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Praxiswissen Arbeitsrecht - inkl. Arbeitshilfen online

(Autor)

Buch | Softcover
684 Seiten
2015 | 2. Auflage 2015
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-06543-3 (ISBN)
CHF 69,90 inkl. MwSt
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Dieses topaktuelle Nachschlagewerk informiert Sie über alle wichtigen arbeitsrechtlichen Themen - von der Stellenanzeige über das "Tagesgeschäft" bis zur Kündigung. So können Sie Fehler vermeiden und in Konfliktfällen richtig entscheiden.Inhalte:Rechte und Pflichten von Arbeitgebern und -nehmernVorstellungsgespräch: zulässige und unzulässige Fragen, AufklärungspflichtenArbeitsvertrag: befristete und unbefristete Verträge, Probearbeitsverhältnis, TeilzeitbeschäftigungDirektionsrecht, Arbeitnehmerhaftung, Mutterschutz, Elternzeit, ArbeitszeugnisOrdentliche, außerordentliche, personenbedingte oder betriebsbedingte KündigungenBetriebsrat, Stellung der Gewerkschaft im Betrieb - darauf müssen Unternehmen achtenNeu: Sonderkapitel zum Thema Mindestlohn.Arbeitshilfen online:VertragsmusterArbeitszeugnisseKündigungsschreibenAbmahnungsmuster 

Thomas Muschiol, Rechtsanwalt im Arbeits- und Sozialversicherungsrecht, war langjährig leitender Redakteur im Haufe Verlag, Freiburg. Neben seiner Tätigkeit als Rechtsanwalt ist er Geschäftsführer des Freiburger FachMediendienstes, einem Dienstleister für fachjournalistisch aufbereitete Medien aus den Bereichen Recht, Steuern und Wirtschaft. Bei der Zeitschrift 'Personalmagazin' ist er als Chefredakteur für den Themenbereich Personalrecht verantwortlich.

Vorwort Teil 1: Mitarbeiter einstellenStellenanzeige und Stellenausschreibung Bewerbungsverfahren: Diskriminierung und Schadensersatz/Entschädigung Feststellung der Eignung des Bewerbers Gegenseitige Pflichten aus Vertragsvorverhandlungen Fragerecht des Arbeitgebers bei Einstellungen Absage einer Bewerbung Aufbewahrung/Löschung von Bewerberdaten Teil 2: ArbeitsvertragArten und Abgrenzung zu anderen Vertragsverhältnissen Rechte und Pflichten der Vertragsparteien Arbeitsvertrag: Abschluss und Form Befristeter Arbeitsvertrag Teilzeitarbeitsvertrag Probezeit im Arbeitsverhältnis Geringfügige Beschäftigung Mindestlohn Arbeitszeit Allgemeine Geschäftsbedingungen, Grundlagen zu Formulararbeitsverträgen Arbeitsvertrag und Tarifvertrag Teil 3: Das laufende ArbeitsverhältnisDirektionsrecht des Arbeitgebers Arbeitnehmerhaftung im Arbeitsverhältnis Ausschlussfristen: Wirksamkeit und Reichweite Mutterschutz Elternzeit Arbeitszeit flexibilisieren Pflegezeit und sonstige Freistellungen nach dem Pflegezeitgesetz: Anspruch, Dauer und Antrag Familienpflegezeit: Anspruch, Dauer und Antrag Rückzahlungsklauseln: Zulässigkeit, Form und Fälligkeit Arbeitszeugnis Teil 4: Beendigung des ArbeitsverhältnissesAbmahnung Aufhebungsvertrag Sonstige Gründe für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses Betriebsbedingte Kündigung Ordentliche Kündigung Personenbedingte Kündigung Verhaltensbedingte Kündigung Außerordentliche Kündigung Allgemeiner Kündigungsschutz nach dem KSchG Besonderer Kündigungsschutz: Voraussetzungen und Auswirkungen Kündigungsschutz außerhalb des Kündigungsschutzgesetzes Das Kündigungsschutzverfahren Weiterbeschäftigungs- und Wiedereinstellungsanspruch Teil 5: Kollektives ArbeitsrechtBetriebsrat: Grundsätze, Amtszeit und Geschäftsführung Betriebsrat: Beschlussfassung Betriebsrat: Aufgaben Betriebsrat: Kosten Die Gewerkschaft im Unternehmen Stichwortverzeichnis

