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Teilzeit- und Befristungsgesetz

Ihre verlässliche Grundlage für sichere Entscheidungen
Buch | Hardcover
712 Seiten
2016 | 4. Auflage 2016
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-05598-4 (ISBN)
CHF 109,95 inkl. MwSt
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Der Praxis-Kommentar von Arnold/Gräfl zum Teilzeit- und Befristungsgesetz. Sowohl für Anwälte als auch für Personalverantwortliche dient er als Basis für den sicheren Umgang mit den Vorschriften zum TzBfG.
Teilzeitarbeitsverhältnisse und befristete Arbeitsverträge spielen in der täglichen Personalarbeit eine immer größere Rolle . Wer teure Fehler bei der Vertragsgestaltung ausschließen will, ist mit diesem verlässlichen Praxiskommentar bestens beraten.

Jeder Gesetzestext wird Schritt für Schritt ausführlich erläutert und umfassend kommentiert . Dank zahlreicher Beispiele , Gestaltungshinweise und Musterformulierungen dient der Kommentar als zuverlässige Basis für den sicheren Umgang mit dem TzBfG .

Bestens geeignet für Personalverantwortliche und Anwälte .

Die Inhalte und Ihre Vorteile:

Das gesamte Teilzeit- und Befristungsrecht samt Sondervorschriften aus dem TVöD und WissZeitVG, ausführlich kommentiert und praxisorientiert aufbereitet.
Zahlreiche Beispiele, Gestaltungshinweise und Musterformulierungen erleichtern Ihnen die Umsetzung des TzBfG in die Praxis.
Absolute Rechtssicherheit für Ihre Entscheidungen und Vertragsgestaltungen. Der Titel wird von Gerichten zitiert.

Neu in der 4. Auflage:

Gesetzliche Änderungen des WissZeitVG durch das Erste Gesetz zur Änderung des Wissenschaftszeitvertragsgesetzes zum 17.3.2016
höchstrichterliche Rechtsprechung, z.B. zum Teilzeitanspruch, zur Arbeit auf Abruf, zur Wirksamkeit von Altersgrenzen, zu auflösenden Bedingungen insbesondere bei Erwerbsminderung des Arbeitnehmers, zum Sachgrund des gerichtlichen Vergleichs sowie zur rechtsmissbräuchlichen Nutzung der Möglichkeit zur sachgrundlosen Befristung und zur Unwirksamkeit einer Befristung trotz bestehenden Sachgrunds nach den Grundsätzen des institutionellen Rechtsmissbrauchs

Bestens geeignet für:

Rechtsanwälte und Arbeitsrichter
Personalverantwortliche in Unternehmen
Betriebsräte, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände
Behörden und Hochschulen
Bibliotheken und Gerichte

Vorsitzender Richter am LAG Baden-Württemberg

Edith Gräfl ist Richterin am 7. Senat des BAG.

Dr. Andreas Imping ist Fachanwalt für Arbeitsrecht und Leiter im Bereich Arbeitsrecht bei Osborne Clarke, Köln.

Annabel Lehnen ist Fachanwältin für Arbeitsrecht, Osborne Clarke, Köln.

Peter H.M. Rambach, Fachanwalt für Arbeitsrecht, Dr. Fettweis & Sozien, Freiburg

Teil 1: Gesetzestext Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)

Teil 2: Kommentierung zum Teilzeit- und Befristungsgesetz

Allgemeine Vorschriften
1 Zielsetzung
2 Begriff des teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmers
3 Begriff des befristet beschäftigten Arbeitnehmers
4 Verbot der Diskriminierung
5 Benachteiligungsverbot

Zweiter Abschnitt: Teilzeitarbeit

6 Förderung von Teilzeitarbeit
7 Ausschreibung; Informaion über neue Arbeitsplätze
8 Verringerung der Arbeitszeit
9 Verlängerung der Arbeitszeit
10 Aus- und Weiterbildung
11 Kündigungsverbot
12 Arbeit auf Abruf
13 Arbeitsplatzteilung

Dritter Abschnitt: Befristete Arbeitsverträge
14 Zulässigkeit der Befristung
15 Ende des befristeten Arbeitsvertrages
16 Folgen unwirksamer Befristung
17 Anrufung des Arbeitsgerichts.
18 Information über befristete Arbeitsplätze
19 Aus- und Weiterbildung
20 Information der Arbeitnehmervertretung
21 Auflösend bedingte Arbeitsverträge

