Bewerben auf Juniorprofessuren und Professuren (eBook)
228 Seiten
Campus Verlag
978-3-593-45490-0 (ISBN)
Mirjam Müller arbeitet als Personalentwicklerin an der Universität Konstanz. Berufliche Stationen führten die Historikerin von einem Wirtschaftsunternehmen ins Wissenschaftsmanagement. Als Wissenschaftscoach hat sie zahlreiche Postdocs auf dem Weg zu ihrer ersten Professur und in Berufsfelder außerhalb der Wissenschaft begleitet.
Mirjam Müller arbeitet als Personalentwicklerin an der Universität Konstanz. Berufliche Stationen führten die Historikerin von einem Wirtschaftsunternehmen ins Wissenschaftsmanagement. Als Wissenschaftscoach hat sie zahlreiche Postdocs auf dem Weg zu ihrer ersten Professur und in Berufsfelder außerhalb der Wissenschaft begleitet.
2.Das Verfahren
Berufungen von Professuren sind komplexe Verfahren. Ihnen liegen bundes- und landesweite Gesetze, hochschulinterne Verfahrensregelungen und regelhafte Traditionen zugrunde. Die Durchführung dauert meist zwölf bis achtzehn Monate. Für Universitäten ist es essenziell, Berufungsverfahren juristisch korrekt durchzuführen, um nach Möglichkeit eine rechtliche Anfechtung zu vermeiden. Um Kommissionen bei der organisatorischen, aber auch bei einer rechtssicheren Umsetzung des Verfahrens zu unterstützen, haben viele Universitäten in den letzten Jahren Stabsstellen mit professionellen Berufungsmanager*innen eingerichtet.
In diesem Kapitel wird zunächst der Ablauf des Berufungsverfahrens vorgestellt, bevor auf die Zusammensetzung der Berufungskommission, die Auswahlkriterien sowie Faktoren des Verfahrens eingegangen wird, die Sie beeinflussen oder auch nicht beeinflussen können.
2.1Ablauf des Berufungsverfahrens
Der Ablauf eines Berufungsverfahrens umfasst an deutschen Universitäten in der Regel zwölf Schritte (Abbildung 1), an denen verschiedene Gremien der Institution und teilweise auch die ministerielle Aufsichtsbehörde beteiligt sind. Die Verfahrensschritte sind grundsätzlich für W1-, W2- und W3-Professuren gleich, auch wenn für Juniorprofessuren ein vereinfachtes Verfahren durchgeführt werden kann.
Abbildung 1: Ablauf von Berufungsverfahren aus der Perspektive von Universitäten
Freigabe der Stelle
Erster offizieller Verfahrensschritt ist die Freigabe und Einrichtung der Stelle. Gemeint ist die Genehmigung, dass eine Professur aus dem Stellenplan der Universität für das entsprechende Fachgebiet genutzt werden kann. Hintergrund ist, dass die meisten öffentlich-rechtlichen deutschen Universitäten aus ihrem vom Bundesland zur Verfügung gestellten Budget nicht flexibel Stellen schaffen können. Stellen aus Haushaltsmitteln liegt ein Stellenplan zugrunde, der innerhalb der Universität beschlossen und in der Regel vom Wissenschaftsministerium des Bundeslandes genehmigt werden muss. Die Anzahl der W1-, W2- und W3-Professuren, die dort festgeschrieben ist, kann durch die Universität in der Regel nur bei der Einrichtung zweit- und drittmittelfinanzierter Professuren, etwa aus Stiftungsmitteln oder aus durch Bundes- und Landesmittel finanzierten Sonderprogrammen, überschritten werden.
Entsprechend ist der erste Schritt bei der Besetzung einer Professur die Identifikation einer Stelle im Stellenplan und der Beschluss, dass diese Stelle mit einer Professur einer bestimmten Schwerpunktsetzung oder Denomination neu- bzw. wiederbesetzt werden soll. Dieser Beschluss wird in der Regel auf dem klassischen Gremienweg (Verabschiedung durch Institut, Fakultät, Senat und Rektorat/Präsidium) herbeigeführt. Im Vorfeld finden Abstimmungen zwischen Fach und Rektorat/Präsidium statt. In diesen wird erörtert, welches Fach die Professur vertritt, wie die Berufungskommission zusammengesetzt werden soll, welches Bewerber*innenfeld erwartet wird und welche Ausstattung zur Verfügung gestellt werden kann.
Der Standardfall ist eine fachlich ähnliche Wiederbesetzung der Professur nach Wegberufung oder Emeritierung des oder der bisherigen Stelleninhaber*in. Die Planung ist eingebettet in die Struktur-, Forschungs- und Lehrplanung der Universität. Aus strategischen Gründen, etwa bei einer Eckprofessur für die Beantragung eines Forschungsverbunds oder bei der Einrichtung eines neuen Studiengangs, kann die Universität die Denomination ändern, die Professur einem anderen Fach zuordnen oder eine andere Besoldungsgruppe ausschreiben, also beispielsweise statt einer W2- oder W3-Professur eine W1-Professur.
