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Doppelte Haushaltsführung (eBook)

Alle Steuervorteile für die Zweitwohnung am Arbeitsplatz
eBook Download: EPUB
2024 | 1. Auflage
40 Seiten
Wolters Kluwer Steuertipps GmbH (Verlag)
978-3-86817-205-8 (ISBN)

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Doppelte Haushaltsführung -
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Bei vielen Angestellten und Beamten befindet sich der Arbeitsplatz weiter entfernt von der Hauptwohnung. Da benötigt man am Beschäftigungsort eine Unterkunft oder Zweitwohnung und schon liegt eine doppelte Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Nr. 5 EStG vor. Nach neuer Rechtsprechung gilt das auch, wenn Sie Ihre Hauptwohnung vom Arbeitsort wegverlegen. Nicht nur Verheiratete, auch Ledige können in der Steuererklärung Kosten für eine doppelte Haushaltsführung geltend machen. Doch häufig stoßen sie auf Widerstand beim Finanzamt, etwa wenn sich Lebensmittelpunkt und eigener Hausstand im Haus der Eltern befinden. Unser Beitrag hilft Ihnen, mit den richtigen Argumenten Ihr Recht auf steuerliche Anerkennung einzufordern. Lesen Sie, was alles bei doppelter Haushaltsführung steuerlich absetzbar ist. Erfahren Sie zum Beispiel, - wie Sie Familienheimfahrten und die Fahrten zum Arbeitsplatz in der Anlage N optimal ansetzen; - wann die Drei-Monats-Frist für den Abzug von Verpflegungspauschbeträgen zu Ihrem Vorteil neu beginnt; - was Sie bei Miete bzw. Kauf der Zweitwohnung alles steuerlich beachten müssen; - wann Umzugskosten bei doppelter Haushaltsführung steuerlich absetzbar sind; - welche Kosten für Einrichtung und Ausstattung der Zweitwohnung das Finanzamt anerkennen muss.

Wolters Kluwer Steuertipps - Kompetent in Steuern und Geld!   Seit 45 Jahren ist Wolters Kluwer Steuertipps der unabhängige Informationsdienstleister in den Bereichen Steuern & Finanzen. Über das klassische Verlagsprogramm mit Loseblattwerken, Büchern und Broschüren hinaus setzt das Unternehmen zunehmend auf Software-Produkte und digitale Inhalte in Form von E-Books und Einzelbeiträgen. Das bekannteste Produkt aus dem Hause Wolters Kluwer Steuertipps ist die Steuersoftware 'SteuerSparErklärung'. Unser Team aus Steuerberatern, Profis aus der Finanzverwaltung und Wirtschaftsredakteuren stellt gemeinsam mit externen Experten die oft komplizierten Sachverhalte verständlich dar. Sie gewähren die Qualität, Seriosität und Aktualität der Informationen. Seit Mitte 1997 gehört Wolters Kluwer Steuertipps (ehemals 'Akademische Arbeitsgemeinschaft') zur Fachverlagsgruppe Wolters Kluwer. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Amsterdam (Niederlande) ist weltweit mit Verlagen in den Bereichen Recht, Wirtschaft, Steuern, Bildung, Medizin und Wissenschaft tätig. Unsere Philosophie: Wissen, was zu tun ist. Alle Produkte und Informationen des Verlages haben ein Ziel: Sie bieten Hilfe zur Selbsthilfe für den Verbraucher und gehen dabei weit über die reine Wissensvermittlung hinaus. Vielmehr findet der Leser Informationen und konkrete Lösungen für seine individuellen Probleme und Lebenssituationen, ohne selbst lange recherchieren zu müssen. Unsere Mitarbeiter Das Redaktions-Team aus Steuerberatern, Profis aus der Finanzverwaltung, Rechtsanwälten, Richtern und Wirtschaftsredakteuren stellt die oft sehr komplizierten Sachverhalte verständlich dar. Sie gewährleisten Qualität, Seriosität und Aktualität der Informationen. Über die Hälfte der Mitarbeiter sind in den Bereichen Kundenberatung, technische Hotline und Kundenbetreuung tätig und sind so mit ihrem Ohr immer am Kunden. Anfragen, Anregungen, Bestellungen und sonstige Kundenwünsche werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schnell und zuverlässig erledigt. Unsere Kunden Wolters Kluwer Steuertipps richtet sich mit seinen Produkten an alle Privatpersonen, die ihre persönlichen Angelegenheiten in den Bereichen 'Steuern, Geld und Recht' gerne selbst in die Hand nehmen. Der enge Dialog mit unseren Kunden hilft unseren Experten bei der Weiterentwicklung unserer Produkte. Nicht von ungefähr sehen sich viele unserer langjährigen Leser als 'Mitglied' von Wolters Kluwer Steuertipps. Darauf sind wir besonders stolz.

