101 Fallen auf dem Weg zur eigenen Immobilie
Haufe, Rudolf (Verlag)
978-3-448-07293-8 (ISBN)
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Was man beim Bauen mit dem Bauträger oder mit dem Architekten alles falsch machen kann. Beispielsweise bei der Vertragsgestaltung, den Baukosten, der Übergabe bzw. Abnahme.
INHALTE
- Von der Vertragsgestaltung über die Fertigstellung und Haftung für Mängelansprüche
- Musterschreiben auf CD-ROM können direkt in die eigene Textverarbeitung übernommen und angepasst werden
- Ärger vermeiden - Kosten sparen!
AUF CD-ROM
- Wichtige Formulare
- Verträge
- Gesetze
RA Helmut Aschenbrenner ist Schlichter und Schiedsrichter in Bausachen, Mitglied der ARGE Baurecht im DAV und Referent für Baurecht, München.
Ulrike Gantert ist Fachanwältin für Bau- und Architektenrecht sowie Schlichterin/Schiedsrichterin für Baustreitigkeiten. Sie ist in einer Münchener Baurechtskanzlei tätig und Mitglied der ARGE Bau- und Immobilienrecht im Deutschen Anwaltverein. Seit mehreren Jahren hält sie Fachseminare und publiziert zu bau- und architektenrechtlichen Themen.
Das bietet Ihnen dieses Buch:
- Soll ich ein Haus kaufen oder bauen?
- Wie viel Zeit habe ich?
- Wie individuell soll mein Haus sein?
- Mit wie vielen Ansprechpartnern habe ich es zu tun?
- Will ich von den Erfahrungen anderer profitieren?
Hauskauf – vom Angebot zum Vertrag:
- Falle 1: Kaufen Sie nicht unter Zeitdruck
- Falle 2: Tücken bei der Reservierungsvereinbarung
- Falle 3: Unsicherheiten bei der Gewährleistung
- Falle 4: Vertrag nicht kritisch geprüft
- Falle 5: Wenn die Bindefrist nicht geregelt ist
- Falle 6: Wenn der Grundbuchauszug fehlt
- Falle 7: Unklare Grundstücksgröße
- Falle 8: Vereinbaren Sie keine überhöhten Raten
- Falle 9: Wechsel der Sicherung
- Falle 10: Fehlende Freistellungserklärung
- Falle 11: Formmängel wegen Scheingeschäften und Nebenabreden
- Falle 12: Formunwirksamkeit bei bereits errichteten Gebäuden
- Falle 13: Der Notar ist kein persönlicher Interessenvertreter
- Falle 14: Die Abmachungen im Vertrag nicht hinterfragt
- Falle 15: Verdeckter Bauträgervertrag als Mittel zum Steuernsparen
- Falle 16: Unklare Regelung zu den Erschließungskosten
- Falle 17: Bindung an Mehrheitsbeschlüsse
- Falle 18: Rechte und Pflichten beim Erbbaurecht nicht überprüft
- Falle 19: Verdeckte Erhöhung eines Pauschalpreises
- Falle 20: Einschränkungen beim Leistungsverweigerungsrecht
- Falle 21: Beschränkung der Mängelansprüche geht zu weit
- Falle 22: Missverständliche Klauseln zur Beschränkung der Mängelrechte
- Falle 23: Abtretung der Mängelansprüche gegen Baubeteiligte an den Erwerber
- Falle 24: Vertragsinhalte nicht kritisch hinterfragt
- Falle 25: Wenn die Baubeschreibung fehlt
- Falle 26: Unverständliche technische Angaben in der Baubeschreibung
- Falle 27: Ungenaue Preisangaben
- Falle 28: Wenn die gewünschte Nutzung nicht klar ist
- Falle 29: Vertrag ohne Rangklauseln
- Falle 30: Ungenaue Angaben im Vertrag
- Falle 31: Fehlende Bauunterlagen
- Falle 32: Wenn Regelungen zu den Erschließungskosten fehlen
- Falle 33: Formbedürftigkeit der Sonderwunschvereinbarung
- Falle 34: Kein Anspruch auf Sonderwünsche
- Falle 35: Der Sonderwunsch als Preisfalle
- Falle 36: Der Sonderwunsch als Haftungsfalle
Hauskauf – die Bauerstellungsphase:
- Falle 37: Den angegebenen Leistungsstand einfach akzeptiert
- Falle 38: Zur Fälligkeit von Abschlagsraten
- Falle 39: Umkehr der Beweislast nach Abnahme
Hauskauf – Fertigstellung, Bezugsfertigkeit, Übergabe und Abnahme:
- Falle 40: Wenn kein Fertigstellungstermin festgelegt wurde
- Falle 41: Keine Regelung der Vertragsstrafen
- Falle 42: Einzug trotz wesentlicher Mängel
- Falle 43: Fiktion der Abnahme
- Falle 44: Abnahme trotz fehlenden Protokolls
- Falle 45: Falsche Angabe zur Grundstücksgröße
- Falle 46: Endgültige Abrechnung
- Falle 47: Klage auf Auflassung ohne vollständige Bezahlung
Hausbau auf dem eigenen Grundstück:
- Falle 48: Was umfasst der Festpreis?
