AEVO/ADA-Schein Fragenkatalog IHK mit Lösungsbogen (eBook-Version)
mit jetzt über 1150 Lernfragen für Windows alle Versionen
Seiten
2024
|
4. Auflage
TPM-Media Verlags & Bildungsgesellschaft (Zweigniederlassung Deutschland) (Hersteller)
978-3-96617-126-7 (ISBN)
TPM-Media Verlags & Bildungsgesellschaft (Zweigniederlassung Deutschland) (Hersteller)
978-3-96617-126-7 (ISBN)
Wer sich auf die Prüfung für den AEVO / ADA-Schein intensiv vorbereiten möchte, findet in diesem Werk alle wichtigen Lerninhalte.. Bei der Bestellung wird immer die aktuellste Version ausgeliefert. Zum aktuellen Stand umfasst das Werk über 660 Lernfragen zum AEVO / ADA-Schein, die wir als Multiple-Choice - Fragen veröffentlichen. Am Ende des Buches ( eBook) befinden sich die Lösungsbogen zu den einzelnen Fragen.
AEVO ist die Kurzform für den Begriff „Ausbilder-Eignungsverordnung“, die aufgrund des Berufsbildungsgesetzes erlassen wurde.
In Süddeutschland wird statt des Begriffes AEVO auch der Begriff der „Ausbildung der Ausbilder (AdA) verwendet. Die AEVO gibt es bereits seit 1999, sie dient zur Sicherung der Qualität sowie der Vereinheitlichung der Ausbildung. Von 2003 bis 2009 wurde die AEVO ausgesetzt, um mehr Ausbildungsplätze zu schaffen. Dies führte zwar zu einer quantitativen Ausweitung allerdings verbunden mit einer Verschlechterung der Ausbildungsqualität, erkennbar an der Anzahl der Ausbildungsabbrecher und nicht bestandenen IHK Abschluss Prüfungen. Aus diesem Grund wurde die AEVO / AdA im Jahr 2009, speziell bezogen auf die fachlichen Inhalte und Strukturen, überarbeitet und wieder in Kraft gesetzt.
Die AEVO ist allgemein für alle Ausbildungsberufe gültig. Ausnahmen gibt es nur in den Bereichen der freien Berufe. Dazu gehören vor allen Dingen Ausbildungen in Tätigkeitsfeldern, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Grundsätzlich gilt in Deutschland die Regelung, dass in jedem Betrieb, der ausbildet (freie Berufe sind davon ausgenommen), mindestens ein Ausbilder als Verantwortlicher und Ansprechpartner für die Auszubildenden fungieren soll. Dieser Ausbilder muss einen entsprechenden AdA-Schein (Ausbildung der Ausbilder) besitzen.
Seit Inkrafttreten der AEVO am 01.August 2009 ist auch die Verpflichtung für alle Ausbilder, einen Nachweis über die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu erbringen, wieder aktuell. Die angepassten Inhalte der AEVO beschäftigen sich hauptsächlich mit der praktischen Umsetzung der Ausbildung in den Unternehmen. Ein besonderer Fokus wurde dabei auf Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich, Handel, Industrie, Handwerk, öffentlichem Dienst und Landwirtschaft gelegt.
Dabei ist in der AEVO, wie oftmals angenommen, nicht gesetzlich geregelt, dass man für die Zulassung an der AdA-Prüfung besondere schulische Voraussetzungen mitbringen muss. Ausbilden darf jedoch nur, wer sowohl fachlich als auch persönlich geeignet ist. Ziel der AEVO ist es, dass alle an der Ausbildung beteiligten Ausbilder laut der AEVO umfassend fachlich und persönlich geeignet sind, die geforderten Ausbildungsinhalte zu vermitteln. (Fachliche Eignung §30 Abs. 1 BBIG)
Die AEVO definiert das Kompetenzprofil des angehenden Ausbilders in vier Handlungsfeldern:
• Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
• Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
• Ausbildung durchführen
• Ausbildung abschließen
Mit der Ausbilder-Eignungsverordnung als Grundlage für die Prüfung sollen die Kompetenzen der angehenden Ausbilder umfassend geschult werden. Es soll außerdem gelernt werden, wie man eine Ausbildung fachlich und methodisch gestaltet. Bei der Prüfung unterscheidet man zwischen schriftlicher und praktischer Prüfung. Wobei die zeitliche Aufteilung der AEVO Prüfung im schriftlichen Teil einheitlich (bis zu 180 Minuten), im praktischen Teil aber innerhalb der verschiedenen Industrie- und Handelskammern unterschiedlich ist.
Komplett in Deutsch !
AEVO ist die Kurzform für den Begriff „Ausbilder-Eignungsverordnung“, die aufgrund des Berufsbildungsgesetzes erlassen wurde.
