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SteuerSparBuch 2021/2022 -  Andrea Müller-Dobler

SteuerSparBuch 2021/2022 (eBook)

Für Lohnsteuerzahler und Selbständige (Ausgabe Österreich)
eBook Download: EPUB
2021 | 27. Auflage
496 Seiten
Linde Verlag Wien Gesellschaft m.b.H.
978-3-7094-1189-6 (ISBN)
Systemvoraussetzungen
23,99 inkl. MwSt
(CHF 23,40)
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Ob angestellt oder selbständig: Jeder will Steuern sparen. Doch das Steuerrecht ist ein Dschungel, den der Laie kaum durchblickt. Verständlich und praxisnah aufbereitet, enthält auch das SteuerSparBuch 2021/2022 wieder alles Wissenswerte über Freibeträge und Absetzbeträge, Lohnsteuerbegünstigungen, Sozialversicherung, Einkommen- und Umsatzsteuer, Gewinnermittlung für Selbständige sowie Tipps für steueroptimales Verhalten.


Das SteuerSparBuch bietet Ihnen einen übersichtlichen Wegweiser durch alle Neuerungen und zeigt in einer klaren, einfach nachvollziehbaren Form, wie Lohnsteuerzahler und Selbständige ihre persönlichen Möglichkeiten zum Steuersparen optimal nutzen können.



Richterin am Bundesfinanzgericht.

Einleitung


1. Umgang mit dem Finanzamt


Welche Abteilungen gibt es im Finanzamt?


Die weit verbreitete Scheu vor Behörden lässt sich erfahrungsgemäß leicht abbauen, wenn man den Aufbau und den Arbeitsablauf kennt. An allen Standorten des Finanzamtes Österreich gibt es so genannte Infocenter, die als Anlauf- und Servicestelle fungieren. Insgesamt besteht das Finanzamt Österreich bzw der Standort aus folgenden Bereichen bzw Abteilungen:

Team

Anlaufstelle für

Aufgaben

Infocenter

Alle Bürger

Erteilung von Auskünften

Entgegennahme von Formularen

Neuaufnahmen von Betrieben

Allgemeinveranlagung

Private

Arbeitnehmerveranlagung

Beihilfengewährung

Betriebsveranlagung und -prüfung

Unternehmen

Veranlagung von Einkommen-, Umsatz-

Körperschaftsteuer usw

Betriebsprüfung

Abgabensicherung

Alle Betroffenen

Einhebung und Verbuchung von Abgaben
Zwangsweise Einbringung von Abgaben

Fachbereich

Alle Betroffenen, insbes Wirtschaftstreuhänder

Fachliche Koordinierung, schwierige Rechtsmittel

Geschäftsleitung und Fachbereich (Vorstand, Fachvorstand)

Alle Betroffenen

Gesamtleitung des Finanzamtes

Die lokalen Dienststellen werden von Dienststellenleitern geführt.

Ab 1.1.2021 erfolgt eine Modernisierung der Steuer- und Zollverwaltung. Diese soll zu einer gleichmäßigeren Arbeitsaufteilung innerhalb des Finanzamtes Österreich führen. Grund für diese Umstrukturierung sind große externe und interne Herausforderungen wie Digitalisierung und Globalisierung in Gesellschaft und Wirtschaft, komplexer werdende Rechtssysteme und die Altersstruktur der Mitarbeiter der Finanzverwaltung.

Die derzeitigen Finanzämter sollen von 40 auf 33 Dienststellen und die derzeitigen Zollämter von 9 auf 5 Dienststellen zusammengelegt werden.

Ab 1.1.2021 treten an Stelle der bisherigen Finanz- und Zollämter mit bundesweiter Zuständigkeit

  1. das Finanzamt Österreich (FAÖ),
  2. das Finanzamt für Großbetriebe (FAG),
  3. das Zollamt Österreich (ZAÖ),
  4. das Amt für Betrugsbekämpfung (ABB) und
  5. der Prüfdienst für Lohnabgaben und Beiträge (PLB; bereits seit 1.7.2020 bzw Vorversion seit 1.1.2020).

Durch die neue österreichweite Zuständigkeit der Behörden soll es in Hinkunft bei einem Wohnsitzwechsel auch nicht mehr zu Aktenabtretungen mit neuen Steuernummer kommen.

Alle bei den Abgabenbehörden anhängigen Verfahren werden mit 1.1.2021 automatisch auf die neuen Organisationseinheiten (FAÖ, FAG, ABB, ZAÖ) übergeleitet.

Erhält man vom Finanzamt auch Auskünfte?


Nach dem Auskunftspflichtgesetz sind alle Organe des Bundes verpflichtet, mündliche, telefonische, telegrafische, schriftliche oder fernschriftliche Anfragen ohne unnötigen Aufschub, spätestens aber binnen acht Wochen, zu beantworten. Auskünfte (idR des Arbeitgebers) über die Lohnsteuer sind vom Finanzamt der Betriebsstätte auch schriftlich innerhalb von 14 Tagen zu beantworten. Auskünfte über Rechtsfragen im Zusammenhang mit Umgründungen, Unternehmensgruppen, dem internationalen Steuerrecht, dem Umsatzsteuerrecht und dem Vorliegen von Missbrauch von Gestaltungsmöglichkeiten des privaten Rechts können auf Antrag als verbindliche Auskünfte verlangt werden. Diese Auskunftsbescheide werden von der Finanz tunlichst innerhalb von zwei Monaten erlassen, sie sind aber kostenpflichtig (Höhe abhängig von der Unternehmensgröße des Antragstellers).

