Handbuch Wohnungsgenossenschaften
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-10735-5 (ISBN)
- Titel erscheint in neuer Auflage
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Inhalte:
- Gründung einer Wohnungsgenossenschaft
- Rechte und Pflichten der Mitglieder, Kompetenzen von Vorstand und Aufsichtsrat
- Geschäftsanteil, Geschäfts- und Auseinandersetzungsguthaben
- Generalversammlung und Vertreterversammlung
- Auflösung und Abwicklung einer Genossenschaft
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Thomas Schlüter ist selbständiger Rechtsanwalt in Düsseldorf mit den Schwerpunkten Immobilien- und Gesellschaftsrecht. Zuvor war er unter anderem Justitiar des Verbandes der Wohnungswirtschaft Nordrhein-Westfalen.
Mirjam Luserke ist seit 1996 Syndikusanwältin beim Verband Sächsischer Wohnungsgenossenschaften und befasst sich in ihrer täglichen Arbeit überwiegend mit Mietrecht und Genossenschaftsrecht.
Dr. Stefan Roth ist seit 1997 Syndikusanwalt beim Verband bayerischer Wohnungsunternehmen mit dem Schwerpunkt Genossenschaftsrecht.
Genossenschaftsgründung und Mitgliedschaft im Prüfungsverband
Gründung einer Wohnungsgenossenschaft
Mitgliedschaft im Prüfungsverband
Firma, Sitz und Gegenstand der Genossenschaft
Firma
Sitz
Gegenstand der Genossenschaft
Die Mitgliedschaft
Begründung der Mitgliedschaft
Beendigung der Mitgliedschaft
Rechte und Pflichten
Geschäftsanteil
Geschäftsguthaben
Der Begriff Auseinandersetzungsguthaben - Grundsätze
Nachschusspflicht
Organe der Genossenschaft
Vorstand
Aufsichtsrat
Generalversammlung - Vertreterversammlung
Auflösung und Abwicklung (Liquidation) der Genossenschaft
Gründe der Auflösung einer Wohnungsgenossenschaft
Auflösung durch Beschluss der Generalversammlung
Auflösung durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens
Auflösung durch Verschmelzung
Der Vorstand als Organ der Genossenschaft
Der Vorstand ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Organ der Genossenschaft. Jede Genossenschaft muss daher einen Vorstand haben (
9 Abs. 1 Satz 1 GenG); ein Verzicht aufgrund einer Satzungsregelung ist deshalb - im Gegensatz zu einem Verzicht auf einen Aufsichtsrat bei sog. Kleinstgenossenschaften (
9 Abs. 1 Satz 2 GenG) (siehe Rn. 610) - nicht möglich.
Die Aufgaben des Vorstands können auch nicht durch eine Satzungsregelung - und zwar weder ganz noch teilweise - auf andere Organe übertragen werden. Abweichungen von den Bestimmungen des Genossenschaftsgesetzes durch eine Satzungsregelung sind nämlich nur insoweit möglich, als dies das Gesetz ausdrücklich zulässt (
18 Satz 2 GenG). So hat nach dem Genossenschaftsgesetz der Vorstand die Genossenschaft unter eigener Verantwortung zu leiten (Leitungsbefugnis,
27 Abs. 1 Satz 1 GenG). Das Gesetz lässt in diesem Zusammenhang aber zu, dass die Satzung Beschränkungen der Leitungsbefugnis vorsieht (Zustimmungsvorbehalte), die der Vorstand zu beachten hat (
27 Abs. 1 Satz 2 GenG). Die Mustersatzung enthält solche Zustimmungsvorbehalte ("Gegenstände der gemeinsamen Beratungen von Vorstand und Aufsichtsrat",
28 MS) (siehe Rn. 544 ff.).
Erscheinungsdatum | 13.06.2019 |
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Reihe/Serie | Haufe Fachbuch ; 06765 |
Sprache | deutsch |
Maße | 176 x 29 mm |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht ► Gesellschaftsrecht |
Betriebswirtschaft / Management ► Spezielle Betriebswirtschaftslehre ► Immobilienwirtschaft | |
Schlagworte | Aufsichtsrat • Beitrittsakt • eBook • E-Book • e-pdf • epdf • E-Pub • EPUB • Generalversammlung • Genossenschaftsrecht • Geschäftsanteil • Mitgliedschaft • Prüfungsverband • Vertreterversammlung • Vorstand • Wohnungsgenossenschaft |
ISBN-10 | 3-648-10735-6 / 3648107356 |
ISBN-13 | 978-3-648-10735-5 / 9783648107355 |
Zustand | Neuware |
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