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Babypedia (eBook)

Elterngeld, Elternzeit, Anträge, Finanzen, Rechtsfragen, Ausstattung - Ausgabe 2024/2025 - Mit Checklisten für alle wichtigen To-dos
eBook Download: EPUB
2024
400 Seiten
Goldmann Verlag
978-3-641-32591-6 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Babypedia - Anne Nina Simoens, Anja Pallasch
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Der Bestseller jetzt als komplett aktualisierte Neuausgabe
Das unentbehrliche Service-Buch mit den wichtigsten Informationen rund um Schwangerschaft und das erste Jahr mit dem Baby. Hier finden werdende und frischgebackene Eltern alles, was sie wissen müssen:

? Checklisten für die To-dos vor und nach der Geburt,

? Behördengänge aller Art: von Mutterschutz über Elternzeit bis Kindergeld,

? Infos zu Kinderwagen, Tragehilfen und Co.,

? Kurse für Eltern und Baby

? Versicherungen und Geldanlage,

? die nützlichsten Apps, Websites und Bücher.

Dieses einzigartige Nachschlagewerk versammelt alles, was den Alltag mit Baby leichter macht.

Jetzt komplett aktualisiert - mit allen wichtigen Neuerungen zur Elterngeld, Elternzeit, Reisedokumenten und vielem mehr.

Anne Nina Simoens ist Juristin und lebt mit ihrem Mann und ihren beiden Söhnen momentan in Amsterdam. Nach der Geburt ihres ersten Sohnes schaffte sie es noch, ihn - wie von der Krankenkasse verlangt - seine Versichertenkarte selbst unterschreiben zu lassen, wurde dann aber fast von Behördendschungel und biometrischen Baby-Passfotos zur Verzweiflung getrieben.

Checkliste:
Alle To-dos auf einen Blick


In der Schwangerschaft

Was

Wann/weshalb

Wo

Notwendige
Unterlagen/
Formulare

Erledigt am

Mutterpass ausstellen lassen

Wird nach Feststellung der Schwangerschaft ausgestellt. Dort werden im Laufe der Schwangerschaft die wichtigsten medizinischen Daten eingetragen.

Vom Gynäkologen oder der Hebamme

Mitteilung der Schwangerschaft an den Arbeitgeber

Möglichst bald, eine bestimmte Frist gibt es nicht. Jedoch greifen fast alle Schutzbestimmungen des Mutterschutzgesetzes erst mit Bekanntgabe der Schwangerschaft.

Mündliche oder schriftliche Mitteilung an den Arbeitgeber

Falls die Information dem Arbeitgeber nicht reicht: Kopie aus dem Mutterpass bzw. eine Bescheinigung des Arztes / der Hebamme.

Gehaltsnachweise (bei Angestelltentätigkeit)

Zur Beantragung des Elterngelds müssen Arbeitnehmerinnen die Gehaltsnachweise der letzten zwölf Monate vor der Geburt/Beginn des Mutterschutzes vorlegen (wer nebenbei noch selbstständig ist, eventuell sogar für den Zeitraum des Kalenderjahres vor der Geburt). Wer die Gehaltsnachweise nur elektronisch erhält: bereits daran denken, alle für später verfügbar zu halten.

Rücksprache mit der Krankenkasse

Zur Klärung, wie die Krankenversicherungs-Situation nach Ende der Mutterschutzfrist aussieht. ( »Krankenversicherung für Eltern und Kind«)

Krankenversicherungs-Check

Um zu klären, welche Leistungen die Krankenversicherung rund um die Schwangerschaft, Geburt und Nachsorge übernimmt. Eventuell private Zusatzversicherung, zum Beispiel für Krankenhausaufenthalt oder (für Selbstständige) Krankentagegeldversicherung abschließen, um auch während der Mutterschutzfristen Geld zu bekommen. Achtung, Wartefristen beachten!

Mutterschaftsgeld beantragen

( »Mutterschaftsgeld«)

Es gibt keine gesetzliche Frist, aber möglichst frühzeitig, um das Mutterschaftsgeld pünktlich zum Beginn der Mutterschutzfrist zu erhalten.

Bei der Krankenkasse bzw. für Privat- oder Familienversicherte beim Bundesamt für Soziale Sicherung bzw. für Selbstständige mit Krankentagegeldanspruch beim Krankenversicherer

Für den Bezugszeitraum vor der Geburt: »Zeugnis über den mutmaßlichen Tag der Entbindung«, ausgestellt vom Arzt oder der Hebamme (der Arbeitgeber ist in der Regel dankbar für die Zusendung einer Kopie). Für den Bezugszeitraum nach der Geburt ist die Geburtsurkunde des Kindes nachzureichen.

