Jeder Existenzgründer stellt sich zu Beginn seiner Existenzgründung sicherlich die Frage, ob er die Gründung mit eigenen Mitteln finanziert, ob er Fremdkapital von Banken oder Fördergelder in Anspruch nehmen soll. Unabhängig davon, welche Art von finanzieller Unterstützung der Gründer anstrebt: Er wird in der Regel einen Businessplan brauchen, den er bei seiner Bank oder bei den Förderstellen vorlegt. Einen Überblick darüber, was es beim Erstellen eines Businessplans zu beachten gilt, gibt Ihnen der nächste Abschnitt.
4.1 Ohne ihn gibt es kein Geld – der Businessplan
Benötigt ein Existenzgründer Fremdkapital, das ihm von einer Bank zur Verfügung gestellt werden soll, lässt sich die Bank im Vorfeld der Kreditvergabe in der Regel das »Unternehmen« vorstellen, und zwar über einen Businessplan, den der Existenzgründer der Bank vorlegen muss. Auch wenn Zuschüsse beantragt werden, muss der Antragsteller – wie bereits erwähnt – in der Regel einen Businessplan vorlegen.
Der Businessplan besteht aus dem fachlichen Teil und dem Finanzteil. Der fachliche Teil informiert den Leser über die Person des Gründers und dessen unternehmerisches Konzept. Der Finanzteil soll dem Leser anhand umfangreichen Zahlenmaterials verdeutlichen, dass der Existenzgründer in der Lage ist, von den aus dem Unternehmen generierten Erträgen seinen Lebensunterhalt und den seiner Familie zu bestreiten.
In der folgenden Tabelle erhalten Sie einen Überblick über den fachlichen wie den Finanzteil:
2.1 | Dienstleistungsbeschreibung |
2.3 | Alleinstellungsmerkmal |
3.1 | Name des Unternehmens |
3.2 | Organisation und Rechtsform |
3.7 | Meilensteine des Realisierungsfahrplans |
4.1 | Branchen- und Gesamtmarktanalyse |
4.4 | Wettbewerbsanalyse/-beobachtung |
4.5 | Markteintrittsbarrieren |
5. | Marketing und Vertrieb |
5.2 | Vertriebskonzept, Vertriebskanäle |
5.3 | Kommunikationsstrategie- und Maßnahmenplanung |
5.4 | Markteintrittsstrategie |
7.2 | Kapitalbedarfs- und Investitionsplanung/Finanzierung |
Der Finanzteil besteht also aus einer Rentabilitätsplanung, einer Investitionsplanung und einer Liquiditätsplanung. Insbesondere für ihn sollte unbedingt fachliche Unterstützung in Anspruch genommen werden.
Praxistipp
Es ist ratsam, sich beim Erstellen des Businessplans fachkundige Hilfe zu holen. So unterstützen beispielsweise die Arbeitsagenturen Existenzgründer bei der Erstellung des Businessplans. Sie fördern dessen Erstellung durch eine fachkundige Stelle zu 100 %. In den Genuss der Förderung kommen Person, die sich aus der Arbeitssuche in die direkte Existenzgründung hineinbegeben möchten. Hier sollte sich jeder Existenzgründer unbedingt bei der für ihn zuständigen Agentur für Arbeit erkundigen, ob er Anspruch auf solch einen Aktivierungs- und Vermittlungsgutschein hat.
Erfolgt die Existenzgründung aus der Arbeitslosigkeit heraus, hat der Existenzgründer nicht nur die Möglichkeit, sich die Erstellung des Businessplans von der Agentur für Arbeit finanzieren zu lassen. Auch zahlt die Agentur in der Regel für einen festgelegten Zeitraum noch sog. Gründungszuschüsse an den Existenzgründer.
