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Die Vorsorgemappe mit Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Testament

Buch
231 Seiten
2009 | 3., Auflage 2009
Haufe-Lexware (Verlag)
978-3-448-10088-4 (ISBN)
CHF 27,70 inkl. MwSt
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Was passiert, wenn Ihnen morgen etwas zustößt? Stimmen Sie lebenserhaltenden
Maßnahmen zu? Sorgen auch Sie für den Ernstfall vor. In diesem Ratgeber erhalten Sie
Anleitung und Expertenrat, wie Sie Ihre Betreuungswünsche schriftlich niederlegen. INHALT
- Für Ihre Notfallakte: Muster für Patienten- und Betreuungsverfügungen, Vorsorgevollmachten und Testamente zum Bearbeiten und Heraustrennen.
- Für den Ernstfall: So gehen Sie sicher, dass Ihre Angelegenheiten in Ihrem Sinn geregelt werden.
- Reform zur Patientenverfügung: Was sich durch die neue gesetzliche Regelung ändert.

AUF CD-ROM
- Muster für Vorsorgevollmachten, Patienten- und Organverfügungen, Betreuungsverfügungen
- Verträge mit Bevollmächtigten
- Testamente
- Neues Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz

ONLINE-SERVICE
- Einmalig: Als Buchkäufer erhalten Sie eine kostenlose und persönliche Online-Beratung durch den Experten!

Dr. Michael Bonefeld ist bundesweit anerkannter Spezialist im Bereich Erbrecht, der häufig von Zeitschriften, Rundfunk und TV als Experte befragt wird. Er ist Verfasser zahlreicher Aufsätze sowie Mitautor von juristischen Standardwerken und Kommentaren zum Erb- und Familienrecht. Außerdem ist er Herausgeber und Chefredakteur der 'Zeitschrift für Steuer- und Erbrechtspraxis' (Zerb) sowie Vorsitzender des Deutschen Nachlassgerichtstags e.V.

ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS

EINFÜHRUNG

TEIL I - ERLÄUTERUNGEN
WAS IST FÜR DEN UNGLÜCKS- UND KRANKHEITSFALL ZU REGELN?
WAS SIE MIT EINER VORSORGEVOLLMACHT REGELN KÖNNEN
Diese Gesetzestexte regeln die Vorsorgevollmacht
Welche Angelegenheiten regelt die Vorsorgevollmacht?
Welchen Inhalt sollte eine Vorsorgevollmacht haben?
Ab wann sollte eine Vorsorgevollmacht greifen?
Welche Sicherungen sollte ich in eine Vorsorgevollmacht aufnehmen?
Was sollte ich bei mehreren Bevollmächtigten regeln?
Wie sollte ich das Innenverhältnis zwischen mir und dem Bevollmächtigten regeln?
Wie sollte ich das Innenverhältnis zwischen mir und dem Kontrollbevollmächtigten regeln?
Welche Form muss ich einhalten?
Hilft eine Vorsorgevollmacht auch im Ausland?
Wo bewahre ich die Vorsorgevollmacht auf?
Was sollte ein Unternehmer bei einer Vorsorgevollmacht beachten?
WARUM BRAUCHE ICH EINE PATIENTENVERFÜGUNG?
Was fällt nicht unter den Begriff der gesetzlich geregelten Patientenverfügung?
Ist die Patientenverfügung für Dritte bindend?
Was ist, wenn die Patientenverfügung unklar ist oder Punkte nicht angesprochen werden?
Muss ich meine alte Patientenverfügung jetzt ändern?
Muss ich eine bestimmte Form einhalten?
Wie erhalten Dritte rechtzeitig Kenntnis von meiner Patientenverfügung?
Kann ich eine Patientenverfügung widerrufen?
Was kann ich alles in einer Patientenverfügung regeln?
Wie sollte man eine Patientenverfügung aufbauen bzw. abfassen?
WAS IST EINE BETREUUNGSVERFÜGUNG?
WOZU DIENT EINE SORGERECHTSVERFÜGUNG?
WAS TUN IM ERBFALL?
Was muss ich nach einem Todesfall tun?
Was muss ich bei der Beerdigung beachten?
Was geschieht mit den Finanzen?
TESTAMENTARISCHE REGELUNGEN FÜR DEN ERBFALL
Wer erbt, wenn kein Testament oder Erbvertrag vorliegt?
Wie ist das Erbrecht des Ehegatten geregelt?
Welche Möglichkeiten bestehen für ein Testament?

