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Renovieren und Modernisieren

Pflichten und Chancen nach der neuen Energieeinsparverordnung
Buch | Softcover
276 Seiten | Ausstattung: inkl. eBook & Arbeitshilfen online
2014
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-05210-5 (ISBN)
CHF 48,90 inkl. MwSt
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  • Rechtsfragen der EnEV 2014 verständlich erklärt
  • Bei der Modernisierung sparen und den Immobilienwert steigern
  • Das bedeutet der Energieausweis für Eigentümer

Das Buch zeigt, auf welche rechtlichen und technischen Aspekte Eigentümer bei der Renovierung und Modernisierung achten müssen. Die Autoren berücksichtigen dabei nicht nur die Vorgaben der neuen EnEV 2014, sondern auch die neuen Pflichten für Vermieter.

Das Thema Energiekosten wird immer wichtiger. Mit geeigneten Mitteln können Immobilieneigentümer jedoch den Energieverbrauch senken, so mittel- und langfristig Kosten sparen und den Wert ihrer Immobilie steigern. Die beiden Autoren, langjährige Experten für Haus und Grund München, erläutern Lösungen für häufige Umsetzungsprobleme.

Sie zeigen Schritt für Schritt, worauf bei Renovierung und Modernisierung zu achten ist. Sie berücksichtigen dabei nicht nur die Vorgaben der neuen EnEV 2014, sondern auch die neuen Pflichten für Vermieter.

Inklusive eBook!

Georg Hopfensperger ist Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht in München, berät als freier Mitarbeiter des Haus- und Grundbesitzervereins München in Mietrechtsfragen und ist Autor zahlreicher Fachbücher.

Stefan Onischke ist Dipl.-Ing. (Univ.) und freiberuflicher Architekt.

Inhaltsverzeichnis

Vorwort

Änderungen der EnEV 2014 - Pflichten für Immobilienbesitzer

§ 16 EnEV: Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
EnEV und Bauträgervertrag
Neue Anforderungen für Neubauten
Neue Anforderungen für Bauen im Bestand

Potenziale eines Gebäudes entdecken

Allgemeines zur energetischen Sanierung von Gebäuden
Physiologische Zusammenhänge
Ansatzpunkte einer energetischen Sanierung
Schimmelbildung
Nachhaltige Entwicklung eines Gebäudes

Das neue Mietrecht bei baulichen Maßnahmen am Gebäudebestand

Die einzelnen Modernisierungsmaßnahmen nach § 555b BGB
Ankündigung von Modernisierungsmaßnahmen (§ 555c BGB)
Duldungsverpflichtung (§ 555d Abs. 1 BGB)
Sonderkündigungsrecht des Mieters bei Modernisierungsmaßnahmen
Aufwendungsersatz des Mieters
Ausschluss von Mietminderungen bei Modernisierungsmaßnahmen
Modernisierungsvereinbarungen
Mieterhöhung nach § 559 BGB
Erhaltungsmaßnahmen
Renovieren und Modernisieren in Wohnungseigentümergemeinschaften
Modernisierungen nach § 22 Abs. 2 WEG
Steuerliche Aspekte

Grundlagen zur nachhaltigen Entwicklung eines Gebäudes

Baurecht
Denkmalschutz
Brandschutz
Schallschutz
Kosten
Planung
Architektenplanung nach Honorarordnung

Umsetzung der baulichen Maßnahmen

Heizungsanlage
Warmwasserbereitung
Sanitärinstallation
Lüftung
Elektroinstallation
Fahrstuhl und Lift
Außenwände
Fenster
Innenwände
Türen
Geschossdecken
Dach
Balkone
Kellergeschoss

Energiesparmodelle

Förderungsmöglichkeiten

Abkürzungsverzeichnis
Literaturverzeichnis
Stichwortverzeichnis

Änderungen der EnEV 2014 - Pflichten für Immobilienbesitzer Nach einem langwierigen Verordnungsverfahren wurde die Novellierung der EnEV durch Beschluss des Bundesrats vom 11.10.2013 und der Bundesregierung vom 16.10.2013 ermöglicht. Die Verkündung erfolgte am 21.11.2013, am 1.5.2014 tritt sie in Kraft. Es ergeben sich daraus für den Gebäudebestand im Wesentlichen die im Folgenden dargestellten Änderungen. § 1 EnEV, Anwendungsbereich In dem neu gefassten § 1 Abs. 1 EnEV wurde zunächst der Zweck der Verordnung, nämlich die Einsparung von Energie in Gebäuden, hervorgehoben. Die Verordnung soll dazu beitragen, dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere ein nahezu klimaneutraler Gebäudestand bis zum Jahr 2050, erreicht werden. Zusätzlich zu den Festlegungen in der Verordnung soll dieses Ziel mit einer Modernisierungsoffensive für Gebäude, Anreize durch die Förderpolitik und einem Sanierungsfahrplan verfolgt werden. Neben der Vorgabe, im Bereich Neubau zu sogenannten Niedrigenergiegebäuden zu gelangen, verfolgt die Bundesregierung eine grundlegende Vereinfachung der Instrumente, die die Energieeinsparung und die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden regeln und dadurch die energetische und ökonomische Optimierung von Gebäuden erleichtern. Der Bundesrat hat dazu die Auffassung vertreten, dass bereits jetzt die Vorschriften und Normen über die Energieeinsparung derart komplex sind, dass dadurch die Bemühungen um eine Steigerung der Energieeffizienz teilweise ins Gegenteil verkehrt werden. Der Bundesrat hat deshalb darauf gedrängt, eine erhebliche Vereinfachung beim Vollzug der energiesparrechtlichen Vorschrift zu erreichen (BR-Drucks. 113/13, Beschluss vom 11.10.2013).

