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Steuer 2014 für Rentner und Pensionäre

Schritt für Schritt durch Ihre Steuererklärung
Buch | Softcover
432 Seiten
2013 | 8. Auflage
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-648-04119-2 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Steuer 2014 für Rentner und Pensionäre - Willi Dittmann, Dieter Haderer, Rüdiger Happe, Ulrike Fuldner
CHF 20,90 inkl. MwSt
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  • Dem Finanzamt ein Schnippchen schlagen
  • Leicht verständlicher Leitfaden
  • Inkl. Schluss-Check


Zahlen Sie auch im Ruhestand keinen Cent zuviel!

Dieser Ratgeber zeigt Ihnen genau, wo Sie bei der Einkommensteuererklärung 2013 und bei der erbschaftsteuerlichen Übertragungsgestaltung am besten Steuern sparen können. Sie wollen Ihre Steuererklärung nicht (allein) Ihrem Steuerberater überlassen?

Mit diesem Ratgeber haben Sie einen leicht verständlichen Leitfaden für Ihre Steuererklärung parat. Der Schluss-Check stellt sicher, dass Sie keine wichtigen Details vergessen!
Themen sind insbesondere:

  • Alle wichtigen Informationen zur Einkommensteuererklärung speziell für Rentner und Pensionäre
  • Zeile für Zeile durch die Einkommensteuererklärung 2013
  • Mit großem Schluss-Check, damit Sie nichts vergessen
  • Umfangreiches Steuerlexikon
  • Hinweise zum richtigen Umgang mit dem Finanzamt
  • Wann müssen Sie die Steuererklärung abgeben?
  • Was bekommen Sie heraus?
  • Komprimierter Leitfaden für alle wichtigen ESt-Formulare und Hilfestellung bei der Bescheidprüfung
  • Experten-Tipps zu Schenkung, Hinzuverdienst und Zusatzeinkünfte.

Willi Dittmann, Dipl.-Finanzwirt (FH), ist Dozent am Bildungszentrum der OFD Stuttgart, Schwäbisch Gmünd.

Dieter Haderer, Dipl.-Finanzwirt (FH), arbeitet seit 1984 als Dozent am Bildungszentrum der OFD Karlsruhe in Schwäbisch Gmünd. Im Rahmen der Aus- und Fortbildung gibt er Unterricht und leitet Seminare zu verschiedenen steuerrechtlichen Themen mit Schwerpunkt im Bereich der Einkommensteuer.

Rüdiger Happe, Dipl.-Fianzwirt, Betriebsprüfer, Dozent der IHK und führender Weiterbildungsinstitute.

