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Ein Fall für Escher - Ihr gutes Recht als Nachbar - mit CD-ROM

Buch
236 Seiten
2007 | 1., Auflage 2007
Haufe, Rudolf (Verlag)
978-3-448-08130-5 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Ein Fall für Escher - Ihr gutes Recht als Nachbar - mit CD-ROM - Hans-Albert Wegner
CHF 20,90 inkl. MwSt
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Was ist als Nachbar erlaubt und was verboten? Anhand von zahlreichen Beispielen wird Ihnen eine kompetente
Einführung in das Nachbarrecht vermittelt! Mit vielen nützlichen Tipps und Informationen über außergerichtliche Schlichtungsverfahren. INHALTE
- Grenze: Darf ich auf mein Grundstück überhängende Äste selbst entfernen?
- Lärm: Wie laut dürfen Fernseher oder Stereoanlagen sein?
- Geruch: Wann ist Grillen erlaubt und wann nicht?
- Tiere: Wann muss ich Hundegebell tolerieren und wann nicht?
- Mobilfunkantennen: Gibt es Grenzwerte für elektromagnetische Felder?
- Das Schlichtungsverfahren bei Nachbarstreitigkeiten


AUF DER CD-ROM
- Nachbarrechtsgesetze der Bundesländer,
- Lexikon des Nachbarrechts von A-Z,
- Musterschreiben,
- Rechner zur Ermittlung der Anwaltskosten

Hans-Albert Wegner ist Verwaltungsjurist und als leitender Ministerialrat im Bayerischen Staatsministerium für Landesentwicklung und Umweltfragen in München tätig.

VORWORT

DAS GRUNDSTüCKSEIGENTUM UMFANG UND GRENZEN
- Auf meinem Grundstück bin ich König
- Freie Fahrt zur Hinterhofgarage: gemeinschaftliche Grenzeinrichtungen
- Maschendrahtzaun & Co.
- Das zuweglose Grundstück was tun?


WENN'S BEIM NACHBARN STINKT UND KRACHT: DIE ABWEHR VON IMMISSIONEN
- Der qualmende Gartengrill
- Der rauchende Kamin
- Streit über Nachbars Küchendünste
- Der Komposthaufen von nebenan
- Lärmende Gartenarbeiten
- Die dröhnende Stereoanlage des Nachbarn
- Hausmusik Kunstgenuss oder Lärmbelästigung?
- Partylärm nur in Grenzen erlaubt
- Müssen Kinder immer so laut sein?


NACHBARS TIERE ALS STöRENFRIEDE
- Der bellende Hund
- Nachbars Kampfhund - Schoßtier oder lebende Zeitbombe?
- Die streunende Katze des Nachbarn
- Wenn der Hahn kräht - rund ums Federvieh des Nachbarn
- Landwirtschaftliche Intensiv-Tierhaltung macht Nachbarn mobil


BäUME UND STRäUCHER IN NACHBARS GARTEN
- Nachbars Bäume als ungeliebte Schattenspender: Grenzabstände
- Im Würgegriff von Nachbars Grenzüberwuchs: Wurzeln und Zweige
- Der nachbarliche Laub und Nadelkrieg
- Wenn der Sturm Nachbars Fichte entwurzelt - wer haftet?


BIG BROTHER IN DER NACHBARSCHAFT
- Sind Videoaufnahmen als Beweismaterial zulässig?
- Videoüberwachung zum Schutz des Eigentums?
- Darf mein Nachbar mich überwachen?


FESTE, GARTENZWERGE UND KIRCHENGLOCKEN: SCHIKANE ODER TRADITION?
- Volksfeste und Stadtteilfeste was ist Nachbarn zuzumuten?
- Gartenzwerge und sonstige Steine des Anstoßes
- Der laute Glockenturm in der Nachbarschaft


DER STöRENDE GEWERBEBETRIEB VON NEBENAN
- Der qualmende Imbissstand vor meinem Wohnhaus
- Die lärmende Hammerschmiede in der Nachbarschaft
- Mobilfunkantennen, die Angst machen


DAS SCHLICHTUNGSVERFAHREN BEI NACHBARSTREITIGKEITEN
- Wie funktioniert das Verfahren?
- Was kostet eine Streitschlichtung?


