Stichprobeninventuren
Ein Beitrag zur Anwendung der Stichprobeninventur in der Praxis und zur Auslegung des § 241 Abs. 1 HGB
Seiten
1987
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-8204-8848-7 (ISBN)
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-8204-8848-7 (ISBN)
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Kontroverse Auffassungen über die recht- und zweckmässige Konzeption des Verfahrens kennzeichnen den aktuellen Stand der Diskussion um die Anwendung der Stichprobeninventur.
Die an der Diskussion Beteiligten stehen sich unversöhnlich in zwei Lagern gegenüber. Nun ist allein die Tatsache, dass sich zwei einander gegenüberstehende Lager gebildet haben, für die Unternehmenspraxis noch nicht von Bedeutung. Von praktischer Bedeutung ist jedoch, dass die eine Seite den Alleingültigkeitsanspruch für die von ihr propagierte Konzeption erhebt und damit die Freiheit der Methodenwahl in den Unternehmen einzuschränken versucht.
Die Konsequenzen einer derartigen Einschränkung der Methodenwahl sind für die Praxis äusserst weitreichend:
1. Der Einsatz von Stichprobenverfahren wird für jene Bereiche, in denen keine artikelgenaue Bestandsfortschreibung vorliegt, als "nicht zulässig" und "gesetzeswidrig" erklärt.
2. Die Bewertung führt vielfach zu verzerrten Bilanzwerten.
3. Der Anwender sieht sich vor Ort mit bedeutenden organisatorischen Problemen konfrontiert.
4. Aus methodischer Sicht sind die dem propagierten Verfahren zugrundeliegenden Schlussfolgerungen häufig unhaltbar.
Die an der Diskussion Beteiligten stehen sich unversöhnlich in zwei Lagern gegenüber. Nun ist allein die Tatsache, dass sich zwei einander gegenüberstehende Lager gebildet haben, für die Unternehmenspraxis noch nicht von Bedeutung. Von praktischer Bedeutung ist jedoch, dass die eine Seite den Alleingültigkeitsanspruch für die von ihr propagierte Konzeption erhebt und damit die Freiheit der Methodenwahl in den Unternehmen einzuschränken versucht.
Die Konsequenzen einer derartigen Einschränkung der Methodenwahl sind für die Praxis äusserst weitreichend:
1. Der Einsatz von Stichprobenverfahren wird für jene Bereiche, in denen keine artikelgenaue Bestandsfortschreibung vorliegt, als "nicht zulässig" und "gesetzeswidrig" erklärt.
2. Die Bewertung führt vielfach zu verzerrten Bilanzwerten.
3. Der Anwender sieht sich vor Ort mit bedeutenden organisatorischen Problemen konfrontiert.
4. Aus methodischer Sicht sind die dem propagierten Verfahren zugrundeliegenden Schlussfolgerungen häufig unhaltbar.
Aus dem Inhalt: Bewertung auf Stichprobenbasis ermittelter Vorratsbestände - Überwachung und Nachprüfbarkeit der Inventur - Dokumentation der Inventur (Inventar) - Synopse zur Entstehung des 39 Abs. 2a HGB a.F. bzw. des 241 Abs. 1 HGB n.F.
«In einer ausführlichen Analyse entwickelt Broermann mit subtiler Argumentation, dass jedes mathematisch-statistisch anerkannte Stichprobenverfahren in der Praxis erlaubt ist und der Handlungsspielraum in der Praxis sehr viel weiter ist, als zur Zeit in den Lehrbüchern oder in gutachtlichen Äusserungen (z.B. des Instituts der Wirtschaftsprüfer) behauptet wird.» (Prof. Dr. Fischer-Winkelmann, München 1986).
Erscheint lt. Verlag | 31.12.1987 |
---|---|
Reihe/Serie | Europäische Hochschulschriften / European University Studies / Publications Universitaires Européennes ; 781 |
Verlagsort | Frankfurt a.M. |
Sprache | deutsch |
Maße | 148 x 210 mm |
Gewicht | 420 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht ► Handelsrecht |
Wirtschaft ► Betriebswirtschaft / Management ► Rechnungswesen / Bilanzen | |
Wirtschaft ► Volkswirtschaftslehre | |
Schlagworte | Anwendung • Auslegung • Beitrag • Brörmann • Praxis • Stichprobeninventur • Stichprobeninventuren |
ISBN-10 | 3-8204-8848-0 / 3820488480 |
ISBN-13 | 978-3-8204-8848-7 / 9783820488487 |
Zustand | Neuware |
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