Persönlicher GeltungsbereichDas Mutterschutzgesetz gilt nach § 1 MuSchG zum einen für Frauen, die in einem Arbeitsverhältnis stehen, zum anderen für in Heimarbeit Beschäftigte und ihnen Gleichgestellte, soweit diese am Stück mitarbeiten, da es anderenfalls an einer vergleichbaren Belastung am Arbeitsplatz fehlt. Erfasst werden auch in unionsrechtskonformer Auslegung des § 1 MuSchG Vorstandsmitglieder und Geschäftsführerinnen. Familienstand, Lebensalter oder Staatsangehörigkeit sind ohne Belang. Ebenso spielt es grundsätzlich keine Rolle, ob die Arbeitnehmerin gesetzlich oder privat krankenversichert ist und welches Einkommen sie oder die Familie bezieht. Die Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung hat lediglich Auswirkungen auf Leistungen nach dem Mutterschutzgesetz.Auch hinsichtlich der Art des Arbeitsverhältnisses unterscheidet das Gesetz nicht. Die Frau muss nur in einem Arbeitsverhältnis stehen. Teilzeit (also auch ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis) oder Vollzeit, befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis, einfache Tätigkeit oder Führungsposition (leitende Angestellte), Haupt- oder Nebentätigkeit - sämtliche Arbeitsverhältnisse sind erfasst. Der Begriff des Arbeitsverhältnisses entspricht dem des allgemeinen Arbeitsrechts. Es muss also ein privatrechtliches, vertraglich begründetes Dauerschuldverhältnis vorliegen, das die Arbeitnehmerin im Dienste eines anderen zur Leistung fremdbestimmter Arbeit in persönlicher Abhängigkeit verpflichtet.Das Mutterschutzgesetz findet grundsätzlich auch Anwendung bei fehlerhaft begründeten Arbeitsverhältnissen, die nichtig und zu jedem Zeitpunkt für die Zukunft auflösbar sind (so genannte faktische Arbeitsverhältnisse). Solange auf unwirksamer Rechtsgrundlage die Arbeits- und Entgeltleistungen ausgetauscht werden, gelten die Arbeitsschutzbestimmungen einschließlich der Beschäftigungsbeschränkungen und -verbote. Indes besteht kein Kündigungsschutz nach § 9 MuSchG. Das faktische Arbeitsverhältnis kann auch während des Mutterschutzes jederzeit gekündigt werden.Gleiches gilt, nach einer Kündigung der Arbeitnehmerin, wenn der Betriebsrat der Kündigung widersprochen hat, die Arbeitnehmerin Kündigungsschutzklage erhoben hat und deshalb weiterbeschäftigt wird (§ 102 Abs. 5 BetrVG), oder wenn sie aufgrund einer Vereinbarung mit dem Arbeitgeber weiterbeschäftigt wird, ohne dass das ursprüngliche Arbeitsverhältnis fortgesetzt wird. Wird die Arbeitnehmerin hingegen aufgrund des von der Rechtsprechung gefundenen allgemeinen Weiterbeschäftigungsanspruches weiterbeschäftigt und stellt sich später rechtskräftig die Wirksamkeit der Kündigung heraus, so werden lediglich die bereits erbrachten Leistungen nach Bereicherungsrecht abgewickelt.513 In dieser Zeit finden zwar Beschäftigungsverbote des Mutterschutzgesetzes Anwendung, für Leistungsansprüche gegen den Arbeitgeber besteht aber kein Raum. Auf weibliche Auszubildende ist das Mutterschutzgesetz anwendbar, § 10 Abs. 2 BBiG.Nicht unter das Mutterschutzgesetz fallen beispielsweise:Selbstständige,Werkunternehmer,arbeitnehmerähnliche Personen,mithelfende Familienangehörige ohne Arbeitsverhältnis.

Erscheint lt. Verlag 27.4.2015
Reihe/Serie Haufe Fachbuch ; 04127
Sprache deutsch
Gewicht 1105 g
Themenwelt Wirtschaft Betriebswirtschaft / Management
Schlagworte Arbeitsrecht • Arbeitsrecht (ArbR); Einführungen • Arbeitsrecht; Einführungen • Arbeitsvertrag • Kündigung • Recht • Vorstellungsgespräch
ISBN-10 3-648-06543-2 / 3648065432
ISBN-13 978-3-648-06543-3 / 9783648065433
Zustand Neuware
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