Einsetzung der Berufungskommission
Aufgabe der Berufungskommission ist es, den Auswahlprozess durchzuführen und den universitären Gremien eine Berufungsliste mit Personen vorzuschlagen, die für die Professur in Frage kommen. Die Zusammensetzung der Berufungskommission wird allgemein durch die Landeshochschulgesetze und konkreter durch universitätsinterne Satzungen, Ordnungen oder Richtlinien festgelegt. Grundsätzlich sind Professor*innen, wissenschaftliche Mitarbeitende und Studierende vertreten, wobei die Professor*innen die Mehrheit der stimmberechtigten Mitglieder stellen. Details zu Zusammensetzung und Dynamiken der Berufungskommission finden Sie in Kapitel 2.2.
Anhand der vorgeschriebenen Zusammensetzung schlägt in der Regel die Fakultät in Einvernehmen mit der Hochschulleitung vor, welche Personen als Mitglieder der Berufungskommission an der Besetzung der Stelle beteiligt werden. So können verschiedene fachliche Strömungen repräsentiert, relevante interne Forschungsstrukturen vertreten oder die Meinungsführer*innen des Instituts oder der Fakultät entsendet werden. Als externe Mitglieder werden Fachvertreter*innen angefragt, die der Fakultät durch Kollaborationen verbunden sein können. Hinzu kommen universitäre Funktionsträger*innen. Der Vorschlag zur Zusammensetzung der konkreten Berufungskommission wird über den Gremienweg (Institut, Fakultät, Senat) verabschiedet. Dies kann gleichzeitig mit dem Beschluss zur Freigabe der Stelle geschehen.
Um sicherzustellen, dass die Mitglieder der Berufungskommission unvoreingenommen und unabhängig urteilen können, haben Universitäten Regelungen zum Umgang mit Befangenheit zwischen Kommissionmitgliedern und Bewerber*innen erlassen, die festlegen, welche persönlichen oder vorherigen Arbeitsbeziehungen einer Beteiligung am Auswahlverfahren entgegenstehen.12 Sollte sich im Laufe des Verfahrens herausstellen, dass sich eine Person beworben hat, die eine zu enge wissenschaftliche Beziehung mit einer an der Auswahl beteiligten Person hat, kann es vorkommen, dass das entsprechende Mitglied der Berufungskommission im Laufe des Verfahrens aussetzt und durch eine andere Person vertreten wird.
Ausschreibung der Professur
Die Landeshochschulgesetze regeln, dass Stellen für Hochschullehrer*innen öffentlich und im Regelfall international auszuschreiben sind. Es können Ausnahmen von der Ausschreibungspflicht vorgesehen sein, etwa bei der Berufung von einer Tenure-Track-Professur auf eine Lebenszeitprofessur. Die Stellenanzeigen für Professuren werden üblicherweise auf der Webseite der Universität, in überregionalen Zeitungen und deren Internet-Stellenbörsen, in Fachjournalen, den Mailinglisten der Fachgesellschaften oder beispielsweise dem europäischen Forschungsstellenportal EURAXESS13 veröffentlicht.
Ausschreibungen für Professuren sind meist ähnlich aufgebaut. Sie benennen die konkrete Schwerpunktsetzung bzw. Denomination der Professur und ihre Ansiedlung in einem bestimmten Institut, gegebenenfalls auch in weiteren Forschungsstrukturen. Beschrieben wird, in welchen Forschungsgebieten und Methoden der oder die zukünftige Stelleninhaber*in ausgewiesen sein und in welchen Lehrgebieten oder Studiengängen Lehre gehalten werden soll. Schließlich weist die Ausschreibung in der Regel darauf hin, welche Unterlagen in welcher Form an wen einzureichen sind und wer als Ansprechperson für Rückfragen zur Verfügung steht (siehe Kapitel 3). Oft wird der Ausschreibungstext bereits mit der Freigabe der Professur verabschiedet bzw. der Text dem Beschluss beigefügt. In diesem Fall werden die dort formulierten Kriterien von universitären Gremien, wie Institutsrat oder Strukturkommission, und nicht von der Berufungskommission zusammengestellt.
Zusätzlich zur öffentlichen Ausschreibung der Professur setzen viele Universitäten Methoden der...
Erscheint lt. Verlag | 13.9.2023 |
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Verlagsort | Frankfurt am Main |
Sprache | deutsch |
Themenwelt | Sachbuch/Ratgeber ► Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft ► Bewerbung / Karriere |
Schlagworte | Berufungskommission • Berufungsverhandlung • Bewerbung • Coaching • Nachwuchswissenschaftler • vorsingen • Wissenschaftskarriere |
ISBN-10 | 3-593-45490-4 / 3593454904 |
ISBN-13 | 978-3-593-45490-0 / 9783593454900 |
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