Gewährleistungsmanagement (eBook)
200 Seiten
Carl Hanser Verlag GmbH & Co. KG
978-3-446-44947-3 (ISBN)
Garantie- und Gewährleistungsmanagement hat sich zu einer wachsenden Herausforderung für die Hersteller technischer Systeme entwickelt. Besonders in der Automobilindustrie haben Forderungen nach verlängerten Garantiezeiten, das vermehrte Einführen von Plattformstrategien oder Rückrufe dazu geführt, dass ein ganzheitliches Gewährleistungsmanagement implementiert wird. Dieses Buch stellt die rechtlichen Grundlagen für den Praktiker in verständlicher Form dar.
Das Buch beinhaltet viele wertvolle Hinweise und Hilfestellungen, u.a.:
-einen Handlungsleitfaden, der Sie präventiv bei der Vertragsgestaltung und reaktiv bei der Abwehr unberechtigter Ansprüche unterstützt
-vorbeugende Maßnahmen, wie Zuverlässigkeitsabschätzung und VDA-Reifegradabsicherung im Entwicklungsprozess, Vertragsmanagement sowie geeignete Prozesse für Kundenanfragen
-Ausführungen zu reaktiven Methoden, wie VDA-robuster Produktionsprozess, Felddatenanalysen und Zuverlässigkeitsprogosen
Das Buch zeigt, wie die im Unternehmen vorhandenen Qualitätssicherungsinstrumente für das Gewährleistungsmanagement genutzt oder ausgebaut werden können. Ganz wesentlich für das Gewährleistungsmanagement sind die rechtlichen Bestimmungen, auf denen die Garantie- und Gewährleistungsansprüche des Kunden beruhen. Diese werden im Buch verständlich erklärt und für weitere Recherchen referenziert.
Dr. Menderes Günes ist Rechtsanwalt und Partner der Günes & Hamdan Rechtsanwälte PartGmbB. Er berät hauptsächlich Unternehmen aus der Automobilzulieferindustrie und dem Anlagen- und Maschinenbau im Produkthaftungs-, Produktsicherheits- und Vertragsrecht.Prof. Dr. Marwan Hamdan ist Rechtsanwalt und Partner der Günes & Hamdan Rechtsanwälte PartGmbB sowie Hochschulprofessor. Er betreut und berät hauptsächlich Unternehmen im nationalen und internationalen Wirtschafts- und Vertragsrecht sowie Produkthaftungsrecht.
Inhalt 6
1?Was versteht man unter Gewährleistungsmanagement? 12
2?Gewährleistungsmanagement als Managementaufgabe 14
2.1?Einleitung 14
2.1.1?Abgrenzung zum Qualitätsmanagement 17
2.1.2?Systemisches Gewährleistungsmanagement als integraler Unterstützungsprozess 19
2.1.2.1?Mindset, Ziele und Fokus im Gewährleistungsmanagement 24
2.1.2.2?Funktionsbereiche im Gewährleistungsmanagement 25
2.1.2.3?Methodische Systemintegration und Risikobetrachtung 27
2.1.2.4?Berichtswesen?/?Controlling-Instrumente 40
2.1.2.5?Nachhaltigkeitsentwicklung durch Audits 42
2.1.3?Angewandtes Gewährleistungsmanagement – Felddatenanalyse und Methoden 44
2.1.3.1?Kaufmännische Datenanalyse 44
2.1.3.2?Regressdatenanalysen 46
2.1.3.3?Marktanalysen 47
2.2?Automotive Methoden in der praktischen Umsetzung 48
2.2.1?VDA-Schadteilanalyse Feld (SAF) 49
2.2.2?VDA Field Quality Engineer (FQE) 56
2.2.3?VDA-Schadteilanalyse Feld Auditstandard 58
2.2.4?Technische Revision 59
2.3?Risk- und Rückrufmanagement 60
2.4?Lessons Learned 62
2.5?Einbindung der Lieferkette 63
3?Die Haftung für fehlerhafte und mangelhafte Produkte 68
3.1?Einleitung 68
3.2?Inhalt der (vertraglichen und außervertraglichen) Produkthaftung 69
3.3?Deliktsrechtliche Produzentenhaftung 71
