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Praxisleitfaden E-Bilanz / Taxonomie

Einfache Umsetzung der Taxonomie in der eigenen Buchführung
Buch
126 Seiten
2012
Krudewig Steuermedien (Verlag)
978-3-942361-09-5 (ISBN)

Lese- und Medienproben

Praxisleitfaden E-Bilanz / Taxonomie - Wilhelm Krudewig
CHF 39,20 inkl. MwSt
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Unternehmer, die ihren Gewinn mithilfe einer Bilanz mit Gewinn und Verlustrechnung ermitteln, müssen diese künftig als E-Bilanz an das Finanzamt übermitteln. Die elektronische Übermittlung für das Jahr 2012 ist freiwillig. Bei der Bilanz 2013, die in 2014 einzureichen ist, wird es ernst, weil dann die elektronische Übermittlung zwingend ist.

Konsequenz ist, dass alle Unternehmer, die ihren Gewinn mit einer Bilanz ermitteln, ihre Buchführung umstellen bzw. anpassen müssen. In diesem Buch ist einfach und verständlich dargestellt,

• wie die Taxonomie funktioniert (Diese Hintergrundinformationen sollte man haben, um die sachlichen Zusammenhänge zu durchschauen. Das erleichtert die Umstellung.)

• welche Maßnahmen konkret für die Umstellung erforderlich sind (Die Umstellung auf die E-Bilanz kann i.d.R. ohne großen Aufwand durchgeführt werden. Der zeitliche Aufwand hält sich in Grenzen, wenn einer der gängigen Kontenrahmen SKR 03 oder SKR 04 verwendet wird.)

Die Kontenrahmen SKR 03 und SKR 04 sind in diesem Buch abgedruckt. Die neuen Konten, die durch die Taxonomie erforderlich geworden sind, sind darin enthalten und mit einer grauen Schattierung unterlegt, sodass man auf einen Blick feststellen kann, was sich geändert hat und was beachtet werden muss.

Dipl.-Finanzwirt Wilhelm Krudewig war in der Betriebsprüfung beim Finanzamt tätig, bevor er in die Steuerabteilung des Bundesfinanzministeriums wechselte. Nach der Steuerberaterprüfung ist er in eigener Praxis tätig und seit mehr als 20 Jahren als Autor zahlreicher Publikationen auf dem Gebiet des Steuerrechts.

