Vermieter-Ratgeber
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-04719-4 (ISBN)
- Titel erscheint in neuer Auflage
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Inhalte:
* Mietvertrag und Kündigung.* Mietminderung und Mieterhöhung.* Nebenkosten richtig abrechnen.* Rechte und Pflichten als Vermieter.
Dr. Matthias Nöllke hat Kommunikationswissenschaften, Politik, Literaturwissenschaft studiert. Er ist seit vielen Jahren als Journalist, Autor und Referent tätig, u.a. für den Bayerischen Rundfunk und für zahlreiche Unternehmen.
Einleitung
Abkürzungen
Auf den Mieter kommt es an
* Legen Sie vorher die Miethöhe fest * Der Energiepass * Die Suche nach dem geeigneten Mieter * So treffen Sie die richtige Entscheidung * Verstoßen Sie gegen das Gleichbehandlungsgesetz? Was Sie bei Ihrem Mietvertrag beachten müssen
* Denken Sie an den Mietvertrag, bevor Sie vermieten! * Sollen Sie einen Formularmietvertrag abschließen? * Basics für den Mietvertrag * Der Vertragsabschluss Wie Sie die Nebenkosten richtig abrechnen
* Die Nebenkostenabrechnung - das unterschätzte Risiko * Betriebskosten - was lässt sich umlegen? * Nebenkostenpauschale, Vorauszahlung oder Teilinklusivmiete? * Die überaus wichtigen Formalitäten * Der Mieter fechtet die Abrechnung an - was tun? * Die Heizkostenabrechnung * Wärmecontracting - die bequeme Alternative Wenn der Mieter seine Miete nicht bezahlt
* Reagieren Sie prompt und klären Sie die Gründe * Die Gründe Ihres Mieters - und wie Sie darauf reagieren sollten * So leiten Sie ein gerichtliches Mahnverfahren ein * Die fristlose Kündigung * Wenn nichts mehr hilft: die Zwangsräumung Was tun bei Mietminderung?
* Einschränkungen im „Gebrauch der Mietsache" * Mietminderung, einbehaltene Miete oder Miete unter Vorbehalt * Können Sie sich gegen Mietminderung absichern? * Der Mieter ist beweispflichtig * Welche Mängel werden geltend gemacht? * Mietminderungstabelle * Mietminderung nach der „Hamburger Tabelle" * Was tun, wenn die Mietminderung nicht berechtigt ist? * Was tun, wenn die Mietminderung zu hoch ist? * Das beste Mittel gegen Mietminderung: Lassen Sie die Mängel beseitigen Sie wollen die Miete erhöhen
* Die Miete steigt nicht von allein * Die vier Wege zur Mieterhöhung * Die Staffelmiete* Die Indexmiete * Die Erhöhung auf die „ortsübliche Vergleichsmiete" * Neue Kappungsgrenze beachten! * Das Anschreiben zur Mieterhöhung * Mieterhöhung wegen Modernisierung * Erhöhung wegen gestiegener Betriebskosten * Erhöhung zu hoch? Mieter darf kündigen * Keine Erhöhung wegen unwirksamer Renovierungsklausel Immer Ärger mit dem Mieter?
* Ihr Mieter verstößt gegen die Hausordnung * Ihr Mieter will eine Parabolantenne installieren * Ihr Mieter verliert einen Schlüssel * Ihr Mieter repariert sein Auto im Hof * Ihr Mieter hält ohne Erlaubnis Tiere * Ihr Mieter beschädigt die Wohnung * Ihr Mieter lässt die Wohnung verwahrlosen * Ihr Mieter wird handgreiflich * Ihr Mieter lässt Sie nicht in die Wohnung Ihr Mieter möchte untervermieten
* Hat Ihr Mieter Anspruch auf Untervermietung? * Der Mieter muss Ihre Zustimmung einholen * Teilvermietung oder Weitervermietung? * Hat der Mieter ein „berechtigtes Interesse"? * Dürfen Sie Ihre Zustimmung von Bedingungen abhängig machen? * Wer kommt für die Schäden auf, die der Untermieter verursacht? Wann Sie Ihrem Mieter kündigen können
* Ein „berechtigtes Interesse" ist Voraussetzung * Ordentlich oder fristlos kündigen * Die formale Seite * Der Mieter verletzt schuldhaft seine mietvertraglichen Verpflichtungen * Kündigung wegen Eigenbedarf * Die Verwertungskündigung * Der Mieter legt Widerspruch ein * Der Räumungsvergleich Ihr Mieter zieht aus
* Die Kündigung * Der Nachmieter * Der Mieter zieht vorzeitig aus * Die Übergabe * Wenn es etwas zu beanstanden gibt * Rückgabe der Kaution Stichwortverzeichnis
Der Autor