3.3.1?Anspruchsverpflichteter 72
3.3.2?Rechtsgutsverletzung 72
3.3.3?Schädigende Handlung 73
3.3.3.1?Konstruktionspflichten 75
3.3.3.2?Fabrikationspflichten 76
3.3.3.3?Instruktionspflichten 77
3.3.3.4?Produktbeobachtungspflichten 78
3.3.3.5?Gefahrabwendungspflichten 79
3.3.4?Rechtswidrigkeit 81
3.3.5?Verschulden 81
3.3.6?Anspruchsberechtigte 82
3.4?Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz 82
3.4.1?Produkt 83
3.4.2?Fehler 83
3.4.3?Hersteller und diesem gleichgestellte Personen 84
3.4.4?Geschützte Rechtsgüter 85
3.4.5?Haftungshöchstbeträge und Selbstbehalt 86
3.4.6?Haftungshöchstdauer 86
3.5?Wesentliche Unterschiede von Produzentenhaftung und Produkthaftung 87
3.6?Vertragliche Haftung aufgrund fehlerhafter Produkte 88
3.7?Anspruchskonkurrenz 88
4?Vertragliche Mängelhaftung 90
4.1?Systemtische Einordnung der Ansprüche des Kunden 90
4.2?Abgrenzung der verschiedenen Vertragstypen 92
4.2.1?Kaufvertrag 94
4.2.2?Werkvertrag 94
4.2.3?Dienstvertrag 96
4.2.4?Werklieferungsvertrag 96
4.3?Kaufrechtliche Gewährleistung 98
4.3.1?Vorliegen eines Mangels 99
4.3.1.1?Die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit 100
4.3.1.2?Der vertraglich vorausgesetzte Verwendungszweck 101
4.3.1.3?Gewöhnlicher Verwendungszweck und/oder gewöhnliche Beschaffenheit 101
4.3.1.4?Montagefehler oder fehlerhafte Montageanleitung 102
4.3.1.5?Falsch- oder Zuweniglieferung 102
4.3.1.6?Exkurs: Mangelverdacht 103
4.3.1.7?Gefahrübergang als maßgeblicher Zeitpunkt 103
4.3.2?Rechtsmangel 103
4.3.3?Die einzelnen Gewährleistungsrechte des Käufers 104
4.3.3.1?Der Nacherfüllungsanspruch 105
4.3.3.2?Sonderproblem Ein- und Ausbaukosten 108
4.3.3.3?Die weiteren Gewährleistungsrechte als Rechte auf zweiter Stufe 109
4.3.3.4?Rücktritt und Minderung 110
4.3.3.5?Anspruch auf Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen 112
4.3.4?Die Einwendungen und Einreden des Verkäufers im kaufrechtlichen Gewährleistungsrecht 114
4.3.4.1?Vertraglich vereinbarte Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse 115
4.3.4.2?Gesetzliche Ausschlussgründe 118
4.3.4.3?Die Einrede der Verjährung bei kaufrechtlichen Gewährleistungsansprüchen 122
4.4?Werkvertragliche Gewährleistung 124
4.4.1?Mangelhaftigkeit des Werkes bei Abnahme 124
4.4.2?Die einzelnen Gewährleistungsrechte des Bestellers 125
4.4.2.1?Der Nacherfüllungsanspruch 125
4.4.2.2?Die weiteren Gewährleistungsrechte als Rechte zweiter Stufe 126
4.4.2.3?Das Selbstvornahmerecht 127
4.4.2.4?Rücktritt und Minderung 128
4.4.2.5?Die Ansprüche auf Schadensersatz und Ersatz der vergeblichen Aufwendungen 128
4.4.3?Die Einwendungen und Einreden des Verkäufers im werkvertraglichen Gewährleistungsrecht 129
4.4.3.1?Vertraglich vereinbarte Haftungsbeschränkungen und Haftungsausschlüsse 129
4.4.3.2?Ausschluss aufgrund der Mangelkenntnis des Bestellers bei Abnahme 130
4.4.3.3?Die Einrede der Verjährung bei werkrechtlichen Gewährleistungsansprüchen 130
4.5?Mängelhaftung im Dienstvertragsrecht 132
5?Exkurs: Verbrauchsgüterkauf 134
5.1?Definition des Verbrauchsgüterkaufs 134
5.2?Zwingende Vorschriften und weitere Besonderheiten 135
5.2.1?Unabdingbare Vorschriften 135
5.2.2?Beweislastumkehr 136
