Farr, Checkliste 13 (Finanzanlagenvermittler), 4. A.
- einschl. Musterbericht, Berichtsbegleitbogen, Berichtskontrollbogen, Arbeitspapier-Index..Stand 1.08.2019 (Bericht über d. Prüfung Finanzanlagenverm
Seiten
2019
|
4. Auflage
IDW Verlag GmbH
978-3-8021-2460-0 (ISBN)
IDW Verlag GmbH
978-3-8021-2460-0 (ISBN)
Seit dem 1.1.2013 bedürfen gewerbliche Finanzanlagenvermittler einer Erlaubnis und Registrierung nach
34f GewO und sind nach
24 Abs. 1 FinVermV prüfungspflichtig. Danach hat der Gewerbetreibende auf seine Kosten die Einhaltung der sich aus den
12 bis 23 FinVermV ergebenden Verpflichtungen für jedes Kalenderjahr durch einen geeigneten Prüfer (z. B. WP, WPG, vBP, BPG, StB, RA) prüfen zu lassen. Für diese Prüfung hat das IDW den IDW PS 840 n.F. (Stand: 12.12.2018) herausgebracht. Danach trifft der Prüfer keine Aussage zur Einhaltung der Vorschriften der FinVermV mit hinreichender oder begrenzter Sicherheit. Der Prüfungsbericht ist der zuständigen Erlaubnisbehörde bis spätestens zum 31. Dezember des Folgejahres zu übermitteln, damit diese die Prüfungsergebnisse entsprechend würdigen kann. Zur Unterstützung hierfür sind in der vorliegenden Broschüre folgende Hilfsmittel enthalten: - Musterbericht für die Prüfung nach
24 FinVermV- Checkliste für die Anfertigung von Prüfungsberichten nach
24 FinVermV (Berichtsbegleitbogen)- Checkliste für die Qualitätskontrolle von Prüfungsberichten nach
24 FinVermV (Berichtskontrolle)- Index für die Arbeitspapiere zur Prüfung nach
24 FinVermV- Prüfercheckliste zur Durchführung der Prüfung nach
24 FinVermV- Vollständigkeitserklärung (Muster IDW Verlag)- IDW PS 840 n.F. zur Prüfung von Finanzanlagenvermittlern (Stand 12.12.2018)- Literaturverzeichnis
34f GewO und sind nach
24 Abs. 1 FinVermV prüfungspflichtig. Danach hat der Gewerbetreibende auf seine Kosten die Einhaltung der sich aus den
12 bis 23 FinVermV ergebenden Verpflichtungen für jedes Kalenderjahr durch einen geeigneten Prüfer (z. B. WP, WPG, vBP, BPG, StB, RA) prüfen zu lassen. Für diese Prüfung hat das IDW den IDW PS 840 n.F. (Stand: 12.12.2018) herausgebracht. Danach trifft der Prüfer keine Aussage zur Einhaltung der Vorschriften der FinVermV mit hinreichender oder begrenzter Sicherheit. Der Prüfungsbericht ist der zuständigen Erlaubnisbehörde bis spätestens zum 31. Dezember des Folgejahres zu übermitteln, damit diese die Prüfungsergebnisse entsprechend würdigen kann. Zur Unterstützung hierfür sind in der vorliegenden Broschüre folgende Hilfsmittel enthalten: - Musterbericht für die Prüfung nach
24 FinVermV- Checkliste für die Anfertigung von Prüfungsberichten nach
24 FinVermV (Berichtsbegleitbogen)- Checkliste für die Qualitätskontrolle von Prüfungsberichten nach
24 FinVermV (Berichtskontrolle)- Index für die Arbeitspapiere zur Prüfung nach
24 FinVermV- Prüfercheckliste zur Durchführung der Prüfung nach
24 FinVermV- Vollständigkeitserklärung (Muster IDW Verlag)- IDW PS 840 n.F. zur Prüfung von Finanzanlagenvermittlern (Stand 12.12.2018)- Literaturverzeichnis
Erscheinungsdatum | 30.09.2019 |
---|---|
Reihe/Serie | IDW Farr Prüferchecklisten |
Sprache | deutsch |
Maße | 210 x 297 mm |
Themenwelt | Wirtschaft ► Betriebswirtschaft / Management ► Finanzierung |
Wirtschaft ► Betriebswirtschaft / Management ► Rechnungswesen / Bilanzen | |
Schlagworte | Farr • Finanzanlagenvermittler • FinVermV • IDW PS 840 |
ISBN-10 | 3-8021-2460-X / 380212460X |
ISBN-13 | 978-3-8021-2460-0 / 9783802124600 |
Zustand | Neuware |
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