Wolters Kluwer Steuertipps – Kompetent in Steuern und Geld!   Seit 45 Jahren ist Wolters Kluwer Steuertipps der unabhängige Informationsdienstleister in den Bereichen Steuern & Finanzen. Über das klassische Verlagsprogramm mit Loseblattwerken, Büchern und Broschüren hinaus setzt das Unternehmen zunehmend auf Software-Produkte und digitale Inhalte in Form von E-Books und Einzelbeiträgen. Das bekannteste Produkt aus dem Hause Wolters Kluwer Steuertipps ist die Steuersoftware "SteuerSparErklärung". Unser Team aus Steuerberatern, Profis aus der Finanzverwaltung und Wirtschaftsredakteuren stellt gemeinsam mit externen Experten die oft komplizierten Sachverhalte verständlich dar. Sie gewähren die Qualität, Seriosität und Aktualität der Informationen. Seit Mitte 1997 gehört Wolters Kluwer Steuertipps (ehemals "Akademische Arbeitsgemeinschaft") zur Fachverlagsgruppe Wolters Kluwer. Das Unternehmen mit Hauptsitz in Amsterdam (Niederlande) ist weltweit mit Verlagen in den Bereichen Recht, Wirtschaft, Steuern, Bildung, Medizin und Wissenschaft tätig. Unsere Philosophie: Wissen, was zu tun ist. Alle Produkte und Informationen des Verlages haben ein Ziel: Sie bieten Hilfe zur Selbsthilfe für den Verbraucher und gehen dabei weit über die reine Wissensvermittlung hinaus. Vielmehr findet der Leser Informationen und konkrete Lösungen für seine individuellen Probleme und Lebenssituationen, ohne selbst lange recherchieren zu müssen. Unsere Mitarbeiter Das Redaktions-Team aus Steuerberatern, Profis aus der Finanzverwaltung, Rechtsanwälten, Richtern und Wirtschaftsredakteuren stellt die oft sehr komplizierten Sachverhalte verständlich dar. Sie gewährleisten Qualität, Seriosität und Aktualität der Informationen. Über die Hälfte der Mitarbeiter sind in den Bereichen Kundenberatung, technische Hotline und Kundenbetreuung tätig und sind so mit ihrem Ohr immer am Kunden. Anfragen, Anregungen, Bestellungen und sonstige Kundenwünsche werden von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern schnell und zuverlässig erledigt. Unsere Kunden Wolters Kluwer Steuertipps richtet sich mit seinen Produkten an alle Privatpersonen, die ihre persönlichen Angelegenheiten in den Bereichen "Steuern, Geld und Recht" gerne selbst in die Hand nehmen. Der enge Dialog mit unseren Kunden hilft unseren Experten bei der Weiterentwicklung unserer Produkte. Nicht von ungefähr sehen sich viele unserer langjährigen Leser als "Mitglied" von Wolters Kluwer Steuertipps. Darauf sind wir besonders stolz.

Doppelte Haushaltsführung: Alle Steuervorteile für die Zweitwohnung am Arbeitsplatz

1   Wann liegt eine doppelte Haushaltsführung vor?

1.1   Erste Tätigkeitsstätte fern der Hauptwohnung

»Mobil sein« heißt die Devise bei der Wahl des Arbeitsortes: Und so haben viele Angestellte und Beamte ihren Arbeitsplatz nicht in der Nähe des heimischen Schornsteins, sondern weiter entfernt. Zu weit, um täglich nach Hause zu fahren. Da benötigt man am auswärtigen Arbeitsort eine Zweitwohnung – und schon liegt eine doppelte Haushaltsführung nach § 9 Abs. 1 Satz 3 Nr. 5 EStG vor.

