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WISO: Versicherungsberater - Thomas J. Kramer, Kai C. Dietrich

WISO: Versicherungsberater

Buch | Softcover
255 Seiten
2008
Campus (Verlag)
978-3-593-38531-0 (ISBN)
CHF 24,95 inkl. MwSt
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Experten schätzen, dass die Deutschen jährlich 15 Milliarden Euro für überflüssigen Versicherungsschutz zahlen. Gleichzeitig fehlen aber oft gerade die Versicherungen, die existenzielle Risiken abdecken.
Die WISO-Redaktion weiß, dass Verbraucher zum Thema Versicherung viele Fragen haben, zum Beispiel: Braucht man als Single eine Risikolebensversicherung? Wie verhält man sich im Versicherungsfall? Was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt? Der »WISO Versicherungsberater « zeigt, welche Versicherungen – je nach Alter und Lebenssituation – sinnvoll sind, wie man diese möglichst günstig abschließt und welche man getrost kündigen oder besser noch gar nicht erst abschließen sollte.

Thomas J. Kramer ist stellvertretender Redaktionsleiter von WISO. Kai C. Dietrich ist seit 1992 WISO-Redakteur.

Inhalt
Vorwort
Es bewegt sich was: Das neue Versicherungsrecht
Die neuen Regelungen im Einzelnen

Versicherungstest: Welche Versicherungen brauchen Sie?
Ihr persönlicher Versicherungsschutz
Welche Versicherungen in welcher Lebenssituation?
Der WISO-Versicherungskosten-Check

Krankenversicherung
Gesetzliche Krankenversicherung
Private Krankenversicherung
Zusatzversicherungen
Gesetzlich oder privat?
Rückkehrrecht in die frühere Krankenversicherung
Ihre Rechte als Patient
Auslandsreisekrankenversicherung
Krankentagegeldversicherung
Die Wahltarife der gesetzlichen Krankenkassen
Ein Kassenwechsel kann sich lohnen

Haftpflichtversicherung
Was leistet die Haftpflichtversicherung?
Was leistet die Haftpflichtversicherung nicht?
Sinnvolle Extras in der Haftpflichtversicherung
Was tun im Versicherungsfall?
Abschluss und Kündigung einer Haftpflichtversicherung
Berufsunfähigkeitsversicherung
Das unterschätzte Risiko
So schützen Sie sich privat gegen die Berufsunfähigkeit
Mögliche Alternativen zur Berufsunfähigkeitsversicherung
Was tun im Versicherungsfall?
Abschluss und Kündigung einer Berufsunfähigkeitsversicherung

Unfallversicherung
Was leistet die private Unfallversicherung?
Was leistet die Unfallversicherung nicht?
Unfallversicherung für die Generation plus
Unfall- und Invaliditätsversicherung für Kinder
Was tun im Versicherungsfall?
Abschluss und Kündigung einer Unfallversicherung

Lebensversicherung
Die staatliche Versorgung: Witwen- und Waisenrente
Risikolebensversicherung
Kapitallebensversicherung
Private Rentenversicherung
Ausbildungs- und Sterbegeldversicherung
Was tun im Versicherungsfall?
Abschluss und Kündigung einer Lebensversicherung
Verkauf der Lebensversicherung

Haus und Wohnungsversicherungen
Hausratversicherung
Wohngebäudeversicherung
Versicherung von Bauvorhaben
Was tun im Versicherungsfall?
Abschluss und Kündigung einer Hausrat- und
Wohngebäudeversicherung

Autoversicherung
Kfz-Versicherung: Womit fahren Sie am besten?
Wie Sie Geld bei Ihrer Autoversicherung sparen können
Was tun im Versicherungsfall?
Abschluss und Kündigung einer Autoversicherung
Rechtsschutzversicherung
Wer braucht eine Rechtsschutzversicherung?
Was leistet die Rechtsschutzversicherung?
Was kostet die Rechtsschutzversicherung?
Prozessfinanzierer und Prozesskostenhilfe - eine Alternative?
Was tun im Versicherungsfall?
Abschluss und Kündigung einer Rechtsschutzversicherung

Reiseversicherungen
Auslandsreisekrankenversicherung
Reiserücktrittsversicherung
Reisegepäckversicherung
Was tun im Versicherungsfall?
Abschluss und Kündigung von Reiseversicherungen

