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Die digitale Bevormundung (eBook)

Spiegel-Bestseller
Wie Facebook, X (Twitter) und Google uns vorschreiben wollen, was wir denken, schreiben und sagen dürfen
eBook Download: EPUB
2024
224 Seiten
FinanzBuch Verlag
978-3-98609-083-8 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Die digitale Bevormundung -  Joachim Steinhöfel
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Facebook, Google, X (Twitter) & Co., die »Big Tech« genannten IT-Riesen aus dem Silicon Valley, glauben, die Kommunikationsstandards von Milliarden Menschen über ihre Richtlinien und Standards vorschreiben zu können. Diese Anmaßung erfolgt ohne jede demokratische Legitimation. Durch ihre geradezu monopolistische Stellung bestimmen sie die Rahmenbedingungen öffentlicher Kommunikation. Mit dramatischen Konsequenzen: tausendfacher Rechtsbruch, digitale Massenvernichtung freier Rede und drastische Eingriffe in die Meinungsfreiheit sind die Folge. Selbst Texte von den Seiten des Deutschen Bundestages werden als »Hassrede« gelöscht. Womit selbst der Gesetzgeber Opfer seiner eigenen Medizin, des verfassungswidrigen Netzwerkdurchsetzungsgesetzes, geworden ist. In diesem Buch klärt Rechtsanwalt Joachim Steinhöfel als einer der streitbarsten Verteidiger der Meinungsfreiheit über die Methoden von Big Tech auf und schildert, wie man sich dieser scheinbaren Übermacht in den Weg stellen kann. Als zentraler Protagonist in unzähligen Klagen gegen Facebook & Co. blickt er mit seinen Siegen vor Gericht auf eine beispiellose Erfolgsquote gegen Löschungen, Sperrungen und rechtswidrige Faktenchecks zurück, trotz bisweilen 1000-seitiger Schriftsätze der jeweiligen Beklagten mit überaus kuriosen Inhalten. Die Kontenpfändung bei den Parteien der großen Koalition ist nur eine von vielen teils amüsanten, teils absurden Facetten eines Kampfes von David gegen Goliath.

Wenn es um rechtswidrige Eingriffe in die Meinungsfreiheit durch Facebook, YouTube und Co. geht, fällt sein Name zuerst. Vom Rechtsausschuß des Deutschen Bundestages bis zum US-Senat ist seine Expertise gefragt. Er erwirkte die erste einstweilige Verfügung, mit der Facebook Löschungen verboten wurden. Dieser historische Erfolg erregte über Deutschland hinaus Aufmerksamkeit, auch die BBC, Newsweek und Al Jazeera berichteten. Der Cassius Clay unter den Anwälten, so Henryk M. Broder über Joachim Steinhöfel.

1. Mit den mächtigen IT-Giganten und dem Staat vor Gericht


Auf den vorangehenden Seiten habe ich den Kampf um die Meinungsfreiheit in den sozialen Netzwerken allgemeingültig beschrieben, die Eingriffe und Interessen der Politik geschildert und auf die Gefahren dieser Entwicklungen hingewiesen. Die faktischen Grundlagen für diese Bewertungen beruhen auf zahllosen tatsächlich geführten Prozessen, den tatsächlichen Fällen, von denen nachfolgend eine unterschiedlichste Bereiche berührende Auswahl vorgestellt wird. In Wirklichkeit ist es alles, so mag man nach der Lektüre denken, noch schlimmer.

#1
Wie Facebook Spenden für »Impfgerechtigkeit« erschwindelte


Facebook bietet Nutzern die Möglichkeit, Spendenaktionen für die unterschiedlichsten Organisationen oder für Private zu erstellen. Und das Unternehmen sammelt auch selbst, so geschehen im April 2021 für die Kampagne »Go Give One« der Weltgesundheitsorganisation. Ziel der Kampagne war es, Geld für Impfstoffe gegen Covid19 zu beschaffen. In einer Überschrift der Aktion war von »Impfgerechtigkeit« die Rede.

Diese Aktion ist selbstverständlich völlig legitim. Das gilt allerdings nicht, soweit Facebook Millionen von Nutzern getäuscht hat, um sie zum Spenden zu manipulieren.

