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Richtig erben und vererben

Buch
168 Seiten
2009 | 6., Auflage 2009
Haufe, Rudolf (Verlag)
978-3-448-09173-1 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Richtig erben und vererben - Günter Huber, Waltraud Müller
CHF 23,50 inkl. MwSt
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Wie wird ein Testament erstellt und welche Testamentsformen gibt es? Dieser Ratgeber erläutert Ihnen klar und leicht verständlich, wie Sie Ihre Erbfolge individuell regeln und Vermögen an die nächste Generation übertragen können. INHALT

- Die Erbschaftssteuer-Reform: alles über die Erhöhung der Freibeträge für Ehepartner, Kinder und Enkel.
- Sofortmaßnahmen im Todesfall: So klären Sie Pflichtansprüche, Erbschein- und Grundbuchverfahren und regeln den Nachlass.
- Was Sie als Erbe beachten müssen: Ihre Rechte und Pflichten, alles zu Erbengemeinschaften sowie Hinweise zur Haftung für Schulden des Erblassers.

AUF CD-ROM
- Zahlreiche rechtssichere Mustertestamente und -erbverträge
- Gesetzestexte

ONLINE-SERVICE
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EINFÜHRUNG

RICHTIG VERERBEN
- Was ist die gesetzliche Erbfolge?
- Was erhält Ihr Ehegatte?
- Was will der Fiskus von Ihrer Erbschaft?
- Wie wird der Wert Ihrer Erbschaft ermittelt?
- Wie hoch ist die Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer?
- Welche Steuerfreibeträge gibt es?
- Welche Steuerbefreiungen gibt es?
- Die Steuersätze
- Muss der Erbe auch Einkommensteuer zahlen?
- Wie regeln Sie Ihre Erbfolge?
- Testament oder Erbvertrag?
- So errichten Sie Ihr Testament
- Testamentsformen und ihre Formerfordernisse
- Widerruf, Aufhebung und Änderung von Testamenten
- Wie widerrufe ich einen Erbvertrag?
- Welche Regelungen und Gestaltungsmittel müssen Sie kennen?
- Wo sind die Grenzen der Testierfreiheit?
- Sittenwidrige Regelungen
- Das Pflichtteilsrecht
- Rechtsgeschäfte, die im Hinblick auf den Erbfall zu bedenken sind
- Welche Lebensumstände beeinflussen den Testamentsinhalt?
- Testamente für Singles ohne Kinder
- Testamente für Singles mit Kindern
- Testamente für Eheleute ohne Kinder
- Testamente für Eheleute mit Kindern
- Testamente für geschiedene Eheleute
- Testamente für nichteheliche Lebenspartner
- Wenn der Erbe überschuldet ist
- Wenn Sie ein behindertes Kind haben
- Testamente für Geschäftsleute und Freiberufler
- Wie können Sie einen Erbvertrag abschließen?
- Mustererbverträge

RICHTIG ERBEN
- Die Verwandtenerbfolge
- Das Erbrecht des Ehegatten
- Das Erbrecht des Lebenspartners
- Wem stehen Pflichtteilsansprüche zu?
- Wie erfahre ich von der Erbschaft?
- Wie erhalte ich einen Erbschein?
- Hafte ich als Erbe für die Schulden des Verstorbenen?
- Wie kann ich die Erbenhaftung beschränken?
- Muss ich die Erbschaft annehmen?
- Was muss ich zur Ausschlagung der Erbschaft beachten?
- Was muss die Erbengemeinschaft tun?
- Welche Rechte habe ich in der Erbengemeinschaft?
- Wie wird die Erbengemeinschaft aufgelöst?
- Was muss der Erbe gegenüber dem Finanzamt beachten?
- Wie hoch wird die Erbschaftsteuer?