Änderungen der EnEV 2014 - Pflichten für Immobilienbesitzer Nach einem langwierigen Verordnungsverfahren wurde die Novellierung der EnEV durch Beschluss des Bundesrats vom 11.10.2013 und der Bundesregierung vom 16.10.2013 ermöglicht. Die Verkündung erfolgte am 21.11.2013, am 1.5.2014 tritt sie in Kraft. Es ergeben sich daraus für den Gebäudebestand im Wesentlichen die im Folgenden dargestellten Änderungen. § 1 EnEV, Anwendungsbereich In dem neu gefassten § 1 Abs. 1 EnEV wurde zunächst der Zweck der Verordnung, nämlich die Einsparung von Energie in Gebäuden, hervorgehoben. Die Verordnung soll dazu beitragen, dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere ein nahezu klimaneutraler Gebäudestand bis zum Jahr 2050, erreicht werden. Zusätzlich zu den Festlegungen in der Verordnung soll dieses Ziel mit einer Modernisierungsoffensive für Gebäude, Anreize durch die Förderpolitik und einem Sanierungsfahrplan verfolgt werden. Neben der Vorgabe, im Bereich Neubau zu sogenannten Niedrigenergiegebäuden zu gelangen, verfolgt die Bundesregierung eine grundlegende Vereinfachung der Instrumente, die die Energieeinsparung und die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden regeln und dadurch die energetische und ökonomische Optimierung von Gebäuden erleichtern. Der Bundesrat hat dazu die Auffassung vertreten, dass bereits jetzt die Vorschriften und Normen über die Energieeinsparung derart komplex sind, dass dadurch die Bemühungen um eine Steigerung der Energieeffizienz teilweise ins Gegenteil verkehrt werden. Der Bundesrat hat deshalb darauf gedrängt, eine erhebliche Vereinfachung beim Vollzug der energiesparrechtlichen Vorschrift zu erreichen (BR-Drucks. 113/13, Beschluss vom 11.10.2013).

Änderungen der EnEV 2014 - Pflichten für Immobilienbesitzer Nach einem langwierigen Verordnungsverfahren wurde die Novellierung der EnEV durch Beschluss des Bundesrats vom 11.10.2013 und der Bundesregierung vom 16.10.2013 ermöglicht. Die Verkündung erfolgte am 21.11.2013, am 1.5.2014 tritt sie in Kraft. Es ergeben sich daraus für den Gebäudebestand im Wesentlichen die im Folgenden dargestellten Änderungen. § 1 EnEV, Anwendungsbereich In dem neu gefassten § 1 Abs. 1 EnEV wurde zunächst der Zweck der Verordnung, nämlich die Einsparung von Energie in Gebäuden, hervorgehoben. Die Verordnung soll dazu beitragen, dass die energiepolitischen Ziele der Bundesregierung, insbesondere ein nahezu klimaneutraler Gebäudestand bis zum Jahr 2050, erreicht werden. Zusätzlich zu den Festlegungen in der Verordnung soll dieses Ziel mit einer Modernisierungsoffensive für Gebäude, Anreize durch die Förderpolitik und einem Sanierungsfahrplan verfolgt werden. Neben der Vorgabe, im Bereich Neubau zu sogenannten Niedrigenergiegebäuden zu gelangen, verfolgt die Bundesregierung eine grundlegende Vereinfachung der Instrumente, die die Energieeinsparung und die Nutzung erneuerbarer Energien in Gebäuden regeln und dadurch die energetische und ökonomische Optimierung von Gebäuden erleichtern. Der Bundesrat hat dazu die Auffassung vertreten, dass bereits jetzt die Vorschriften und Normen über die Energieeinsparung derart komplex sind, dass dadurch die Bemühungen um eine Steigerung der Energieeffizienz teilweise ins Gegenteil verkehrt werden. Der Bundesrat hat deshalb darauf gedrängt, eine erhebliche Vereinfachung beim Vollzug der energiesparrechtlichen Vorschrift zu erreichen (BR-Drucks. 113/13, Beschluss vom 11.10.2013).

Erscheint lt. Verlag 19.5.2014
Reihe/Serie Haufe Fachbuch ; 06195
Haufe Fachbuch ; 06195
Sprache deutsch
Gewicht 485 g
Einbandart kartoniert
Themenwelt Recht / Steuern Privatrecht / Bürgerliches Recht Mietrecht
Technik
Betriebswirtschaft / Management Spezielle Betriebswirtschaftslehre Immobilienwirtschaft
Schlagworte Altbaumodernisierung • Energetische Sanierung • Energieausweis • Energieeffizienz • Modernisieren • Renovieren • Renovierung • Vermieter • Wohnungseigentum
ISBN-10 3-648-05210-1 / 3648052101
ISBN-13 978-3-648-05210-5 / 9783648052105
Zustand Neuware
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