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Einkommensteuererklärung 2014/2015

mit der Software TAXMAN spezial
Buch | Softcover
560 Seiten | Ausstattung: mit DVD.
2014 | 24. Auflage
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-05292-1 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Einkommensteuererklärung 2014/2015 - Willi Dittmann, Dieter Haderer, Rüdiger Happe
CHF 34,90 inkl. MwSt
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Mit den wertvollen Profi-Tipps der Steuerexperten und der bewährten Software TAXMAN spezial 2015 werden Sie sicher durch Ihre Steuererklärung geführt.

So behalten Sie stets den Überblick und denken an alle wichtigen Details. Und schöpfen Ihr Steuerspar-Potential optimal aus!

Inhalt:
  • Einfache Schritt-für-Schritt-Anleitungen führen Sie durch die Steuererklärung 2014.
  • Aktuelle Steuerspartipps mit Beispielen und Erläuterungen.
  • Antworten auf alle wichtigen Steuerfragen.
  • Experten-Tipps zum Steuern sparen.
  • Alles zur vereinfachten Steuererklärung für Arbeitnehmer.


Der TAXMAN auf DVD:
Die millionenfach verkaufte Software TAXMAN spezial: Damit füllen Sie Ihre Steuerformulare mit sämtlichen Anlagen einfach am PC aus. Das Programm TAXMAN fragt alle nötigen Angaben ab, überprüft sie auf Vollständigkeit und erstellt dann die versandfertige Steuererklärung.

Willi Dittmann, Dipl.-Finanzwirt (FH), ist Dozent am Bildungszentrum der OFD Stuttgart, Schwäbisch Gmünd.

Dieter Haderer, Dipl.-Finanzwirt (FH), arbeitet seit 1984 als Dozent am Bildungszentrum der OFD Karlsruhe in Schwäbisch Gmünd. Im Rahmen der Aus- und Fortbildung gibt er Unterricht und leitet Seminare zu verschiedenen steuerrechtlichen Themen mit Schwerpunkt im Bereich der Einkommensteuer.

Rüdiger Happe, Dipl.-Finanzwirt, Betriebsprüfer, Dozent der IHK und führender Weiterbildungsinstitute.

Teil I Ausfüllanleitung zur Einkommensteuererklärung 2013
1 Rund um die Einkommensteuererklärung
2 Hauptvordruck (ESt1A, Mantelbogen)
3 Anlage Vorsorgeaufwand (Vorsorgeaufwendungen)
4 Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge, Riester)
5 Anlage Kind (Kinderberücksichtigung)
6 Anlage Unterhalt (Unterhaltsberücksichtigung)
7 Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit)
8 Anlage N (Arbeitslohn im Ausland und Grenzgänger)
9 Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen)
10 Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)
11 Anlage R (Renten)
12 Anlage SO (Sonstige Einkünfte)
13 Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)
14 Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit)
15 Anlage EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung)
16 Anlage AUS (Ausländische Einkünfte)
 
Teil II Kommentierung und Gestaltungshinweise
1 Hauptvordruck (ESt1A, Mantelbogen)
2 Anlage Vorsorgeaufwand (Vorsorgeaufwendungen)
3 Anlage AV (Altersvorsorgebeiträge, Riester)
4 Anlage Kind (Kinderberücksichtigung)
5 Anlage Unterhalt (Unterhaltsberücksichtigung)
6 Anlage N (Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit)
7 Anlage N (Arbeitslohn im Ausland und Grenzgänger)
8 Anlage KAP (Einkünfte aus Kapitalvermögen)
9 Anlage V (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung)
10 Anlage R (Renten)
11 Anlage SO (Sonstige Einkünfte)
12 Anlage G (Einkünfte aus Gewerbebetrieb)
13 Anlage S (Einkünfte aus selbstständiger Arbeit)
14 Anlage EÜR (Einnahme-Überschuss-Rechnung)
15 Anlage AUS (Ausländische Einkünfte)
Stichwortverzeichnis

