Jetzt verfügbar: Heizungsgesetz, Photovoltaikanlagen und mehr!
Kommen Ihre Mandanten nicht auch oft schlecht vorbereitet und mit wenig aussagekräftigen Unterlagen zu Ihnen? Informieren Sie Ihre Mandanten ganz einfach und schnell mit unseren Merkblättern.
• Immer an die jeweils aktuelle Rechtslage angepasst
• Jederzeit in bearbeitbarem und nicht bearbeitbarem Format abrufbar
• Frei nutzbar: Ausdruck, E-Mail-Versand etc.
• Kostenloser Anforderungsservice
Mit unseren Mandanten-Merkblättern online informieren Sie ab sofort ganz einfach und schnell
• Wichtige steuerliche Informationen für Ihre Mandanten in derzeit über 120 einzelnen Dokumenten. Eine Auswahl der nachgefragtesten und neusten Merkblätter ist nachfolgend aufgelistet.
• Immer aktuell: Die Merkblätter werden immer an die jeweils aktuelle Rechtslage angepasst.
• Jederzeit für Sie in offenem Format online abrufbar zur weiteren Verwendung (Anpassung, Ausdruck, Versand via E-Mail etc.).
• Individuell gestaltbar mit Ihrem Briefkopf und eigenen Ergänzungen. Ihnen fehlt ein Merkblatt? Fragen Sie es einfach kostenfrei über den Bestelllink im Produkt per E-Mail an.
Die nachgefragtesten und neusten Mandanten-Merkblätter – eine Auswahl
• Photovoltaikanlagen
• Überbrückungshilfe: Schlussabrechnung
• Kleinunternehmerregelung
• Abgrenzung von Herstellungs- und Erhaltungskosten
• Geschenke, Bewirtungen und Betriebsveranstaltungen
• Haushaltsnahe Dienstleistungen
• Belege für die Einkommensteuerberatung 2022
• Steuergünstige Gehaltszuwendungen
• Beschäftigung von Schülern und Studenten
• Fahrzeugnutzung durch Arbeitnehmer
Der Klassiker - das Fahrtenbuch
Der größte Teil der von Mandanten vorgelegten Fahrtenbücher würde die Betriebsprüfung durch das Finanzamt nicht überstehen, eine Erfahrung, die Sie sicherlich auch schon gemacht haben. Die meisten Mandanten, die sich zur Führung eines Fahrtenbuchs entschieden haben, unterschätzen die auf sie zukommende Nachweispflicht oder es fehlt Ihnen schlichtweg das Wissen, wie ein Fahrtenbuch geführt sein muss, damit es bei einer Betriebsprüfung nicht verworfen wird. Oftmals wird ein in Schönschrift mit nur einem Stift geschriebenes Fahrtenbuch eingereicht.
Haben Sie auf Ihren Einwand, ein solches Fahrtenbuch entspräche nicht der Realität, auch schon zu hören bekommen, das vorgelegte Buch sei nur für die Sauberkeit abgeschrieben worden? Haben Sie nicht auch schon in das verblüffte Gesicht des Mandanten geschaut, wenn Sie dann noch gefragt haben, wo denn die Originalaufzeichnungen seien? Und selbst wenn ein Mandant Originalaufzeichnungen und Belege vorlegt: Wie oft ist es schon passiert, dass die eingereichten Belege nicht mit den Einträgen im Fahrtenbuch zusammenpassen? Dass Kilometerstände auf Werkstattrechnungen oder Datum und Uhrzeit auf Barquittungen (insbesondere Tankbelegen) nicht mit den Eintragungen im Fahrtenbuch übereinstimmen?
Stellen Sie sich vor, Ihre Mandanten finden sich völlig entspannt zum Beratungsgespräch bei Ihnen ein mit allen wichtigen Unterlagen im Gepäck und ohne ein Zeichen der Unsicherheit. Keine zeitraubenden Erklärungen Ihrerseits, keine komplizierten Nachfragen Ihres Mandanten. Wünschen Sie sich nicht auch, dass jeder Ihrer Mandanten so gut vorbereitet und informiert in Ihre Beratung kommt?
Kommen Ihre Mandanten nicht auch oft schlecht vorbereitet und mit wenig aussagekräftigen Unterlagen zu Ihnen? Informieren Sie Ihre Mandanten ganz einfach und schnell mit unseren Merkblättern.
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Der größte Teil der von Mandanten vorgelegten Fahrtenbücher würde die Betriebsprüfung durch das Finanzamt nicht überstehen, eine Erfahrung, die Sie sicherlich auch schon gemacht haben. Die meisten Mandanten, die sich zur Führung eines Fahrtenbuchs entschieden haben, unterschätzen die auf sie zukommende Nachweispflicht oder es fehlt Ihnen schlichtweg das Wissen, wie ein Fahrtenbuch geführt sein muss, damit es bei einer Betriebsprüfung nicht verworfen wird. Oftmals wird ein in Schönschrift mit nur einem Stift geschriebenes Fahrtenbuch eingereicht.
Haben Sie auf Ihren Einwand, ein solches Fahrtenbuch entspräche nicht der Realität, auch schon zu hören bekommen, das vorgelegte Buch sei nur für die Sauberkeit abgeschrieben worden? Haben Sie nicht auch schon in das verblüffte Gesicht des Mandanten geschaut, wenn Sie dann noch gefragt haben, wo denn die Originalaufzeichnungen seien? Und selbst wenn ein Mandant Originalaufzeichnungen und Belege vorlegt: Wie oft ist es schon passiert, dass die eingereichten Belege nicht mit den Einträgen im Fahrtenbuch zusammenpassen? Dass Kilometerstände auf Werkstattrechnungen oder Datum und Uhrzeit auf Barquittungen (insbesondere Tankbelegen) nicht mit den Eintragungen im Fahrtenbuch übereinstimmen?
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Themenwelt | Recht / Steuern ► Steuern / Steuerrecht ► Berufsrecht / Gebührenrecht |
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Wirtschaft ► Betriebswirtschaft / Management ► Rechnungswesen / Bilanzen | |
Datenquelle | Newbooks |
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