Eine doppelte Haushaltsführung setzt voraus, dass Sie

  • außerhalb des Ortes Ihrer ersten Tätigkeitsstätte

  • einen eigenen Hausstand unterhalten (Hauptwohnung) und auch

  • am Ort der ersten Tätigkeitsstätte wohnen (Zweitwohnung).

Erste Tätigkeitsstätte ist die ortsfeste betriebliche Einrichtung des Arbeitgebers, eines verbundenen Unternehmens oder eines vom Arbeitgeber bestimmten Dritten, der Sie dauerhaft zugeordnet sind (§ 9 Abs. 4 EStG).

Die Bestimmung der ersten Tätigkeitsstätte erfolgt vorrangig anhand der arbeits- oder dienstrechtlichen Festlegungen durch den Arbeitgeber. Nur wenn diese fehlen oder nicht eindeutig sind, entscheidet der Umfang der an der Tätigkeitsstätte zu leistenden Arbeitszeit (quantitative Zuordnungskriterien). Sie können je Arbeitsverhältnis höchstens eine erste Tätigkeitsstätte, ggf. aber auch keine erste, sondern nur auswärtige Tätigkeitsstätten haben.

Sind Sie nur vorübergehend, zum Beispiel bei befristeter Abordnung, an einer anderen betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers tätig, wird diese dadurch nicht zur ersten Tätigkeitsstätte.

Der »doppelte Haushalt« wird am Ort der ersten Tätigkeitsstätte oder in dessen Nähe geführt. Das ist der Beschäftigungsort. Typische Fälle: Wegen Versetzung oder Arbeitgeberwechsel liegt Ihre erste Tätigkeitsstätte zu weit entfernt, um täglich nach Hause zu fahren.

Eine doppelte Haushaltsführung kann zum Beispiel in folgenden Fällen vorliegen:

  • Sie werden unbefristet versetzt oder wechseln die Firma und wohnen unter der Woche am neuen Arbeitsort. Die Familie bleibt am bisherigen Wohnort.

  • Sie sind Zeitsoldat und bleiben die Woche über in der Kaserne, der Sie dauerhaft zugeordnet sind. Am Wochenende fahren Sie zu Ihrer Familie.

  • Sie sind es leid, täglich die sehr weite Strecke zu Ihrer Arbeit zu fahren, und nehmen sich deshalb am Beschäftigungsort ein Zimmer.

Eine doppelte Haushaltsführung liegt nicht vor, wenn der auswärtige Arbeitsort keine erste Tätigkeitsstätte ist. Dann handelt es sich steuerlich um eine Auswärtstätigkeit mit Übernachtung. Konsequenz: Sie können Reisekosten geltend machen. Das ist meist steuerlich günstiger. So können Sie bei einer Auswärtstätigkeit die Fahrten nach Hause mit dem eigenen Pkw mit der höheren Reisekostenpauschale statt der Entfernungspauschale geltend machen.

Prüfen Sie also bitte immer zuerst, ob Sie am auswärtigen Tätigkeitsort eine erste Tätigkeitsstätte haben.

»

Beispiel: Herr Fink hat seinen Wohnsitz und seine erste Tätigkeitsstätte in Köln. Ab 1.7.2021 wird er für zwei Jahre nach München an eine andere Niederlassung seines Arbeitgebers abgeordnet. Er mietet sich dort eine Zweitwohnung an. Da die Abordnung zeitlich befristet ist, hat Herr Fink in München keine erste Tätigkeitsstätte. Konsequenz: Es liegt steuerlich keine doppelte Haushaltsführung, sondern eine Auswärtstätigkeit vor. Er kann hierfür Reisekosten geltend machen.

Herr König hat seinen Wohnsitz und seine erste Tätigkeitsstätte in Köln. Ab 1.7.2021 wird er zeitlich unbefristet nach München an eine andere Niederlassung versetzt, wo er ausschließlich beruflich tätig ist. Er mietet sich dort eine Zweitwohnung an. Herr König hat ab 1.7.2021 in München seine erste Tätigkeitsstätte und somit liegt eine doppelte Haushaltsführung vor.