Am 29.04.2021 erfuhr die Heilpraktikerin Nadine H. über eine Kollegin und Facebook-Freundin, dass sie und fast 50 weitere Freunde auf deren Facebook-Seite mit Vor- und Zunamen unter der o. g. Spendenaktion von Facebook mit Namen als angebliche Spender genannt wurden:

Natürlich ist man eher geneigt zu spenden, wenn zahlreiche Freunde oder Bekannte dies auch getan haben. Tatsächlich hatte Frau H. für diese Aktion nicht gespendet und war auch nicht damit einverstanden, für diese Aktion mit ihrem Namen instrumentalisiert zu werden. Diese Täuschung war gravierend. Facebook rief zu seiner Spendenaktion auf und täuschte die Nutzer massenhaft mit der Behauptung, dass angeblich auch schon »Freunde« gespendet hätten. Die Nutzer, die dies herausfanden, waren nicht amüsiert:

Der Rechtsverstoß war bei Frau H. besonders schwerwiegend, weil der Eindruck erweckt wurde, sie unterstütze als Heilpraktikerin, als Person mit medizinischen Kenntnissen also, die beworbene Aktion. Das Täuschungsmanöver wurde Facebook vom Amtsgericht Potsdam rechtskräftig verboten. Man kann nur darüber spekulieren, wie viele Menschen der Irreführung weltweit zum Opfer gefallen sind. Wer jetzt aber glaubt, Facebook hätte sich entschuldigt und wenigstens die wirklich niedrigen Kosten für die Abmahnung in Höhe von 282,15 Euro freiwillig gezahlt, der kennt den Charakter dieses Unternehmens nicht. Auch die 282,15 Euro mussten eingeklagt werden. Zweifellos hat Facebook an die eigenen Anwälte zur Abwehr dieser Kostenforderung höhere Gebühren als die 282,15 Euro gezahlt, um die gestritten werden musste. Hier wird auch im Kleinen das Prinzip deutlich, mit dem agiert wird: Man schikaniert seine Nutzer bis zum bitteren Ende, selbst wenn der eigene Rechtsverstoß eindeutig ist.

#2
Facebook löscht mit politischer Schlagseite – Inhalte von Internetseite des Deutschen Bundestages als Hassrede entfernt


Im März 2018 veröffentlichte eine Gruppe von Journalisten, Künstlern und Intellektuellen die »Gemeinsame Erklärung 2018« als Kritik an der Flüchtlingspolitik der Bundesregierung. Die Erklärung hatte folgenden Wortlaut:

»Mit wachsendem Befremden beobachten wir, wie Deutschland durch die illegale Masseneinwanderung beschädigt wird. Wir solidarisieren uns mit denjenigen, die friedlich dafür demonstrieren, dass die rechtsstaatliche Ordnung an den Grenzen unseres Landes wiederhergestellt wird.«

Kurz nach ihrer Veröffentlichung wurde die Erklärung in eine Petition an den Deutschen Bundestag umgewandelt. Der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages prüfte die verfassungsrechtlichen Voraussetzungen, bejahte diese und veröffentlichte die Petition zwischen dem 23. Mai und dem 20. Juni 2018 zur Mitzeichnung auf der Internetseite des Parlaments. Das Quorum von 50 000 Stimmen wurde innerhalb von zwei Wochen erreicht. Die Erklärung ist auch heute noch unter bundestag.de abrufbar.12

Nachdem aus der »Gemeinsamen Erklärung 2018« die »Petition 2018« wurde und ein Nutzer von Facebook diese in wörtlicher Rede zitierte und zur Unterzeichnung ermutigte, wurde dieses Posting von dem IT-Riesen als »Hassrede« gelöscht und der Nutzer für 30 Tage gesperrt. Wohlgemerkt nachdem der Text vom Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages nach Art. 45 c Grundgesetz geprüft und auch auf der Webseite des Parlaments veröffentlich worden war. Der Nutzer war bereit zu klagen, die Initiatoren der »Erklärung 2018« riefen zu Spenden für das Verfahren auf. Die Unterstützung war enorm. Die Hilfe Tausender Bürger, die in Einzelfällen sogar mehrere Tausend Euro zur Verfügung stellten, hat es nicht nur möglich gemacht, Facebook vor dem Landgericht Bamberg zu verklagen. Dieser Übergriff führte zur Gründung meiner Initiative »Meinungsfreiheit im Netz«, die Spenden sammelt und Prozesse gegen die Plattformen unterstützt. Mit ihrer Hilfe wurden Facebook, Google (YouTube) und Twitter weit über einhundert Prozessniederlagen zugefügt. Und zwar auch im Verfahren um die »Gemeinsame Erklärung 2018«.

Die FAZ, die die Verhandlung beobachtete und die Schriftsätze von Facebook las, gelangte zu der Schlussfolgerung: »Facebook löscht mit politischer Schlagseite.« Es ist das eine, wenn man dies aufgrund der erratischen Löschpraxis annimmt. Werden diese Löschungen aber von einer internationalen Großkanzlei in zigseitigen Ausführungen verteidigt, ist das erfolgte Löschen Unternehmenspolitik, so der Autor des Artikels.13

Bereits 2018, Jahre vor den Grundsatzentscheidungen des Bundesgerichtshofs, hat das Landgericht Bamberg viele grundlegende Punkte so beantwortet, wie dies später auch in Karlsruhe geschah. Denn erst im Juli 2021 verkündete der Bundesgerichtshof seine Entscheidungen, mit denen die Rechte der Nutzer höchstrichterlich festgeschrieben wurden, räumte aber auch den Plattformen gewisse Befugnisse ein. Danach dürfen die Plattformen die Einhaltung objektiver, überprüfbarer Kommunikationsstandards vorgeben, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, soweit dabei insbesondere das Grundrecht der Meinungsfreiheit hinreichend berücksichtigt wird. Facebook unterlag in Bamberg im Eilverfahren, wollte das Verbot nicht akzeptieren und holte sich dann in dem folgenden Hauptsacheverfahren eine weitere Niederlage ab.