5.2.3?Nutzungsersatz bei Nacherfüllung 137
5.2.4?Vorschuss für Aufwendungen im Rahmen der Nacherfüllung 137
5.2.5?Gefahrübergang beim Versendungskauf 138
5.2.6?Sonderbestimmungen für Garantien 138
5.2.7?Unternehmerregress 139
6?Mängelhaftung bei Arbeitsteilung zwischen Endhersteller und Zulieferer 142
6.1?Besonderheiten des Vertragsverhältnisses zwischen dem Endhersteller und dem Zulieferer 142
6.1.1?Beschaffenheit und Verwendungszweck 143
6.1.2?Verlängerungen der gesetzlichen Gewährleistungsfrist 144
6.1.3?Qualitätssicherungsvereinbarungen 144
6.1.3.1?Inhalt und Zweck einer Qualitätssicherungsvereinbarung 145
6.1.3.2?Qualitätssicherungsmaßnahmen 146
6.1.3.3?Befreiung von Vorgaben des HGB 146
6.1.3.4?Produkthaftung und Freistellung 146
6.2?Haftung für Unterlieferanten und Unterauftragnehmer 147
7?Gewährleistungsvereinbarungen zwischen Endherstellern und ihren Zulieferern 150
7.1?Problemstellung 150
7.2?Arten von Gewährleistungsvereinbarungen 152
7.3?Gemeinsamkeiten der Gewährleistungsvereinbarungen 152
7.3.1?Vertragspartner 153
7.3.2?Anwendungsbereich 153
7.3.3?Beschränkung auf Mängelansprüche 154
7.3.4?Serienschäden 154
7.4?Referenzmarkt-Modell 155
7.5?Anerkennungsverfahren 158
7.5.1?Gegenstand der erfassten Kosten 160
7.5.2?Stichprobenumfang 161
7.5.3?Fehlende Einflussmöglichkeiten des Lieferanten 161
7.6?Gewährleistungsvereinbarungen aus haftungsrechtlicher Sicht 162
7.7?Kostendeckung durch bestehende Versicherungen 163
7.7.1?Pauschalierung 163
7.7.2?Selbstbehalt nach Ziff. 9.3 PHB 164
7.8?Zusammenfassung 165
8?Gewährleistungsrisiken und Versicherungen 168
8.1?Allgemeines 168
8.2?Relevanz für das Gewährleistungsmanagement 169
8.3?Gegenstand und Inhalt der Produkthaftpflichtversicherungen 170
8.4?Erweiterte Produkthaftpflichtversicherung 172
8.4.1?Gegenstand der Versicherung 172
8.4.2?Versichertes Risiko 173
8.4.3?Versicherte Personen 173
8.4.4?Besondere Produkthaftpflichtrisiken 174
8.4.4.1?Vereinbarte Eigenschaften 174
8.4.4.2?Kaufmännische Prüf- und Rügepflichten 175
8.4.5?Erweitertes Produkthaftpflichtrisiko 176
8.4.5.1?Enumerations- und Bausteinprinzip 176
8.4.5.2?Begriffsbestimmungen 177
8.4.5.3?Verbindungs-, Vermischungs-, Verarbeitungsschäden 177
8.4.5.4?Weiterver- oder -bearbeitungsschäden 179
8.4.5.5?Aus- und Einbaukosten (Ziffer 4.4 PHB) 180
8.4.5.6?Schäden durch mangelhafte Maschinen (fakultativ) 181
8.4.5.7?Prüf- und Sortierkosten (fakultativ) 182
8.4.6?Weitere Besonderheiten 183
8.4.6.1?Risikoabgrenzungen 183
8.4.6.2?Serienschaden 184
8.5?Rückrufkostenversicherung 184
8.5.1?Einleitung 184
8.5.2?Gegenstand der Versicherung 185
8.5.3?Versicherte Personen 186
8.5.4?Umfang der Kostendeckung 186
8.5.5?Kostengünstigkeitsprinzip 187
8.5.6?Risikobegrenzungen/Ausschlüsse 187
8.5.7?Vorfeldschäden (fakultativ) 188
8.5.8?Aus- und Einbaukosten außerhalb der Gefahrenabwehr (fakultativ) 188
8.6?Notwendige Vorkehrungen für den Eintritt des Versicherungsfalls 189
8.6.1?Die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers 189
8.6.1.1?Obliegenheiten vor Eintritt des Versicherungsfalls 190
8.6.1.2?Obliegenheiten nach Eintritt des Versicherungsfalls 190
8.6.2?Schadensmeldung 191
8.6.3?Beweissicherung 191
9?Internationale Aspekte des Gewährleistungsmanagements 194
