Die Gemeinwohlaufgabe von Rechnungshöfen
Finanzkontrolle von Regierung und Verwaltung
2014
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-65668-6 (ISBN)
Peter Lang Gmbh, Internationaler Verlag Der Wissenschaften
978-3-631-65668-6 (ISBN)
Gemeinwohl ist das Ziel der staatlichen Gemeinschaft, das diese durch Entscheidungen des Parlaments anstrebt. Die Arbeit zeigt Möglichkeiten für eine wirksamere Finanzkontrolle am Beispiel des Bundesrechnungshofs auf. Seine Finanzberichte sollte der Bundestag öffentlich erörtern und dem Präsidenten ein Anhörungsrecht gewähren.
Gemeinwohl ist das Ziel der staatlichen Gemeinschaft, das diese durch Entscheidungen des Parlaments anstrebt. Die jährlichen Berichte der Rechnungshöfe von Bund und Ländern über die Haushalts- und Wirtschaftsführung von Regierung und Verwaltung sind eine wesentliche Grundlage für die parlamentarische Kontrolle. Die Arbeit zeigt am Beispiel des Bundesrechnungshofs Möglichkeiten für eine wirksamere Finanzkontrolle auf. So sollte der Bundestag den Bericht des Rechnungshofs öffentlich erörtern und dem Präsidenten ein Anhörungsrecht gewähren. Dieser nimmt Aufgaben als Beauftragter der Regierung für die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung unter Inanspruchnahme des Rechnungshofs wahr. Das ist verfassungswidrig. Der Autor schlägt Alternativen für die Wahrnehmung dieser Aufgaben vor.
Gemeinwohl ist das Ziel der staatlichen Gemeinschaft, das diese durch Entscheidungen des Parlaments anstrebt. Die jährlichen Berichte der Rechnungshöfe von Bund und Ländern über die Haushalts- und Wirtschaftsführung von Regierung und Verwaltung sind eine wesentliche Grundlage für die parlamentarische Kontrolle. Die Arbeit zeigt am Beispiel des Bundesrechnungshofs Möglichkeiten für eine wirksamere Finanzkontrolle auf. So sollte der Bundestag den Bericht des Rechnungshofs öffentlich erörtern und dem Präsidenten ein Anhörungsrecht gewähren. Dieser nimmt Aufgaben als Beauftragter der Regierung für die Wirtschaftlichkeit der Verwaltung unter Inanspruchnahme des Rechnungshofs wahr. Das ist verfassungswidrig. Der Autor schlägt Alternativen für die Wahrnehmung dieser Aufgaben vor.
Dietrich Schulte war zeitweise für das Prüfungsamt für Juristen des Landes Rheinland-Pfalz und als Dozent der Sparkassenschule Rheinland-Pfalz tätig. Im Anschluss an eine Studienreise berichtete er in einer Zeitschrift für Verwaltungswissenschaft über den Verwaltungsaufbau Chinas einschließlich der Finanzkontrolle.
Inhalt: Bundesbeauftragter für Wirtschaftlichkeit in der Verwaltung - Bundesrechnungshof - Bundestag - Finanzkontrolle - Gemeinsinn - Gemeinwohl - Gerechtigkeit - Gerichtsbarkeit - Grundgesetz - Landesrechnungshöfe - Parlament - Prüfung - Rechtssicherheit - Regierung - Staatsziel - Verfassungswidrigkeit - Verwaltung.
Erscheint lt. Verlag | 26.9.2014 |
---|---|
Reihe/Serie | Europäische Hochschulschriften Recht ; 5665 |
Verlagsort | Berlin |
Sprache | deutsch |
Maße | 148 x 210 mm |
Gewicht | 280 g |
Themenwelt | Recht / Steuern ► Öffentliches Recht ► Besonderes Verwaltungsrecht |
Recht / Steuern ► Wirtschaftsrecht ► Handelsrecht | |
Sozialwissenschaften ► Politik / Verwaltung | |
Schlagworte | BWV • Dietrich • Finanzkontrolle • Gemeinsinn • Gemeinwohlaufgabe • Gemeinwohlbestimmung • Rechnungshö • Rechnungshof • Rechnungshöfen • Regierung • Schulte • Verwaltung |
ISBN-10 | 3-631-65668-8 / 3631656688 |
ISBN-13 | 978-3-631-65668-6 / 9783631656686 |
Zustand | Neuware |
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