Die Miete steigt nicht von allein Bekanntlich wird alles teurer. Also liegt es nahe, von Zeit zu Zeit auch die Miete dem gestiegenen Preisniveau anzupassen. Doch so einfach, wie manche Vermieter meinen, ist das gar nicht. Darauf werden sie oftmals erst dann aufmerksam, wenn ihr Mieter eine Mieterhöhung nicht hinnimmt. Dann geraten sie in Erklärungsnot und beginnen sich erst jetzt mit der Rechtslage zu befassen. Nicht selten werden solche Erhöhungsvorhaben dann abgeblasen. Keine günstigen Voraussetzungen für die nächste Mieterhöhung. Wichtig: Die folgenden Regelungen gelten für das normale Mietverhältnis, das auf Dauer angelegt ist. Wenn Sie möblierte Zimmer oder Appartements in einem Wohnheim vermieten, haben die Bestimmungen für Sie keine Bedeutung. Neues Recht Bis zum 1. September 2001 galt ein eigenes Gesetz, das „Gesetz zur Regelung der Miethöhe" (MHG). Nunmehr ist die Mieterhöhung im BGB geregelt (§§ 557-561). Die neuen Bestimmungen weichen nicht dramatisch vom alten MHG ab, das mit Einschränkungen noch für Mieterhöhungsverlangen gilt, die vor dem 1. September 2001 dem Mieter zugegangen sind. Die vier Wege zur Mieterhöhung Rechtlich stehen Ihnen damals wie heute vier Möglichkeiten offen, die Miete zu erhöhen. Und zwar durch * eine einvernehmliche Vereinbarung,* ein förmliches Mieterhöhungsverlangen* die Festsetzung einer Staffelmiete oder* die Festsetzung einer Indexmiete (Wertsicherungsklausel)Welchen Weg Sie beschreiten wollen, müssen Sie bereits im Mietvertrag festlegen. Und Sie können nicht ohne weiteres von der einen zur anderen Methode wechseln. Hierzu müssten Sie Ihren Mietvertrag ändern oder ergänzen.
"Die Miete steigt nicht von allein Bekanntlich wird alles teurer. Also liegt es nahe, von Zeit zu Zeit auch die Miete dem gestiegenen Preisniveau anzupassen. Doch so einfach, wie manche Vermieter meinen, ist das gar nicht. Darauf werden sie oftmals erst dann aufmerksam, wenn ihr Mieter eine Mieterhöhung nicht hinnimmt. Dann geraten sie in Erklärungsnot und beginnen sich erst jetzt mit der Rechtslage zu befassen. Nicht selten werden solche Erhöhungsvorhaben dann abgeblasen. Keine günstigen Voraussetzungen für die nächste Mieterhöhung. Wichtig: Die folgenden Regelungen gelten für das normale Mietverhältnis, das auf Dauer angelegt ist. Wenn Sie möblierte Zimmer oder Appartements in einem Wohnheim vermieten, haben die Bestimmungen für Sie keine Bedeutung. Neues Recht Bis zum 1. September 2001 galt ein eigenes Gesetz, das "Gesetz zur Regelung der Miethöhe" (MHG). Nunmehr ist die Mieterhöhung im BGB geregelt ( 557-561). Die neuen Bestimmungen weichen nicht dramatisch vom alten MHG ab, das mit Einschränkungen noch für Mieterhöhungsverlangen gilt, die vor dem 1. September 2001 dem Mieter zugegangen sind. Die vier Wege zur Mieterhöhung Rechtlich stehen Ihnen damals wie heute vier Möglichkeiten offen, die Miete zu erhöhen. Und zwar durch eine einvernehmliche Vereinbarung, ein förmliches Mieterhöhungsverlangen die Festsetzung einer Staffelmiete oder die Festsetzung einer Indexmiete (Wertsicherungsklausel) Welchen Weg Sie beschreiten wollen, müssen Sie bereits im Mietvertrag festlegen. Und Sie können nicht ohne weiteres von der einen zur anderen Methode wechseln. Hierzu müssten Sie Ihren Mietvertrag ändern oder ergänzen...."
Reihe/Serie | Haufe Fachbuch |
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Sprache | deutsch |
Gewicht | 477 g |
Einbandart | Paperback |
Themenwelt | Sachbuch/Ratgeber ► Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft ► Immobilien / Grunderwerb |
Wirtschaft | |
Schlagworte | Mieterhöhung • Mietminderung • Mietrecht (MietR); Ratgeber • Mietrecht; Ratgeber • Mietvertrag • Nebenkosten • Vermieterratgeber • Vermieter; Ratgeber |
ISBN-10 | 3-648-04719-1 / 3648047191 |
ISBN-13 | 978-3-648-04719-4 / 9783648047194 |
Zustand | Neuware |
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