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Immobilienverträge richtig lesen - Hans Dieckhöfer

Immobilienverträge richtig lesen

Kleines Lexikon der Fachbegriffe
Buch | Softcover
139 Seiten
2007 | 1., Aufl.
Wolters Kluwer Deutschland (Verlag)
978-3-89699-352-6 (ISBN)
CHF 13,70 inkl. MwSt
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In jeder Fachsprache gibt es Fachbegriffe mit genau definierter Bedeutung, deren Verwendung dazu beitragen soll, Missverständnisse zu vermeiden. Auch Rechtsbegriffe sind Fachbegriffe, sie dienen der Rechtssicherheit der Betroffenen. Jedoch führt ihre Verwendung gegenüber Nichtfachleuten häufig zu Nachfragen oder gar zu Unverständnis.

Im weiten Bereich der Immobilienverträge ist es die Aufgabe des Beraters, die Bedeutung der verwendeten Begriffe zu erläutern und Missverständnissen vorzubeugen. In der Beratungssituation ist dies jedoch oftmals schwierig und so bleiben für den juristischen Laien vielfach Fragen offen. Auch im Vorfeld vertraglicher Vereinbarungen bestehen gerade bei Nichtfachleuten erhebliche Verständnisschwierigkeiten. Das vorliegende "Wörterbuch" mit seinen 275 verständlich erläuterten Rechtsbegriffen will hier zur Klärung beitragen.

Auch Berufseinsteiger und Sachbearbeiter in der Immobilienwirtschaft finden hier Antworten auf ihre Fragen rund um den Immobilienvertrag.

Knappe und verständliche Erläuterung der rechtlichen Begriffe, die beim Kauf, der Verwaltung, der Übertragung (z.B. auch durch Erbschaft) eines Grundstückes oder ähnlichem Rechts (Grunddienstbarkeit, Wegerecht, Grundpfandrecht etc.) Anwendung finden. Es werden alle Rechtsbegriffe erläutert, die im Umfeld von Immobilien relevant werden können; so z.B. die Gütergemeinschaft, die Erbengemeinschaft und die Gesamthandsgemeinschaft.

1;Vorwort;6
2;Inhaltsverzeichnis;8
3;Abkürzungsverzeichnis;12
4;A;14
4.1;Abgaben;14
4.2;Abgeschlossenheitsbescheinigung;15
4.3;Abnahme;15
4.4;Abstandsflächen;15
4.5;Abteilungen des Grundbuchs;16
4.6;Abtretung;17
4.7;Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB);17
4.8;Altenteil (Leibgedinge);17
4.9;Altlasten;18
4.10;Altrechtliche Dienstbarkeiten;18
4.11;Amtshaftung (des Notars);19
4.12;Amtswiderspruch;19
4.13;Anderkonto;20
4.14;Angebot (Antrag zum Abschluss eines Vertrags);20
4.15;Ankaufsrecht;21
4.16;Anliegerbeiträge i.S.v.
436 BGB;21
4.17;Annahme (eines Angebots);22
4.18;Antragsrecht des Notars;22
4.19;Anwaltsnotariat;23
4.20;Anzeigepflichten des Notars;23
4.21;Aufgebotsverfahren;24
4.22;Auflassung;24
4.23;Auflassungsvormerkung;25
4.24;Aufrechnung (

387 ff. BGB);25
4.25;Aufteilungsplan;26
4.26;Auseinandersetzungsverbot;26
4.27;Ausfertigung des Vertrags oder einer Urkunde;27
5;B;28
5.1;Basiszins;28
5.2;Baubeschreibung;28
5.3;Bauerwartungsland;28
5.4;Bauhandwerkersicherungshypothek;29
5.5;Baulasten;29
5.6;Baulastenverzeichnis;29
5.7;Bauträger;30
5.8;Bauträgervertrag;30
5.9;Bauwich;31
5.10;Bebauungsplan;31
5.11;Bedarfswert;31
5.12;Beglaubigung, notarielle (
40 BeurkG);32
5.13;Belastungen;32
5.14;Belehrungspflicht und Hinweispflicht des Notars;32
5.15;Bergschadenverzicht (Bergschadenminderwertverzicht);33
5.16;Beschaffenheit;34
5.17;Beschränkungen des
181 BGB (Insichgeschäft);34
5.18;Beschränkte persönliche Dienstbarkeit (

