Höfe in Wedel (eBook)
400 Seiten
Books on Demand (Verlag)
978-3-7557-9411-0 (ISBN)
Der Autor Lütje Behnken aus Wedel/Fredenbeck ist in Ober Ochtenhausen, 28?km von Wedel entfernt, auf dem Hof seiner Eltern aufgewachsen und hat 1963 seine Frau Maria, Hoferbin in Wedel, geheiratet. Er absolvierte eine Ausbildung zum Landwirt, war in diesem Beruf bis 1994 tätig. Nach Eintritt in den Ruhestand wandte er sich dann seiner Leidenschaft zu, lokal-historische Forschungen zu betreiben.
Teil I - Einführung
Es soll hier nicht wiederholt werden, was in der Dorfchronik von Wedel „uuidula“ (W. Holst) schon genannt ist, sondern es sollen Hinweise gegeben werden für die Leser, die das Buch uuidula nicht kennen. Walter Holst schreibt auf Seite 186 in uuidula, daß auf 31 Wedeler Höfen Landwirtschaft betrieben wurde, heute, 35 Jahre später, sind es durch den Strukturwandel nur noch fünf Betriebe. Es hat sich also ein gewaltiger Wandel vollzogen. Mit der Aufgabe der Landwirtschaft verändert sich gebäudemäßig nach und nach auch das Bild eines Hofes und des Dorfes. Zum Teil wird nach Aufgabe der Landwirtschaft der Resthof verkauft und seine Hofgeschichte droht in Vergessenheit zu geraten. Aus diesem Grunde habe ich versucht, alles Wissenswerte über die einzelnen Wedeler Höfe zu sammeln und in diesem Buch darzustellen, sowohl die Geschichte, als auch die Namen und Daten der Bewohner der alten Höfe.
Über das Leben und den technischen Fortschritt auf den Höfen schreibt Friedrich Wilhelm Wiedemann, Pastor in Bargstedt von 1854 bis 1895, in seinen „Anmerkungen“.3 Auszüge, die auch Wedel betreffen könnten, finden wir hier eingefügt und unter „Anmerkungen des Friedrich Wilhelm Wiedemann“ in Teil II S.→.
Das Dorf Wedel bestand bis 1800 aus 4 Höfen, einer Kate (wurde später ein Halbhof) und dem Kuhhirtenhaus. Zeitweise lag in Wedel ein Hof „wüst“, er war also „unbemeiert“.4
Der Bauer war jahrhundertelang bis ins 19. Jahrhundert nicht Eigentümer von Grund und Boden, sondern nur erblicher Pächter. Das Haus und Vieh gehörten ihm, der Boden dem Grundherren. Das waren meistens Adelige, die Kirche oder ein Kloster. Das Dorf Wedel gehörte dem Kloster „Unsere lieben Frauen“ in Stade, an das die Abgaben entrichtet wurden.
Der Bauer konnte also den Hof nicht verkaufen, wohl aber vererben, mit
Genehmigung des Grundherrn. Im Meierbrief 5 wurden die jährlichen Abgaben geregelt.
Wiedemann schreibt dazu: „Der Hof mußte beim Antritt eines Erben oder Käufers außergewöhnliche Pflichten leisten. Der Besitzer war in seinen Handlungen beschränkt, durfte ohne Genehmigung des Gutsherrn nicht heiraten, nicht Kinder aussteuern, nicht Land verkaufen oder vertauschen. Weltliche und geistliche Gutsherren lagen mit ihren Forderungen auf ihm wie eine drückende Last .“
Wenn ein Hof weitervererbt wurde, durfte der Übernehmer gleichzeitig heiraten. Es wurde ein Ehe-und Erbvertrag zwischen den Familien der Brautleute geschlossen und ein neuer Meierbrief zwischen dem Grundherrn und dem Hofübernehmer erstellt. Dieser Zustand dauerte bis kurz nach 1800, als unser Gebiet für einige Jahre unter französische Verwaltung kam; durch Napoleon 1806 bis 1814. Die Gesetze des Königreiches Hannover waren außer Kraft gesetzt, und es durften Höfe geteilt und neue Höfe gegründet werden.
