Die Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten, zum freien Datenverkehr und zur Aufhebung der Richtlinie 95/46/EG oder, etwas griffiger: EU-DSGVO, führt zu massiven Veränderungen im Datenschutzrecht. Dies spiegelt sich auch in der Neufassung des Bundesdatenschutzgesetzes.
Seit dem 25. Mai 2018 ist die Verordnung zwingend anzuwenden ist damit für Unternehmen, Vereine und sonstige Institutionen, die Daten von natürlichen Personen verarbeiten (kurz: alle) von essentieller Bedeutung, denn die möglichen Bußgelder bei Verstößen können erhebliche Ausmaße bis zur Existenzbedrohung annehmen. Um also diesem Damoklesschwert zu entrinnen, wird es allerhöchste Zeit, sich mit den Auswirkungen der aktuellen Rechtslage zu befassen und die eigenen Prozesse entsprechend anzupassen.