Anerkannte Regeln der Technik
Bundesanzeiger (Verlag)
978-3-8462-0783-3 (ISBN)
- Hoher Praxisbezug durch zahlreiche Beispiele
Die öffentl-rechtlichen wie auch die privatrechtlichen Anforderungen und Erwartungen an Bauwerke steigen stetig. Die Änderungen der Bautechnik gehen heute erheblich schneller als früher vonstatten, als sich Bauweisen und -produkte noch über einen längeren Zeitraum bewähren mussten und auch konnten.
Das Heft 8 behandelt den sich hieraus ergebenden Konflikt: Einerseits soll neu und leistungsfähig gebaut werden, andererseits sollen sich die Bauweisen bereits über längere Zeit praktisch bewährt haben.
Diese widersprüchlichen Erwartungen werden an Beispielen aus verschiedenen Bereichen des Bauens verdeutlicht. Hinzu kommt, dass nicht nur die Berufsgruppen, sondern sogar jeder Einzelne etwas anderes unter dem Begriff der anerkannten Regeln der Technik versteht. DIN-Normen und andere Regeln sind nicht von vorneherein mit anerkannten Regeln der Technik gleichzusetzen, wie dies häufig leider geschieht.
Einerseits gibt es nicht für alle Fragen des Bauens solche Regeln, andererseits kann aufgrund der nicht mehr überschaubaren Zunahme von Regelwerken des DIN, der Fachverbände sowie der herstellenden Industrie nicht mehr von vornherein vorausgesetzt werden, dass eine Regel auch bekannt ist – eines der wesentlichen Elemente, damit sich eine Regel als anerkannte Regel der Technik etablieren kann.
Dabei war und bleibt der Begriff der anerkannten Regeln der Technik als Platzhalter für richtiges Bauen dort notwendig, wo Inhalte nicht umfassend und detailliert beschrieben werden können. Die Autoren diskutieren diese Bedeutung der anerkannten Regeln der Technik.
Zur Reihe
Baujuristen und Sachverständige müssen in den beiden großen Themenbereichen Baurecht und Bautechnik umfassend informiert sein, da beide Fachbereiche stark aufeinander angewiesen sind.
Baumängel können häufig nur dann abschließend bewertet werden, wenn Juristen und Techniker ihr Fachwissen eng miteinander verknüpfen.
Die baurechtliche und -technische Themensammlung bringt die jeweiligen Sichtweisen zusammen, indem gewerke- bzw. bauteilbezogen jeweils anhand vieler Beispiele heutige Kernprobleme des Bauens verständlich erläutert werden.
Dazu werden zunächst häufig vorkommende und typische Fragen aufgeworfen, um anhand von Beispielen die wesentlichen technischen Grundlagen darzustellen, die jeweils rechtlich kommentiert werden.
Prof. Dipl.-Ing. Matthias Zöller, Architekt, ist von der IHK Pfalz öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und Honorarprofessor in Bauschadensfragen am KIT Karlsruher Institut für Technologie (Universität Karlsruhe).
Prof. Dr. Antje Boldt ist FAin für Bau- und Architektenrecht, geschäftsführende Partnerin der Sozietät SIBETH Partnerschaft mbB, Autorin zahlreicher Fachbücher und Veröffentlichungen in Fachzeitschriften, Vorstandsmitglied des Deutschen Baugerichtstags e.V., Professorin für Wirtschaftsrecht an der Hochschule Fresenius, Mediatorin, Schlichterin und Schiedsrichterin für Baustreitigkeiten (Deutsche Institution für Schiedsgerichtsbarkeit).
Aus dem Inhalt: Die öffentl-rechtl. wie auch die privatrechtl. Anforderungen und Erwartungen an Bauwerke steigen stetig. Die Änderungen der Bautechnik gehen heute erheblich schneller als früher vonstatten, als sich Bauweisen und -produkte noch über einen längeren Zeitraum bewähren mussten und auch konnten.
Das Heft 8 behandelt den sich hieraus ergebenden Konflikt: Einerseits soll neu und leistungsfähig gebaut werden, andererseits sollen sich die Bauweisen bereits über längere Zeit praktisch bewährt haben. Diese widersprüchlichen Erwartungen werden an Beispielen aus verschiedenen Bereichen des Bauens verdeutlicht. Hinzu kommt, dass nicht nur die Berufsgruppen, sondern sogar jeder Einzelne etwas anderes unter dem Begriff der a.R.d.T versteht. DIN-Normen und andere Regeln sind nicht von vorneherein mit anerkannten Regeln der Technik gleichzusetzen, wie dies häufig leider geschieht. Einerseits gibt es nicht für alle Fragen des Bauens solche Regeln, andererseits kann aufgrund der nicht mehr überschaubaren Zunahme von Regelwerken des DIN, der Fachverbände sowie der herstellenden Industrie nicht mehr von vornherein vorausgesetzt werden, dass eine Regel auch bekannt ist – eines der wesentlichen Elemente, damit sich eine Regel als anerkannte Regel der Technik etablieren kann.
Dabei war und bleibt der Begriff der a.R.d.T. als Platzhalter für richtiges Bauen dort notwendig, wo Inhalte nicht umfassend und detailliert beschrieben werden können. Die Autoren diskutieren diese Bedeutung der a.R.d.T.
Erscheinungsdatum | 06.07.2017 |
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Reihe/Serie | Baurechtliche und -technische Themensammlung ; Heft 8 |
Sprache | deutsch |
Maße | 148 x 210 mm |
Gewicht | 170 g |
Einbandart | kartoniert |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Öffentliches Recht ► Baurecht (öffentlich) |
Technik ► Bauwesen | |
Schlagworte | Baurecht (BauR) • Bautechnik |
ISBN-10 | 3-8462-0783-7 / 3846207837 |
ISBN-13 | 978-3-8462-0783-3 / 9783846207833 |
Zustand | Neuware |
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