Abkürzungsverzeichnis
Vorwort
Teil I: Steuerformulare
1 Ihre Einkommensteuererklärung 2013
Inhaltsübersicht
2 Der Steuerbescheid
2.1 Was steht alles in meinem Steuerbescheid?
2.2 Wie überprüfe ich meinen Steuerbescheid?
2.3 Wie kann ich mich gegen unrichtige Bescheide wehren?
2.4 Wie verhalte ich mich bei anhängigen Gerichtsverfahren?
2.5 Änderung auch ohne Einspruch?
3 Anhängige Verfahren
4 Schluss-Check - damit Sie keine Steuerspar-Möglichkeit übersehen
Teil II: Das aktuelle Steuerlexikon mit aktueller Rechtsprechung und vielen Steuer-Spar-Tipps
Wegweiser zur schnellen Orientierung
Abfindung
Abgeltungsteuer
Abschreibungen/Gebäude
Altersentlastungsbetrag
Altersvorsorgeaufwendungen und Wohnriester
Außergewöhnliche Belastung
Behinderte Menschen
Beteiligungen/Erben- und Grundstücksgemeinschaften
Ehegattenveranlagung
Ehrenamt
Finanzierungskosten
Haushaltsnahe Tätigkeiten/Dienstleistungen
Kapitaleinkünfte
Krankheitskosten
Kur
Minijobs
Pensionen/Betriebsrenten
Pflegekosten/Betreuungskosten/Heimunterbringung
Renten
Reparaturen
Solar-/Fotovoltaikanlage
Sonderausgaben
Spekulationsgeschäfte
Spenden
Steuerberatungskosten
Unterhaltszahlungen
Vermietung/Immobilien
Versicherungen
Werbungskosten, -pauschbeträge und -pauschalen
Zusatzeinkünfte
Teil III: Vorsorgeplanung im Alter
1 Erbschaft-/Schenkungsteuer
1.1 Überblick zum Erbrecht
1.2 Das Wichtigste zur Erbschaft- und Schenkungsteuer
1.3 Überblick zur Bewertung
1.4 Übertragungen von Immobilien - Sonderfälle
1.5 Güterstandschaukel als Gestaltungsmittel: tatsächliche Beendigung der Zugewinngemeinschaft und spätere Neubegründung der Zugewinngemeinschaft
2 Grundsteuer/Grunderwerbsteuer
2.1 Unvermeidlich für den Grundbesitzer: die Grundsteuer
2.2 Planen Sie den Kauf, Verkauf oder die Übertragung von Grundbesitz? Dann sollten Sie alles über die Grunderwerbsteuer wissen!
3 Steuerliche Berücksichtigung von Krankheitskosten und Pflegeaufwendungen
3.1 Allgemeines
3.2 Krankheitskosten
3.3 Pflegeaufwendungen
3.4 Häusliche Pflege einer anderen Person (Dritter)
3.5 Aufwendungen für die Unterbringung eines Dritten im Heim
3.6 Pflege der eigenen Person oder des Ehegatten im eigenen Haushalt
3.7 Unterbringung der eigenen Person oder des Ehegatten im Heim
4 Kapitalanlagen im Ausland
4.1 Allgemeines
4.2 Kontrollmöglichkeiten
4.3 Strafbefreiende Selbstanzeige im Steuerstrafrecht
5 Sozialhilferegress - praktische Bedeutung und zulässige Umgehung
5.1 Überblick
5.2 Gesetzliche Unterhaltsansprüche der Eltern - Sozialhilferegress
5.3 Sozialhilferegress: Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers
5.4 Erbenhaftung bei Sozialhilfeleistungen bzw. Hartz IV an den Erblasser
5.5 Behindertentestament und Vermeidung des Sozialhilferegresses
5.6 Zugriff des Sozialamts auf die Erbschaft des bedürftigen Erben
Gesamtstichwortverzeichnis

BIS WANN MUSS DIE STEUERERKLÄRUNG BEIM FINANZAMT SEIN (ABGABETERMIN)?VERPFLICHTENDE ABGABE EINER STEUERERKLÄRUNG (PFLICHTVERANLAGUNG)Wenn Sie zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung für 2013 gesetzlich verpflichtet sind, müssen Sie die Steuererklärung grundsätzlich bis zum 31.5.2014 (§ 149 AO) beim Finanzamtabgeben. Da dieser Termin durch EDV überwacht wird, werden steuerlich erfasste Bürger bei Nichtabgabe meist sechs bis acht Wochen später bereits (noch einmal) zur Abgabe der Erklärung innerhalb eines Monats aufgefordert (Erinnerung). Wenn Sie darauf nicht reagieren, wird ein sog. Zwangsverfahren eingeleitet und ein Zwangsgeld von mindestens 150-300 Euro je ausstehender Steuererklärung angedroht und gegebenenfalls festgesetzt. Spätestens jetzt ist die Abgabe der Steuererklärung dringend zu empfehlen, denn ansonsten wird das Zwangsgeld durch den Vollziehungsbeamten zeitnah eingefordert.Wenn Sie vor Zahlung des Zwangsgelds die Steuererklärung einreichen, entfällt zwar das Zwangsgeld, das Finanzamt kann jedoch - sobald ein Zwangsgeld angedroht wurde - zusammen mit dem Steuerbescheid einen Verspätungszuschlag bis zu maximal 10% der festgesetzten Steuer fordern. Dies gilt insbesondere bei Steuernachzahlungen.Deswegen sollten Sie Ihre Steuererklärung spätestens nach der Erinnerung einreichen. Durch eine späte Abgabe der Steuererklärung können Sie zwar die Fälligkeit einer Nachzahlung hinausschieben, Sie müssen aber, neben dem möglichen Verspätungszuschlag, damit rechnen, dass zusätzlich zur Nachzahlung im gleichen Bescheid kurzfristig fällig werdende Vorauszahlungen für die Folgejahre verlangt werden.FREIWILLIGE ABGABE DER STEUERERKLÄRUNG (ANTRAG AUF VERANLAGUNG)Sie können die Veranlagung bis zum Eintritt der Verjährung beantragen. Für 2013 ist der Antrag - vier Jahre lang - bis Ablauf des Jahres 2017 - möglich.Sollte sich aufgrund einer Antragsveranlagung unerwartet eine Nachzahlung ergeben, können Sie gegen den Steuerbescheid innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids Einspruch einlegen und den Antrag zurücknehmen. Das Finanzamt wird den Steuerbescheid in diesem Fall ersatzlos aufheben, es sei denn, es liegen die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung vor.FRISTVERLÄNGERUNGDie Finanzämter verlängern Ihnen auf Antrag die gesetzliche Abgabefrist, wenn Sie sie aus zwingenden Gründen nicht einhalten können. Meist genügt für eine Fristverlängerung sogar ein Telefonanruf (Steuernummer bereithalten!), ansonsten ein kurzes Schreiben. Wenn Sie stichhaltige Gründe angeben (z. B. das Fehlen von für die Erstellung der Steuererklärung benötigten Unterlagen), können Sie im Regelfall eine Fristverlängerung von vier bis sechs Wochen, oftmals auch bis zum 30.9., ohne Nachteile erreichen. Für von Steuerberatern erstellte Erklärungen gilt im Normalfall eine durch die Verwaltung verlängerte Abgabefrist bis 31.12. des Folgejahres.

