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Die wichtigsten Aushanggesetze

Aktualisierte Neuauflage
Loseblattwerk
512 Seiten
2015 | 14. Auflage
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-06026-1 (ISBN)
CHF 34,70 inkl. MwSt
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Als Arbeitgeber müssen Sie Ihre Mitarbeiter über bestimmte Gesetze und Regelungen per Aushang informieren. Eine Verletzung der Aushangpflichten stellt eine Ordnungswidrigkeit dar und kann mit einem Bußgeld von bis zu 2.500 Euro geahndet werden!
Handeln Sie jetzt! Der Aushang der aktuellen Broschüre Die wichtigsten Aushanggesetze für den öffentlichen Dienst in jedem Gebäude genügt und Sie erfüllen Ihre gesetzlichen Verpflichtungen.

Einfacher und bequemer geht es nicht!


Ihre Vorteile
* Sie erfüllen Ihre gesetzlichen Pflichten.* Sie bleiben stets auf dem aktuellen Rechtsstand.* Sie vermeiden empfindliche Geldbußen.* Sie erhalten die Broschüre bereits aushangfertig vorgelocht.
Das sollten Sie beachten
* Alle Mitarbeiter müssen die aushangpflichtigen Gesetze mühelos einsehen können* Alle aushangpflichtigen Gesetze und Regelungen müssen auf dem aktuellsten Rechtsstand sein* Haben Sie mehrere Stockwerke und Gebäude, so sollte in jedem Gebäudeteil
ein separater Aushang der aushangpflichtigen Gesetze erfolgen
Inhalte
* Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder* Familienpflegezeitgesetz* Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz* Jugendarbeitschutzgesetz* Röntgenverordnung* Bildschirmarbeitsverordnung* Nichtraucherschutz* Teilzeit- und Befristungsgesetz* Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)* Arbeitszeitgesetz* Mutterschutzgesetz* Arbeitsschutzgesetz* Arbeitsstättenverordnung* Ladenschlussgesetz* Gendiagnostikgesetz* und viele weitere wichtige Gesetze und Verordnungen
Kommen Sie jetzt Ihrer Fürsorgepflicht als Arbeitgeber nach und geben Sie Schadensersatzansprüchen keine Chance!

Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG)
Arbeitsgerichtsgesetz (ArbGG) - Auszug
Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Arbeitssicherheitsgesetz (ArbSichG)
Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV)
Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
Baustellenverordnung (BaustellV)
Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Bildschirmarbeitsverordnung (BildscharbV)
Biostoffverordnung (BioStoffV)
Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
Bundesurlaubsgesetz (BUrlG)
Druckluftverordnung (DruckluftVO)
Fahrpersonalgesetz (FPersG)
Gefahrstoffverordnung (GefStoffV)
Gendiagnostikgesetz (GenDG)
Gleichstellungsgesetze des Bundes und der Länder
Heimarbeitsgesetz (HAG)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Jugendarbeitsschutzuntersuchungs-Verordnung (JarbSchUV)
Kündigungsschutzgesetz (KSchG)
Ladenschlussgesetz (LSchlG)
Lastenhandhabungsverordnung (LasthandhabV)
Mindestlohngesetz (MiLoG)
Mutterschutzgesetz (MuSchG)
Mutterschutzverordnung (MuSchVO)
Nachweisgesetz (NachwG)
Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
PSA-Benutzungsverordnung (PSA-BenutzungsVO)
Sozialgesetzbuch Neuntes Buch (SGB IX) - Auszug
Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
Unfallverhütungsvorschriften (DGUV Vorschrift 1)
Verordnung über den Verkauf bestimmter Waren an Sonn- und Feiertagen
Verordnung zur arbeitsmedizinischenVorsorge (ArbMedVV)