9.1?Allgemeines 194
9.2?Relevanz für das Gewährleistungsmanagement 194
9.3?Anwendbares Recht 196
9.3.1?Anwendbares Recht auf Vertragsverhältnisse 197
9.3.1.1?Freie Rechtswahl 198
9.3.1.2?Anwendbares Recht mangels Rechtswahl 201
9.3.1.3?Sonderregelungen für Verbraucherverträge 203
9.3.2?Anwendbares Recht bei Produkthaftungsfällen 203
9.3.2.1?Freie Rechtswahl 203
9.3.2.2?Anwendbares Recht mangels Rechtswahl 204
9.4?Zuständiges Gericht 205
9.4.1?Allgemeines 205
9.4.2?Zuständiges Gericht innerhalb der Europäischen Union 206
9.4.2.1?Allgemeiner Gerichtsstand als Ausgangspunkt 207
9.4.2.2?Zuständiges Gericht für vertragliche Streitigkeiten 207
9.4.2.3?Zuständiges Gericht für Produkthaftungsfälle 208
9.4.2.4?Gerichtsstandsvereinbarung 209
9.4.3?Gerichtsstand außerhalb der Europäischen Union 212
9.4.3.1?Allgemeiner und besondere Gerichtsstände 212
9.4.3.2?Gerichtsstandsvereinbarung 213
9.5?UN-Kaufrecht 213
9.5.1?Allgemeines 213
9.5.2?Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts 214
9.5.3?Regelungsinhalt des UN-Kaufrechts 214
9.5.4?Zustandekommen der Verträge 215
9.5.5?Pflichten des Verkäufers 215
9.5.6?Mängelrechte des Käufers 216
Index 220
3. | Die Haftung für fehlerhafte und mangelhafte Produkte |
3.1 | Einleitung |
Wie eingangs ausgeführt, umschreibt der Begriff der Gewährleistung die Einstandspflicht für eine mangelhafte Leistung, insbesondere verursacht durch einen Sach- oder Rechtsmangel. Als Ausgangspunkt für die Implementierung eines entsprechenden Managementsystems muss daher zunächst das Wissen darüber vorhanden sein, woraus sich die Einstandspflicht für eine mangelhafte Leistung ergibt und in welchem Umfang eine solche Verpflichtung besteht.
Die Entstehung einer Einstandspflicht für eine mangelhafte Leistung kann zum einen ihre Grundlage in einem zwischen dem Verkäufer und Käufer abgeschlossenen Vertrag haben und zum anderen auf Gesetz beruhen. Soweit die Parteien einen Vertrag geschlossen haben, dienen die gesetzlichen Regelungen als Ergänzung für die von den Parteien ungeregelten Fragen und daneben aber auch als Korrektiv, sofern die Vereinbarung zwischen dem Verkäufer und Käufer die Grenzen des zulässigen Rechtsrahmens überschreitet.
Herkömmliche Gewährleistungsmanagementsysteme sind indes nicht auf die durch Vertrag begründete Einstandspflicht für mangelhafte Produkte beschränkt, sondern weisen oftmals als Bezugspunkt die Einstandspflicht für die durch das Unternehmen hergestellten Produkte in einem weiteren Umfang auf. Die Einstandspflicht für ein mangelhaftes Produkt findet ihre Grundlage darin, dass der Käufer für die gezahlte Vergütung keine äquivalente Gegenleistung erhält. Allerdings können durch ein nicht ordnungsgemäßes Produkt andere Interessen und Rechtsgüter des Käufers/Produktnutzers und Interessen und Rechtsgüter weiterer Personen betroffen sein, sofern das Produkt auf ihre durch die Rechtsordnung geschützten Interessen und Rechtsgüter in nachteiliger Weise einwirkt oder einzuwirken geeignet ist. Da diese Aspekte im Rahmen von Gewährleistungsmanagementsystemen ebenfalls Berücksichtigung finden, sollen diese im Folgenden ergänzend einer Betrachtung unterzogen werden.