In Süddeutschland wird statt des Begriffes AEVO auch der Begriff der „Ausbildung der Ausbilder (AdA) verwendet. Die AEVO gibt es bereits seit 1999, sie dient zur Sicherung der Qualität sowie der Vereinheitlichung der Ausbildung. Von 2003 bis 2009 wurde die AEVO ausgesetzt, um mehr Ausbildungsplätze zu schaffen. Dies führte zwar zu einer quantitativen Ausweitung allerdings verbunden mit einer Verschlechterung der Ausbildungsqualität, erkennbar an der Anzahl der Ausbildungsabbrecher und nicht bestandenen IHK Abschluss Prüfungen. Aus diesem Grund wurde die AEVO / AdA im Jahr 2009, speziell bezogen auf die fachlichen Inhalte und Strukturen, überarbeitet und wieder in Kraft gesetzt.
Die AEVO ist allgemein für alle Ausbildungsberufe gültig. Ausnahmen gibt es nur in den Bereichen der freien Berufe. Dazu gehören vor allen Dingen Ausbildungen in Tätigkeitsfeldern, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen. Grundsätzlich gilt in Deutschland die Regelung, dass in jedem Betrieb, der ausbildet (freie Berufe sind davon ausgenommen), mindestens ein Ausbilder als Verantwortlicher und Ansprechpartner für die Auszubildenden fungieren soll. Dieser Ausbilder muss einen entsprechenden AdA-Schein (Ausbildung der Ausbilder) besitzen.
Seit Inkrafttreten der AEVO am 01.August 2009 ist auch die Verpflichtung für alle Ausbilder, einen Nachweis über die berufs- und arbeitspädagogischen Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten zu erbringen, wieder aktuell. Die angepassten Inhalte der AEVO beschäftigen sich hauptsächlich mit der praktischen Umsetzung der Ausbildung in den Unternehmen. Ein besonderer Fokus wurde dabei auf Unternehmen aus dem Dienstleistungsbereich, Handel, Industrie, Handwerk, öffentlichem Dienst und Landwirtschaft gelegt.
Dabei ist in der AEVO, wie oftmals angenommen, nicht gesetzlich geregelt, dass man für die Zulassung an der AdA-Prüfung besondere schulische Voraussetzungen mitbringen muss. Ausbilden darf jedoch nur, wer sowohl fachlich als auch persönlich geeignet ist. Ziel der AEVO ist es, dass alle an der Ausbildung beteiligten Ausbilder laut der AEVO umfassend fachlich und persönlich geeignet sind, die geforderten Ausbildungsinhalte zu vermitteln. (Fachliche Eignung §30 Abs. 1 BBIG)
Die AEVO definiert das Kompetenzprofil des angehenden Ausbilders in vier Handlungsfeldern:
• Ausbildungsvoraussetzungen prüfen und Ausbildung planen
• Ausbildung vorbereiten und bei der Einstellung von Auszubildenden mitwirken
• Ausbildung durchführen
• Ausbildung abschließen
Mit der Ausbilder-Eignungsverordnung als Grundlage für die Prüfung sollen die Kompetenzen der angehenden Ausbilder umfassend geschult werden. Es soll außerdem gelernt werden, wie man eine Ausbildung fachlich und methodisch gestaltet. Bei der Prüfung unterscheidet man zwischen schriftlicher und praktischer Prüfung. Wobei die zeitliche Aufteilung der AEVO Prüfung im schriftlichen Teil einheitlich (bis zu 180 Minuten), im praktischen Teil aber innerhalb der verschiedenen Industrie- und Handelskammern unterschiedlich ist.
Komplett in Deutsch !
Erscheint lt. Verlag | 8.4.2024 |
---|---|
Verlagsort | Deutschland |
Sprache | deutsch |
Maße | 140 x 190 mm |
Gewicht | 100 g |
Themenwelt | Schulbuch / Wörterbuch ► Erwachsenenbildung |
Schlagworte | §30 BBIG • ADA • ADA Fragenkatalog • AdA Schein • AEVO • AEVO eBook • Ausbilder • Ausbilderschein • Ausbilderschein Fragenkatalog • Ausbilderschein Lerntrainer • BBiG • eBook • Fragenkatalog AEVO • Fragentrainer • IHK • ihk prüfung • Lehrling • Lerntrainer • Lerntrainer ADA • Lerntrainer ADA-Schein • Lerntrainer AEVO • Multiple Choise • Prüfungsfragen AEVO • Prüfungstrainer • Prüfungstrainer Ausbilderschein • Prüfungsvorbereitung • WINDOWS |
ISBN-10 | 3-96617-126-0 / 3966171260 |
ISBN-13 | 978-3-96617-126-7 / 9783966171267 |
Zustand | Neuware |
Haben Sie eine Frage zum Produkt? |
Mehr entdecken
aus dem Bereich
aus dem Bereich
DVD-ROM (Software) (2024)
TPM-Media Verlags & Bildungsgesellschaft … (Hersteller)
CHF 129,95