1.1.1 WAS HAT SICH RECHTLICH FÜR 2012 GEÄNDERT? Durch das Gesetz zur Umsetzung der Beitreibungsrichtlinie sowie zur Änderung steuerlicher Vorschriften (BeitrRLUmsG) kam es zu folgenden Änderungen:- Kosten für eine erstmalige Berufsausbildung oder ein Erststudium, das zugleich eine Erstausbildung vermittelt, sind nicht als (vorweggenommene) Werbungskosten bzw. Betriebsausgaben abzugsfähig, es sei denn, die Ausbildung findet im Rahmen eines Dienstverhältnisses statt (§ 12 Nr. 5 EStG).- Die Kosten für eine erstmalige Berufsausbildung bzw. ein entsprechendes Erststudium können bis zu 6.000 Euro im Jahr (bisher 4.000 Euro) als Sonderausgabe steuerlich berücksichtigt werden (§ 10 (1) Nr. 5 EStG).- Auch mittelbar begünstigte Personen müssen, um für einen Riester-Vertrag Zulagen und steuerliche Vergünstigungen zu erhalten, mindestens 60 Euro Eigenbeitrag im Jahr einzahlen (§ 10a Abs. 3 EStG).- Ein Kind, das den internationalen Jugendfreiwilligendienst oder den Bundesfreiwilligendienst (nicht den freiwilligen Wehrdienst) ableistet, kann bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres bei den Eltern berücksichtigt werden, sodass für diese Kinder Kindergeld bzw. der Abzug der steuerlichen Freibeträge möglich ist (§ 32 Abs. 4 Nr. 2d EStG). Die folgenden Änderungen ergaben sich für 2012 durch das Steuervereinfachungsgesetz 2011.- Kapitaleinkünfte, die mit dem Abgeltungstarif abschließend besteuert wurden, haben keinen Einfluss mehr auf den Gesamtbetrag der Einkünfte und damit die Höhe der zumutbaren Eigenbelastung und den Höchstbetrag für den Spendenabzug (§ 2 Abs. 5 b EStG).- Für Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte können bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel die tatsächlichen Kosten nur noch berücksichtigt werden, wenn Sie im Jahr die Jahresentfernungspauschale übersteigen (§ 9 Abs. 2 EStG). Bisher galt eine tageweise Vergleichsberechnung.

Erscheint lt. Verlag 29.10.2013
Reihe/Serie Haufe Steuerratgeber ; 03610
Sprache deutsch
Gewicht 645 g
Einbandart kartoniert
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft Steuern / Steuererklärung
Schlagworte Einkommenssteuererklärung • Einkommensteuer (ESt); Ratgeber • Einkommensteuer; Ratgeber • Erbschaftsssteuer • Pensionär • Rentner • Rentner; Ratgeber • Steuer
ISBN-10 3-648-04119-3 / 3648041193
ISBN-13 978-3-648-04119-2 / 9783648041192
Zustand Neuware
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