I care - PflegeExamen KOMPAKT (eBook)
600 Seiten
Georg Thieme Verlag KG
978-3-13-243940-5 (ISBN)
1 Professionelle Pflege
1.1 Geschichte der Pflege
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ca. 500 v.Chr.: In Indien werden erstmals Pflegende als Berufsgruppe erwähnt, die neben Ärzten in Vorläufern von Krankenhäusern arbeiten.
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ca. 400 v.Chr.: In Europa verbreitet sich die griechische Medizin nach Hippokrates. Ärzte betrachten die Krankenpflege als Teil ihrer Aufgabe bzw. übertragen sie an ihre Schüler.
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1. Jh.: Urchristen betrachten Krankenpflege als selbstverständlichen Teil der christlichen Nächstenliebe.
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Ab 5. Jh.: Nonnen und Mönche sind in Klöstern für Pflege zuständig (Hildegard von Bingen).
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12. Jh.: Außerhalb der Klöster entstehen Hospitäler/Herbergen, die neben Kranken auch Findelkinder und Hilfsbedürftige aufnehmen. Sie werden von Geistlichen und erstmals bezahlten Krankenpflegern versorgt.
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17. Jh.: Katholische Pflegeorden entstehen nach dem Vorbild der Vinzentinerinnen. Statt in Klöstern leben sie in sog. Mutterhäusern und werden vom Orden in die Hospitäler entsandt. Dieses System wird auch von den späteren evangelischen Diakonissen und Rotkreuzschwestern übernommen.
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1782: Die erste Krankenwärterschule wird von Franz Anton Mai gegründet, die nach 3 Monaten mit einem Examen abschließt. In vielen Krankenhäusern arbeiten Pflegende immer noch ohne Ausbildung.
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1836: Die Kaiserswerther Diakonie wird gegründet. Unverheiratete, bürgerliche Frauen verpflichten sich für 5 Jahre als Diakonissen. Sie erhalten Unterricht in Anatomie, Arzneimittellehre und pflegerischen Tätigkeiten.
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1859: Die englische Krankenschwester Florence Nightingale schreibt ein wegweisendes Buch zur Ausbildung und zum Selbstverständnis der Pflege. Sie gilt als die erste Pflegetheoretikerin.
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1860: Nightingale gründet die erste Schwesternschule Englands. Der Berliner Arzt Virchow fordert eine berufsmäßige Ausbildung der Krankenpflege. In den USA wird der International Council of Nurses (ICN) gegründet.
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1863: In der Schweiz wird das Rote Kreuz mit angeschlossener Pflegeschule gegründet.
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1883: In Deutschland wird die gesetzliche Sozialversicherung eingeführt. Die Zahl der Krankenhäuser verdoppelt sich.
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1903: Agnes Karll fordert eine 3-jährige Ausbildung für Pflegerinnen. Sie gründet die erste Berufsorganisation Deutschlands, woraus sich der Deutsche Berufsverband für Pflegeberufe (DBfK) entwickelt.
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1906: Preußen führt Vorschriften über die staatliche Prüfung von Pflegepersonen ein. Die Pflege ist nun ein gesetzlich anerkannter und geregelter Beruf. Voraussetzung für die Berufszulassung sind die Ausbildung und eine Prüfung.
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1900–1914: Pflegende arbeiten unter harten Bedingungen (12–36-Stunden-Schichten). Oft geben sie den Beruf erschöpft nach wenigen Jahren auf.
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Ab 1918: In der Weimarer Republik bessern sich die Bedingungen für Pflegende langsam. Der 8-Stunden-Tag wird eingeführt.
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1919/20: Die ersten Tarifverträge werden abgeschlossen.
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1923: Der 10-Stunden-Tag wird wieder erlaubt.
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1926: Das letzte Heiratsverbot für freie Schwestern fällt.
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1933–1945: Berufsverbände werden vereinheitlicht und unter NS-Führung gestellt. In der neuen NS-Schwesternschaft (auch braune Schwestern) soll eine Pflegeelite herangezogen werden.
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1939: Rund 10 % der Pflegenden gehören der NS-Schwesternschaft an. Jüdische Pflegende und Ärzte werden aus dem Beruf verdrängt. Sie dürfen nur noch Juden pflegen und behandeln.
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1940: Im „Euthanasie“-Programm werden geistig behinderte und psychisch kranke Patienten aus Heil- und Pflegeanstalten in Gaskammern ermordet. Pflegende bereiten die Patienten für den Transport vor und „beruhigen“ sie während der Fahrt mit Medikamenten.
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Pflege in der DDR: Das Gesundheitssystem wird verstaatlicht und zentral gelenkt. Pflegende erhalten erst eine 2-, dann 3-jährige Ausbildung. Kennzeichnend sind der hohe Ausbildungsgrad und Stellenwert in der Gesellschaft. Durch die Mangelwirtschaft gibt es wenige der notwendigen Materialien, was Pflegende dazu zwingt, erfinderisch zu sein.
