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Arbeitszeugnisse für Führungskräfte

Buch
252 Seiten
2010 | 5., 5. Auflage 2010
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-448-10119-5 (ISBN)
CHF 43,90 inkl. MwSt
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Buch und CD-ROM bieten Ihnen 60 deutsche und englische Musterzeugnisse und über 200 Textbausteine zu den Kernkompetenzen. Damit gestalten Sie schnell und rechtssicher Ihr Arbeitszeugnis - vom Gruppenleiter bis zum Vorstandsvorsitzenden. INHALTE- 60 deutsche und englische Musterzeugnisse für verschiedene Branchen und Positionen- Über 200 Textbausteine zu den Kernkompetenzen- Antworten auf arbeitsrechtliche Fragen- Fachinfos: Was sollte im Zeugnis stehen? Wie muss ein Zeugnis aufgebaut sein? Welche gesetzlichen Regelungen gibt es?- Antworten auf die wichtigsten Fragen: Was heißt "wohlwollend"? Wie ausführlich muss die Tätigkeitsbeschreibung sein? Welche Haftungsrisiken bestehen?- Mit Exkurs, was Sie bei einem Zeugnis nach Auslandseinsatz beachten müssenAUF DER CD-ROM- Alle Musterzeugnisse- Textbausteine- Checkliste zur Übernahme in Ihre Textverarbeitung

Vorwort10 populäre Irrtümer in Sachen ArbeitszeugnisZeugnisse professionell ausstellen: 9 Tipps für Führungskräfte1 WAS SIE ALS ZEUGNISAUSSTELLER WISSEN MÜSSEN1 Zeugnisentwurf vom Mitarbeiter?2 Mitarbeiter freigestellt? Was für ein Zeugnis erhält er?3 Kann im Endzeugnis auf Zwischenzeugnisse verwiesen werden?4 Wohlwollend oder wahr? Wie beurteilen Sie?5 Muss "außerdienstliches Verhalten" berücksichtigt werden?6 Können bestimmte Umstände weggelassen werden?7 Wie ausführlich muss die Tätigkeitsbeschreibung sein?8 Müssen Vollmachten im Zeugnis erwähnt werden?9 Wie gehen Sie mit Persönlichkeitsmerkmalen um?10 Kann ein Zeugnis widerrufen oder geändert werden?11 Haftet der Arbeitgeber für falsche Arbeitszeugnisse?12 Einstellung wegen gefälschtem Zeugnis - Schadensersatz?13 Wann muss der Arbeitgeber ein Zeugnis neu erstellen?14 Insolvenz: Wer erteilt das Zeugnis?15 Verschlüsselte Zeugnissprache als Fachsprache?2 WAS SIE ALS ZEUGNISEMPFÄNGER WISSEN MÜSSENGroße Checkliste für das perfekte Arbeitszeugnis1 Was tun, wenn der Arbeitgeber kein Zeugnis ausstellt?2 Wann können Sie ein Zwischenzeugnis einfordern?3 Wie können Sie Änderungen im Zeugnis gerichtlich durchsetzen?4 Können Sie Formulierungen gerichtlich durchsetzen?5 Können Sie eine Schlussformel gerichtlich durchsetzen?6 Wer muss vor Gericht was beweisen?7 Was darf nicht in einem Zeugnis erwähnt werden?8 Widerspruch - welche Fristen sind zu beachten?9 Haben Sie Anspruch auf mehrere Zeugnisse?10 Was kostet ein Streit vor Gericht?11 Faule Tricks bei der Zeugnisausstellung12 Welche Verschlüsselungstechniken gibt es?13 Der Geheimcode - 40 Phrasen und was sie bedeuten3 WORAUF MÜSSEN BEIDE SEITEN ACHTEN?1 Welche gesetzlichen Regelungen gibt es zur Erstellung eines Zeugnisses?2 Welche Zeugnisarten gibt es und wann muss es erteilt werden?3 Ist ein Zwischenzeugnis bindend?4 Können Sie bei kurzfristiger Tätigkeit ein Zeugnis verlangen?Exkurs: Auslandseinsatz - Was ist bei Zeugnissen zu beachten?5 Kann der Arbeitgeber ein Zeugnis zurückbehalten?6 Welche Form muss das Zeugnis haben?7 Wie ist mir Persönlichkeitsmerkmalen umzugehen?8 Wie ist das Datum zu handhaben?9 Wie wird unterschrieben?10 Dürfen auch andere Zeugnisse ausstellen?11 Wie muss ein qualifiziertes Arbeitszeugnis aufgebaut sein?12 Wie bewerten Sie (sich)?13 Muss der Arbeitgeber das Zeugnis zusenden?4 TEXTBAUSTEINE FÜR IHR ARBEITSZEUGNISTipps und Hinweise zu den 9 Zeugnisbestandteilen1 Tätigkeitsbeschreibung und Vollmachten2 Fachwissen (mit Textbausteinen)3 18 Kernkompetenzen (jeweils mit Textbausteinen)4 Führungsleistung (mit Textbausteinen)5 Leistungsbeurteilung (mit Textbausteinen)6 Persönliches Verhalten (mit Textbausteinen)7 Schlussformel (mit Textbausteinen)5 MUSTERZEUGNISSE1-5 englische Zeugnisse6-59 deutsche ZeugnisseAbkürzungsverzeichnisStichwortverzeichnis