Vierter Abschnitt: Gemeinsame Vorschriften
22 Abweichende Vereinbarungen
23 Besondere gesetzliche Regelungen

Teil 3: Kommentierung sonstiger Vorschriften
11 TVöD Teilzeitbeschäftigung
30 TVöD Befristete Arbeitsverträge
1 WissZeitVG Befristung von Arbeitsverträgen
2 WissZeitVG Befristungsdauer; Befristung wegen Drittmittelfinanzierung
3 WissZeitVG Privatdienstvertrag
4 WissZeitVG Wissenschaftliches Personal an staatlich anerkannten
Hochschulen
5 WissZeitVG Wissenschaftliches Personal an Forschungseinrichtungen
6 WissZeitVG Rechtsgrundlage für bereits abgeschlossene Verträge;
Übergangsregelung

"Der Praxiskommentar zum Teilzeit- und Befristungsgesetz bietet sowohl für die betriebliche Praxis als auch in der anwaltlichen Beratung eine verlässliche Entscheidungsgrundlage. Er umfasst eine ausführliche Kommentierung aller Vorschriften des TzBfG sowie der relevanten Normen des TVöD und des WissZeitVG. Die 3. Auflage berücksichtigt die seit der Vorauflage ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung, die das Gesetz mittlerweile präzisiert hat." Wirtschaftsmagazin IHK Erfurt

Dritter Abschnitt: Befristete Arbeitsverträge

14 Zulässigkeit der Befristung
(1) Die Befristung eines Arbeitsvertrages ist zulässig, wenn sie durch einen sachlichen
Grund gerechtfertigt ist. 2Ein sachlicher Grund liegt insbesondere vor, wenn
1. der betriebliche Bedarf an der Arbeitsleistung nur vorübergehend besteht,
2. die Befristung im Anschluss an eine Ausbildung oder ein Studium erfolgt, um
den Übergang des Arbeitnehmers in eine Anschlussbeschäftigung zu erleichtern,
3. der Arbeitnehmer zur Vertretung eines anderen Arbeitnehmers beschäftigt
wird,
4. die Eigenart der Arbeitsleistung die Befristung rechtfertigt,
5. die Befristung zur Erprobung erfolgt,
6. in der Person des Arbeitnehmers liegende Gründe die Befristung rechtfertigen,
7. der Arbeitnehmer aus Haushaltsmitteln vergütet wird, die haushaltsrechtlich
für eine befristete Beschäftigung bestimmt sind, und er entsprechend beschäftigt
wird oder
8. die Befristung auf einem gerichtlichen Vergleich beruht.
(2) Die kalendermäßige Befristung eines Arbeitsvertrages ohne Vorliegen eines
sachlichen Grundes ist bis zur Dauer von zwei Jahren zulässig; bis zu dieser Gesamtdauer
von zwei Jahren ist auch die höchstens dreimalige Verlängerung eines
kalendermäßig befristeten Arbeitsvertrages zulässig. Eine Befristung nach Satz 1
ist nicht zulässig, wenn mit demselben Arbeitgeber bereits zuvor ein befristetes
oder unbefristetes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Durch Tarifvertrag kann die
Anzahl der Verlängerungen oder die Höchstdauer der Befristung abweichend von
Satz 1 festgelegt werden. 4Im Geltungsbereich eines solchen Tarifvertrages können
nicht tarifgebundene Arbeitgeber und Arbeitnehmer die Anwendung der tariflichen
Regelungen vereinbaren...

Erscheinungsdatum
Reihe/Serie Haufe Recht Kommentar
Sprache deutsch
Gewicht 900 g
Themenwelt Recht / Steuern Arbeits- / Sozialrecht Arbeitsrecht
Wirtschaft Betriebswirtschaft / Management Personalwesen
Schlagworte Anwälte • Arnold • BAG-Urteil • BAT • Befristetes Arbeitsverhältnis • Befristung • Befristungsgesetz • Gräfl • Haufe Recht • HRG • Jura • Juristische Fachliteratur • Kommentar • Personalrecht • Personalverantwortliche • sachgrundlose Befristung • Teilzeit • Teilzeitbeschäftigung • Teilzeit- und Befristungsgesetz-Kommentar • TVöD • TzBfG • WissZeitVG
ISBN-10 3-648-05598-4 / 3648055984
ISBN-13 978-3-648-05598-4 / 9783648055984
Zustand Neuware
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