Praktische Tipp * Behalten Sie für sich von jedem ausgefüllten Formular, jeder eingereichten Kostenaufstellung und jedem Schreiben an Ihr Finanzamt ein Doppel zurück.* Legen Sie die Unterlagen jahrgangsweise, am besten durch Trennblätter geordnet, in einem Ordner „Finanzamt" oder „Steuern" ab. Sie erleichtern sich so die Überprüfung Ihres Steuerbescheids und das Ausfüllen der Steuererklärung für die Folgejahre.* Vermeiden Sie zu Ihrer Sicherheit, sofern es nicht zwingend erforderlich ist (wie z.B. bei Steuerbescheinigungen von Banken), Originalverträge oder Schriftstücke an das Finanzamt zuschicken. Außer der Möglichkeit des Verlusts werden die Unterlagen teilweise auch in den Akten abgeheftet. Meist erinnert man sich als Steuerzahler, wenn überhaupt, erst Jahre später daran, weil man seine Originalurkunde für andere Zwecke wiederbraucht. Eine gute Fotokopie genügt in den meisten Fällen als Nachweis.* Die Belegvorlage ist nur in ganz wenigen Fällen gesetzlich oder durch Verwaltungsanweisung vorgeschrieben. Zwischenzeitlich werden die meisten Steuererklärungen nicht mehr vollinhaltlich geprüft. Viel mehr findet anhand bestimmter sich immer wieder ändernder Vorgaben eine maschinelle Vorprüfung statt. Der Bearbeiter bekommt die zu prüfenden Bereiche vorgegeben und entscheidet entsprechend den Vorgaben, ob und welche Belege er verlangt. Vielfach wird auf die Belegvorlage verzichtet, wenn die geltend gemachten Kosten ordentlich zusammengestellt, in sich schlüssig und der Höhe nach glaubhaft sind. Schicken Sie deshalb nur die im Allgemeinen notwendigen Belege (vgl. Erläuterungen zu den Vordrucken) an das Finanzamt. Falls im Einzelfall noch weitere Belege benötigt werden, werden diese angefordert. Für diesen Fall sollten Sie aber über die Nachweise verfügen.* Bewahren Sie die Belege auf jeden Fall bis zur Erstellung der Steuererklärung für das Folgejahr auf. Für betriebliche Unterlagen und bei nicht betrieblichen Einkünften von über 500.000 € gelten besondere Vorschriften.

Praktische Tipp * Behalten Sie für sich von jedem ausgefüllten Formular, jeder eingereichten Kostenaufstellung und jedem Schreiben an Ihr Finanzamt ein Doppel zurück.* Legen Sie die Unterlagen jahrgangsweise, am besten durch Trennblätter geordnet, in einem Ordner „Finanzamt" oder „Steuern" ab. Sie erleichtern sich so die Überprüfung Ihres Steuerbescheids und das Ausfüllen der Steuererklärung für die Folgejahre.* Vermeiden Sie zu Ihrer Sicherheit, sofern es nicht zwingend erforderlich ist (wie z.B. bei Steuerbescheinigungen von Banken), Originalverträge oder Schriftstücke an das Finanzamt zuschicken. Außer der Möglichkeit des Verlusts werden die Unterlagen teilweise auch in den Akten abgeheftet. Meist erinnert man sich als Steuerzahler, wenn überhaupt, erst Jahre später daran, weil man seine Originalurkunde für andere Zwecke wiederbraucht. Eine gute Fotokopie genügt in den meisten Fällen als Nachweis.* Die Belegvorlage ist nur in ganz wenigen Fällen gesetzlich oder durch Verwaltungsanweisung vorgeschrieben. Zwischenzeitlich werden die meisten Steuererklärungen nicht mehr vollinhaltlich geprüft. Viel mehr findet anhand bestimmter sich immer wieder ändernder Vorgaben eine maschinelle Vorprüfung statt. Der Bearbeiter bekommt die zu prüfenden Bereiche vorgegeben und entscheidet entsprechend den Vorgaben, ob und welche Belege er verlangt. Vielfach wird auf die Belegvorlage verzichtet, wenn die geltend gemachten Kosten ordentlich zusammengestellt, in sich schlüssig und der Höhe nach glaubhaft sind. Schicken Sie deshalb nur die im Allgemeinen notwendigen Belege (vgl. Erläuterungen zu den Vordrucken) an das Finanzamt. Falls im Einzelfall noch weitere Belege benötigt werden, werden diese angefordert. Für diesen Fall sollten Sie aber über die Nachweise verfügen.* Bewahren Sie die Belege auf jeden Fall bis zur Erstellung der Steuererklärung für das Folgejahr auf. Für betriebliche Unterlagen und bei nicht betrieblichen Einkünften von über 500.000 € gelten besondere Vorschriften.

Erscheint lt. Verlag 10.12.2014
Reihe/Serie Haufe Steuerratgeber ; 03134
Sprache deutsch
Gewicht 657 g
Einbandart kartoniert
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft Steuern / Steuererklärung
Schlagworte Einkommensteuer • Einkommensteuer (ESt); Ratgeber • Einkommensteuer; Ratgeber • Steuer • Steuererklärung • Steuern sparen • Steuer-Spar-Tipps
ISBN-10 3-648-05292-6 / 3648052926
ISBN-13 978-3-648-05292-1 / 9783648052921
Zustand Neuware
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