30. Januar 1933 bis 2. August 1934.
Zwischen Hitlers Ernennung zum Reichskanzler und dem Gesetz, das ihn zum »Führer und Reichskanzler« erklärte, fand eine Revolution statt. Zwar wurde Hitler von dem amtierenden Reichspräsidenten Hindenburg ernannt und stützte sich zunächst auf die Institutionen der Weimarer Republik, aber mit Hindenburgs Tod Anfang August 1934 hatte er seine Diktatur durchgesetzt. Die juristische, schein-legale Untermauerung der Revolution war oft nicht konsequent durchdacht und geradezu chaotisch. Eine Ausnahme machte das Ermächtigungsgesetz, das exakt und wie aus einem Guss gearbeitet ist. Die verbreitete anti-demokratische Haltung, antisemitische Vorurteile, die breite Zustimmung zur »Gleichschaltung«, die - illusorische - Hoffnung auf eine Volksgemeinschaft erleichterten dem NS-Regime die völlige Staatsumwandlung. Insofern stellte sich das Volk nicht nur als Opfer Hitlers dar, sondern in großen Teilen als tatkräftiger Helfer.
Irene Strenge, law studies 1968 - 1972 in Tübingen, Lausanne and Hamburg, obtained her doctorate 1992 with: »Changes on territory and changes in administrative structures in Altona 1927 and 1937/1938«, lawyer 1976 - 2008. She has published several works on legal history of the end of the Weimar Republic and beginning of the Nazi-Regime: Machtübernahme 1933 - alles auf legalem Weg?; Kurt von Schleicher; Ferdinand von Bredow (Verlag Duncker & Humblot), but also about the laws of Babylonian ruler Hammurapi and the German occupation policy during the First World War in Spa, Belgium.
A. Einleitung
B. Hitlers Ernennung am 30. Januar 1933
Ernennung eines vierten Präsidialkanzlers – Der Verfassungsfeind als Kanzler
C. Erste juristische Schritte zur Machtfestigung
Reichstagsauflösung und Neuwahl – Unterdrückung der Opposition
D. Das Ermächtigungsgesetz vom 24. März 1933 (ErmG)
Vorarbeiten im Kabinett – Überlegungen in den Fraktionen – Im Reichstag – Im Reichsrat – Der Reichspräsident – Inhaltliche Mängel des Ermächtigungsgesetzes – Das Ermächtigungskabinett – Rechtswissenschaft und Ermächtigungsgesetz – Außerkrafttreten des Ermächtigungsgesetzes?
E. Lex van der Lubbe
F. Gesetzestechnik nach dem Ermächtigungsgesetz
Einleitungen, Präambeln, dramatische Sprache – Sinnentstellende Überschriften – Generalklauseln – Rückwirkende Gesetze – Einzelfall-Gesetze und Leges ad personam – Unterfall eines rückwirkenden Einzelfall-Gesetzes: Staatsnotwehr-Gesetz – De-facto-Verbote – Nachträgliche Regelung bereits geübter Gepflogenheiten – Unterermächtigungen – Durchführungsverordnungen
G. Keine neue Verfassung, statt dessen Prinzipien des NS-Staates
H. Führerprinzip
Polykratisches System – »Führer und Reichskanzler« – Eidesformeln – Nachfolgeregelungen
I. Gleichschaltung, Ende des Föderalismus
Gleichschaltungsbestrebungen in der Zeit vor dem NS-Regime – Zweiter Preußenschlag vom 6. Februar 1933 – Nochmals: § 2 RtBVO – Vorläufiges Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich (Vorläufiges GleichschaltungsG) – Zweites Gesetz zur Gleichschaltung der Länder mit dem Reich (Zweites GleichschaltungsG) – Gesetz über den Neuaufbau des Reichs (NeuaufbauG) – Reichsstatthaltergesetz (ReichsstatthalterG)
K. Antisemitismus
Judenboykott am 1. April 1933 – Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums
L. Einheit von Partei und Staat
Gesetz gegen die Neubildung von Parteien – Verhältnis zwischen der NSDAP und den staatlichen Institutionen (EinheitsG)
M. Revolution
Vollkommene Umwälzung des Staatswesens oder Kontinuität? – Unterstützung durch Sympathisanten
N. Fazit
Anhang: Rechtstexte
Literatur und gedruckte Quellen
Namensverzeichnis
»Sehr interessant und erhellend sind Irene Strenges Ausführungen zur NS-Gesetzgebungstechnik (Seiten 113 ff) sowie zu der Frage, ob die Nationalsozialisten durch eine Revolution an die Macht kamen (Seiten 178 ff.). Allen zeithistorisch Interessierten, nicht nur Juristinnen und Juristen, sei das Werk ans Herz gelegt.« Prof. Dr. Philipp Austermann, in: Verwaltungsrundschau, 1/2023
»Sehr interessant und erhellend sind Irene Strenges Ausführungen zur NS-Gesetzgebungstechnik (Seiten 113 ff) sowie zu der Frage, ob die Nationalsozialisten durch eine Revolution an die Macht kamen (Seiten 178 ff.). Allen zeithistorisch Interessierten, nicht nur Juristinnen und Juristen, sei das Werk ans Herz gelegt.« Prof. Dr. Philipp Austermann, in: Verwaltungsrundschau, 1/2023
Erscheinungsdatum | 21.09.2020 |
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Reihe/Serie | Zeitgeschichtliche Forschungen ; 53 |
Zusatzinfo | 1 Tab., 1 Abb.; 203 S., 1 schw.-w. Abb., 1 schw.-w. Tab. |
Verlagsort | Berlin |
Sprache | deutsch |
Maße | 157 x 233 mm |
Gewicht | 299 g |
Themenwelt | Geschichte ► Allgemeine Geschichte ► 1918 bis 1945 |
Geschichte ► Teilgebiete der Geschichte ► Militärgeschichte | |
Recht / Steuern ► Rechtsgeschichte | |
Sozialwissenschaften ► Politik / Verwaltung ► Politische Theorie | |
Schlagworte | NS-Gesetzgebung • NS-Revolution • NS-Unrechtsstaat |
ISBN-10 | 3-428-18048-8 / 3428180488 |
ISBN-13 | 978-3-428-18048-6 / 9783428180486 |
Zustand | Neuware |
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