TEIL II - MUSTER
WAS IST FÜR DEN UNGLÜCKS- UND KRANKHEITSFALL ZU REGELN?
Zu benachrichtigende Personen
Meine Ärzte
Krankheiten, Medikamente und Impfungen
Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht
Angaben zu meiner Person
Wer ist im Todesfall zu benachrichtigen?
Weitere wichtige Adressen von Vertrauenspersonen
ANGABEN ÜBER MEIN VERMÖGEN
Meine Konten
Meine Geldanlagen
Mein Eigentum
Checkliste: Wichtige Unterlagen
Meine Verbindlichkeiten
Meine Versicherungen
Meine Gesundheitsvorsorge
Mein Einkommen
Weitere wichtige Informationen für die Angehörigen
MUSTER FÜR PATIENTENVERFÜGUNGEN UND VOLLMACHTEN
Formulierungsvorschlag für eine einfache Patientenverfügung
Formulierungsbeispiel für eine Vorsorgevollmacht mit Betreuungsverfügung
Einfache Vorsorgevollmacht
Umfassende Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung
Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Bevollmächtigten
Geschäftsbesorgungsvertrag mit dem Kontrollbevollmächtigten
Muster: Nachlassverzeichnis

STICHWORTVERZEICHNIS

WAS IST EINE BETREUUNGSVERFÜGUNG? Statt einer Vorsorgevollmacht mit weit reichenden Bevollmächtigungen für den Vermögens- und/oder Gesundheitsbereich können Sie auch lediglich eine Betreuungsverfügung verfassen. Durch eine Betreuungsverfügung können Sie beeinflussen, wer vom Vormundschaftsgericht zum Betreuer bestellt wird. Aufgrund des Gesetzes (§ 1897 Abs. 4 BGB) hat nämlich das Vormundschaftsgericht bei der Bestellung eines Betreuers derartige vorab geäußerte und ausdrücklich erklärte Wünsche und Vorschläge zu beachten. ZENTRALE REGISTRIERUNGInzwischen können Betreuungsverfügungen zentral bei der Bundesnotarkammer registriert werden. Vor Bestellung eines Betreuers prüft jetzt das Gericht durch Anfrage, ob eine Betreuungsverfügung vorliegt, damit diese Beachtung finden kann. Wie oben bereits bei der Vorsorgevollmacht beschrieben, kann nach § 1896 Abs. 1 Satz 1 BGB das Vormundschaftsgericht auf Antrag oder von Amts wegen für den Fall, dass durch unvorhergesehene Ereignisse, z. B. einen Unfall oder eine schwere Krankheit, eine Person ihre persönlichen Angelegenheiten aufgrund von körperlicher, psychischer oder seelischer Behinderung ganz oder teilweise selbst nicht mehr besorgen kann, einen Betreuer bestellen. Häufig wird eine völlig familienfremde Person, meist ein Berufsbetreuer, bestellt. Dies können Sie durch eine Betreuungsverfügung verhindern. Haben Sie durch eine Betreuungsverfügung bestimmt, wer für solche Fälle zu bestellen ist, hat das Vormundschaftsgericht diese vorab geäußerten und ausdrücklich erklärten Wünsche und Vorschläge zu beachten (§ 1897 Abs. 4 BGB). Weitere Voraussetzung ist allerdings, dass die ausgewählte Person das Amt des Betreuers auch annimmt. Dritte können im Übrigen die Eignung des potenziellen Betreuers im Wege der Rechtsbeschwerde überprüfen lassen. Dem Vorschlag wird immer dann entsprochen, wenn dies dem Wohl des Verfügenden nicht widerspricht (§§ 1897 Abs. 1, 3 BGB). Eine Betreuungsverfügung muss aber nicht