Pflegeversicherung
Gesetzliche und private Pflegeversicherung
Was bedeutet Pflegebedürftigkeit?
Die Leistungen der Pflegeversicherung
Die Begutachtung durch den Medizinischen Dienst
Muster-Tagesablauf mit einem Pflegetagebuch
Bessere Pflege durch Zusatzversicherungen

Erst informieren - dann abschließen
Vertreter, Makler, Strukturvertriebe und Versicherungsberater
Verbraucherberatungen

Die Versicherung zahlt nicht - was tun?
Schleppende Regulierung des Versicherers
Klageausschlussfrist, Verjährung und Schadenshöhe
Pflegebedürftig - was tun, wenn die Versicherung nicht zahlt?
Hilfe im Streitfall mit Versicherungen
Kontakt mit Behörden

Versicherungen und Steuern
Versicherungsbeiträge steuerlich absetzen
Anhang
Adressen
Musterbriefe

Register

Vorwort Die Wahrscheinlichkeit, dass gerade Sie richtig versichert sind, ist relativ gering. Wahrscheinlicher ist dagegen Folgendes: Sie geben zu viel Geld für Versiche-rungen aus. Denn das ist, so schätzen Verbraucherschützer, bei der Mehrheit der Deutschen der Fall. Deshalb sind sie aber noch lange nicht ausreichend oder gut versichert. Woran das liegt? Vor allem daran, dass sich die meisten Menschen mit dem Thema Versicherungen nur ungern befassen. "Da verlasse ich mich auf meinen Vertreter", ist immer wieder zu hören. Gut möglich, dass Sie dann allerdings wirklich verlassen sind. Rund eine halbe Million Menschen leben in Deutschland von der Vermitt-lung von Versicherungsverträgen. Sie erhalten dafür Provision. Die große Mehr-heit davon (etwa 400 000 Vertreter) arbeitet jedoch nur für ein einziges Versi-cherungsunternehmen. Diese Vertreter wissen möglicherweise, dass ein Konkur-renzprodukt besser ist als das eigene - doch Sie haben nichts davon, wenn Ihr Vertreter auch zu dieser Gruppe gehört, denn er darf es Ihnen nicht anbieten. Es geschehen noch Zeichen und Wunder: Nach "nur" 100 Jahren ist das Ver-sicherungsrecht in Deutschland endlich zum ersten Mal durchgehend reformiert worden. Manches - nicht alles - ist für den Verbraucher besser geworden. So wird er bei der Lebensversicherung ab 2008 beispielsweise an den "stillen Re-serven", das heißt an den Wertsteigerungen beteiligt. Bei der Hausratversiche-rung führt Fahrlässigkeit nicht automatisch zum Verlust aller Leistungen. Und der Vertreter muss - schon seit Mai 2007 - seine Beratung dokumentieren und gegebenenfalls für Fehler geradestehen. Drei Beispiele für ein bisschen Fort-schritt, der vielleicht wieder 100 Jahre halten muss … Wir wollen mit diesem Buch dazu beitragen, dass Sie nicht zu der Mehrheit der unzureichend Versicherten in Deutschland zählen. Sie erfahren in diesem Buch daher: owelche Versicherungen Sie brauchen und welche nicht, owas diese Versicherungen leisten und was nicht, ower Sie darüber objektiv informiert und wer nicht, owas Sie tun können, wenn die Versicherung nicht zahlt. Viel Spaß wollen wir Ihnen nicht wünschen. Versicherungen machen keinen Spaß. Legen Sie trotzdem los! Denn es gibt zwei Dinge zu gewinnen: mehr Si-cherheit und mehr (gespartes) Geld! Frankfurt/Main, im Februar 2008 Kai DietrichThomas J. Kramer Es bewegt sich was: Das neue Versicherungsrecht Nach fast 100 Jahren war es am 5. Juli 2007 so weit: Der Bundestag beschloss eine umfassende Reform des Versicherungsvertragsgeset-zes (VVG). Es gibt eine Reihe von Verbesserungen für die Kunden, auch wenn sich Verbraucherschutzorganisationen und auch wir von WISO weitergehende Veränderungen gewünscht hätten. Die neuen Regeln gelten für alle Versicherungsverträge, die ab dem 1. Januar 2008 abgeschlossen werden. Für alle Altverträge (also für alle, die vor 2008 abgeschlossen wurden) gilt bis zum 31. Dezem ber 2008 das alte Recht weiter. Ab dem 1. Januar 2009 werden auch sie in das neue