STICHWORTVERZEICHNIS

Wenn die Abende warm werden, geht er los, der Kotelettkrieg am Gartenzaun. Die Grillsaison ist eröffnet. In Reihenhaussiedlungen, Wohnungseigentumsanlagen und auf den Balkonen von Mietshäusern kann es dann schon mal dicke Luft geben. Während das Freiluft-Brutzeln in geselliger Runde für die einen die größte Freude ist, stinkt es den Nachbarn häufig ganz gewaltig - im wahrsten Sinne des Wortes. WANN IST GRILLEN ERLAUBT UND WANN NICHT? Ein allgemeines gesetzliches Verbot, das das Grillen auf Balkon, Terrasse oder im Garten untersagt, gibt es nicht. Hierzu meint das Landgericht Stuttgart, dass zwar im Prinzip jeder Grillgeruch vermieden werden könnte, wenn man das Grillen gänzlich verbiete. Eine so weit gehende Maßnahme ist aber nach Auffassung des Gerichts nicht vertretbar. Denn der Betrieb eines Gartengrills stelle mit Blick auf die heutigen Freizeitgewohnheiten eine „übliche und im Sommer gebräuchliche Form der Zubereitung von Speisen jeglicher Art" dar. Grillen sei daher auch „nicht ein Relikt aus der Steinzeit" (LG Stuttgart, Beschluss v. 14.8.1996, 10 T 359/96, ZMR 1996, 624). EXPERTEN-TIPP Wie Sie zu Ihrem Recht kommen In Brandenburg und NordrheinWestfalen ist das Grillen im Freien nach den LandesImmissionsschutzgesetzen (jeweils nach § 7 Abs. 1) verboten, wenn dadurch unbeteiligte Nachbarn etwa durch Eindringen von Qualm in die Wohn- und Schlafräume erheblich belästigt werden. Bei Zuwiderhandlungen ist ein Bußgeld fällig. Auch können Sie die Polizei rufen, um für schnelle Abhilfe zu sorgen (OLG Düsseldorf, Urteil v. 26.5.1995, 5 Ss (OWi) 149/95 - (OWi) 79/95 I, NVwZ 1995, 1034). In den anderen Bundesländern sind Sie auf den Zivilrechtsweg angewiesen. Schnelle Hilfe können Sie hier mit einem Antrag auf einstweilige Verfügung beim Amtsgericht erreichen. Am besten nehmen Sie sich dafür einen Rechtsanwalt. Neben dem Qualm, der bei Benutzung eines Holzkohlegrills entstehen kann, stört die Nachbarschaft vor allem der Grillgeruch - nicht jeder mag Hammel. Hier bietet leider die Technische Anleitung zur Reinhaltung der Luft (TA Luft), an der sich die Gerichte ansonsten orientieren, keine Hilfe. Das liegt daran, dass der Schutz vor Geruchsbelästigungen in dieser Verwaltungsvorschrift nicht geregelt wird. Deshalb besteht häufig die Gefahr, dass die persönliche Empfindlichkeit zum Maß aller Dinge gemacht wird. ZUSCHAUERFRAGE AN DIE REDAKTION „EIN FALL FüR ESCHER" Frau A. aus Dresden: „Wir wohnen in einer Reihenhaussiedlung. Immer, wenn wir im Garten einmal grillen das ist nicht sehr häufig -, bekommen wir Ärger mit der Nachbarin. Sie behauptet, dass der Grillgeruch für sie unerträglich sei, weil sie Veganerin sei und tierische Lebensmittel grundsätzlich ablehne. Deshalb verlangt sie von uns, mit dem Grillen aufzuhören, sonst werde sie uns verklagen. Kann sie das überhaupt?" Die persönliche Empfindlichkeit oder Überempfindlichkeit gegenüber Grillgerüchen ist nach Meinung der Gerichte