6.3 Sonder- und Ergänzungsbilanzen von Personengesellschaften Werden für Personengesellschaften Sonderbilanzen und/oder Ergänzungsbilanzen aufgestellt, muss für jede Bilanz bzw. für jeden Bilanzteil ein eigener (getrennter) Datensatz erstellt werden, der in amtlich vorgeschriebener Form durch Datenfernübertragung zu übermitteln ist. Für Wirtschaftsjahre, die vor dem 1.1.2015 enden, gilt Folgendes: Es wird nicht beanstandet, wenn die Sonder- und Ergänzungsbilanzen in dem Freitextfeld „Sonder- und Ergänzungsbilanzen“ im Berichtsbestandteil „steuerliche Modifikationen“ übermittelt werden. Nach dem Ende dieser Übergangszeit, müssen Sonder- und Ergänzungsbilanzen in gesonderten Datensätzen nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz durch Datenfernübertragung übermittelt werden. Praxis-Beispiel: Der Gesellschafter X und der Gesellschafter Y sind beide Gesellschafter der X-YOHG. Jeder Gesellschafter ist Eigentümer von Wirtschaftsgütern, die von der OHG genutzt werden, sodass für jeden Gesellschafter eine Sonderbilanz zu erstellen ist. Außerdem muss aufgrund von Wertkorrekturen für jeden Gesellschafter eine Ergänzungsbilanz aufgestellt werden. Konsequenz ist, dass künftig insgesamt fünf Datensätze erstellt werden müssen, die in amtlich vorgeschriebener Form durch Datenfernübertragung an die Finanzverwaltung zu übermitteln sind. Hierbei handelt es sich um die - Handelsrechtliche Gesamthandsbilanz der X-Y-OHG, - Ergänzungsbilanz des Gesellschafters X, - Ergänzungsbilanz des Gesellschafters Y, - Sonderbilanz des Gesellschafters X, - Sonderbilanz des Gesellschafters Y. 6.4 Unterlagen, die zusätzlich einzureichen sind Werden zusammen mit der Bilanz ein Anhang, ein Lagebericht und ggf. ein Prüfungsbericht erstellt, dann muss eine Abschrift davon der Steuererklärung beigefügt werden (§ 60 Abs. 3 EStDV). In Tz. 25 des Anwendungsschreibens (siehe Seite 58) führt das BMF aus, dass diese Unterlagen in den entsprechenden Berichtsteilen der Taxonomie durch Datenfernübertragung übermittelt werden können. 7 Umsetzung der Taxonomie in die Praxis Bilanzen mit Gewinn und Verlustrechnung 2012 müssen noch nicht elektronisch ans Finanzamt übermittelt werden. Das heißt, dass erstmals in 2014 für 2013 eine E-Bilanz „abgegeben“ werden muss. Alle Unternehmer, die ihren Gewinn mit einer Bilanz ermitteln, kommen nicht daran vorbei, ihre Buchführung umzustellen bzw. anzupassen. Die Finanzverwaltung hat somit ein weiteres Jahr als Schonfrist eingeräumt, dass man nicht ungenutzt lassen sollte. Unternehmer sollten das Jahr 2012 als ihr persönliches „Test-Jahr“ nutzen. Es ist sinnvoll, die Umstellung in der Buchführung möglichst bald vorzunehmen. Alle bilanzierenden Unternehmer sind verpflichtet, den Inhalt der Bilanz sowie der Gewinn- und Verlustrechnung nach amtlich vorgeschriebenen Datensatz durch Datenfernübertragung zu übermitteln (= Taxonomie). Es spielt somit keine Rolle, ob eine Bilanz nach Handels- und/oder Steuerrecht aufgestellt werden muss oder eine Bilanz freiwillig aufgestellt wird. Bilanzen werden künftig generell per Datenfernübertagung übermittelt. Die nachfolgenden Ausführungen zeigen, worauf bei der Umstellung auf die EBilanz zu achten ist. Abweichungen sind nämlich immer dann zu beachten, wenn nur eine Handelsbilanz aufgestellt wird, bei der die handelsrechtlichen Werte von den steuerlichen Werten abweichen. Im Rahmen der Taxonomie ist darauf zu achten, dass die Unterschiede zwischen Handels- und Steuerbilanz richtig erfasst werden. 7.1 Entscheidung zwischen Handelsbilanz und Steuerbilanz Wenn eine Bilanzierungspflicht nach Handelsrecht besteht, ist die grundlegende Entscheidung zu treffen, - ob eine Handelsbilanz aufgestellt wird und der steuerliche Gewinn mit einer Überleitungsrechnung ermittelt wird oder - ob neben der Handelsbilanz eine zusätzliche (eigenständige) Steuerbilanz erstellt wird. Welche Variante besser ist, hängt davon ab, in welchem Umfang die handelsrechtlichen Bilanzwerte von den steuerlichen Werten abweichen. Sind die Abweichungen nur geringfügig, wird in der Regel eine Überleitungsrechnung die einfachere Lösung sein. Die Überleitungsrechnung muss ebenfalls in standardisierter Form elektronisch an das Finanzamt übermittelt werden. Weichen Handels- und Steuerbilanz deutlich voneinander ab, kann es sinnvoll sein, eine gesonderte Steuerbilanz zu erstellen. In diesem Fall werden nur die Daten der Steuerbilanz und der steuerlichen Gewinn- und Verlustrechnung elektronisch an die Finanzverwaltung übertragen.

Erscheint lt. Verlag 24.9.2012
Verlagsort Meckenheim / Bon
Sprache deutsch
Maße 150 x 210 mm
Gewicht 195 g
Einbandart Paperback
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft Steuern / Steuererklärung
Recht / Steuern Wirtschaftsrecht
Schlagworte Bilanz • Bilanzierung • Buchführung • Controlling • E-Bilanz • Elektronische Bilanz • Handelsbilanz • Jahresabschluss • Steuerbilanz • Taxonomie • Umstellung Bilanz
ISBN-10 3-942361-09-4 / 3942361094
ISBN-13 978-3-942361-09-5 / 9783942361095
Zustand Neuware
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