Mietrecht für Mieter
Haufe, Rudolf (Verlag)
978-3-448-07848-0 (ISBN)
- Titel erscheint in neuer Auflage
- Artikel merken
INHALTE
- welche Klauseln sind in einem Mietvertrag unwirksam
- was darf Ihr Vermieter verlangen
- wie überprüfen Sie Mieterhöhungen und Betriebskostenabrechnungen
- wie sollten Sie sich bei Mängeln und Modernisierung verhalten
- wie kommen Sie zu Ihrem Recht
> Der Mietvertrag
> Wann ist der Mietvertrag wirksam?
> Wer ist eigentlich Mieter?
> Gilt wirklich alles im Vertrag?
> Wenn ein Vertrag befristet wird
> Üblich: Leistung einer Kaution
> Das ist beim Einzug zu beachten
> Wie viel muss ich zahlen?
> Ist jede Miete erlaubt?
> Nicht jede Mieterhöhung ist auch rechtens
> Staffelmiete – die vorprogrammierte Mieterhöhung
> Zusätzliche Belastung: die Betriebskosten
> Wohnen zur Miete
> Wen darf ich in die Wohnung aufnehmen?
> Mietrecht für Tierfreunde
> Erlaubt oder verboten?
> Welche Rechte habe ich als behinderter Mieter?
> Mängel, Minderung, Modernisierung
> Wenn Sie Mängel feststellen
> Kleinreparaturen – wer holt den Handwerker?
> Wenn der Vermieter modernisieren will
> Ich möchte selbst umbauen
> Schönheitsreparaturen – Ärger beim Auszug
> Die Kündigung
> Strenge Formvorschriften
> Welche Fristen müssen beachtet werden?
> Keine Kündigung ohne Angabe von Gründen
> Wie lege ich Widerspruch ein?
> Was muss ich bei fristloser Kündigung beachten?
> Wenn die Wohnung verkauft wird
> Recht haben und Recht bekommen
> Der Vermieter hat mich verklagt
> Wie finde ich den richtigen Anwalt?
> Was kostet ein Mietprozess?
> Wann hilft mir eine Rechtsschutzversicherung?
> Lohnt sich eine Mitgliedschaft im Mieterverein?
> Stichwortverzeichnis
Wann ist eine Maklerprovision fällig? Wenn Sie die Wohnung über einen Makler anmieten, verlangt dieser von Ihnen als Provision meistens zwei, maximal drei Monatsmieten zuzüglich Mehrwertsteuer. Die Vereinbarung einer höheren Provision ist unwirksam. Den Makler müssen Sie nur zahlen, wenn es tatsächlich zum Vertragsschluss kommt und seine Tätigkeit dafür ursächlich war. Dabei kommt es nicht darauf an, ob Sie mit dem Makler einen schriftlichen Vertrag geschlossen haben. Es reicht aus, dass Sie von seiner Maklertätigkeit wussten. Er kann dann die übliche Provision verlangen. Wenn Ihnen der Makler eine Wohnung nennt, die Sie schon kennen, müssen Sie ihm dies sofort schriftlich mitteilen. Außerdem dürfen Sie sich vom Makler dann nicht durch diese Wohnung führen lassen oder bei ihm den Mietvertrag abschließen. Nur so können Sie in diesem Fall die Provisionspflicht umgehen. Der Verwalter einer Wohnung darf für deren Vermittlung keine Provision verlangen. Wenn Sie feststellen, dass der Makler bei der Verwaltung tätig ist, indem er z. B. Kaution oder Mieten einfordert, können Sie die Zahlung der Provision verweigern bzw. die bereits gezahlte Provision zurückverlangen.
Reihe/Serie | Taschenguide ; 71 |
---|---|
Sprache | deutsch |
Einbandart | Kunststoff |
Themenwelt | Sachbuch/Ratgeber ► Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft ► Immobilien / Grunderwerb |
Schlagworte | Hardcover, Softcover / Ratgeber/Recht, Beruf, Finanzen/Grunderwerb, Immobilien • HC/Ratgeber/Recht, Beruf, Finanzen/Grunderwerb, Immobilien • HC/Recht/Allgemeines, Lexika • Kündigung • Miete • Mieter • Mieterhöhung • Mieterrechte • Mietminderung • Mietrecht • Mietrecht; Ratgeber • Mietvertrag • Modernisierung • Taschenguide • Vermieter |
ISBN-10 | 3-448-07848-4 / 3448078484 |
ISBN-13 | 978-3-448-07848-0 / 9783448078480 |
Zustand | Neuware |
Haben Sie eine Frage zum Produkt? |
aus dem Bereich