nicht entscheidend. Maßstab ist vielmehr das Empfinden eines sogenannten "Durchschnittsbenutzers" der von Grilldünsten heimgesuchten Nachbarwohnung oder des davon betroffenen Nachbargrundstücks. Damit meinen die Gerichte, dass auch bei Grillgerüchen nur objektive, nicht aber subjektive Maßstäbe zu gelten haben (LG München I, Beschluss v. 12.1.2004, 15 S 22735/03, WM 2004, 368). Grundsätzlich können Sie davon ausgehen, dass Grillen in den Sommermonaten nach Meinung der Gerichte durchaus üblich ist. Daher ist gelegentliches Grillen auf der Terrasse, im Garten oder auf dem Balkon in Ordnung, vorausgesetzt, dass die Nachbarn dadurch nicht unzumutbar belästigt werden. Ohne Rücksichtnahme auf Ihre Nachbarn geht also nichts. So können etwa bei einem Holzkohlegrill Belästigungen für die Nachbarschaft fast vollständig vermieden oder zumindest wesentlich reduziert werden, wenn Aluminiumfolie benutzt wird, die ein Abtropfen von Fett in das offene Feuer und damit eine Qualmentwicklung verhindert. Besser ist es, gleich einen Elektrogrill anstelle eines Holzkohlegrills zu verwenden. Auch durch entsprechende Platzierung des Grills kann verhindert werden, dass Grillqualm in offene Fenster von Nachbarn zieht. EXPERTEN-TIPP Belästigungen müssen vor Gericht bewiesen werden Wenn Sie glauben, durch die Grillaktivitäten Ihres Nachbarn unzumutbaren Belästigungen ausgesetzt zu sein, müssen Sie das beweisen können. Die bloße Behauptung einer Belästigung reicht vor Gericht nicht aus (LG München I, Beschluss v. 12.1.2004, 15 S 22735/03, WM 2004, 368). WIE URTEILEN DIE GERICHTE? Allgemeine gesetzliche Regelungen fehlen. Deshalb entscheiden die Richter je nach den Umständen des Einzelfalls sehr unterschiedlich, wann der Grillqualm und die Grillgerüche eine solche Belästigung darstellen, dass sie von der Nachbarschaft nicht mehr toleriert werden müssen. Einerseits erkennen sie an, dass Grillen als übliche Freizeitbetätigung nicht generell verboten werden kann. Andererseits verlangen sie aber, dass bei der Häufigkeit des Grillens und der Standortwahl eines Gartengrills Rücksicht auf die Nachbarschaft genommen wird. Bei der Entscheidung im Einzelfall kommen die Richter aber je nach der Örtlichkeit der Grillaktivitäten durchaus zu unterschiedlichen Ergebnissen.

Reihe/Serie Escher. Ihr MDR-Ratgeber bei Haufe
Sprache deutsch
Gewicht 471 g
Einbandart Kunststoff
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft Immobilien / Grunderwerb
Schlagworte Grillfeste • Hardcover, Softcover / Ratgeber/Recht, Beruf, Finanzen/Grunderwerb, Immobilien • HC/Ratgeber/Recht, Beruf, Finanzen/Grunderwerb, Immobilien • Heimtierhaltung • Heimwerkerlärm • Lärm • Nachbarrecht (NachbR); Ratgeber • Nachbarrecht (NR); Ratgeber • Nachbarrecht; Ratgeber • Nachbarschaft • Pflanzenwuchs • Pflichten • Rechte • Streit
ISBN-10 3-448-08130-2 / 3448081302
ISBN-13 978-3-448-08130-5 / 9783448081305
Zustand Neuware
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