STICHWORTVERZEICHNIS

DIE AUTOREN

BEISPIEL: WER ERBT WANN? Sie sind verheiratet und haben zwei Kinder aus erster Ehe. Ihre Ehefrau hat eine Tochter aus erster Ehe. Wer ist Erbe, wenn Ihrer Ehefrau etwas zustößt? Wer erbt, wenn Ihnen etwas zustößt? WAS IST DIE GESETZLICHE ERBFOLGE? Als gesetzliche Erbfolge wird die im Gesetz vorgesehene Erbfolgeregelung bezeichnet, die immer dann zur Anwendung kommt, wenn die Erbfolge nicht durch Testament oder Erbvertrag individuell geregelt wurde. Als gesetzliche Erben kommen der Ehepartner des Verstorbenen und die Blutsverwandten, in erster Linie die Abkömmlinge des Verstorbenen in Betracht. Ist zur Zeit des Erbfalls weder ein Ehepartner noch ein Blutsverwandter des Verstorbenen vorhanden, ist der Staat als gesetzlicher Erbe vorgesehen. Das gesetzliche Erbrecht der Verwandten richtet sich nach dem Grad ihres Verwandtschaftsverhältnisses zum Verstorbenen. Es wird vom Gesetz nach verschiedenen "Ordnungen" (Parentelsystem) eingeteilt. Welche Verwandten zur gesetzlichen Erbfolge berufen sind, richtet sich danach, welcher Ordnung sie angehören. Dabei sind die Verwandten einer nachfolgenden Ordnung nicht zur Erbschaft berufen, solange zumindest ein Verwandter einer vorhergehenden Ordnung vorhanden ist. ACHTUNG: GESETZLICHE ERBFOLGE Grundsätzlich sind die Erben erster Ordnung, das sind die Abkömmlinge, zur gesetzlichen Erbfolge berufen. Die Verwandten zweiter Ordnung sind nur als Erben vorgesehen, wenn kein Verwandter der ersten Ordnung vorhanden ist. Die Verwandten dritter Ordnung erben nur, wenn kein Verwandter zweiter und erster Ordnung vorhanden ist, etc. Gesetzliche Erben der ersten Ordnung sind die Abkömmlinge (Kinder und Kindeskinder) des Verstorbenen. Die Abkömmlinge werden dabei in sogenannte Stämme eingeteilt. Jedes Kind des Verstorbenen bildet mit seinen Kindern und Kindeskindern einen Stamm. BEISPIEL: EINTEILUNG IN STÄMMEE hinterlässt seinen Sohn Holger mit dessen Kindern Horst und Helga sowie seine Tochter Berta mit ihren Kindern Bernd und Beate. Holger mit seinen Kindern und Berta mit ihren Kindern bilden jeweils einen Stamm. Innerhalb der Stämme schließt ein zur Zeit des Erbfalls lebender Abkömmling die durch ihn mit dem Verstorbenen verwandten Abkömmlinge von der Erbfolge aus. Danach sind in erster Linie die Kinder eines Verstorbenen zur Erbschaft berufen. In obigem Beispiel erben Sohn Holger und Tochter Berta und schließen ihre Kinder von der Erbfolge aus. An die Stelle eines beim Erbfall nicht mehr lebenden Abkömmlings treten dessen Abkömmlinge. BEISPIEL: WENN DER ERBE NICHT MEHR LEBT Paul Meier hinterlässt seine Tochter Margot und die Kinder seines vorverstorbenen Sohnes Siegfried, die Enkel Peter und Christine. An die Stelle des nicht mehr lebenden Siegfried treten die Enkel Peter und Christine. Die Höhe des Erbteils der Verwandten richtet sich nach der Anzahl der Stämme. Die Stämme erben zu gleichen Teilen. BEISPIEL: VERTEILUNG DES ERBES AUF DIE STÄMME Peter Müller hinterlässt seine Kinder Berthold, Hans und seinen Enkel Karl, den Sohn seiner verstorbenen Tochter Klara. Jeder Stamm ist zu gleichen Teilen, also zu einem Drittel, zur Erbschaft berufen. Die Kinder Berthold und Hans und der Enkel Karl werden jeweils zu einem Drittel Erben. Fällt ein Stammerbteil an mehrere Nachkommen, so werden die Nachkommen wiederum in Stämme eingeteilt, die zu gleichen Teilen zur Erbschaft berufen sind. BEISPIEL: MEHRERE NACHKOMMEN INNERHALB EINES STAMMES Simon hinterlässt seinen Sohn Albert und seine Enkel Dorothea und Diana, Kinder seiner vorverstorbenen Tochter Monika. An die Stelle der nicht mehr lebenden Monika treten Dorothea und Diana, an die zu gleichen Teilen das Stammerbteil fällt. Albert wird danach zu einem Halb, Dorothea und Diana werden jeweils zu einem Viertel gesetzliche Erben.

Reihe/Serie Haufe Ratgeber Plus
Sprache deutsch
Einbandart Kunststoff
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft Erben / Vererben
Schlagworte Erben • Erbrecht; Ratgeber • Erbschaftsteuer • Hardcover, Softcover / Ratgeber/Recht, Beruf, Finanzen/Erben, Vererben • HC/Ratgeber/Recht, Beruf, Finanzen/Erben, Vererben • Musterformular • Nachlass • Schenken • Testament • Testament (letzter Wille) • Vererben
ISBN-10 3-448-09173-1 / 3448091731
ISBN-13 978-3-448-09173-1 / 9783448091731
Zustand Neuware
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