Der Haupthof Wedel Nr.5 wurde 1806 in zwei Halbhöfe aufgeteilt. Dadurch entstand der Halbhof Wedel Nr.7. Außerdem kauften sechs bisherige Häuslinge um 1811 – 1814 Flächen von Wedeler Höfen und gründeten eine neue Anbaustelle. Man nannte sie Neubauer, Anbauer, Beibauer oder auch Abbauer. Es entstanden die Hofstellen Wedel Nr. 1, 2, 3, 6, 13 und 19, (Gründungsdokumente einer Hofstelle finden sich bei einigen Hofbeschreibungen.)
Im Jahr 1831 wurde im Königreich Hannover das Ablösungsgesetz erlassen. Der Bauer konnte sich vom Grundherrn freikaufen. Dafür mußte er ihm die 25-fache Summe der jährlichen Abgaben zahlen. Um das finanzieren zu können, wurde 1840 die „Landeskreditanstalt Hannover“ gegründet. Walter Holst schreibt in uuidula auf Seite 77 über das Ablösungsgesetz vom 10. Nov. 1831: „Alle Zehnten, Meier-Gefälle und sonstige Lasten wurden ablösbar gemacht“. (s. Hofgeschichte Wedel Nr.8: S. →) betreffend die Ablösung des Meierverbandes des Vollhöfners Hinrich Gerken zu Wedel
1863, Das Amt Himmelpforten
Außerdem wurde im Jahr 1825 im Königreich Hannover die
Gemeinheitsteilungsordnung 6
erlassen. Sie erlaubte den Bauern, die bisher gemeinschaftlich genutzten Flächen, die „Allmende“, zur privaten Nutzung entsprechend der Größe ihrer Höfe und ihrer bisherigen Berechtigungen unter sich aufzuteilen. Der entsprechende Wedeler
„Theilungs-und Verkoppelungs-Rezeß“
wurde am 17. Februar 1840 von 21 Teilnehmern (Bauern) in der Gaststube Wedel Nr.11 unterschrieben.
Wiedemann: „1874 Juni 20. In diesen Tagen ist das Gesetz gegeben, daß jeder Bauer die freie Verfügbarkeit über seinen Grundbesitz hat und seinen Hof teilen und stückweise verkaufen kann. Bislang war ihm nur erlaubt, den Hof in zwei Hälften zu zerlegen. Wollte er ihn in mehrere Teile zerlegen, so bedurfte er der obrigkeitlichen Genehmigung. Durch dies Gesetz werden wohl allmählich viele kleine Bauerstellen entstehen, weil die Veräußerung so erleichtert ist“
Man heiratete in den Dörfern unter Seinesgleichen, d.h. innerhalb der verschiedenen bäuerlichen Schichten. Da waren anfangs nur die Hofbesitzer (Hausmann, Baumann ) und über ihnen die Mühlenbesitzer, die neben ihrem Hof noch eine Mühle betrieben. Diese galten als die Wohlhabenden. Hier im Umkreis waren das die Wind-und Wassermühlen in Fredenbeck, Deinste, Hagen, Mulsum, Malstedt, Plönjeshausen, Kakerbeck und Bokel bei Ahlerstedt. Diese Müllerfamilien heirateten oft untereinander. Die Mühlenbesitzer waren im gleichen Rang mit dem Pastoren, Organisten, Vogt und dem „Chirurgus“ (Arzt).
Ein Beispiel:
Am 29.01.1717 wird in Selsingen in der Kirche Johann Sieben, Sohn des Johann Sieben, Müller in Malstedt, getauft. Taufzeugen sind 1. Nicolaus Mahler, Vogt in Selsingen, 2. Marius Fayen, Selsingen, 3. Diederich von der Lieth, Horneburg, 4. Margaretha Seba, Bülkau, 5. Margaretha Neumann, Fredenbecker Mühle.
