WISO: Gut behandelt - Ihre Rechte als Patient
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Immer mehr Patienten fühlen sich dem Gesundheitswesen schutzlos ausgeliefert. Die WISO-Expertinnen zeigen, welche Rechte Sie als Patient haben:
- Was ist der Behandlungsvertrag?
- Wie viel Information und Aufklärung muss sein?
- Sind IGeL-Leistungen Abzocke?
- Was tun bei Behandlungsfehlern?
- Was muss die Krankenkasse zahlen?
Immer mehr Patienten fühlen sich dem Gesundheitswesen schutzlos ausgeliefert. Die WISO-Expertinnen zeigen, welche Rechte Sie als Patient haben:
• Was ist der Behandlungsvertrag?
• Wie viel Information und Aufklärung muss sein?
• Sind IGeL-Leistungen Abzocke?
• Was tun bei Behandlungsfehlern?
• Was muss die Krankenkasse zahlen?
Michael Opoczynski ist als Leiter und Moderator der ZDF-Sendung WISO, die jeden Montagabend Millionen von Menschen vor den Bildschirm lockt, Deutschlands bekanntester Wirtschaftsjournalist. Unter seiner Regie ist WISO zu einem kritischen Verbrauchermagazin geworden, das bereits zahllose Missstände und Skandale aufgedeckt hat und über seine mediale Vernetzung zu den Leitmedien der Wirtschaft zählt. Geboren wurde er 1948 in Berlin, er studierte Politikwissenschaft in Frankfurt a.M. und war dann Assistent beim späteren Bundesfinanzminister Hans Matthöfer. Seit 1980 ist er beim ZDF, 1986 wurde er Redakteur beim Magazin WISO, dessen Leitung er 1992 übernommen hat.
Inhalt
Vorwort7
Behandlungsvertrag und Behandlung9
Der Behandlungsvertrag10
Die Behandlung13
Ärztliche Pflichten17
Aufklärungspflicht18
Schweigepflicht25
Dokumentationspflicht32
Wenn der Arzt Fehler macht37
Behandlungsfehler38
Gewährleistung bei Zahnersatz49
Falsche Arztrechnung64
Pflegefehler72
Arzneimittelhaftung80
Patientenverfügung und Organspende93
Patientenverfügung94
Organspende99
Krank im Job und im Ausland109
Arbeitnehmerrechte bei Krankheit110
Krankheit und Behandlung im Ausland117
Krankenversicherung133
Gesetzliche Krankenversicherung134
Private Krenkenversicherung164
Private Zusatzversicherung172
Unfall und Berufsunfähigkeit177
Gesetzliche Unfallversicherung178
Private Unfallversicherung180
Berufsunfähigkeit184
Pflegeversicherung191
Gesetzliche Pflegeversicherung192
Private Pflegeversicherung198
Pflege-Bahr200
Blindengeld und Betreuungsgeld203
Blindengeld und Blindenhilfe204
Betreuungsgeld nach dem Sozialgesetzbuch204
Register206
Vorwort
Eine Krankheit, ein Unfall oder gar eine Pflegebedürftigkeit - all das sind Situationen, in die Sie plötzlich geraten können und die oft Fragen aufwerfen. Was tun, wenn der Arzt einen Fehler macht und Sie lebenslängliche Schäden davontragen? Wer hilft, wenn die Krankenkasse nicht zahlt? Und wie viel darf der Arzt privat abrechnen?
Ihre Rechte bei Krankheit sind in unzähligen Gesetzen geregelt. Und immer wieder kommt das Thema Gesundheit auf die politische Tagesordnung. Die Folgen sind dann oft Gesetzesänderungen wie das Patientenrechtegesetz, das Anfang 2013 in Kraft getreten ist. Es brachte einige Neuerungen, so wurden zum Beispiel die Rechte von Patienten bei Behandlungsfehlern gestärkt. Die meisten Patientenrechte galten zwar auch schon zuvor, nur waren sie bisher über unterschiedliche Gesetze verteilt. In zahlreichen Urteilen wurden sie zudem von Gerichten ausdifferenziert. Ein Laie konnte die Flut an Regelungen kaum noch überblicken. Nun sind die Patientenrechte in einem Gesetz gebündelt. Neben dem Patientenrechtegesetz gibt es aber noch zahlreiche weitere Gesetze, die Ihre Rechte bei Krankheit regeln.
