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Betreuung

Rechte, Pflichten, Aufgaben

(Autor)

Buch | Softcover
128 Seiten
2009 | 1. Auflage
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-448-09304-9 (ISBN)
CHF 9,65 inkl. MwSt
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Inhalte:Alles über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und PatientenverfügungWann und wie ein Betreuer bestellt wird: Verfahren und Rechtsmittel gegen die BetreuungKonkrete Handlungsanleitungen: Rechte und Pflichten von Betreuten, Angehörigen und BetreuernWie und unter welchen Umständen die Betreuung beendet werden kannVorsorgen für den Ernstfall: So dokumentieren Sie Ihren Willen korrekt 

Corinna Hell - Fachanwältin für Familien- und Strafrecht und Notarin – ist seit 20 Jahren als Berufsbetreuerin tätig, berät freiberufliche Betreuer bei ihren Aufgaben und engagiert sich als Rechtsberaterin für die Betreuten eines Berliner Betreuungsvereins.

So wird ein Betreuer bestelltWie und wann wird ein Betreuer eingesetzt?Wer kommt als Betreuer in Frage?Wie wird der Betroffene beteiligt?Welche Rolle spielt der Sachverständige?Was entscheidet das Gericht? Die Rechte des Betreuten und seiner AngehörigenSo werden Sie als Betreuter geschütztWas können Angehörige tun?So setzen Sie Ihre Rechte durch Die Stellung des BetreuersUmgang mit dem Betreuten: HandlungsgrundsätzeRechte und Pflichten gegenüber dem GerichtVergütung: Der Preis der BetreuungHaftungsrisikenMit der Betreuung beginnen Darum kümmert sich der BetreuerWas sind Aufgabenkreise?VermögenssorgeWohnungsangelegenheitenPersonensorgePostkontrolle Wenn die Betreuung endetDie Betreuung wird aufgehobenDer Betreuer wird entlassenDer Betreute stirbtDas gibt es noch zu tun Betreuungsalternativen: Sinnvoll vorsorgenBetreuung versus private VorsorgeDie VorsorgevollmachtDie BetreuungsverfügungDie Patientenverfügung Stichwortverzeichnis

Vor dem Betreuungsverfahren1 Sie können bereits im Vorfeld der Anhörung zur Betreuungim wesentlichen Einfluss auf die Entscheidung des Ge-richts nehmen, indem Sie eine bestimmte Person als Be-treuer vorschlagen. Diesem Vorschlag ist nämlich vomVormundschaftsgericht zu entsprechen, solange dies Ihrem Wohl nicht zuwiderläuft.2 Sie können auch vorschlagen, eine bestimmte Person nichtals Betreuer zu bestellen. Darauf soll das Vormundschafts-gericht Rücksicht nehmen.3 Ferner können Sie in einer Betreuungsverfügung Vorschläge zur Auswahl des Betreuers abgeben. Im BetreuungsverfahrenSie können und müssen am Betreuungsverfahren beteiligtwerden. Sie müssen in der Regel vom Gericht angehört wer-den. Dies ist insbesondere wichtig, wenn es um Ihre Vor-schläge bezüglich eines Betreuers geht. Andererseits könnenSie aber auch Ihre Wünsche für die Bereiche, in denen SieHilfe benötigen, dem Gericht mitteilen. Nach dem Betreuungsverfahren- Wenn Sie nicht mit der Entscheidung des Gerichts einverstanden sind: Sie können gegen den Beschluss desVormundschaftsgerichts Beschwerde einlegen, wenn Sie nicht mit der Entscheidung zur Betreuung einverstanden sind. Erfolgreich können Sie sich gegen die Auswahl eines Betreuers wehren, wenn sogenannte Ausschlussgründe bestehen. Eine Person, die z. B. zu einem Heim, in dem der zu Betreuende lebt, in einem Abhängigkeitsverhältnis oder in einer engen Beziehung steht, darf nicht zum Betreuer bestellt werden. Grund: Das Gesetz unterstellt in solchen Fällen Interessenkonflikte.- Wenn sich Ihr Zustand bessert: Da die Betreuung nachrangig ist gegenüber anderen Hilfen, kann jederzeit das Vormundschaftsgericht darüber informiert werden, wenn der Betreute wieder selbstständig handeln kann - übrigens durch den Betreuten selbst oder durch betroffene Verwandte. Dann entscheidet das Vormundschaftsgericht, ob die Betreuung aufgehoben werden kann. So kann aber auch, wenn nur ein Teil der Aufgaben nicht mehr erforderlich ist, vom Gericht der Aufgabenkreis des Betreuers eingeschränkt werden.- Wenn der Betreuer nicht geeignet ist für sein Amt: Das Vormundschaftsgericht muss den Betreuer entlassen, wenn seine Eignung nicht mehr gewährleistet ist oder ein anderer wichtiger Grund vorliegt.Der Betreuer ist z. B. nicht geeignet, wenn er untätig ist bzw. sich nicht ausreichend um die von ihm zu erledigenden Angelegenheiten des Betreuten kümmert.Ein Grund für die sofortige Entlassung des Betreuers besteht bei Verdacht auf eine Straftat.Ein anderer wichtiger Grund für die Entlassung ist es, wenn ein Betreuerwechsel im Interesse des Betreuten liegt.

Erscheint lt. Verlag 24.2.2009
Reihe/Serie Haufe TaschenGuide ; 174
Sprache deutsch
Gewicht 104 g
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft Familienrecht
Schlagworte Betreuung • Betreuung; Ratgeber • Betreuungsverfügung • eBook • E-Book • e-pdf • epdf • E-Pub • EPUB • Geschwisterbonus • Patientenverfügung • Pflege • Pflegefall • Pflegeheim • Taschenbuch / Ratgeber/Recht, Beruf, Finanzen/Familienrecht • TB/Ratgeber/Recht, Beruf, Finanzen/Familienrecht • Vermögenssorge • Vollmacht • Vorsorgevollmacht
ISBN-10 3-448-09304-1 / 3448093041
ISBN-13 978-3-448-09304-9 / 9783448093049
Zustand Neuware
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