immer verbindlich sein (vgl. die Ausnahmen in §§ 1904, 1906, 1907, 1908i BGB). Wegen der Verfügungen in Bezug auf ärztliche Maßnahmen nach Maßgabe des § 1904 BGB sollte unbedingt eine gesonderte Patientenverfügung gefertigt werden. Hierdurch wird gewährleistet, dass Ihre Wünsche überhaupt berücksichtigt werden. Wegen § 1901 Abs. 1, 3 BGB hat der Betreuer die geäußerten Wünsche und Verfügungen des Betreuten zu beachten, sofern sein Aufgabenkreis betroffen ist. Der Betreuer unterliegt jedoch unter bestimmten Voraussetzungen der Kontrolle des Vormundschaftsgerichts. Er hat durch die Bestellung wegen § 1902 BGB die Stellung eines gesetzlichen Vertreters. Insbesondere kann er für bestimmte Bereiche die Vertretungsmacht haben, wohingegen bei verbleibender übriger Geschäftsfähigkeit des Betreuten ansonsten seine selbstständige Handlungsfähigkeit nach wie vor besteht. Mit Aufhebung bzw. Entlassung des Betreuers ist die Vertretung nach § 1908b BGB beendet. Der Betreuer haftet gegenüber dem Betreuten für schuldhafte Pflichtverletzungen unmittelbar (vgl. § 1833 BGB i. V. m. § 1908i BGB). Nach § 1901a BGB besteht eine Ablieferungspflicht an das Vormundschaftsgericht für diejenigen Personen, die Vorschläge zur Betreuung einer Person im Besitz haben oder davon Kenntnis erlangt haben. Dennoch sollte man zur Sicherheit von der Möglichkeit Gebrauch machen, die Betreuungsverfügung bei der Bundesnotarkammer zu melden, sodass das Gericht vom Bestehen der Verfügung auch Kenntnis erlangt. INTERESSANTE INTERNETSEITEN Auf den folgenden Internetseiten erhalten Sie interessante Informationen zu den Themen Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuung. - www.berufsbetreuer.de - Informationen zur gesetzlichen Betreuung - http://wiki.btprax.de - Online-Lexikon Betreuungsrecht - www.medizinethik.de - Informationen zu Medizinethik & Betreuungsrecht - http://www.zme-bochum.de/deutsch/veroeffentlichungen/index.html - Formulare zur persönlichen Vorsorge - www.zme-bochum.de/deutsch/dokumente-links/links/mailingliste-betreuungsrecht/index.html - Mailingliste Betreuungsrecht des Zentrums für medizinische Ethik, Bochum - www.patverfue.de - Formulare und Rechtliches zur Patientenverfügung - www.vgt-ev.de - Vormundschaftsgerichtstag e. V. Den nachfolgenden persönlichen Notfallausweis, den Sie auch auf Ihrer CD-ROM finden, sollten Sie ausfüllen und bei sich tragen.

Reihe/Serie Haufe Ratgeber Plus
Sprache deutsch
Gewicht 718 g
Einbandart Kunststoff
Themenwelt Sachbuch/Ratgeber Beruf / Finanzen / Recht / Wirtschaft Familienrecht
Schlagworte Erste Hilfe • Hardcover, Softcover / Ratgeber/Recht, Beruf, Finanzen/Familienrecht • Patchworkfamilie • Patientenverfügung • Patientenverfügung; Ratgeber • Ratgeber • Testament • Testament (letzter Wille) • Testament (letzter Wille); Ratgeber • Vorsorgevollmacht • Vorsorgevollmacht; Ratgeber
ISBN-10 3-448-10088-9 / 3448100889
ISBN-13 978-3-448-10088-4 / 9783448100884
Zustand Neuware
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