilfskräfte. Die Ärzte besaßen fachwissenschaftliche jedoch keine pädagogischen Qualifikationen die dieser Rolle entsprachen. Eine Lehrerqualifizierung war ebenfalls nicht im Sinne der Krankenpflegeorganisationen. Sie unterstellten den Weiterbildungsmaßnahmen und den beruflichen Qualifikationen Praxisferne. Lange Zeit wurden weder von den Ausbildungsstätten, noch vom Gesetzgeber, ernsthafte Schritte unternommen um dieser Diskrepanz ein Ende zu setzen. Der Staat hatte jedoch auch nur begrenzte Zugriffsmöglichkeiten, da die Krankenpflegeausbildung nicht dem Berufsbildungsgesetz unterstand. In der Gesetzgebung von 1949 beschloss die Bundesregierung, die Berufsausbildungen in der Pflege weiterhin unter 'andere pflegerische Heilberufe' durch das Gesundheitsministerium regeln zu lassen: 'Gesundheits- und Krankenpflege, sowie Gesundheits-und Kinderkrankenpflege gehören nach gesetzlicher Eingruppierung zu den Heilberufen und unterliegen somit der Gesundheitsgesetzgebung statt der Gesetzgebung durch das Bildungsministerium bzw. der Kultusministerkonferenz (KMK).' 1943 wurde erstmalig der Begriff 'Lehrschwester' erwähnt. Die Basis für ihre Ausbildung bildete das Krankenpflegegesetz von 1938. Die Berufsbezeichnungen 'Lehrschwestern', 'Unterrichtsschwestern' entwickelten sich aus den Pflegeberufen heraus. Die Ausbildung war an eine Erstausbildung in einem Pflegeberuf und an eine mehrjährige Berufstätigkeit gebunden. 1957 wurde das einheitliche Krankenpflegegesetz für die Bundesrepublik Deutschland verabschiedet. Die Krankenpflegeausbildung fand nun in Verantwortung von Krankenhausträgern an staatlich anerkannten Kranken- bzw. Kinderkrankenhäusern statt. Die Dauer betrug 3 Jahre und wurde von der Gesundheitsbehörde der Länder geregelt, unabhängig vom Bildungssystem des Staates. Die theoretischen Stunden der Grundausbildung wurden heraufgesetzt und es entstand ein erhöhter Bedarf an Unterrichtsschwestern. Entsprechend dem Krankenpflegegesetz von 1938 wurden diese weiterhin aus der Pflege rekrutiert, nahmen an Weiterbildungslehrgängen teil und bedurften keiner staatlichen Lehramtsprüfung. Die Weiterbildung galt nicht als eigenständiger Beruf, sondern war eine Zusatzqualifikation und qualifizierte für pädagogische Aufgaben in der Ausbildung. Die Weiterbildung zur Unterrichtsschwester dauerte bis Ende der 70er Jahre ein Jahr, ab den 80er Jahren dann zwei Jahre. Sie schloss nach einer Prüfung mit einem Zertifikat der jeweiligen Weiterbildungseinrichtung ab. Es entstanden in ganz Deutschland Weiterbildungsinstitute, die sowohl von konfessionellen Trägerschaften als auch von Gewerkschaften gegründet wurden. Der Lehrgang wurde in Länderhoheit geregelt und unterlag einer großen Heterogenität in Bezug auf das geforderte Wissen.
Erscheint lt. Verlag | 1.2.2015 |
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Sprache | deutsch |
Themenwelt | Medizin / Pharmazie ► Pflege |
ISBN-10 | 3-95820-641-7 / 3958206417 |
ISBN-13 | 978-3-95820-641-0 / 9783958206410 |
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