IRRTUM NR. 1: FACHABTEILUNGSLEITER TUN SICH MIT DEM ZEUGNISSCHREIBEN SCHWERIn einigen Unternehmen erstellt nicht der Personaler, sondern der direkte Vorgesetzte, meist der Fachabteilungsleiter, das Arbeitszeugnis. Viele Zeugnisempfänger reagieren darauf skeptisch, weil sie denken, der Vorgesetzte kenne sich mit der Zeugnissprache weniger gut aus als der Personalreferent. Das muss jedoch nicht so sein, schon weil mancher Vorgesetzte, der seinen Mitarbeiter wirklich schätzt, sich aktuell in die Thematik einarbeiten und das Zeugnis entsprechend hochwertig ausgestalten wird.Zum Vorteil kann noch ein weiterer Grund gereichen: Oft verwenden Fachabteilungsleiter modernere, individuellere und sogar treffendere Formulierungen. Einerseits nämlich kennen sie den Beurteilten besser als der zuständige Referent aus der Personalabteilung, andererseits gehen sie oft unvoreingenommener an die Zeugniserstellung heran. Daher klingen ihre Zeugnisse nicht selten frischer und moderner, wenn auch in Teilen markant unkonventionell: Man sieht es dem Zeugnis an, dass es nicht aus der Konserve kommt.IRRTUM NR. 2: ZEUGNISSE SIND EINDEUTIGWer meint, dass allein durch die Anwendung der Zeugnissprache und den daraus resultierenden Formulierungen ein Zeugnis eindeutig ist, irrt. Zeugnisse sind nicht eindeutig interpretierbar.Zeugnisse werden immer im Zusammenhang interpretiert, wodurch sich, je nach Situation, unterschiedliche Bewertungen ergeben können. Einen Konsens wird man wahrscheinlich recht schnell bei den jeweiligen Kernsätzen der Beurteilung, also bei der zusammenfassenden Leistungs- und Führungsbeurteilung sowie der Schlussformel erzielen. Dieser Konsens dürfte schon deshalb leicht zu erzielen sein, weil die Kernsätze justiziabel, also einer Notenstufe zuzuordnen sind.IRRTUM NR. 3: DIE TÄTIGKEITSBESCHREIBUNG IST DAS WICHTIGSTEEin oft beobachtetes Phänomen in Zeugnissen ist die starke quantitative Überbetonung der Tätigkeitsbeschreibung des Beurteilten. Während die Tätigkeitsbeurteilung bis zu ¾ des Zeugnisses einnimmt, fallen Leistungs- und Verhaltensbeurteilung dagegen deutlich ab. Dies suggeriert eine Wichtigkeit der Tätigkeitsbeschreibung, die in Wirklichkeit nicht gegeben ist.Die Ursache liegt wahrscheinlich darin, dass die Tätigkeitsbeschreibung vergleichsweise objektiv dokumentiert werden kann, die Leistungs- und Verhaltensbeurteilung jedoch subjektiv und in vielen Zeugnissen ausfällt. Daher legen viele Zeugnisleser großen Wert auf die Tätigkeitsbeschreibung, weil sie dem Rest nicht so ganz glauben - die Tätigkeit an sich ist eben immer Fakt. Diese Haltung ist natürlich nachvollziehbar, denn auch in vielen Führungspositionen wird noch ein gewisses Maß an Fachkenntnis und vor allem Erfahrung verlangt, die in der Tat am neutralsten an der Tätigkeitsbeschreibung ablesen lässt. Das Problem ist: Anhand der Tätigkeitsbeschreibung kann man sich längst kein Bild von der Persönlichkeit eines Bewerbers machen. Dieses Gesamtbild entsteht erst im Zusammenspiel mit anderen Faktoren, z. B. den sozialen Kompetenzen.IRRTUM NR. 4: EIN GUTES ZEUGNIS GARANTIERT DIE KARRIERELeider ist ein gutes bis hervorragendes Zeugnis noch keine Garantie für den beruflichen Aufstieg, sondern nur die Voraussetzung. Zwar schenken in Deutschland viele Personalentscheider dem Arbeitszeugnis eine hohe Aufmerksamkeit, allerdings zählt nach wie vor der persönliche Eindruck des Bewerbers.Man kann die Gegebenheiten eher so verstehen, dass in Deutschland ohne ein gutes bis sehr gutes Zeugnis eine erfolgreiche Karriere nur schwer möglich ist. Personaler wie Headhunter setzen einfach voraus, dass das Zeugnis eines karriereorientierten Bewerbers ein gewisses Niveau und mindestens eine Note im Bereich von 'gut' dokumentiert. Dann werden die weiteren Schritte im Bewerbungsverfahren eingeleitet.

Reihe/Serie Haufe Fachbuch
Sprache deutsch
Gewicht 506 g
Themenwelt Wirtschaft Betriebswirtschaft / Management
Schlagworte Arbeitszeugnis • Führungskraft • Hardcover, Softcover / Wirtschaft/Betriebswirtschaft • Zeugnis • Zeugnisanalyse • Zeugnisformulierung • Zeugnisrecht
ISBN-10 3-448-10119-2 / 3448101192
ISBN-13 978-3-448-10119-5 / 9783448101195
Zustand Neuware
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