#3
Homophobie und Einknicken vor militantem Islam


Der islamkritische Aktivist Amed Sherwan postete am 17. Dezember 2020 diese Fotomontage auf Facebook und Instagram. Beide Plattformen werden von Facebook (später umfirmiert in Meta Platforms) betrieben.

Das Foto stellt einen Kuss mit dem ägyptischen Atheisten Mohamed Hisham vor der Kaaba dar, die von gläubigen Muslimen als eines der zentralen Heiligtümer des Islam angesehen wird. Wie Amed Sherwan erklärt, handele es sich bei dem Bild »um ein Zeichen der Solidarität mit LGBTIQ-Personen in muslimischen Communitys«.14

Sherwan erhielt nach der Veröffentlichung massenhaft Beleidigungen und Gewaltandrohungen – darunter auch konkrete Morddrohungen. Insbesondere fundamentalistische Muslime riefen in Kommentaren dazu auf, Sherwans Beiträge bei Facebook und Instagram zu melden. Eine große Anzahl dieser Kommentare wurde von Profilen veröffentlicht, die ihren Wohnort in Pakistan angeben.

Kurze Zeit nach Veröffentlichung der Fotomontage wurden Sherwans Accounts bei Facebook und Instagram gesperrt. Am 21. Dezember 2020 erhält er eine Meldung von Instagram, dass er der Sperrung seines Profils widersprechen könne. Nachdem er Widerspruch eingelegt hat, wird ihm am 25. Dezember 2020 in einer Mail mitgeteilt, dass sein Instagram-Account »offenbar fälschlicherweise deaktiviert« wurde. Kurze Zeit später wird sein Account jedoch ohne Meldung erneut gesperrt.

Nachdem sein Facebook-Account am 26. Dezember 2020 wieder entsperrt ist, postet Sherwan einen Tag später die Fotomontage von dem Kuss in Mekka erneut. Dieser Beitrag verschwindet kurz danach ohne Benachrichtigung.

Am 31. Dezember 2020 wird Facebook abgemahnt, am 5. Januar 2021 beim Landgericht Flensburg der Erlass einer einstweiligen Verfügung beantragt. Am 15. Januar 2021 ist das Instagram-Profil von Sherwan dann wieder da und der Post, der zur vorübergehenden Sperrung seines Facebook-Accounts geführt hat, wieder freigegeben.

Das Landgericht Flensburg hat Facebook im März 2021 die gesamten Kosten des Verfahrens auferlegt. Das Unternehmen habe »im Prozess vielmehr einen nicht unerheblichen Aufwand betrieben, seine Entscheidung zu rechtfertigen. Es gesteht zudem eine Fehleinschätzung nicht ein, sondern beharrt auf seiner Meinung.« Anders als das Unternehmen meint, komme ihm »gerade kein ›Ermessen‹ bei der Auslegung oder ein ›Erstprüfungsrecht‹ auf ›scheinbare Verstöße‹ zu, denn dies würde dazu führen, dass die Bedeutung ggf. von der rein subjektiven Ansicht der Verfügungsbeklagten abhinge.«

Die Giordano-Bruno-Stiftung und »Meinungsfreiheit im Netz« haben die Rechtsverfolgung finanziert.

Es gibt eine Vielzahl von Fällen, in denen islamistische Netzwerke oder die Anhänger des türkischen Präsidenten Erdogan versuchen, kritische Stimmen in den sozialen Netzwerken mundtot zu machen. Durch Morddrohungen, Beleidigungen und orchestrierte Meldeaktionen, die zur Sperrung von Profilen führen sollen. Betroffen sind davon insbesondere Accounts von Ex-Muslimen und Islamkritikern wie z. B. Hamed Abdel-Samad.

#4
Facebook behauptet vor Gericht: Preisgekrönte ARD-Serie verharmlost den Holocaust!


Im...

Erscheint lt. Verlag 19.5.2024
Verlagsort München
Sprache deutsch
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Geschichte / Politik Politik / Gesellschaft
Sozialwissenschaften Politik / Verwaltung
Schlagworte freie Meinungsäußerung • Freie Rede • Hassreden • machtstellung • Mark Zuckerberg • Meinungsfreiheit • Meinungsmache • Monopolstellung • Politisierung • Soziale Medien • Soziale Netzwerke • Zensur
ISBN-10 3-98609-083-5 / 3986090835
ISBN-13 978-3-98609-083-8 / 9783986090838
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