Haben sie am Ort der ersten Tätigkeitsstätte (= Beschäftigungsort) eine Zweitwohnung, können verheiratete wie auch ledige Arbeitnehmer eine doppelte Haushaltsführung steuerlich geltend machen, wenn sie hierfür die Voraussetzungen erfüllen (BFH-Urteil vom 21.4.2010, VI R 26/09, BStBl. 2012 II S. 618):

Voraussetzungen für die steuerliche Anerkennung

  • Am Wohnort haben Sie Ihre Hauptwohnung mit eigenem Hausstand.

  • Am Beschäftigungsort haben Sie eine Zweitwohnung.

  • Die Zweitwohnung ist beruflich veranlasst.

1.2   Hauptwohnung am Wohnort

1.2.1   Steuerliche Anforderungen an eine Hauptwohnung

Voraussetzung für die steuerliche Anerkennung einer doppelten Haushaltsführung ist, dass Sie neben der Zweitwohnung am Beschäftigungort einen eigenen Hausstand an Ihrem Lebensmittelpunkt (Wohnort) unterhalten – die Hauptwohnung.

Die Merkmale der Hauptwohnung sind, dass Sie dort

  • einen eigenen Hausstand unterhalten und

  • Ihren Lebensmittelpunkt haben.

  • Zudem darf die Hauptwohnung nicht am Beschäftigungsort sein.

Eine doppelte Haushaltsführung wird nur dann steuerlich anerkannt, wenn sich die Hauptwohnung außerhalb des Ortes Ihrer ersten Tätigkeitsstätte (Beschäftigungsort) und dessen Einzugsgebiet befindet. Davon geht das Finanzamt vereinfachend aus, wenn die Entfernung der kürzesten Straßenverbindung zwischen Hauptwohnung und erster Tätigkeitsstätte mehr als 50 km beträgt (BMF-Schreiben vom 25.11.2020, BStBl. 2020 I S. 1228 Rz. 102).

Ist die Entfernung geringer, wird dies entsprechend der hierzu ergangenen BFH-Rechtsprechung geprüft: Danach liegt keine doppelte Haushaltsführung vor, wenn Sie von Ihrer Hauptwohnung aus die erste Tätigkeitsstätte in zumutbarer Weise täglich aufsuchen können. Das ist in der Regel bei einer Fahrzeit von bis zu einer Stunde je Wegstrecke unter Zugrundelegung individueller Verkehrsverbindungen und Wegezeiten der Fall (BFH-Urteil vom 16.11.2017, VI R 31/16, BStBl. 2018 II S. 404; BFH-Urteil vom 16.1.2018, VI R 2/16, BFH/NV 2018 S. 712).

Weitere Bedingung für eine doppelte Haushaltsführung ist, dass die Wohnung am Wohnort Ihre Hauptwohnung ist (eigener Hausstand am Lebensmittelpunkt).

Bei verheirateten Arbeitnehmern ist die Hauptwohnung in der Regel dort, wo der Ehepartner und ggf. Kinder wohnen. Hier ist in den meisten Fällen klar, wo sich die Hauptwohnung befindet. Das gilt entsprechend für Partner einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Anders bei Alleinstehenden, die eine doppelte Haushaltsführung geltend machen. Hier prüft das Finanzamt häufig genauer, wo sich der Lebensmittelpunkt befindet und ob am Wohnort ein eigener Hausstand unterhalten wird.

1.2.2   Unterhalten eines eigenen Hausstands

Am Wohnort unterhalten Sie einen eigenen...

Erscheint lt. Verlag 1.5.2024
Verlagsort Mannheim
Sprache deutsch
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft Geld / Bank / Börse
Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft Steuern / Steuererklärung
Schlagworte Angestellte • Beamte • Beschäftigungsort • Doppelte Haushaltsführung • Fahrten zum Arbeitsplatz • Familienheimfahrten • Haushaltsführung • Lebensmittelpunkt • steuerliche Anerkennung • Steuervorteil • Steuervorteile • Umzugskosten • Unterkunft • Verpflegungspauschbetrag • Zweitwohnsitz • Zweitwohnung • Zweitwohnung am Arbeitsplatz
ISBN-10 3-86817-205-X / 386817205X
ISBN-13 978-3-86817-205-8 / 9783868172058
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