Recht überführt. Die neuen Regelungen im Einzelnen In diesem Kapitel stellen wir Ihnen die neuen Regelungen vor und erläutern Ihnen, was sie im Einzelnen für Sie bedeuten. Die Regelungen reichen von einer verbesserten Beratung mit Dokumentationspflicht über eine Vereinheitlichung des Widerrufsrechts bis hin zu Änderungen bei der Kapitallebensversicherung (zum Beispiel Anspruch auf Überschussbeteiligung). Verbesserte Beratung und Information der Versicherungsnehmer Sie als Kunde müssen ab 2008 besser als früher informiert werden, so sieht es die Verordnung über Informationspflichten bei Versicherungsverträgen (VVG-InfoV) vor. Die zwei wichtigsten Punkte treten allerdings erst am 1. Juli 2008 in Kraft: Sie bekommen ein "Produktinformationsblatt", auf dem in Kurzform alle wesentlichen Informationen zusammengefasst sind, unter anderem die Art der Versicherung, die versicherten Risiken, die Leistungsausschlüsse und die Höhe der Prämie. Und: Bei Lebens-, Berufsunfähigkeits- und privaten Kran-kenversicherungen müssen die Versicherer ihre einkalkulierten Abschlusskosten in Euro und Cent angeben. (Mehr zu den Neuerungen und ggf. Aktualisierungen siehe im Internet auf der Seite des Bundesjustizministeriums unter www.bmj.bund.de) Sie müssen als Kunde zukünftig auch besser beraten werden. So müssen Sie zum Beispiel vor dem Abschluss über die wesentlichen Vertragsbestimmungen und die allgemeinen Versicherungsbedingungen informiert werden. Das sogenann-te Policenmodell, bei dem der Kunde erst nach Vertragsabschluss sämtliche Ver-tragsunterlagen erhielt, gehört damit der Vergangenheit an. Der Vermittler muss das Beratungsgespräch dokumentieren, und er bezie-hungsweise das Unternehmen haftet dann auch für Schäden aus erwiesener Falschberatung. Beispiel Ein Kunde wünscht eine VollkaskoVersicherung für ein nichteuropäisches Land. Der Vermittler vermittelt jedoch einen Vertrag, der nur in Europa gilt. Dann ist der Vermittler wegen Falschberatung schadenersatzpflichtig. Handelt der Vermittler als angestellter Vertreter eines Versicherungsun-ternehmens, ist dieses schadenersatzpflichtig. Sie können allerdings auf die Beratung und Information verzichten. Das müssen Sie dann schriftlich erklären. Vorvertragliche Anzeigepflichten Als Kunde werden Sie in der Hinsicht besser gestellt, dass Sie nur solche Um-stände angeben müssen, nach denen der Versicherer in Textform gefragt hat. Das Risiko einer Fehleinschätzung, ob ein Umstand risikoerheblich ist, liegt damit nicht mehr beim Kunden. Beispiel Ein Wohnungseigentümer gibt bei einer Hausratversicherung nicht an, dass sich im gleichen Haus ein Hotel befindet - und damit erhöhter Publi-kumsverkehr stattfindet. Nach einem Einbruch kann sich die Versicherung auf das Verschweigen des Hotels nur dann berufen, wenn sie zuvor nach der Existenz von Gewerbebetrieben im Haus gefragt hat. Ein Rücktritt vom Vertrag käme zudem nur in Betracht, wenn der Kunde die Existenz des Hotels vorsätzlich verschwiegen hätte. Außerdem muss der Versicherer die Rückabwicklung innerhalb bestimmter Fristen geltend machen: drei Jahre bei der privaten Krankenversicherung, fünf Jahre bei allen übrigen Versicherungen oder zehn Jahre bei vorsätzlichem oder arglistigen Handeln des Kunden. Direktanspruch in der Pflichtversicherung Sie können Ansprüche jetzt auch direkt gegen Pflichtversicherungen Dritter stellen, wenn beim Pflichtversicherten nichts mehr zu holen oder dieser nicht auffindbar ist. Das gab es zuvor nur in der Kraftfahrzeughaftpflicht, wird jetzt aber auf alle Pflichtversicherungen ausgedehnt. Beispiel Jemand verliert einen Prozess, weil sein Anwalt Fristen versäumt hat. Doch beim Anwalt ist nichts zu holen, weil über sein Vermögen das Insol-venzverfahren