Dieser WISO-Ratgeber klärt Ihre Rechte bei Krankheit aktuell und umfassend. Wann immer es um Ihre Gesundheit geht, soll er Ihnen eine praktische Hilfe sein. Denn nur ein informierter Patient kann seine Rechte auch wahrnehmen und durchsetzen.
Birgit Franke und Anja Utfeld
Der Behandlungsvertrag 10
Die Behandlung 13
Behandlungsvertrag und Behandlung
Mit dem neuen Patientenrechtegesetz wurde der Behandlungsvertrag ins Bürgerliche Gesetzbuch aufgenommen. Er regelt nicht nur das Verhältnis zwischen Arzt und Patient. Auch bei vielen nicht ärztlichen Behandlungen schließen Sie einen Behandlungsvertrag ab, zum Beispiel beim Heilpraktiker.
Der Behandlungsvertrag
Sie machen einen Termin beim Arzt und sitzen in der Sprechstunde. Es folgen Untersuchung, Diagnose und Therapie - in der Regel ohne dass Arzt und Patient ein Dokument unterschreiben. Dennoch kommt automatisch ein Behandlungsvertrag zustande. Nämlich allein dadurch, dass Arzt und Patient einvernehmlich handeln. Davon ist auszugehen, wenn Sie sich mit Ihrem Arzt auf eine Behandlung einigen und sich anschließend auch entsprechend behandeln lassen.
Bei stationärer Behandlung im Krankenhaus wird in der Regel ein schriftlicher Krankenhausvertrag abgeschlossen, der auch die medizinische Behandlung regelt.
Notfälle
In Notfällen oder wenn ein Arzt einen bewusstlosen Patienten behandelt, kommt kein Behandlungsvertrag zustande. Der Arzt behandelt den Patienten in solchen Fällen ohne Einwilligung. Rechtlich handelt es sich um eine Geschäftsführung ohne Auftrag. Der Arzt kann davon ausgehen, dass die Behandlung im Interesse des Patienten liegt und dessen Willen entspricht. Die Folgen sind daher dieselben wie bei einem Behandlungsvertrag: Der Arzt hat auch ohne vertragliche Bindung einen Honoraranspruch und der Patient kann bei einer Fehlbehandlung Ansprüche wie Schadenersatz geltend machen.
Darf der Arzt die Behandlung ablehnen?
Grundsätzlich gilt die Vertragsfreiheit auch beim Behandlungsvertrag. Allerdings dürfen Ärzte die Behandlung in Notfällen nicht ablehnen. Vertragsärzte sind zudem verpflichtet, die Behandlung von Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung zu übernehmen. Sie dürfen dies nur in begründeten Ausnahmefällen ablehnen.
Beispiele
Der Arzt hat bereits so viele Patienten zu betreuen, dass er eine qualitätsgerechte Behandlung bei Aufnahme weiterer Patienten nicht mehr gewährleisten kann.
Das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient ist nachhaltig gestört, etwa weil der Patient die erforderliche Mitarbeit bei der Behandlung (zum Beispiel die Einnahme von Medikamenten) verweigert.
Die Behandlung überschreitet das Fachgebiet des Arztes. Er muss den Patienten daher an einen entsprechenden Facharzt überweisen.
Der Patient verlangt eine Behandlung, die medizinisch nicht begründet od
Erscheint lt. Verlag | 12.2.2014 |
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Reihe/Serie | WISO |
Sprache | deutsch |
Maße | 152 x 228 mm |
Gewicht | 365 g |
Einbandart | kartoniert |
Themenwelt | Sachbuch/Ratgeber ► Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft ► Erben / Vererben |
Schlagworte | Behandlungen • Gesundheit • Krankenkasse • Medizin • Patienten • Patienten; Ratgeber • Ratgeber • Rechte • Versicherungen |
ISBN-10 | 3-593-39680-7 / 3593396807 |
ISBN-13 | 978-3-593-39680-4 / 9783593396804 |
Zustand | Neuware |
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