1090 bis 1093 BGB);34
5.19;Besitz;35
5.20;Besitzübergang, Besitzübergabe;35
5.21;Bestandsverzeichnis (des Grundbuchs);36
5.22;Betreuer;36
5.23;Betriebsvermögen;37
5.24;Beurkundung;37
5.25;Beurkundungsgesetz (BeurkG);37
5.26;Beweislast;38
5.27;Bewilligung;39
5.28;Bezugsurkunde;39
5.29;Briefgrundschuld, Briefhypothek;40
5.30;Buchgrundschuld, Buchhypothek;40
5.31;Buchwert;40
5.32;Bundesbodenschutzgesetz (BBodSchG);41
5.33;Bundesnotarordnung (BNotO);41
6;D;42
6.1;Darlehensauszahlungsanspruch;42
6.2;Dauernde Last;42
6.3;Dauernutzungsrecht;43
6.4;Dienendes Grundstück;44
6.5;Dienstbarkeiten;44
6.6;Dienstordnung für Notare (DONot);45
6.7;Dingliche Rechte;45
7;E;46
7.1;Eigentum, Eigentumsübergang;46
7.2;Eigentumswohnung;46
7.3;Eigentümergrundschuld;46
7.4;Einheitswert;46
7.5;Einsichtnahme (in das Grundbuch oder die Grundakten);47
7.6;Eintragungsbewilligung;47
7.7;Erbbaurecht;48
7.8;Erbbauzins;48
7.9;Erbe;49
7.10;Erbengemeinschaft;49
7.11;Erbschein;49
7.12;Erbteil;50
7.13;Enteignung, Enteignungsverfahren, Enteignungsvermerk;50
7.14;Erschließung und Erschließungskosten;51
8;F;52
8.1;Fälligkeit;52
8.2;Fahrlässigkeit;52
8.3;Finanzierung;53
8.4;Flur, Flurstück;53
8.5;Flurbereinigung;53
8.6;Form und Formzwang;54
8.7;Fremdmittel;54
9;G;54
9.1;Garantie;54
9.2;Gebühren;55
9.3;Gefahr, Gefahrübergang;55
9.4;Gemarkung;56
9.5;Gemeinschaftliches Eigentum;56
9.6;Gemeinschaftseigentum;56
9.7;Genehmigung (
184 BGB);57
9.8;Gesamterbbaurecht;57
9.9;Gesamtgläubiger (
428 BGB);58
9.10;Gesamtgrundschuld;58
9.11;Gesamthandsgemeinschaft;58
9.12;Gesamthypothek;58
9.13;Gesamtschuldner;59
9.14;Geschäftsfähigkeit;59
9.15;Geschäftsgrundlage;59
9.16;Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GbR oder BGB-Gesell-schaft);60
9.17;Gesetzliche Vertreter;61
9.18;Gewerblicher Grundstückshandel;61
9.19;Gläubiger;62
9.20;Grundakten;62
9.21;Grundbesitzabgaben, laufende;62
9.22;Grundbuch;62
9.23;Grundbuchberichtigung;63
9.24;Grundbuchordnung (GBO);64
9.25;Grunddienstbarkeit;64
9.26;Grunderwerbsteuer;64
9.27;Grundpfandrecht;64
9.28;Grundschuld;65
9.29;Grundsteuer;65
9.30;Grundstück;66
9.31;Grundstücksverkehrsgesetz;66
9.32;Gütergemeinschaft;66
9.33;Güterrecht, eheliches;67
9.34;Gütertrennung;68
9.35;Gutachterausschuss;69
9.36;Gutgläubiger Erwerb;69
10;H;70
10.1;Handelsregister;70
10.2;Heimfall, Heimfallanspruch;71
10.3;Heimstätte;72
10.4;Hinterlegung;72
10.5;Hof nach Höfeordnung;72
10.6;Hypo