4.2 Fremdkapital für die Existenzgründung – das ist zu beachten
Bevor Fremdkredite aufgenommen werden, ist es ratsam, zunächst einmal zu versuchen, das zur Existenzgründung benötigte Kapital selbst aufzubringen. Warum? Eine Bank wird sich insbesondere dann, wenn sie einem Jungunternehmer Kapital in Form eines Kredites zur Verfügung stellt, kontinuierlich darüber informieren lassen, wie die Höhe der generierten Unternehmensgewinne in ihrer Entwicklung fortschreitet. Denn letztendlich ist das primäre Ziel einer jeden Bank, mit ihren Kreditkunden Erträge zu generieren. Fällt die Rückzahlung des Kredites aus, weil der Jungunternehmer keine oder zu geringe Gewinne erwirtschaftet, besteht die Gefahr, dass die finanzierende Bank die Kreditlinie kündigt bzw. Einfluss auf die unternehmerische Politik nehmen möchte.
Daher ist es grundsätzlich anzuraten, bei der Existenzgründung auf eine Bank als Kapitalgeber zu verzichten. Es wird zwar häufig argumentiert, dass man die der Bank gezahlten Zinsen im Rahmen der steuerlichen Gewinnermittlung als Betriebsausgaben ansetzen könne. Aber niemand sollte Fremdgelder nur wegen der daraus resultierenden Ausgaben in Anspruch nehmen. Das wäre – überspitzt formuliert – damit vergleichbar, dass ein Unternehmer ein Luxusauto least, ohne das nötige Kapital dafür zu haben, nur damit er die Leasingraten steuerlich absetzen kann.
Zudem ist es ratsam, das Unternehmen langsam und »step by step« aufzubauen. Beispielsweise wäre es für Herr Gebersberg nicht sinnvoll, am 01.12.2021 mit zehn Angestellten zu beginnen. Denn zehn Angestellte möchten am Ende des Monats auch bezahlt werden. Hierfür müssen Gewinne erzielt werden und diese zunächst einmal erwirtschaftet.
Wichtig
Jeder Existenzgründer sollte im Gründungsjahr darauf achten, dass er die unternehmerischen Kosten reguliert und überwacht. Das bedeutet auch, dass es nicht ratsam ist, bereits zum Start des Unternehmens mit viel Personal zu beginnen.
Denn die Lohnkosten und damit verbundenen Lohnnebenkosten (Sozialabgaben) können das junge Unternehmen bereits zu Beginn schnell in eine Schieflage bringen. Insbesondere im Jahr der Gründung sollte der Gründer seine Kosten stets im Blick behalten.
Ein weiterer Punkt, der zu beachten ist: Für das Büro oder Ladenlokal, das für die unternehmerische Tätigkeit benötigt wird, sollten keine Mietverträge mit Laufzeiten über mehrere Jahre abgeschlossen werden, denn letztendlich bedeutet solch eine lange Mietbindung eine sehr hohe Eventualverpflichtung für die nächsten Jahre in Höhe der monatlich zu zahlenden Mieten. Möchte man vorzeitig aus dem Mietvertrag heraus, müssen an den Vermieter entweder hohe Abstandszahlungen geleistet werden oder es muss ein entsprechend solventer Nachmieter gefunden werden.
Sind Sie der Meinung, Ihr absolutes »Traumbüro« gefunden zu haben, sollten Sie trotzdem weitersuchen, wenn Ihnen der Vermieter des Ladenlokals zu erklären versucht, dass er nur Mietverträge über eine Laufzeit von zehn Jahren mit Ihnen machen wird. Seien Sie versichert: Es wird ein neues »Traumbüro« kommen. Und der Vermieter dieses Büros wird Sie verstehen, wenn Sie ihm mitteilen, dass Sie Ihr Unternehmen gerade neu gegründet haben und im Hinblick auf die Risikominimierung keinen Mietvertrag mit einer Mietdauer von drei, fünf oder zehn Jahren akzeptieren werden.
Ferner ist es gerade dann, wenn man – wie auch Hans Gebersberg – ein Unternehmen als Einzelunternehmer gründet, anzuraten, seine in der eigenen Person liegenden...