Schriftliche Anfragen bieten den Vorteil, die Antwort schwarz auf weiß zu erhalten. Bei telefonischen oder mündlichen Auskünften kann man dagegen über einzelne Probleme detaillierter diskutieren, ohne sich jedoch später erfolgreich auf die erteilte Auskunft berufen zu können. Auskünfte per E-Mail sind grundsätzlich nicht vorgesehen, dafür gibt es FINANZOnline. Schnelle Auskünfte gibt es aber übers Internet (www.bmf.gv.at). An wen man sich wenden kann:

  • Erste Adressaten für allgemeine inhaltliche Fragen sind die speziell geschulten Mitarbeiter im so genannten Infocenter.
  • Für Fragen zu konkreten Akteninhalten oder zu geplanten Maßnahmen mit steuerlichen Auswirkungen stehen die Bearbeiter der jeweiligen Teams zur Verfügung.
  • Für spezielle rechtliche Fragen gibt es in den Finanzämtern den so genannten Fachbereich, der zu allem Rede und Antwort steht.
  • In jenen Fällen, in denen man mit seinem Finanzamt menschlich nicht zurechtkommt, bleibt als Ansprechpartner noch der Ombudsdienst des Finanzministeriums. Der Steuerombudsdienst ist per E-Mail unter steuerombudsdienst@bmf.gv.at sowie postalisch unter Bundesministerium für Finanzen, Johannesgasse 5 in 1010 Wien erreichbar.
  • Für Fragen rund um FINANZOnline steht österreichweit zum Ortstarif von Montag bis Freitag, 8.00 Uhr bis 17.00 Uhr, unter 050 233 790 eine Hotline zur Verfügung.
  • Für telefonische Bestellungen von Formularen steht österreichweit zum Ortstarif von Montag bis Donnerstag, 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr, und Freitag, 7.30 Uhr bis 12.00 Uhr, unter 050 233 710 dieselbe Hotline zur Verfügung.

In den Finanzämtern wurde ein zentrales Auskunftsservice installiert, das unter folgenden Telefonnummern erreichbar ist:

  • 050 233 233 für Privatpersonen
  • 050 233 333 für Unternehmen
  • 050 233 770 Corona-Hotline zu steuerrechtlichen Erleichterungen und Kurzarbeit

Überdies können Sie Fragen ans Finanzamt auch in einem Internet-Chat klären (https://chat.bmf.gv.at/).

Die oa Telefonnummern ersetzen alle bisher vorhandenen lokalen Telefonnummern.

Bei gezielten Fragen zum konkreten Verfahren, also insbesondere für Steuerberater, gibt es die direkte Wahl in alle Teams ohne Umweg über das Infocenter: 050 233 433 + Finanzamtsnummer zweistellig + Teamnummer zweistellig (beides ist auf allen Zusendungen des Finanzamtes ersichtlich).

Um die Adressen, Telefon- und Telefaxnummern immer bei der Hand zu haben, ist im Anhang auch ein entsprechendes Verzeichnis der österreichischen Finanzbehörden abgedruckt.

Schreiben, faxen, telefonieren mit dem Finanzamt oder persönlich vorsprechen?


Anträge, Steuererklärungen und andere Anbringen können sowohl per Post oder Fax eingebracht als auch persönlich in der Einlaufstelle des jeweiligen Amtes abgegeben werden. Noch schneller geht es über FINANZOnline (siehe Folgeseite).

Im Allgemeinen versucht die Finanz, die Kontakte mit den Steuerpflichtigen für diese zeitsparend zu gestalten. Rückfragen werden oft auf direktem Wege telefonisch geklärt. Persönliche Vorsprachen sind nur dann zweckmäßig, wenn man ein konkretes Problem mit seinem zuständigen Referenten unmittelbar – eventuell im Hinblick auf einen Kompromiss – besprechen will. Bei persönlichen Vorsprachen sollte aber nicht übersehen werden, dass es – wie bei allen Behörden – auch beim Finanzamt so genannte Kundenverkehrszeiten gibt (vormittags idR offen, nachmittags am Donnerstag bzw in größeren Städten auch an anderen Tagen). Zudem bietet die Finanz auch Terminvereinbarungen an (online unter https://service.bmf.gv.at).

Mit E-Mails ist die Finanz vorsichtig. Sie sind gesetzlich nicht geregelt und werden daher – so wie Telefonate – nur für informelle Kontakte, nicht aber für formelle Anbringen verwendet. Das liegt vor allem daran, dass die Person hinter einer Mailadresse nicht identifizierbar ist. Ausnahme: Bis 31.12.2020 ist die Einreichung von Anbringen im Zusammenhang mit steuerlichen Erleichterungen, die durch das Corona-Virus veranlasst wurden, per E-Mail an corona@bmf.gv.at zulässig. Elektronisch können Sie mit dem Finanzamt aber vor allem über FINANZOnline in Verbindung treten.

Welche Formulare gibt es wofür?


Wie bei Ämtern so üblich, gibt es für (fast) alles ein Formular. Die Formulare erhält man natürlich bei den Finanzämtern, weiters zum Teil in Gemeindeämtern und in vielen Fällen auch in Lohnbüros. Die wichtigsten Formulare finden Sie natürlich auch im Internet unter www.bmf.gv.at unter Formulare, eine Vielzahl davon auch in mehreren Sprachen. Einige relevante Formulare erhält man auch beim Software-Download dieses Buches unter www.steuersparbuch.at/vorlagen2021. Die Bezeichnung der relevanten Formulare finden Sie bei den jeweiligen Kapiteln.

Achtung: Da die Finanz schrittweise die gängigen Formulare einscannt (derzeit Arbeitnehmerveranlagung und...

Erscheint lt. Verlag 13.12.2021
Sprache deutsch
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft Geld / Bank / Börse
ISBN-10 3-7094-1189-0 / 3709411890
ISBN-13 978-3-7094-1189-6 / 9783709411896
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