eröffnet wurde. Der Geschädigte kann jetzt seinen An-spruch auf Schadenersatz direkt gegen die Berufshaftpflichtversicherung des Anwalts geltend machen. Aufgabe des "AllesoderNichtsPrinzips" Bisher erhielten Kunden bei einfachem fahrlässigem Verhalten zwar noch eine Versicherungsleistung, bei grob fahrlässigen oder vorsätzlichen Verstößen dage-gen bekamen sie nichts. Zukünftig bleiben einfache fahrlässige Verstöße weiter-hin folgenlos, und bei vorsätzlichem Handeln springt die Versicherung auch weiterhin nicht ein. Bei grob fahrlässigen Verstößen kann die Leistung neuer-dings aber je nach der Schwere des Verschuldens zwar gekürzt, aber nicht ganz gestrichen werden. Beispiel Der Bewohner verlässt für ein paar Stunden sein Haus, dabei verbleibt ein von der Straße nicht einsehbares Erdgeschossfenster in Kippstellung. Wird eingebrochen, ist dieses Verhalten als grob fahrlässig anzusehen. Bisher wurde in solchen Fällen von der Hausratversicherung nichts be-zahlt. Zukünftig soll es abhängig vom Einzelfall eine Quote geben. Einheitliches Widerrufsrecht Unabhängig vom Vertriebsweg gilt ein einheitliches Widerrufsrecht. Es gilt nicht nur für Verbraucher, sondern auch für Handwerker und Freiberufler. Die Wider-rufsfrist beträgt zwei Wochen, bei Lebensversicherungen 30 Tage. Die Frist beginnt erst zu laufen, wenn dem Kunden alle Vertragsbedingungen und Infor-mationen übermittelt wurden. Da auch die bis dahin geltende Ausschlussfrist von einem Jahr gestrichen wird, kann der Kunde theoretisch noch Jahre danach den Vertrag widerrufen, wenn ihm zum Beispiel nicht alle relevanten Informationen übermittelt wurden. Keine Unteilbarkeit der Prämie mehr Wird ein Vertrag während eines Versicherungsjahres durch die Versicherung beendet, etwa durch Kündigung oder Rücktritt wegen Zahlungsverzugs, hat sie auch nur Anspruch auf die Beiträge bis zu diesem Zeitpunkt. Bisher konnte sie die Prämien bis zum Ende des Versicherungsjahres beanspruchen. Wegfall der Klagefrist Die Regelung, dass Kunden, deren Versicherung eine Leistung schriftlich abge-lehnt hat, dagegen nur binnen sechs Monaten klagen können, entfällt. Seit dem 1. Januar 2008 gilt die normale Verjährungsfrist. Änderungen bei der Kapitallebensversicherung Für Lebensversicherungen bringt das neue Versicherungsrecht seit 2008 die meisten Änderungen (siehe dazu auch den Abschnitt "Kapitallebensversiche-rung" im Kapitel "Lebensversicherung" auf Seite 109). So haben Kunden bei-spielsweise Anspruch auf eine Überschussbeteiligung und auf eine mindestens 50-prozentige Beteiligung an den "stillen Reserven". In einer Modellrechnung müssen zudem die zu erwartenden Leistungen verdeutlicht und der Rückkaufs-wert berechnet werden. Die Abschlusskosten von Lebensversicherungen werden seit 2008 auf fünf Jahre verteilt. Davon profitieren alle Kunden, die in den ersten Jahren kündigen. Sie bekamen bisher nahezu nichts von ihren eingezahlten Beiträgen zurück, da davon erst einmal die Abschlusskosten bezahlt wurden. Die Höhe der Abschluss- und Vertriebskosten müssen den Kunden außerdem vor Vertragsabschluss mit-geteilt werden.

Sprache deutsch
Maße 152 x 228 mm
Gewicht 421 g
Einbandart kartoniert
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft Erben / Vererben
Schlagworte Berufunfähigkeits-Versicherung • Haftpflichtversicherung • Hardcover, Softcover / Ratgeber/Recht, Beruf, Finanzen/Erben, Vererben • HC/Ratgeber/Recht, Beruf, Finanzen/Erben, Vererben • Krankenversicherung • Lebensversicherung • Pflegeversicherung • Verbraucherratgeber • Versicherung • Versicherung; Ratgeber • Wiso • WISO (ZDF-Fernsehsendung)
ISBN-10 3-593-38531-7 / 3593385317
ISBN-13 978-3-593-38531-0 / 9783593385310
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