1. Aushangpflichtige Gesetze Um den Arbeitnehmern Gelegenheit zu geben, sich über wichtige, ihnen zustehende Rechte sowie ihnen obliegende Pflichten zu informieren, ist der Arbeitgeber aufgrund verschiedener gesetzlicher Vorschriften gehalten, den Wortlaut der betreffenden Gesetze oder Verordnungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen oder auszuhängen. Die wichtigsten Aushangverpflichtungen ergeben sich dabei aus folgenden Bestimmungen: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Nach § 12 Abs. 5 AGG muss das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sowie Informationen über die Behandlung von Beschwerden nach § 13 AGG an den dafür zuständigen Stellen im Betrieb oder der Dienststelle bekannt gemacht werden. Weiterhin müssen die nach § 13 AGG zuständigen Stellen, die für die Entgegennahme und Behandlung von Beschwerden über Benachteiligungen einzurichten sind, bekannt gemacht werden. Arbeitszeitgesetz Der Arbeitgeber hat einen Abdruck dieses Gesetzes, der einschlägigen Rechtsverordnungen sowie der Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen mit abweichenden Regelungen an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen (§ 16 ArbZG). [...]

1. Aushangpflichtige Gesetze Um den Arbeitnehmern Gelegenheit zu geben, sich über wichtige, ihnen zustehende Rechte sowie ihnen obliegende Pflichten zu informieren, ist der Arbeitgeber aufgrund verschiedener gesetzlicher Vorschriften gehalten, den Wortlaut der betreffenden Gesetze oder Verordnungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen oder auszuhängen. Die wichtigsten Aushangverpflichtungen ergeben sich dabei aus folgenden Bestimmungen: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Nach § 12 Abs. 5 AGG muss das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sowie Informationen über die Behandlung von Beschwerden nach § 13 AGG an den dafür zuständigen Stellen im Betrieb oder der Dienststelle bekannt gemacht werden. Weiterhin müssen die nach § 13 AGG zuständigen Stellen, die für die Entgegennahme und Behandlung von Beschwerden über Benachteiligungen einzurichten sind, bekannt gemacht werden. Arbeitszeitgesetz Der Arbeitgeber hat einen Abdruck dieses Gesetzes, der einschlägigen Rechtsverordnungen sowie der Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen mit abweichenden Regelungen an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen (§ 16 ArbZG). [...]

1. Aushangpflichtige Gesetze Um den Arbeitnehmern Gelegenheit zu geben, sich über wichtige, ihnen zustehende Rechte sowie ihnen obliegende Pflichten zu informieren, ist der Arbeitgeber aufgrund verschiedener gesetzlicher Vorschriften gehalten, den Wortlaut der betreffenden Gesetze oder Verordnungen an geeigneter Stelle im Betrieb auszulegen oder auszuhängen. Die wichtigsten Aushangverpflichtungen ergeben sich dabei aus folgenden Bestimmungen: Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Nach 12 Abs. 5 AGG muss das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sowie Informationen über die Behandlung von Beschwerden nach 13 AGG an den dafür zuständigen Stellen im Betrieb oder der Dienststelle bekannt gemacht werden. Weiterhin müssen die nach 13 AGG zuständigen Stellen, die für die Entgegennahme und Behandlung von Beschwerden über Benachteiligungen einzurichten sind, bekannt gemacht werden. Arbeitszeitgesetz Der Arbeitgeber hat einen Abdruck dieses Gesetzes, der einschlägigen Rechtsverordnungen sowie der Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen mit abweichenden Regelungen an geeigneter Stelle im Betrieb zur Einsichtnahme auszulegen oder auszuhängen ( 16 ArbZG). [...]

Erscheint lt. Verlag 2.3.2015
Sprache deutsch
Gewicht 575 g
Einbandart Kunststoff Ordner
Themenwelt Wirtschaft Betriebswirtschaft / Management
Schlagworte Aushanggesetze • Aushanggesetze für den öffentlichen Dienst • Aushangpflicht • Aushangpflichtige Gesetze • Öffentlicher Dienst
ISBN-10 3-648-06026-0 / 3648060260
ISBN-13 978-3-648-06026-1 / 9783648060261
Zustand Neuware
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