- Falle 49: Kosten für die Unterkellerung
- Falle 50: Wenn eine Komplettheitsklausel fehlt
- Falle 51: Wenn die Leistungsphase 9 ausgeklammert wird
Hausbau – Verträge mit den am Bau Beteiligten:
- Falle 52: Hohe Kosten bei der Akquisition
- Falle 53: Zu schnell zu umfassend beauftragt
- Falle 54: Keine Auskunft übers Honorar
- Falle 55: Unüberlegte Honorarvereinbarung
- Falle 56: Honoraranspruch über dem Mindestsatz nur bei ausdrücklicher Vereinbarung
- Falle 57: Wenn Sie Honorare zu spät vereinbaren
- Falle 58: Keine Sicherheit bei Pauschalhonorar
- Falle 59: Angaben zu den Vertragsparteien und zum Leistungsumfang sind ungenau
- Falle 60: Vertrag ohne Kostenlimit
Hausbau – die Ausschreibungsphase:
- Falle 61: Die Angebote sind nicht vergleichbar
- Falle 62: Frühstart bei der Ausschreibung
- Falle 63: Der vorläufige Gesamtpreis ist nicht der endgültige
- Falle 64: Missverständnisse wegen „Pauschalpreis“
- Falle 65: „Pauschal“ bedeutet nicht zwingend Pauschalvertrag
- Falle 66: Das billigste Angebot ist nicht immer das beste
- Falle 67: Ungenaue Benennung der Parteien
- Falle 68: Unklare Beschreibung der geschuldeten Leistung
- Falle 69: Wenn der Verrechnungsmodus nicht klar ist
- Falle 70: Vereinbarungen zu Abschlags- und Vorauszahlungen fehlen
- Falle 71: Vereinbarungen über Nachlass oder Skonto sind ungenau
- Falle 72: Unzureichende Bestimmung der Ausführungsfristen
- Falle 73: Die Vereinbarungen über Vertragsstrafen sind unwirksam
Hausbau – die Bauerrichtungsphase:
- Falle 74: Abschlagszahlungen für Teilleistungen
- Falle 75: Tücken bei der Nachbesserung
- Falle 76: Bautenstand nicht dokumentiert
- Falle 77: Keine Reaktion auf Behinderungsanzeige
- Falle 78: Bauhandwerkersicherungsgesetz greift nicht bei privatem Hausbau
- Falle 79: Änderungs- oder Zusatzwünsche
- Falle 80: Vergütungsfolge der freien Auftraggeberkündigung
Hausbau – Fertigstellung und Abnahme:
- Falle 81: Nacherfüllungsrecht nicht eingeräumt
- Falle 82: Wenn der Vertragsstrafenvorbehalt fehlt
- Falle 83: Ende der Frist bei Nichtprüfbarkeit
- Falle 84: Sicherheitseinbehalt vorzeitig ausbezahlt
- Falle 85: Falsche Abrechnung der Regiearbeiten
- Falle 86: Aufforderung zur Preisanpassung
- Falle 87: Verzicht auf den Einbehalt
- Falle 88: Zweimonatige Prüffrist nicht beachtet
Die Gewährleistungsphase:
- Falle 89: Abtretung von Mängelansprüchen
- Falle 90: Das Recht auf Nacherfüllung
- Falle 91: Das Argument Unverhältnismäßigkeit
- Falle 92: Mängel am Gemeinschaftseigentum
- Falle 93: Rücktritt vom Vertrag
- Falle 94: Fehlende Übersicht bei der Haftung
- Falle 95: Unterschiedliche Verjährungsfristen
- Falle 96: Kurze Verjährung der Mängelansprüche beim Grundstück
- Falle 97: Verjährungshemmung durch Mahnbescheid
- Falle 98: Irrtum beim Hemmungsgrund
- Falle 99: Eine Mängelanzeige allein reicht nicht
- Falle 100: Fehler beim Berechnen der verlängerten Verjährungsfristen
- Falle 101: Verbrauch der Mängelrüge
- So legen Sie Konflikte bei
Reihe/Serie | Haufe Ratgeber Plus |
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Sprache | deutsch |
Gewicht | 362 g |
Einbandart | Kunststoff |
Themenwelt | Sachbuch/Ratgeber ► Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft ► Immobilien / Grunderwerb |
Schlagworte | Architekt • Bauen • Baurecht • Baurecht; Ratgeber • Eigenheim • Eigentumswohnung • Fallen • Fehler • Hardcover, Softcover / Ratgeber/Recht, Beruf, Finanzen/Grunderwerb, Immobilien • Hausbau • HC/Ratgeber/Recht, Beruf, Finanzen/Grunderwerb, Immobilien • Immobilienkauf • Immobilien; Ratgeber • Wohnimmobilie |
ISBN-10 | 3-448-07293-1 / 3448072931 |
ISBN-13 | 978-3-448-07293-8 / 9783448072938 |
Zustand | Neuware |
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