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Pflege in der BRD: Die Organisation der Pflege bleibt zersplittert. Verbände und Schwesternschaften werden wieder gestärkt. Es gibt Meinungsverschiedenheiten über den Umfang der Pflegeausbildung. Bei den Schwesternschaften steht Nächstenliebe vor umfangreichem Wissen. 1965 und 1985 treten neue Krankenpflegegesetze in Kraft, in denen auch die Ausbildung geregelt wird.
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1990er: Es entstehen zunehmend Pflegestudiengänge, welche die Professionalisierung und Spezialisierung vorantreiben.
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2004: Mit der neuen Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ändert sich die Berufsbezeichnung der examinierten Pflegefachkräfte zu „Gesundheits- und (Kinder)Krankenpfleger/in“. Stärker als bisher werden die präventive, rehabilitative und palliative Arbeit der Pflegefachkräfte betont.
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2020: Das Pflegeberufegesetz (PflBG) von 2017 für die generalistische Ausbildung wird umgesetzt (siehe Kap. ▶ 2.2.1). Erstmals werden die ehemals 3 Pflegeberufe (Altenpflege, Krankenpflege und Kinderkrankenpflege) zusammen unterrichtet und Auszubildende durchlaufen alle Settings der Pflege. Daneben gibt es ein primärqualifizierendes Studium zur/zum Pflegefachfrau/Pflegefachmann mit akademischem Grad (B.Sc.) oder (B.A.).
1.2 Was ist Pflege?
Definition
„Pflege“ nach ICN
Pflege umfasst die eigenverantwortliche Versorgung und Betreuung – allein oder in Kooperation mit anderen Berufsangehörigen – von Menschen aller Altersgruppen, von Familien oder Lebensgemeinschaften sowie von Gruppen und sozialen Gemeinschaften, ob krank oder gesund, in allen Lebenssituationen (Settings). Pflege schließt die Förderung der Gesundheit, die Verhütung von Krankheiten und die Versorgung und Betreuung kranker, behinderter und sterbender Menschen ein. Weitere Schlüsselaufgaben der Pflege sind Wahrnehmung der Interessen und Bedürfnisse, Förderung einer sicheren Umgebung, Forschung, Mitwirkung in der Gestaltung der Gesundheitspolitik sowie im Management des Gesundheitswesens und in der Bildung.
Definition
„Pflege“ nach WHO
Der gesellschaftliche Auftrag der Pflege ist es, dem einzelnen Menschen, der Familie und ganzen Gruppen dabei zu helfen, ihr physisches, psychisches und soziales Potenzial zu bestimmen und zu verwirklichen, und zwar in dem für die Arbeit anspruchsvollen Kontext ihrer Lebens- und Arbeitsumwelt. Deshalb müssen die Pflegenden Funktionen aufbauen und erfüllen, welche die Gesundheit fördern, erhalten und Krankheit verhindern. Zur Pflege gehört auch die Planung und Betreuung bei Krankheit und während der Rehabilitation und sie umfasst zudem die physischen, psychischen und sozialen Aspekte des Lebens in ihrer Auswirkung auf Gesundheit, Krankheit, Behinderung und Sterben. Pflegende gewährleisten, dass der Einzelne und die Familie, seine Freunde, die soziale Bezugsgruppe und die Gemeinschaft ggf. in alle Aspekte der Gesundheitsversorgung einbezogen werden und unterstützen damit Selbstvertrauen und Selbstbestimmung. Pflegende arbeiten auch partnerschaftlich mit Angehörigen anderer an der Erbringung gesundheitlicher und ähnlicher Dienstleistungen beteiligter Gruppen zusammen.
Gemeinsamkeiten der Definitionen des ICN (International Council of Nurses) und der WHO (World Health Organization):
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Pflege findet in 4 Handlungsfeldern (siehe Kap. ▶ 32) statt und umfasst:
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Gesundheit fördern und Krankheit verhüten (gesundheitsfördernde und präventive Pflege)
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Gesundheit wiederherstellen (kurative Pflege)
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Kranke und Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft integrieren (rehabilitative Pflege)
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Leiden lindern und sterbende Menschen betreuen (palliative Pflege)
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Erscheint lt. Verlag | 5.10.2022 |
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Sprache | deutsch |
Themenwelt | Medizin / Pharmazie ► Pflege |
Schlagworte | Abschlussprüfung • Altenpflege • Crashkurs • Generalistik • Gesundheits- und Krankenpflege • i care • ICare • Kinderkrankenpflege • Kompendium • Kompetenzbereiche • Kompetenzschwerpunkte • Kurzlehrbuch • Pflege • Pflegeausbildung • Pflegeexamen • Pflege-Examen • Prüfung • Prüfungsfragen • Prüfungstage • Prüfungstraining • Prüfungsvorbereitung |
ISBN-10 | 3-13-243940-1 / 3132439401 |
ISBN-13 | 978-3-13-243940-5 / 9783132439405 |
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Größe: 56,7 MB
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