Abschlussprüfung
Spezialkommentar zu den §§ 316 - 324a HGB Art. 4 - 7, 11, 12, 16 - 18 EU-APrVO
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Mit dem Abschlussprüfungsreformgesetz (AReG) und dem Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) hat der Gesetzgeber das gesamte Abschlussprüfungsrecht der
316-324a HGB umfassend reformiert und in weiten Teilen völlig neu geregelt. Damit wurden insbesondere die Vorgaben der einschlägigen EU-Richtlinien umgesetzt.
Mit dem AReG sind die Bereiche
- Festlegung des Kreises der von der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (Abschlussprüfer- oder PIE-Verordnung) erfassten Unternehmen (
317 Abs. 3a HGB)
- Pflichtrotation für Prüfungsmandate (
318 Abs. 1a HGB)
- Regelungen für die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen (
319a Abs. 1 HGB),
- Komplette Neuregelung von
321 zu den Anforderungen an den Prüfungsbericht
- Neuregelungen der Standards für den Bestätigungsvermerk (
322 HGB)
- Prüfungsausschuss (
324 HGB)
betroffen.
Das APAReG bringt zudem Neuerungen durch Regelungen zu Abschlussprüferaufsicht und Berufsrecht (WPO) mit der Einführung neuer/strengerer berufsrechtlicher Regelungen zur Qualitätssicherung, Unabhängigkeitsanforderungen und Dokumentationspflichten in
319 HGB.
In die Spezialkommentierung der HGB-Vorschriften integriert werden auch die Art. 4-7, 10-12, 16-18 und 41 EU-AbschlussprüferVO erläutert. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte können die Neuregelungen mit dem neuen Kommentar sicher anwenden.
316-324a HGB umfassend reformiert und in weiten Teilen völlig neu geregelt. Damit wurden insbesondere die Vorgaben der einschlägigen EU-Richtlinien umgesetzt.
Mit dem AReG sind die Bereiche
- Festlegung des Kreises der von der Verordnung (EU) Nr. 537/2014 (Abschlussprüfer- oder PIE-Verordnung) erfassten Unternehmen (
317 Abs. 3a HGB)
- Pflichtrotation für Prüfungsmandate (
318 Abs. 1a HGB)
- Regelungen für die Erbringung von Nichtprüfungsleistungen (
319a Abs. 1 HGB),
- Komplette Neuregelung von
321 zu den Anforderungen an den Prüfungsbericht
- Neuregelungen der Standards für den Bestätigungsvermerk (
322 HGB)
- Prüfungsausschuss (
324 HGB)
betroffen.
Das APAReG bringt zudem Neuerungen durch Regelungen zu Abschlussprüferaufsicht und Berufsrecht (WPO) mit der Einführung neuer/strengerer berufsrechtlicher Regelungen zur Qualitätssicherung, Unabhängigkeitsanforderungen und Dokumentationspflichten in
319 HGB.
In die Spezialkommentierung der HGB-Vorschriften integriert werden auch die Art. 4-7, 10-12, 16-18 und 41 EU-AbschlussprüferVO erläutert. Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Rechtsanwälte können die Neuregelungen mit dem neuen Kommentar sicher anwenden.
Dr. iur. Matthias Schüppen ist Diplom-Ökonom, Rechtsanwalt, Wirtschaftsprüfer und Steuerberater sowie Gründungspartner der Sozietät GRAF KANITZ, SCHÜPPEN & PARTNER mit Büros in Frankfurt, München und Stuttgart.
Erscheinungsdatum | 04.01.2017 |
---|---|
Sprache | deutsch |
Gewicht | 328 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht ► Bank- und Kapitalmarktrecht |
Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht ► Handelsrecht | |
Wirtschaft ► Betriebswirtschaft / Management ► Rechnungswesen / Bilanzen | |
Schlagworte | Abschlussprüfung • Handelsgesetzbuch (HGB) • HGB • Kommentar • Wirtschaftsprüfung • Wirtschaftsprüfung / Wirtschaftsprüfer; Recht |
ISBN-10 | 3-8021-2105-8 / 3802121058 |
ISBN-13 | 978-3-8021-2105-0 / 9783802121050 |
Zustand | Neuware |
Informationen gemäß Produktsicherheitsverordnung (GPSR) | |
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