Vorwort (S. V-VI)

Begriffe begreifen – Verträge verstehen "Klare Verträge erhalten die Freundschaft!" Diese sprichwörtliche Weisheit beruht auf der Erfahrung, dass sich aus Verträgen schnell Streitigkeiten entwickeln können, wenn sich die Vertragsparteien nicht klar genug ausgedrückt haben. Wenn dagegen die Rechte und Pflichten der Vertragsparteien eindeutig geregelt sind, ist "alles klar". Das gilt auch für Immobilienverträge, also solche, mit denen Grundstücke, Erbbaurechte, Gewerbeobjekte, Häuser oder Wohnungen verkauft, erworben oder anderweitig übertragen werden. Bei Immobilienverträgen geht es fast immer um erhebliche Werte. Auch deshalb hat der Gesetzgeber für den Erwerb und die Veräußerung von Immobilien die notarielle Beurkundung vorgeschrieben. Ziel ist es, für unmissverständliche Vertragsformulierungen zu sorgen, um dadurch späteren Streit zu vermeiden.

Dazu bedient sich der Notar der Rechtssprache, die ihrerseits zahlreiche sog. Rechtsbegriffe enthält. Diese sollten allerdings nicht nur vom Grundbuchamt und vom Notar, sondern auch von den Vertragsbeteiligten selbst verstanden werden. Rechtsbegriffe haben in den meisten Fällen eine klar festgelegte Bedeutung, die im Gesetz definiert ist. Fehlt es an einer gesetzlichen Definition, handelt es sich um unbestimmte Rechtsbegriffe, deren genaue Bedeutung sich aber in aller Regel aus der langjährigen Rechtsprechung der obersten Gerichte ergibt. Diese alphabetisch geordnete Erläuterung von gut Rechtsbegriffen rund um den notariellen Immobilienvertrag soll – nicht nur – Verständnishilfe für Menschen sein, die sich anlässlich eines Immobilienvertrages, an dem sie beteiligt sind, über die Bedeutung des einen oder anderen Begriffs informieren wollen. Sie ersetzt jedoch nicht das bei oder vor einem Vertragsabschluss regelmäßig notwendige Beratungs- oder Informationsgespräch mit dem Notar, Anwalt oder auch Steuerberater.

Zögern Sie daher nicht, den beurkundenden Notar vor oder bei der Beurkundung um Erläuterung der Teile seines Vertragstextes zu bitten, die Sie nicht auf Anhieb verstehen! Für diese Erläuterung ist er da. Zugleich möchte diese Begriffsammlung Berufseinsteigern oder Studenten eines Immobilienberufes, z.B. Immobilienmaklern, Verwaltern oder Mitarbeitern in Kreditinstituten, einen ersten Zugang zu der von den Grundbuchämtern und Notaren verwendeten Fachsprache in Immobilienverträgen verschaffen. So möge dieses kleine Wörterbuch nicht nur den Beteiligten beim Verständnis ihres Notarvertrages, sondern auch denjenigen eine Hilfe sein, die im Immobilienbereich tätig und deshalb bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben auf das richtige Verständnis juristischer Fachbegriffe in notariellen Immobilienverträgen angewiesen sind.

Sprache deutsch
Gewicht 220 g
Einbandart Paperback
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft Immobilien / Grunderwerb
Schlagworte Hardcover, Softcover / Ratgeber/Recht, Beruf, Finanzen/Grunderwerb, Immobilien • HC/Ratgeber/Recht, Beruf, Finanzen/Grunderwerb, Immobilien • Immobilienkauf • Immobilienrecht
ISBN-10 3-89699-352-6 / 3896993526
ISBN-13 978-3-89699-352-6 / 9783896993526
Zustand Neuware
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