Die Rückstellungen bei Elektrizitätswerken und Straßenbahnen
Springer Berlin (Verlag)
978-3-642-98611-6 (ISBN)
Inhaltsübersicht.- Erster Teil: Von den Bückstellungen im allgemeinen.- I. Vom Nutzen.- II. Von den Rückstellungen.- III. Feststellung einiger wichtiger Begriffe.- Zweiter Teil: Von den offenen und stillen Rückstellungen und Rücklagen.- I. Die offenen Rückstellungen und Rücklagen.- II. Die stillen Rückstellungen und Rücklagen.- Dritter Teil: Abschreibungen oder Rückstellungen.- Zwei Formen der Buchung: Abschreibung oder Rückstellung. - Beispiel der beiden Buchungsarten bei zwei Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen. - Die Abschreibung stellt die Wertminderung dar, der Erneuerungsfonds sammelt Mittel an zur Erneuerung abgängiger oder veralteter Teile. - Bilanzklarheit und -Wahrheit. - Für die eigentlichen Anlageteile sollen Rücklagen in Fonds gebildet werden. - Die Erneuerungsrücklagen sollen für die einzelnen Anlageteile ausgerechnet werden. - Buchungsbeispiel für Erneuerungen bei Entnahme der Mittel aus dem Erneuerungsfonds und bei vorangegangenen Abschreibungen. - Nicht empfehlenswerte Buchung bei Erneuerungen. - Besondere übersichtliche Buchung der Abschreibungen bei der Straßenbahn Bielefeld..- Vierter Teil: Der Anlagekapitaltilgungsfonds.- I. Allgemeine Grundlagen.- II. Beispiel eines kostenlosen Heimfalles und der Liquidation eines Elektrizitätswerkes.- III. Der erforderliche Betrag des Anlagekapitaltilgungsfonds.- IV. Die Bemessung der Einlage in den Anlagekapitaltilgungsfonds auf Grund der Vertragsbestimmungen.- V. Die zahlenmäßige Berechnung der Rückstellungen für den Anlagekapitaltilgungsfonds.- VI. Durchrechnung von Anwendungsbeispielen für die Ermittlung der Rückstellungen in den Anlagekapitaltilgungsfonds.- Fünfter Teil: Der Erneuerungsfonds.- 1. Der Begriff der Erneuerung.- II. Die Rücklagen fürErneuerungen (Erneuerungsfonds).- III. Die Veraltung und die Rückstellungen.- Sechster Teil: Der Erneuerungsfonds der Straßenbahnen.- 1. Allgemeines.- II Der Oberbau.- III. Die Oberleitung.- IV. Die Wagen.- V. Die Werkzeugmaschinen und Werkzeuge, Möbel und Gerätschaften.- VI. Die Gebäude.- VII. Die Speiseleitungen.- VIII Anwendungsbeispiele.- IX. Vorschriften der Behörden.- X. Anweisung für die Entnahme von Mitteln aus dem Erneuerungsfonds.- Siebenter Teil: Der Erneuerungsfonds bei Elektrizitätswerken.- I. Große Dampfkraftwerke.- II. Wasserkraftwerke.- III. Kleine Kraftwerke.- IV. Grundstücke.- V. Gebäude.- VI. Oberirdische Leitungen.- VII. Die unterirdischen Leitungen.- VIII. Die Transformatorenstationen.- IX. Zähler.- X. Miets-, Beisteuer- und Gratisinstallationen.- XI. Die Werkzeugmaschinen und Werkzeuge, Möbel und Gerätschaften.- XII. Anwendungsbeispiel.- Achter Teil: Die Anlage der Rückstellungen.- Gewinne nicht gleichbedeutend mit verfügbaren Barmitteln. - Anlage der Rückstellungen im Werke selbst. - Vorschriften der Behörden. - Verhältnisse bei den nebenbahnähnlichen Kleinbahnen in Preußen. - Anlage der Rückstellungen in wirklichen Fonds. - Vergleich zweier Bilanzen mit Anlage der Rückstellungen im Werke und in Fonds. - 1. Anlagetilgungsfonds. - Die Anlage der Rückstellungen für den Anlagekapital- Tilgungsfonds. - Vorbereitung der Liquidation durch Bereitstellung flüssiger Mittel. - 2. Erneuerungsfonds. - Rückstellungen beim Erneuerungsfonds. - Schwierigkeit der Beschaffung der Mittel für Erneuerungen, weil Rückstellungen im Unternehmen angelegt. - 3. Die Bildung tatsächlicher Fonds. - Die Entwicklung der Elektrizitätswerke. - Steigerung der Rückstellungen gegen Schluß der Genehmigung. - 4. Tilgungvon Obligationen. - Rückzahlung von Obligationen aus verhandenen Guthaben oder durch Aufnahme von neuen Schulden. - Tilgung aus zurückgehaltenen Gewinnen bedeutet eine Rückstellung..- Neunter Teil: Die Versteuerung der Rücklagen und Rückstellungen.- Stärkere Erfassung der Rückstellungen durch Vermögens- und Einkommensteuern. Bevorzugung der Abschreibungen gegenüber den Rückstellungen aus Steuergründen. - Der Erneuerungsfonds ein dankbares Objekt der Besteuerung, obwohl er keine Bereicherung und keine Ansammlung von Vermögen darstellt. Auch der Anlagetilgungsfonds muß gebildet werden zur Erfüllung der Verpflichtungen der Gesellschaft. - Die Versteuerung der Fonds bedeutet eine Doppelbesteuerung und erschwert ein solides Geschäftsgebahren..- Zehnter Teil: Die Auswechslung alter Einrichtungen gegen neue wirtschaftlicher arbeitende.- Berechnung über die zulässigen Kosten der neuen Einrichtungen, wenn diese sich in 6 Jahren aus den Ersparnissen bezahlt machen sollen..- Öffentliche Unternehmungen leben in Frieden. - Staatssozialistischer Zug. - Feindschaft gegen die Unternehmer. - Pflichtversäumnisse der Unternehmer. - Verhandlungen über Auskaufspreis. - Unerfreuliche Erscheinungen. - Benützung der Machtmittel öffentlich-rechtlicher Körperschaften gegen den Unternehmer. - Sachverständige. - Schiedsgerichte. - Gemischt-wirtschaftliche Unternehmungen. - Finanzielle Rüstung gegen Bedrückung von seiten öffentlicher Verbände..- Tafel für die Ratenrechnung.
Erscheint lt. Verlag | 1.1.1916 |
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Zusatzinfo | XVI, 178 S. |
Verlagsort | Berlin |
Sprache | deutsch |
Maße | 170 x 244 mm |
Gewicht | 348 g |
Themenwelt | Geisteswissenschaften |
Sozialwissenschaften ► Pädagogik ► Berufspädagogik | |
Wirtschaft ► Betriebswirtschaft / Management | |
Schlagworte | Beschaffung • Dampfmaschine • Eisenbahn • Geld • Handel • Ingenieur • Kabel • Kunst • Praxis • Unternehmer • Versicherung • Vertrag • Wahrheit • Wirtschaftlichkeit |
ISBN-10 | 3-642-98611-0 / 3642986110 |
ISBN-13 | 978-3-642-98611-6 / 9783642986116 |
Zustand | Neuware |
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