Mit der Betrachtung möglicher Ansprüche des Käufers und/oder Dritter geht einher, dass im nachfolgenden der Fokus auf die mögliche zivilrechtliche Haftung des Herstellers/Verkäufers gelegt wird und andere Rechtsbereiche ausgeklammert werden. Die Verantwortung des Herstellers/Verkäufers für ein mangelhaftes/fehlerhaftes Produkt ist nicht auf eine zivilrechtliche Haftung beschränkt. Neben der zivilrechtlichen Einstandspflicht besteht auch eine strafrechtliche und öffentlich-rechtliche Produktverantwortung. Insbesondere durch öffentlich-rechtliche Regelungen sind die Inverkehrgabe und der Vertrieb eines Produkts an verschiedene Voraussetzungen geknüpft. Die Anforderungen sind vielfältig und dienen der Sicherstellung verschiedener öffentlich-rechtlicher Interessen. Im Falle des Gesetzes über die Bereitstellung von Produkten im Markt, besser bekannt als Produktsicherheitsgesetz, dienen die Anforderungen als Teil der öffentlich-rechtlichen Gefahrenabwehr zur Sicherstellung, dass in Verkehr gebrachte Produkte die Sicherheit und Gesundheit der Verwender oder Dritter nicht beeinträchtigen. In § 23 KrWG 1 wird dagegen die Verantwortung des Herstellers zur Gestaltung seines Produkts unter Beachtung der in § 1 KrWG definierten umweltpolitischen Zielsetzungen geregelt.
Sowohl strafrechtliche als auch öffentlich-rechtliche Anforderungen werden im Nachfolgenden jedoch nicht näher behandelt. Dies ist dem Umstand geschuldet, dass die sich aus diesen Rechtsbereichen ergebenden Anforderungen nicht als Gegenstand des Gewährleistungsmanagements angesehen werden. Öffentlich-rechtliche Produktanforderungen beeinflussen teilweise jedoch unmittelbar oder mittelbar auch die berechtigten Erwartungen von Anspruchsstellern, sodass auf diese an geeigneter Stelle zumindest vereinzelt Bezug genommen wird.
3.2 | Inhalt der (vertraglichen und außervertraglichen) Produkthaftung |
Wenn es um die zivilrechtliche Haftung im Zusammenhang mit fehlerhaften Produkten geht, wird häufig der Begriff „Produkthaftung“ verwendet. Die Produkthaftung – im eigentlichen Sinne – meint die Pflicht, für solche Schäden zivilrechtlich haften zu müssen, die sich aus der Benutzung bestimmter Produkte ergeben. Diese Haftung betrifft vor allem den Hersteller eines Produkts. Sie kann sich sowohl als sog. Produzentenhaftung aus dem Deliktsrecht (§§ 823 ff. BGB) als auch aus dem Produkthaftungsgesetz ergeben. Produzentenhaftung und Produkthaftung nach dem ProdHaftG weisen im Hinblick auf ihre Voraussetzungen Gemeinsamkeiten, aber auch Unterschiede auf. Beiden gemeinsam ist jedoch, dass sie auf den Schutz des Integritätsinteresses gerichtet sind, d.h. auf das Interesse, nicht durch die Handlungen eines anderen, eine Verletzung eigener Rechtsgüter (z.B. eine Körperverletzung) erleiden zu müssen. Aus dieser Schutzrichtung ergibt sich auch, wer einen solchen Anspruch geltend machen kann. Anspruchsinhaber kann nämlich nicht nur der jeweilige Vertragspartner, sondern auch jeder Dritte sein, der durch ein fehlerhaftes Produkt in geschützten Rechtsgütern verletzt wird.