Oder eine Taufe mit Wedel-Bezug am 12.12.1718 in Selsingen:
Louise Regina Maria Elisabeth Mahler, Vater Nicolaus Mahler, Vogt in Selsingen , Mutter Regina Salome
TZ: 1.Frau Drostin Quitern von Zeven; 2.mea uxor (Frau des Pastor Steller in Selsingen); 3. Frau Pastorin Wilkens von Oldendorf; 4. Frau Vogtin Homfeld von Wedel; 7 5. Pastor Kruckenberg von Mülheim Dazu paßt der Eintrag im Kirchenbuch Mulsum als Bestätigung:
Gestorben ist am 16.04.1728 Detlev Reinhold Homfeld, Vogt, sein 2. Kind wurde in Wedel geboren am 12.04.1718, Der Vogt wird auf dem Haupthof Wedel Nr.5 gewohnt haben.
Durch die Hofneugründungen ab 1800 entstand die Gruppe der
Neu-oder Kleinbauern bzw. Brinksitzer.
Fast alle waren vorher Häuslinge gewesen. Um eine neue Hofstelle zu finanzieren, wurde vielfach von einer Privatperson, später von einer Sparcasse eine Hypothek aufgenommen, die im Hypothekenbuch amtlich dokumentiert und abgesichert wurde.
Zur niedrigsten sozialen Schicht im Dorf gehörten
die Häuslinge,
sowie die Kuhhirten, Schäfer, Knechte und Mägde. Jeder Bauer hatte seinen eigenen Schäfer, der Kuhhirte war von der Dorfgemeinschaft angestellt und wohnte im dorfeigenen Kuhhirtenhaus.
„Das Dorf hatte gemeinschaftliche Hirten für Kühe, Schweine und Gänse. Nur die Schafherde ließ jeder Besitzer gesondert auf die Weide treiben. Auf den Gemeinheitsgründen durfte niemand Land urbar machen.“ 8
In den vergangenen Jahrhunderten gehörten die Häuslinge zur landwirtschaftlichen Unterschicht. Sie hatten weder Grundbesitz noch ein eigenes Haus. Das klingt negativ, trotzdem waren die Häuslingsstellen begehrt.
Der Häusling arbeitete beim Bauern für freie Wohnung, z.T. freie Kost, sowie für die Nutzung landwirtschaftlicher Flächen, die dem Eigenbedarf seiner Familie und zur Futtererzeugung seiner Haustiere dienten. Er bewohnte mit seiner Familie das zum Hof gehörende Nebenhaus (Häuslingshaus) oder eine Wohnung in einem anderen Gebäude auf dem Hof, oft lebenslang. Die Bearbeitung seiner Flächen wurde vom Hof aus unentgeltlich mit erledigt. Bei Bedarf halfen auch seine Frau und evtl. die Kinder auf dem Hof mit.
Kinderreiche Familien gaben manchmal ein Kind in eine Bauernfamilie, wo es gegen Mithilfe in Haus und Hof aufwachsen konnte, bis zur Konfirmation oder auch länger. Darüber schreibt Claus Burfeindt, Sohn eines Häuslings in Schwinge als Betroffener, der bei Familie Gerken, Wedel Nr.8, in den Jahren um 1900 aufgewachsen ist. (s. Teil II, S. →)
Jungen verdienten sich das erste Taschengeld im Herbst mit dem Verkauf von Krammetsvögeln (Amseln, Drosseln), die sie zum Händler mitnahmen, wenn sie im Kirchdorf zum Konfirmandenunterricht gingen. Die Vögel wurden mit einer selbstgebauten Schlinge aus Zweigen und Pferdehaar, „Bügel“ oder „Schnaddel“ genannt,...
Erscheint lt. Verlag | 9.3.2022 |
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Sprache | deutsch |
Themenwelt | Sachbuch/Ratgeber |
ISBN-10 | 3-7557-9411-X / 375579411X |
ISBN-13 | 978-3-7557-9411-0 / 9783755794110 |
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