Elternzeit anmelden*

( »Elternzeit«)

Spätestens sieben Wochen vor dem geplanten Geburtstermin

Schriftlich beim Arbeitgeber

*betrifft zu diesem Zeitpunkt in der Regel nur Väter, die direkt nach der Geburt Elternzeit nehmen wollen – siehe ansonsten Checkliste »Nach der Geburt«

Was sonst noch hilfreich sein könnte


Was

Wann, weshalb und wo

Erledigt am

Wie wird das Kind krankenversichert?

( »Krankenversicherung für Eltern und Kind«)

Informationen beim infrage kommenden Krankenversicherer einholen und gegebenenfalls bereits ein Anmeldeformular für das Kind zuschicken lassen.

Rentenversicherung

( »Elternzeit«

Wer nicht in die gesetzliche Rentenversicherung zahlt: Überlegen, wie Rentenbeiträge während des Mutterschutzes / der Elternzeit geleistet werden.

Vaterschaftsanerkennung beurkunden lassen (betrifft nur nicht miteinander verheiratete Eltern)

( »Vaterschaftsanerkennung«)

Will man noch vor der Geburt eine Vaterschaftsanerkennung abgeben, kann der Vater gleich von Anfang an in der Geburtsurkunde eingetragen werden. Auch das gemeinsame Sorgerecht könnte dann bereits vor der Geburt erklärt werden.

Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht abgeben (betrifft nur nicht miteinander verheiratete Eltern)

( »Erklärung über das gemeinsame Sorgerecht«)

Die Sorgeerklärung kann jederzeit abgegeben werden, auch schon vor der Geburt. Sie muss öffentlich beurkundet werden, was beim Jugendamt oder Notar (kostenpflichtig) erfolgen kann.

Einkünfte neben dem Elterngeld

Erwartet man während des Elterngeldbezugs weitere Einkünfte (wie anteilige Tantiemen, Weihnachts-/Urlaubsgelder oder sonstige Einnahmen), reduzieren diese unter Umständen das Elterngeld. Tipp: Rechtzeitig bei der zuständigen Elterngeldstelle erkundigen, ob diese Gelder bei der Elterngeldberechnung berücksichtigt werden oder es etwas ändern würde, falls man sie zum Beispiel erst im Anschluss an das Elterngeld ausgezahlt bekäme.

Geburtsklinik suchen und sich dort zur Entbindung anmelden

( »Die Geburt: Klinik, Geburtshaus oder zu Hause?«)

Hebamme suchen

( »Die Hebamme«)

Kita-/Krippenplatz suchen

( »Baby wird betreut«)

Zwischenzeugnis vom Arbeitgeber ausstellen lassen (bei Angestellten)

Mit dem Arbeitgeber über den Wiedereinstieg sprechen

Entscheiden, ob man das Nabelschnurblut eventuell spenden oder einfrieren lassen will

( »Nabelschnurblut: Spenden oder einfrieren?«)

Nach der Geburt


Was

Wann

Wo

Notwendige Unterlagen/Formulare

Erledigt am

Anmeldung des Kindes und Beantragung der Geburtsurkunde

Die Anmeldung muss innerhalb von sieben Tagen nach der Geburt erfolgen. Das Standesamt stellt die Geburtsurkunde aus sowie automatisch die (eventuell) benötigten Durchschriften für:

  • Antrag auf Kindergeld (wobei diese Durchschrift nur noch selten verlangt wird)
  • Antrag auf Elterngeld
  • Antrag auf Mutterschaftsgeld für die Zeit des Mutterschutzes nach der Geburt

Bei dem Standesamt, in dessen Zuständigkeitsbereich das Kind geboren wurde. Teilweise übermitteln die Geburtskliniken die Geburtsdaten...

Erscheint lt. Verlag 17.7.2024
Sprache deutsch
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Gesundheit / Leben / Psychologie Schwangerschaft / Geburt
Schlagworte 2024 • Alleinerziehende • Babybett • Beikost • Doula • eBooks • Eltern • Elterngeld • Elternzeit • Entbindung • Familiengeld • Familienversicherung • Flaschennahrung • Geburt • Geburtsvorbereitungskurs • geschwängert • Gesundheit • guter hoffnung • Hausgeburt • Hebamme • Kindergeld • Kinderpass • Kindersicherung • Kinderwagen • Kinderzuschlag • kliniktasche • Kreißsaal • Mutterschaftsgeld • Mutterschutz • Nabelschnurblut • Namensrecht • Neuerscheinung • Ratgeber • Rückbildung • Schwanger • Schwangerschaft • Schwangerschaftsbuch • schwanger werden • Sorgerecht • Stillen • Unterhaltsvorschuss • Vaterschaftsanerkennung
ISBN-10 3-641-32591-9 / 3641325919
ISBN-13 978-3-641-32591-6 / 9783641325916
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