Hingegen schützt die vertragliche Gewährleistung für ein mangelhaftes Produkt vorrangig das Äquivalenzinteresse. Die Mangelfreiheit eines Produkts beurteilt sich nach der Gebrauchs- und Funktionsfähigkeit der Sache unter Berücksichtigung des Äquivalenzinteresses, das darin besteht, für den aufgewendeten Preis einen Gegenwert in Gestalt der Kaufsache zu bekommen. Diese Sachmängelhaftung ist eine vertragliche Haftung und damit von vornherein auf das Verhältnis zwischen den jeweiligen Vertragspartnern – Käufer und Verkäufer – beschränkt. Sie wird oftmals auch als die sog. vertragliche Produkthaftung bezeichnet, wenn auch es sich hierbei nicht um eine Produkthaftung im eigentlichen Sinne handelt. Die Produkthaftung im eigentlichen Sinne bezeichnet man dann in Abgrenzung zu der vertraglichen Produkthaftung als außervertragliche Produkthaftung, da eine Anspruchsentstehung eben nicht das Vorhandensein einer vertraglichen Beziehung zwischen Anspruchsteller und Anspruchsgegner voraussetzt.
Bild 3.1 Übersicht Haftung für fehlerhafte und mangelhafte Produkte
3.3 | Deliktsrechtliche Produzentenhaftung |
Bei der Produzentenhaftung handelt es sich nicht um ein eigenständiges Rechtsgebiet. Vielmehr ist die Produzentenhaftung Teil des im Bürgerlichen Gesetzbuch geregelten Deliktsrechts. Anknüpfungspunkt für die deliktsrechtliche Produzentenhaftung ist dabei § 823 Abs. 1 BGB. 2 Dieser lautet:
§ 823 Abs.1 BGB
„Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.“
Die Rechtsprechung hat die in § 823 Abs. 1 BGB enthaltenen tatbestandlichen Voraussetzungen für den Bereich der Produzentenhaftung im Laufe der Jahre fortwährend konkretisiert. Diese betreffen zum einen die einen Hersteller betreffenden Pflichten und zum anderen die Beweislast, d.h. die Frage, wer in einem Prozess den Beweis für eine Tatsache erbringen muss.
Bild 3.2 Voraussetzungen für Produzentenhaftung
3.3.1 | Anspruchsverpflichteter |
Haftbar ist zunächst der Hersteller des Produkts. Hierunter fällt auch der Zulieferer sowie derjenige, der das Endprodukt – aus verschiedenen Zulieferteilen – herstellt. Die Fertigung von Produkten erfolgt regelmäßig jedoch nicht durch eine einzelne natürliche Person, sondern durch Unternehmen, welche entweder in der Form einer Personenmehrheit (z.B. OHG, KG) oder einer juristischen Person (z.B. GmbH, AG) durch Einsatz von Mitarbeitern und Sachmitteln eine Herstellung vornehmen. Die Haftung des Unternehmens, das das End- oder Zulieferprodukt herstellt, ist daher regelmäßig nicht ohne Weiteres gegeben, sondern abhängig davon, dass dem jeweiligen Unternehmensinhaber entweder selbst ein Pflichtverstoß zur Last gelegt oder ihm das Verhalten der zum Unternehmen zugehörigen Personen zugerechnet werden kann. Neben dem Unternehmen ist auch eine eigene Haftung der Geschäftsleitungsorgane gegenüber dem Geschädigten gegeben, sofern die Verletzung der Verkehrssicherungspflichten im Zusammenhang mit der Herstellung des Produkts sich als Folge der Verletzung betrieblicher Organisations- und Kontrollpflichten darstellt. 3 Eine mögliche Haftung ist aber nicht auf das Unternehmen und dessen Geschäftsleitungsorgan beschränkt. Sie kann vielmehr jeden Mitarbeiter treffen, der durch sein Tun oder Unterlassen dazu beigetragen hat, dass fehlerhafte Produkte in den Verkehr gelangen und die...
Erscheint lt. Verlag | 9.7.2018 |
---|---|
Reihe/Serie | Praxisreihe Qualität |
Verlagsort | München |
Sprache | deutsch |
Themenwelt | Technik ► Maschinenbau |
Schlagworte | Automobilindustrie • Dokumentenmanagement • Gewährleistung • gewährleistungsmanagement • Haftung • Instandhaltung • Kundenzufriedenheit • Mängelhaftung • Prozessoptimierung • Qualitätsmanagement • Qualitätssicherung • Rückruf • Technische Dokumentation • UN-Kaufrecht |
ISBN-10 | 3-446-44947-7 / 3446449477 |
ISBN-13 | 978-3-446-44947-3 / 9783446449473 |
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